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   BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12   

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https://dejure.org/2013,14574
BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12 (https://dejure.org/2013,14574)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2013 - 2 WD 28.12 (https://dejure.org/2013,14574)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2013 - 2 WD 28.12 (https://dejure.org/2013,14574)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 21 StGB, §§ 224 ff StGB, § 224 StGB
    Brutale außerdienstliche Körperverletzung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Verminderung der Steuerungsfähigkeit durch Alkoholkonsum; Nachbewährung; Regelmaßnahme Dienstgradherabsetzung; generalpräventive Aspekte

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen einer außerdienstlichen Körperverletzung u.a. durch Treten in den Rücken des am Boden liegenden Opfers unter Alkoholeinfluss

  • rewis.io

    Brutale außerdienstliche Körperverletzung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Verminderung der Steuerungsfähigkeit durch Alkoholkonsum; Nachbewährung; Regelmaßnahme Dienstgradherabsetzung; generalpräventive Aspekte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen einer außerdienstlichen Körperverletzung u.a. durch Treten in den Rücken des am Boden liegenden Opfers unter Alkoholeinfluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 23.01.1996 - 2 WD 32.95
    Auszug aus BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12
    Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar; sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, und dieses Gebot kann innerhalb wie außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gelten (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - BVerwGE 93, 19 = NZWehrr 1991, 163, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - DokBer B 1996, 147 und vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19).

    Vorliegend ist auf dieser ersten Stufe in der Rechtsprechung des Senats bei brutalen, körperlichen Misshandlungen durch Soldaten in Vorgesetztenstellung im außerdienstlichen Bereich in aller Regel eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad als angemessene Maßnahme betrachtet worden (vgl. Urteile vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - juris, vom 11. März 1998 - BVerwG 2 WD 30.97, vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19, vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - juris, vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - juris und vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - juris Rn. 75 ).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 2 WD 25.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlicher Mißhandlung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12
    Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar; sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, und dieses Gebot kann innerhalb wie außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gelten (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - BVerwGE 93, 19 = NZWehrr 1991, 163, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - DokBer B 1996, 147 und vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19).

    Vorliegend ist auf dieser ersten Stufe in der Rechtsprechung des Senats bei brutalen, körperlichen Misshandlungen durch Soldaten in Vorgesetztenstellung im außerdienstlichen Bereich in aller Regel eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad als angemessene Maßnahme betrachtet worden (vgl. Urteile vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - juris, vom 11. März 1998 - BVerwG 2 WD 30.97, vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19, vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - juris, vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - juris und vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - juris Rn. 75 ).

  • BVerwG, 19.10.1999 - 2 WD 26.99

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen gemeinschaftlichen Raubes und

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12
    Diesen Verpflichtungen hat der Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 28 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 = NZWehrr 2001, 35 jeweils m.w.N.).

    Vorliegend ist auf dieser ersten Stufe in der Rechtsprechung des Senats bei brutalen, körperlichen Misshandlungen durch Soldaten in Vorgesetztenstellung im außerdienstlichen Bereich in aller Regel eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad als angemessene Maßnahme betrachtet worden (vgl. Urteile vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - juris, vom 11. März 1998 - BVerwG 2 WD 30.97, vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19, vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - juris, vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - juris und vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - juris Rn. 75 ).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 WD 44.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Körperverletzung - Herabsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12
    Diesen Verpflichtungen hat der Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 28 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 = NZWehrr 2001, 35 jeweils m.w.N.).

    Vorliegend ist auf dieser ersten Stufe in der Rechtsprechung des Senats bei brutalen, körperlichen Misshandlungen durch Soldaten in Vorgesetztenstellung im außerdienstlichen Bereich in aller Regel eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad als angemessene Maßnahme betrachtet worden (vgl. Urteile vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - juris, vom 11. März 1998 - BVerwG 2 WD 30.97, vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19, vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - juris, vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - juris und vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - juris Rn. 75 ).

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 11.03.1998 - 2 WD 30.97

    Beförderungsverbot wegen eines Dienstvergehens - Vorsätzliche Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12
    Vorliegend ist auf dieser ersten Stufe in der Rechtsprechung des Senats bei brutalen, körperlichen Misshandlungen durch Soldaten in Vorgesetztenstellung im außerdienstlichen Bereich in aller Regel eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad als angemessene Maßnahme betrachtet worden (vgl. Urteile vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - juris, vom 11. März 1998 - BVerwG 2 WD 30.97, vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19, vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - juris, vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - juris und vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - juris Rn. 75 ).
  • BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05

    Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12
    Vorliegend ist auf dieser ersten Stufe in der Rechtsprechung des Senats bei brutalen, körperlichen Misshandlungen durch Soldaten in Vorgesetztenstellung im außerdienstlichen Bereich in aller Regel eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad als angemessene Maßnahme betrachtet worden (vgl. Urteile vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - juris, vom 11. März 1998 - BVerwG 2 WD 30.97, vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19, vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 26.99 - juris, vom 2. März 2000 - BVerwG 2 WD 44.99 - juris und vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - juris Rn. 75 ).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12
    Jedenfalls bei einer außerdienstlichen Körperverletzung, bei der auch die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 - 227 StGB erfüllt sind, ist die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu nehmen (Urteil vom 24. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 18.11 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12
    Die Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist wegen der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht nicht schematisch nach der strafrechtlichen Würdigung der Pflichtverletzung vorzunehmen (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2012 - BVerwG 2 WD 28.11 - juris Rn. 53).
  • BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Mißhandlung von Untergebenen - Reinigende Maßnahme

  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen

  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

  • VG Düsseldorf, 12.02.2014 - 31 K 3347/13

    Disziplinarverfahren; Ermittlungsergebnis; Gewaltphantasien;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2013 - 2 WD 28.12 -, juris.
  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12

    Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung

    Diesen Verpflichtungen hat der Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. Urteil vom 7. März 2013 - BVerwG 2 WD 28.12 - Rn. 28 m.w.N.).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteil vom 7. März 2013 a.a.O. Rn. 30).

