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   BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20   

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BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20 (https://dejure.org/2021,53701)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.2021 - 2 WD 26.20 (https://dejure.org/2021,53701)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 (https://dejure.org/2021,53701)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; GG Art. ... 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; SG § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2, §§ 7, 10, § 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, § 23 Abs. 1; StGB 2017 § 184b Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4, Abs. 3, § 21; StPO § 301; VorgV § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; WDO § 1 Abs. 3 Satz 1, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 und 4, Abs. 7, §§ 83, 84 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 93 Abs. 1 Satz 2, § 101 Abs. 1 Satz 1, § 107 Abs. 1, § 123 Satz 3, § 138 Abs. 1 Satz 1, § 139 Abs. 2, § 140 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1
    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 184b Abs 1 Nr 1 StGB vom 13.04.2017, § 184b Abs 1 Nr 2 StGB vom 13.04.2017, § 184b Abs 1 Nr 4 StGB vom 13.04.2017, § 184b Abs 3 StGB vom 13.04.2017
    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

  • rewis.io

    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Einem Geständnis, ohne das einem Soldaten ein Dienstvergehen nicht hätte nachgewiesen werden können, kommt bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme eine erheblich mildernde Wirkung zu. 2. Einer durchgeführten Therapie mit positiver Zukunftsprognose kann bei der ...

  • rechtsportal.de

    Degradierung eines Soldaten wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei; Erheblich mildernde Wirkung des Geständnisses eines Soldaten bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Durchgeführte Therapie mit positiver Zukunftsprognose; Erfüllung ...

  • datenbank.nwb.de

    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 184
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20

    Einstellung eines wehrdisziplinargerichtlichen Verfahrens wegen Besitzes kinder-

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20
    An diese offenkundige konkludente Feststellung ist der Senat nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO ebenfalls gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 22).

    In Fällen des Verbreitens derartiger Schriften, ihres Zugänglichmachens in der Öffentlichkeit und des Unternehmens der Besitzverschaffung an eine andere Person ist im Regelfall die Höchstmaßnahme tat- und schuldangemessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Sie verhindert, dass die Wehrdienstgerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts oder die Einschätzung der Wehrdisziplinaranwaltschaft an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 32 m.w.N.).

    Der frühere Soldat hat weder Einrichtungen seines Dienstherrn genutzt noch durch das Hochladen der Datei den Dienstbetrieb als solchen gestört (BVerwG, Urteil vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20
    Ausgehend davon war bereits das disziplinarische Vorermittlungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 41) überlang.

    Ausreichend ist dafür ein durch konkrete Tatsachen belegter, in der Lebenserfahrung begründeter Anhalt für das Vorliegen eines Dienstvergehens (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 42).

    Zum anderen muss eingestellt werden, dass sie bei früherer Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gehalten gewesen wäre, es im Hinblick auf die laufenden strafprozessualen Verfahren nach § 83 WDO vorläufig auszusetzen, bis die Sachaufklärung gesichert war (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 44).

  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20
    Wer in dieser Stellung eine Pflichtverletzung begeht, gibt ein schlechtes Vorbild ab, was das Gewicht seines Dienstvergehens erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Denn es wurde in zwei Lokalzeitungen darüber berichtet, was ein schlechtes Licht auf die Bundeswehr und ihre Angehörigen geworfen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 41 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20
    In Fällen, in denen - wie hier - statt der Höchstmaßnahme eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme geboten ist, ist eine gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und Art. 19 Abs. 4, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende, unangemessene Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - juris Rn. 75 m.w.N.).

    Vielmehr sind das gerichtliche Disziplinarverfahren einzuleiten und danach die weiteren Ermittlungen der Wehrdisziplinaranwaltschaft zu veranlassen, weil auch die Prüfung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, dem Beschleunigungsgebot unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - juris Rn. 76 m.w.N.).

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kann der für die Verfahrensdauer maßgebliche Zeitraum bereits vor dem Gerichtsverfahren beginnen und ein behördliches Vorschaltverfahren umfassen (vgl. nur EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 44).

    Denn er hat in diesem Verfahrensstadium keinen Antrag beim Truppendienstgericht nach § 101 Abs. 1 Satz 1 WDO gestellt, um auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 51; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 42).

