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   BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18   

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BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18 (https://dejure.org/2019,49981)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2019 - 2 WD 29.18 (https://dejure.org/2019,49981)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 (https://dejure.org/2019,49981)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinare Höchstmaßnahme als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen i.R.e. Versuchs der Täuschung eines Soldaten über die Einstellungsvoraussetzungen für die Übernahme ins Berufssoldatenverhältnis; Manipulation der E-Mail eines Dritten über die Abnahme von ...

  • rewis.io

    Disziplinare Höchstmaßnahme bei versuchtem Erschleichen des Berufssoldatenstatus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Disziplinare Höchstmaßnahme als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen i.R.e. Versuchs der Täuschung eines Soldaten über die Einstellungsvoraussetzungen für die Übernahme ins Berufssoldatenverhältnis; Manipulation der E-Mail eines Dritten über die Abnahme von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 25.10.2018 - 2 WD 8.18

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens (hier:

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18
    Er liegt erst dann vor, wenn die psychische Situation von so außergewöhnlichen Belastungen geprägt ist, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden kann (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2018 - 2 WD 8.18 - juris Rn. 31 und vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 28).

    ff) Mit geringem Gewicht spricht allerdings für die frühere Soldatin, dass sie sich wegen der posttraumatischen Belastungsstörung zum Tatzeitpunkt im November 2014 in einer schwierigen Lebensphase befand (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 WD 8.18 - Rn. 32) und dass die Taten im Hinblick auf die bisherige tadelfreie Führung persönlichkeitsfremd sind.

  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18
    Dementsprechend bestimmt auch § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SG, dass ein Berufssoldat zu entlassen "ist", wenn er seine Ernennung durch arglistige Täuschung herbeigeführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 2 WD 4.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 45).

    Da Vorgesetzte in ihrer Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben sollen (§ 10 Abs. 1 SG), unterliegen sie bei einer Verletzung ihrer Dienstpflichten einer verschärften Haftung (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 2 WD 4.10 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18
    Eine in der Regel stark mildernd wirkende persönlichkeitsfremde Augenblickstat liegt aber wegen des planmäßigen und mehraktigen Vorgehens nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 55).
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18
    Denn es lag keine Überforderungssituation vor, in der es eines hilfreichen Eingreifens der Dienstaufsicht bedurft hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18
    Ist das Vertrauen in die frühere Soldatin zerstört und deswegen die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann auch eine überlange Verfahrensdauer keine maßnahmemildernde Wirkung mehr entfalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2019 - 2 WD 15.18 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 07.03.2019 - 2 WD 11.18

    Beweiswürdigung; Bindungswirkung von Strafbefehlen; Einspruch gegen den

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18
    Diese Feststellungen können im Disziplinarverfahren nach § 84 Abs. 2 WDO zugrunde gelegt werden, weil die frühere Soldatin dagegen keine substantiierten Einwendungen vorgetragen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2019 - 2 WD 11.18 - StE 2019, 341 Rn. 13).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17

    Gegenstand des Urteils (Identität der Tat); Verwerfung der Revision als

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18
    Dies kann insbesondere auch durch Manipulation von E-Mails erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 StR 141/17 - juris Rn. 9; Heine/Schuster in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019 § 269 Rn. 14).
  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18
    Mobbing setzt eine außergewöhnliche situationsbedingte Erschwernis durch systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch andere Beschäftigte oder durch Vorgesetzte voraus (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 51, vom 17. September 2003 - 2 WD 49.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 12 und vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 43).
  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18
    Der Milderungsgrund einer eingeschränkten Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB liegt nicht vor (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 30. Januar 2017 - 2 WD 1.16 - juris Rn. 68 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschleichen von Urlaub; Urkundenfälschung;

  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt;

  • BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

  • BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12

    Anforderungen an die Herabsetzung des Dienstgrades eines Soldaten wegen sexueller

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12

    Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe;

  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung

    (1) Unter Mobbing wird in der Rechtsprechung ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte verstanden, das über gewöhnliche? von jedermann zu bewältigende berufliche Schwierigkeiten hinausgeht und eine mehr oder weniger schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts? der Ehre und/oder der Gesundheit des Betroffenen darstellen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 -, juris Rn. 21, vom 15. Dezember 2005 - 2 A 4.04 -, juris Rn. 36, vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 -, juris Rn. 86, und vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 -, juris Rn. 26; BGH, Beschluss vom 1. August 2002 - III ZR 277/01 -, juris Rn. 17; BAG, Beschlüsse vom 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 -, juris Rn. 16, und vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 -, juris Rn. 18, sowie Urteile vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 -, juris Rn. 58, 60, und vom 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Urteil vom 12. Dezember 2013, a. a. O. Rn. 42; BayVGH, Beschluss vom 12. März 2014, a. a. O. Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2003 - 4 U 51/03 -, juris Rn. 26 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. April 2018 - 5 U 28/17 -, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Vielmehr könnte dem früheren Soldaten, wäre er noch im Dienst, objektiv betrachtet das notwendige Vertrauen in die ordnungsgemäße Pflichterfüllung nicht mehr entgegengebracht werden (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 23 Rn. 28 m.w.N.).

