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   BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12   

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https://dejure.org/2013,26985
BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12 (https://dejure.org/2013,26985)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2013 - 2 WD 21.12 (https://dejure.org/2013,26985)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 2 WD 21.12 (https://dejure.org/2013,26985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung durch Treten ins Gesicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung durch Treten ins Gesicht

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Soldat kann nach außerdienstlich begangener Körperverletzung degradiert werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Soldat kann nach außerdienstlich begangener Körperverletzung degradiert werden

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12

    Brutale außerdienstliche Körperverletzung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12
    Diesen Verpflichtungen hat der Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. Urteil vom 7. März 2013 - BVerwG 2 WD 28.12 - Rn. 28 m.w.N.).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteil vom 7. März 2013 a.a.O. Rn. 30).

    Eine brutale körperliche Misshandlung liegt nicht nur dann vor, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind, sondern ebenso, wenn in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Eignung und Integrität eines Soldaten weckt (Urteil vom 7. März 2013 a.a.O. Rn. 52).

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12
    Dieser Umstand allein begründet noch keine nachteiligen Auswirkungen für das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit, weil diese Institutionen ohne Weiteres in der Lage sind, die Bedeutung von Straftaten einzelner Soldaten für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte realitätsgerecht einzuordnen (Urteil vom 7. Februar 2013 - BVerwG 2 WD 36.12 - Rn. 43).

    Der Senat trägt diesem für den Soldaten sprechenden Umstand dadurch Rechnung, dass er das Maß der Dienstgradherabsetzung auf einen Grad begrenzt und zugleich die Wiederbeförderungsfrist nach § 62 Abs. 3 Satz 3 WDO verkürzt (vgl. dazu Urteil vom 7. Februar 2013 a.a.O. Rn. 60).

  • BVerwG, 28.04.2004 - 2 WD 20.03

    Ungenehmigte Nebentätigkeit; Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12
    Das Genehmigungserfordernis dient mithin der Gewährleistung der zentralen Pflicht zum treuen Dienen, durch die der Soldat gehalten ist, dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (Urteil vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - juris Rn. 3).

    bbb) Soweit es die ungenehmigte Ausübung der Nebentätigkeit betrifft, hat der Senat in einem Fall, in dem ein nach der Pflichtverletzung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedener Offizier vorsätzlich und erneut ungenehmigt eine Nebentätigkeit ausgeübt hatte, die Übergangsbeihilfe um die Hälfte gekürzt und damit die für einen Soldaten im Ruhestand niedrigste gerichtliche Disziplinarmaßnahme verhängt (Urteil vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - juris Rn. 2, 19); dies entspräche bei einem aktiven Soldaten einer Kürzung der Dienstbezüge (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 WDO).

  • BVerwG, 18.06.2003 - 2 WD 50.02

    Ungenehmigte Nebentätigkeit gegen Entgelt; nicht genehmigte betriebsärztliche

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12
    In einem anderen Fall hat er bei der ungenehmigten Ausübung einer Nebentätigkeit die für einen unberechtigten Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn entwickelten Grundsätze für entsprechend anwendbar gehalten und zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen deshalb eine Dienstgradherabsetzung gewählt (Urteil vom 18. Juni 2003 - BVerwG 2 WD 50.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 6 = juris Rn. 6).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12
    Aufklärungs- und Verfahrensmängel, die die Grundlage der vom Senat somit allein zu treffenden Entscheidung über die Maßnahmebemessung erschüttern könnten, liegen nicht vor (Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 2 WD 10.12 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.):.
  • BGH, 22.12.2011 - AK 22/11

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (dringender Tatverdacht;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12
    Truppendienstgericht Süd 5. Kammer - 15.02.2012 - AZ: TDG S 5 VL 23/11.
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12
    Beide Faktoren tragen dem Rechnung, dass die persönliche Integrität eines Soldaten als Eignungsmerkmal gleichberechtigt neben der der fachlichen Qualifikation steht (Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 70).
  • VG Wiesbaden, 19.01.2018 - 28 K 338/14
    Sie ist anzunehmen, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32) oder in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 43)." (BVerwG, Urt. v. 03.08.2016 - 2 WD 20/16 -, juris, Rdnr. 46; Urt. v. 12.03.2015 - 2 WD 3/14 -, juris, Rdnr. 82).