  • BVerwG, 06.10.2010 - 2 WD 33.09

    Zweck des Wehrdisziplinarrechts zur Bereitstellung einer Bemessungsgrundlage für

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20
    Allerdings folgt aus diesen Umständen allein noch kein minderschwerer Fall, wie ihn der Senat etwa bei einem nur einmaligen, fahrlässigen Versenden einer kinderpornographischen Datei angenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 WD 33.09 - Rn. 35).
  • BVerwG, 08.04.2021 - 2 B 2.21

    Verwertung einzelner negative Vorfälle bei der Festlegung einer

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20
    (3) Erheblich mildernd fällt auch ins Gewicht, dass sich der frühere Soldat mit der Tat und seiner pädophilen Neigung intensiv und ernsthaft in einer mehrjährigen Therapie befasst hat und ihm eine positive Zukunftsprognose gestellt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2017 - 2 WD 14.16 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 53 Rn. 41 und Beschluss vom 8. April 2021 - 2 B 2.21 - juris Rn. 8 und 15 m.w.N. zum Beamtendisziplinarrecht).
  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20
    (3) Erheblich mildernd fällt auch ins Gewicht, dass sich der frühere Soldat mit der Tat und seiner pädophilen Neigung intensiv und ernsthaft in einer mehrjährigen Therapie befasst hat und ihm eine positive Zukunftsprognose gestellt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2017 - 2 WD 14.16 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 53 Rn. 41 und Beschluss vom 8. April 2021 - 2 B 2.21 - juris Rn. 8 und 15 m.w.N. zum Beamtendisziplinarrecht).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20
    Da die Sachaufklärung erst ab Kenntnis des Strafurteils vom 30. April 2018 gesichert war, sind die bis dahin eingetretenen Verzögerungen bis zur Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht zu berücksichtigen, weil sie sich auf die Gesamtverfahrensdauer nicht ausgewirkt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20
    Denn er hat in diesem Verfahrensstadium keinen Antrag beim Truppendienstgericht nach § 101 Abs. 1 Satz 1 WDO gestellt, um auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 51; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 42).
  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

  • BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Verschaffen; Zugänglichmachen;

  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 WD 20.18

    Auslegung der Anschuldigungsschrift; Befehl; Beweiswürdigung; Fahrlässigkeit;

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

  • BVerwG, 03.06.2021 - 2 WD 18.20

    Dienstgradherabsetzung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 4

  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

  • VG Schleswig, 05.08.2020 - 22 A 4/19

    Disziplinarrecht der Bundesbeamten

  • BVerwG, 09.11.2023 - 2 WD 1.23

    Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der

    Darin liegt jedoch auch der konkludente Vorwurf des willentlichen Handelns, da der Straftatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nur vorsätzlich begangen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Zum anderen muss eingestellt werden, dass sie bei früherer Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gehalten gewesen wäre, es im Hinblick auf die laufenden strafrechtlichen Verfahren nach § 83 WDO vorläufig auszusetzen, bis die Sachaufklärung gesichert war (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 54).

    Dementsprechend sind die bis dahin eingetretenen Verzögerungen nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 25 und vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 54).

  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

    Die Rechtsausführungen in der Anschuldigungsschrift geben den Wehrdienstgerichten nicht den rechtlichen Rahmen ihrer Prüfung vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - Rn. 25).

    Hier besteht jedoch die Besonderheit, dass sich auch bei Einbeziehung des zur Auslegung der Anschuldigungsschrift mit heranziehbaren Ermittlungsergebnisses (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - Rn. 27 m.w.N.) daran nichts ändert.

    Ein solches Verhalten ist in der Anschuldigungsschrift nicht ansatzweise thematisiert worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - Rn. 28).

  • BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Soldaten betreffend den Vorwurf

    Die Berufungshauptverhandlung lies nicht erkennen, dass die Teilnahme an den Therapiesitzungen Ausdruck einer selbstkritischen Befassung mit den Pflichtverletzungen gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - Rn. 43 ff.).