    gg) Mobbinghandlungen lagen nicht vor (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 23 Rn. 26).

    c) Da die Höchstmaßnahme zu verhängen war, erlangt eine etwaige verfassungs- und konventionswidrige Überlänge des Disziplinarverfahrens keine rechtliche Bedeutung mehr (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 23 Rn. 28 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20

    Dienstgradherabsetzung wegen heimlicher Bildaufnahmen von sich umkleidenden

    Dabei müssen Milderungsgründe umso gewichtiger sein, je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 23 Rn. 28 m.w.N.).
  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

    Dass ein "klassischer" Milderungsgrund in den Umständen der Tat - wie oben ausgeführt - nicht erfüllt ist, schließt nicht aus, die Persönlichkeitsfremdheit der Tat - wenn auch mit geringerem Gewicht - mildernd im Rahmen der Maßnahmebemessung zu würdigen (BVerwG, Urteile vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18, Rn. 27 und vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18, Rn. 28).

    Da verwerfliche Beweggründe und ein vorsätzliches Verhalten hinzutreten, erreichen die mildernden Umstände wie insbesondere die sehr ordentlichen dienstlichen Leistungen, die Teilnahme an zwei Auslandseinsätzen sowie die Persönlichkeitsfremdheit der Tat aus Sicht der Kammer kein derartiges Gewicht, von einer "Hochstufung" abzusehen und stattdessen nur eine Dienstgradherabsetzung auszusprechen, zumal auch die Milderungsgründe umso gewichtiger sein müssen, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18, Rn. 28 - zitiert nach juris).

    Ist danach das Vertrauen des Dienstherrn in den früheren Soldaten zerstört, kann auch die hier um etwa sechs Monate überlange Verfahrensdauer nicht maßnahmemildernd wirken, da es in diesem Fall bei einer zeitnahen Betrachtung nach dem Dienstvergehen an der für die Fortsetzung eines gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnisses notwendigen Vertrauensgrundlage fehlt (BVerwG, Urteile vom 16. Juli 2020 - 2 WD 16.19, Rn. 20, vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18, Rn. 28 und vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17, Rn. 56).

  • BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21

    Disziplinare Ahndung außerdienstlicher Körperverletzungen

    Diese Feststellungen können im Disziplinarverfahren nach § 84 Abs. 2 WDO zugrunde gelegt werden, weil der frühere Soldat dagegen keine substantiierten Einwendungen vorgetragen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 23 Rn. 11 m.w.N.).

    Denn dazu muss die Situation von so außergewöhnlichen Belastungen geprägt sein, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden kann (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 23 Rn. 25).

  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Nicht schuldmildernd eingestellt werden kann auch das Vorliegen einer seelischen Ausnahmesituation oder einer vergleichbar belastenden schwierigen Lebensphase (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - juris Rn. 26, vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 28 und vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 02.02.2023 - 2 WD 3.22

    Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten vom Dienst; Vorsätzliche Verletzung der

    Vielmehr kann dem Soldaten das notwendige Vertrauen in die ordnungsgemäße Pflichterfüllung objektiv betrachtet nicht mehr entgegengebracht werden (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 23 Rn. 28 m. w. N.).

    cc) Ist das Vertrauen in den Soldaten aber zerstört und deswegen die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann eine - etwaige - überlange Verfahrensdauer ebensowenig maßnahmemildernde Wirkungen entfalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 23 Rn. 28 und vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - Rn. 56) wie besondere Leistungen oder eine etwaige Nachbewährung (BVerwG, Urteile vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - DokBer 2013, 57 Rn. 73 und vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Rn. 40).

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 WD 1.19

    Blutprobe; Degradierung; Dienstgradherabsetzung; Nachbewährung; Privatfahrt;

    cc) Da Milderungsgründe umso gewichtiger sein müssen je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - Rn. 28 m.w.N.), sind die mildernden Umstände angesichts der mit Blick auf die eingetretenen Folgen außerordentlichen Schwere des Dienstvergehens nicht von solchem Gewicht, dass sie den Übergang zu der nächstniedrigen Maßnahmeart verlangen würden.
  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines anderen Soldaten unabhängig

    Dabei müssen Milderungsgründe umso gewichtiger sein, je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 23 Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 10.06.2021 - 5 A 80/21