    Eine brutale körperliche Misshandlung liegt nicht nur dann vor, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind, sondern ebenso, wenn in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Eignung und Integrität eines Soldaten weckt (Urteil vom 7. März 2013 a.a.O. Rn. 52).

  • VG Ansbach, 18.07.2016 - AN 13b D 16.00620

    Zurückstufung eines Polizeibeamten in das Eingangsamt wegen gefährlicher

    Auch wenn davon auszugehen sei, dass die seinerzeitige Alkoholisierung des Beklagten zu einer gewissen Enthemmung geführt habe, die zumindest mitursächlich für die Tat gewesen sein dürfte, könne dies disziplinarrechtlich nicht zu seinen Gunsten berücksichtigt werden (BVerwG, U. v. 7.3.2013 - 2 WD 28/12, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A

    Da der Soldat sich im Übrigen in jeder Hinsicht ohne Anlass zu neuen Beanstandungen durch seine Vorgesetzten geführt hat, liegt eine Nachbewährung vor (vgl. Urteil vom 7. März 2013 - BVerwG 2 WD 28.12 - Rn. 39).

    Zwar ist der Senat von den Übergang zu einer milderen Maßnahmeart rechtfertigenden Milderungsgründen dann ausgegangen, wenn das Dienstvergehen für den Soldat persönlichkeitsfremd war, er sich nachbewährt, eine durch eine Schmerzensgeldzahlung unterstrichene Unrechtseinsicht gezeigt und seine seinerzeitige Unreife zwischenzeitlich überwunden hat sowie ihm durch das disziplinargerichtliche Verfahren eine Beförderungsmöglichkeit entgangen ist (vgl. Urteil vom 7. März 2013 - BVerwG 2 WD 28.12 - Rn. 55); letzterer Milderungsumstand liegt vor, weil das durch die disziplinargerichtliche Entscheidung vom ... 2009 verhängte Beförderungsverbot ab ... 2011 keine Wirkungen mehr entfaltete.

  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

    Dass der im Zusammenhang mit den festgestellten Dienstpflichtverletzungen festgestellte Alkoholkonsum auf den früheren Soldaten enthemmend gewirkt haben mag, wirkt sich nicht zu dessen Gunsten aus, weil keine Hinweise darauf vorliegen, dass er sich nicht vorwerfbar alkoholisiert hätte (vgl. Urteile vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - juris Rn. 72 ff. und vom 7. März 2013 - BVerwG 2 WD 28.12 - juris).

    Ebenso wenig liegen jedoch Umstände vor, die einen leichteren Fall begründen und zu einer milderen Maßnahmeart führen (vgl. Urteil vom 7. März 2013 - BVerwG 2 WD 28.12 - juris Rn. 55).

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    Dieses Vertrauen ist beeinträchtigt, wenn ein Soldat im privaten Bereich Gewalt als Mittel der Konfliktlösung einsetzt (BVerwG, Urteil vom 7. März 2013 - 2 WD 28.12 - juris Rn. 50).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger;

    bbb) Soweit es die sonstigen strafrechtlich relevanten Handlungen des früheren Soldaten - wie Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung - betrifft, sprechen sie jedenfalls in ihrer Gesamtheit für eine kriminelle Energie und fehlende Diszipliniertheit, die einer brutalen, körperlichen Misshandlung nicht nachsteht und bei der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad bildet (vgl. Urteil vom 7. März 2013 - BVerwG 2 WD 28.12 -).
  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

    Zwar ist nicht zu verkennen, dass der Soldat die Zeugin A. ohne deren Einverständnis und ohne dass dies zur Durchsetzung eines Befehls erforderlich gewesen wäre, angefasst hat; dieser Übergriff hat jedoch noch nicht den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt und nähert sich auch nicht ansatzweise einer Misshandlung oder entwürdigenden oder demütigenden Behandlung von Untergebenen, bei denen eine Herabsetzung im Dienstgrad regelmäßig Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 57 Rn. 72; zur Regeleinstufung außerdienstlicher körperlicher Übergriffe: BVerwG, Urteil vom 7. März 2013 - 2 WD 28.12 - juris Rn. 50).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18

    Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad;

    Davon ist bei mehrfachen Wiederholungen (BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 47) oder bei solchen Körperverletzungen im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB auszugehen, die in ihrer Begehungsweise durch besondere Brutalität gekennzeichnet sind (BVerwG, Urteile vom 7. März 2013 - 2 WD 28.12 - juris Rn. 51 f. und vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 82).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den

    Von einer disziplinarischen Sanktion abzusehen, würde daher dazu führen, die bereits massiv zugunsten des früheren Soldaten berücksichtigten Milderungsumstände doppelt zu gewichten (BVerwG, Urteil vom 7. März 2013 - 2 WD 28.12 - juris Rn. 56), und im Kameradenkreis zudem den Eindruck der Bagatellisierung eines schweren Dienstvergehens entstehen lassen.
  • BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann

  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

  • VG Trier, 19.05.2015 - 1 K 567/15

    Keine fristlose Entlassung eines Soldaten bei (einfacher) Körperverletzung im

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