    Eine besonders brutale Begehensweise liegt insbesondere im wiederholten Einschlagen auf einem bereits am Boden Liegenden unter Tritten gegen den Kopfbereich (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 44) oder in einem wuchtigen Tritt gegen die Brust der früheren Lebensgefährtin (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 82).

    Gleichwohl rechtfertigt die mehrfache Wiederholung von Körperverletzungen im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB die Einschätzung, die Tätlichkeiten seien in ihrer Intensität einer qualifizierten Körperverletzung vergleichbar und eine Dienstgradherabsetzung grundsätzlich tat- und schuldangemessen." (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 43)." (BVerwG, Urt. v. 03.08.2016 - 2 WD 20/16 -, juris, Rdnr. 47).

  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

    Sie ist anzunehmen, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32) oder in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 43).

    Eine besonders brutale Begehensweise liegt insbesondere im wiederholten Einschlagen auf einem bereits am Boden Liegenden unter Tritten gegen den Kopfbereich (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 44) oder in einem wuchtigen Tritt gegen die Brust der früheren Lebensgefährtin (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 82).

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Sie ist anzunehmen, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32) oder in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 43).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

    Dasselbe gilt, wenn in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 43 und vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 46).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18

    Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad;

    Dasselbe gilt, wenn in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - jurion Rn. 43 und vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 46).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

    Diese Tat war für den Dienstherrn weder Anlass, sie disziplinarisch zu ahnden, noch weist sie einen einschlägigen inhaltlichen Bezug zu den streitgegenständlichen Pflichtverletzungen oder den Dienst auf (Urteil vom 4. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 21.12 -).
  • BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines

    Ein Vorgesetzter, der unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften eigennützig eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausübt, erschüttert seine persönliche und dienstliche Integrität (vgl. Urteile vom 18. Juni 2003 a.a.O., vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - S. 15 und vom 4. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 21.12 - Rn. 21).
  • BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15

    Umgang mit Waffen; persönlichkeitsfremde Augenblickstat; Wiederbeförderungsfrist

    g) Der vom Senat des Weiteren festgestellten Nachbewährung trägt der Senat dadurch Rechnung, dass er die Wiederbeförderungsfrist nach § 62 Abs. 3 Satz 3 WDO auf zwei Jahre herabsetzt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 48 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18

    Herabsetzung eines Soldaten im Dienstgrad als Ausgangspunkt der

    Sie ist anzunehmen, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32) oder in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - jurion Rn. 43 und vom 14. März 2019 - 2 WD 22.18 - Rn. 34).
  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Auch der Vergleich dieses konkreten Falles mit der Einstufung bei gefährlichen Körperverletzungen nach § 224 StGB, bei der der Sanktionsrahmen für die Freiheitsstrafe mit 6 Monaten bis zu 10 Jahren sogar über dem des § 184b Abs. 1 StGB liegt und bei der nach ständiger Rechtsprechung eine Dienstgradherabsetzung den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen darstellt (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24/18 -, Rn. 20, juris; BVerwG, Urteil vom 14. März 2019 - 2 WD 22/18 -, Rn. 34, juris; BVerwG, Urteil vom 07. Februar 2013 - 2 WD 36/12 -, Rn. 35, juris; BVerwG, Urteil vom 07. März 2013 - 2 WD 28/12 -, Rn. 51, juris; BVerwG, Urteil vom 04 Juli 2013 - 2 WD 21/12 -, Rn. 43f, XDOS; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18/11 -, Rn. 31 und 32, juris; BVerwG, Urteil vom 02. März 2000 - 2 WD 44/99 -, Rn. 2ff, juris; BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1999 - 2 WD 26/99 -, Rn. 3ff, juris; BVerwG, Urteil vom 05. Mai 1998 - 2 WD 25/97 -, Rn. 2ff, juris; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 2 WD 32/95 -, Rn. 4, juris), macht deutlich, dass im konkreten Fall eine schwerere Maßnahme nicht angemessen ist.
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