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   BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95   

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https://dejure.org/1995,15396
BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95 (https://dejure.org/1995,15396)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1995 - 2 WD 25.95 (https://dejure.org/1995,15396)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 2 WD 25.95 (https://dejure.org/1995,15396)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlicher Verfehlung eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter unter Gewaltanwendung - Pflicht eines Soldaten zu Achtung und Schutz der Menschenwürde - Pesonenbezogene und tatbezogene Milderungsgründe

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95
    Auf die Beschwerde des Wehrdisziplinaranwalts hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 9. Februar 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - die Entscheidung des Vorsitzenden der 4. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 28. November 1994 über die Einstellung des Verfahrens aufgehoben.

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung als solche Ausnahmesituation u.a. eine unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten anerkannt (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 = NZWehrr 1987, 168> und vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 -).

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung als solche Ausnahmesituation u.a. eine unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten anerkannt (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 = NZWehrr 1987, 168> und vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 -).
  • BVerwG, 01.06.1983 - 2 WD 15.83

    Mittäterschaft an einem Raub eines Soldaten als Verstoß gegen dessen Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95
    Ein Zeit- oder Berufssoldat, der, sei es auch außerdienstlich, ein solches Verbrechen begeht, zerstört damit regelmäßig die für eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unerläßliche Vertrauensgrundlage, so daß im Regelfall die Entfernung aus dem Dienstverhältnis die unerläßliche und angemessene Ahndung eines derartigen Dienstvergehen ist (vgl. Urteil vom 1. Juni 1983 - BVerwG 2 WD 15.83 -).
  • BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 6.95 - m.w.N.) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt.
  • BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei vorwerfbarem Schuldenmachen eines

    Der Senat hat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 13. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 6.95 - und vom 6. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 25.95 - m.w.N.) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt.
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18

    Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad;

    Der Senat hat im Fall der Verwirklichung eines - mit der räuberischen Erpressung vergleichbaren (§ 255 StGB) - Raubtatbestandes die Höchstmaßnahme zum Ausgangspunkt genommen (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1995 - 2 WD 25.95 - jurion Rn. 26).
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