    Es wurde in der Öffentlichkeit bekannt (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - Rn. 37), führte zu der vorläufigen Dienstenthebung des Soldaten und belastete die zum Tatzeitpunkt minderjährige Zeugin B. derart stark, dass diese sich in eine mehrmonatige psychotherapeutische Behandlung begeben musste.

  • BVerwG, 25.01.2023 - 2 WDB 14.22

    Disziplinarische Einbehaltung von Dienstbezügen eines Soldaten; Öffentliches

    Mit dem Anschuldigungspunkt 1 hätte sich der Soldat des öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornographischer Schriften nach § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB 2008 bzw. § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB 2015 strafbar gemacht, mit dem Anschuldigungspunkt 2 wohl entgegen dem Strafurteil nicht der Verbreitung, sondern des Unternehmens der Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften an andere gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB 2015 (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - IÖD 2022, 26 m. w. N.), und mit dem Anschuldigungspunkt 3 des Besitzes kinderpornographischer Schriften nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB 2008 bzw. § 184b Abs. 3 StGB 2015 bzw. § 184b Abs. 3 StGB 2017.

    In Fällen des Verbreitens derartiger Schriften, ihres Zugänglichmachens in der Öffentlichkeit, des Unternehmens der Besitzverschaffung an andere sowie des Anbietens kinderpornographischer Schriften ist im Regelfall die Höchstmaßnahme tat- und schuldangemessen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 11 Rn. 31 f. m. w. N. zu § 184b StGB 2008, vom 13. Oktober 2022 - 2 WD 2.22 - juris Rn. 56 zu § 184b StGB 2015 und vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 30 f. m. w. N. zu § 184b StGB 2017).

    Denn der höhere Sanktionsrahmen greift bei einem Zugänglichmachen kinderpornographischer Dateien auch dann, wenn ein tatsächlicher Zugriff eines Dritten nicht festgestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 31 m. w. N.).

  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22

    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen

    In Fällen des Verbreitens derartiger Schriften, ihres Zugänglichmachens in der Öffentlichkeit, des Unternehmens der Besitzverschaffung an andere sowie des Anbietens kinderpornographischer Schriften nach § 184b Abs. 1 StGB 2015 ist im Regelfall die Höchstmaßnahme tat- und schuldangemessen (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 84 Rn. 28 f. und vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 30 f. m. w. N.).

    Denn der höhere Sanktionsrahmen greift bei einem Zugänglichmachen kinderpornographischer Dateien auch dann, wenn ein tatsächlicher Zugriff eines Dritten nicht festgestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 31 m. w. N.).

  • VG Lüneburg, 09.03.2022 - 8 A 47/21

    Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; mündliche Verhandlung; Ohne mündliche

    An diese offenkundige konkludente Feststellung ist die Kammer nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG ebenfalls gebunden (vgl. zur insoweit vergleichbaren Regelung in § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO: BVerwG, Urt. v. 14.10.2021 - 2 WD 26.20 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 02.06.2022 - 2 WD 30.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der

    In Fällen des Verbreitens derartiger Schriften, ihres Zugänglichmachens in der Öffentlichkeit und des Unternehmens der Besitzverschaffung an eine andere Person ist im Regelfall die Höchstmaßnahme tat- und schuldangemessen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 30 m. w. N. und vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 31 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.09.2022 - 2 WDB 1.22

    1. Die Anhörung der Vertrauensperson kann im einfachen Disziplinarverfahren vom

    ccc) Einher geht damit auch hier ein Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht nach § 12 Satz 1 SG, weil der Soldat den Zeugen O. mit der Aufforderung, zu bestimmten Gegenständen wahrheitswidrig nichts auszusagen, der Gefahr disziplinarischer Verfolgung ausgesetzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - Rn. 26).
  • BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines

    Zum anderen muss eingestellt werden, dass sie bei früherer Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gehalten gewesen wäre, es im Hinblick auf die laufenden strafprozessualen Verfahren nach § 83 WDO vorläufig auszusetzen, bis die Sachaufklärung gesichert war (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 54).
  • BVerwG, 13.12.2022 - 2 WDB 8.22

    Durchsuchung wegen des Verdachts des Diebstahls privater und dienstlicher

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