    Fürsorgepflicht; Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld

    29 Unter Mobbing wird in der Rechtsprechung ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte verstanden, das über gewöhnliche, von jedermann zu bewältigende berufliche Schwierigkeiten hinausgeht und eine mehr oder weniger schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, der Ehre und/oder der Gesundheit des Betroffenen darstellen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.2019 - 2 WD 29.18 -, juris Rn. 26; v. 28.9.2018 - 2 WD 14.17 -, juris Rn. 86; v. 15.12.2005 - 2 A 4.04 -, juris Rn. 36 und v. 11.6.2002 - 2 WD 38.01 -, juris Rn. 21; BGH, Beschl. v. 1.8.2002 - III ZR 277/01 -, juris Rn. 17; BAG, Beschl. v. 14.1.2015 - 7 ABR 95/12 -, juris Rn. 18 und v. 15.1.1997 - 7 ABR 14/96 -, juris Rn. 16; Urt. v. 24.4.2008 - 8 AZR 347/07 -, juris Rn. 29 und v. 16.5.2007 - 8 AZR 709/06 -, juris Rn. 58, 60; Bay. VGH, Beschl. v. 12.3.2014 - 6 ZB 12.470 -, Rn. 9; OVG NRW, Urt. v. 12.12.2013 - 1 A 71/11 -, juris Rn. 42; OLG Stuttgart, Urt. v. 28.7.2003 - 4 U 51/03 -, juris Rn. 26 f.).
  • BVerwG, 17.06.2021 - 2 WD 21.20

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Gefährdung des

  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 WD 16.19

    Aberkennung des Dienstgrads; Angehöriger der Reserve; Berufsförderungsmaßnahme;

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   BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streit um den Vorwurf des versuchten Erschleichens des Berufssoldatenstatus durch verfälschte Sportnachweise; Disziplinarmaßnahme für die Täuschung eines Soldaten über die Einstellungsvoraussetzungen für die Übernahme ins Berufssoldatenverhältnis; Manipulation der E-Mail ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Streit um den Vorwurf des versuchten Erschleichens des Berufssoldatenstatus durch verfälschte Sportnachweise; Disziplinarmaßnahme für die Täuschung eines Soldaten über die Einstellungsvoraussetzungen für die Übernahme ins Berufssoldatenverhältnis; Manipulation der E-Mail ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 25.10.2018 - 2 WD 8.18

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens (hier:

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18
    Er liegt erst dann vor, wenn die psychische Situation von so außergewöhnlichen Belastungen geprägt ist, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden kann (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2018 - 2 WD 8.18 - juris Rn. 31 und vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - juris Rn. 28).

    ff) Mit geringem Gewicht spricht allerdings für die frühere Soldatin, dass sie sich wegen der posttraumatischen Belastungsstörung zum Tatzeitpunkt im November 2014 in einer schwierigen Lebensphase befand (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 WD 8.18 - Rn. 32) und dass die Taten im Hinblick auf die bisherige tadelfreie Führung persönlichkeitsfremd sind.

  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18
    Dementsprechend bestimmt auch § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SG , dass ein Berufssoldat zu entlassen "ist", wenn er seine Ernennung durch arglistige Täuschung herbeigeführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 2 WD 4.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 45).

    Da Vorgesetzte in ihrer Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben sollen (§ 10 Abs. 1 SG ), unterliegen sie bei einer Verletzung ihrer Dienstpflichten einer verschärften Haftung (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 2 WD 4.10 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18
    Eine in der Regel stark mildernd wirkende persönlichkeitsfremde Augenblickstat liegt aber wegen des planmäßigen und mehraktigen Vorgehens nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 55).
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18
    Denn es lag keine Überforderungssituation vor, in der es eines hilfreichen Eingreifens der Dienstaufsicht bedurft hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18
    Ist das Vertrauen in die frühere Soldatin zerstört und deswegen die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann auch eine überlange Verfahrensdauer keine maßnahmemildernde Wirkung mehr entfalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2019 - 2 WD 15.18 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18
    Danach hat sich ein Vorgesetzter, der gegenüber seinen Vorgesetzten oder Dienststellen der Bundeswehr unwahre Erklärungen abgegeben hat, in seinem Status disqualifiziert und deshalb grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung verwirkt; hat er sich durch die unwahren Angaben eine ungerechtfertigte berufliche oder finanzielle Besserstellung erschleichen wollen, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die disziplinarische Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2015 - 2 WD 15.14 - juris Rn. 77).
  • BVerwG, 07.03.2019 - 2 WD 11.18

    Beweiswürdigung; Bindungswirkung von Strafbefehlen; Einspruch gegen den

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18
    Diese Feststellungen können im Disziplinarverfahren nach § 84 Abs. 2 WDO zugrunde gelegt werden, weil die frühere Soldatin dagegen keine substantiierten Einwendungen vorgetragen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2019 - 2 WD 11.18 - StE 2019, 341 Rn. 13).
  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18
    Mobbing setzt eine außergewöhnliche situationsbedingte Erschwernis durch systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch andere Beschäftigte oder durch Vorgesetzte voraus (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 51, vom 17. September 2003 - 2 WD 49.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 12 und vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 43).
  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18
    Der Milderungsgrund einer eingeschränkten Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB liegt nicht vor (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 30. Januar 2017 - 2 WD 1.16 - juris Rn. 68 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18
    Mobbing setzt eine außergewöhnliche situationsbedingte Erschwernis durch systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch andere Beschäftigte oder durch Vorgesetzte voraus (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 51, vom 17. September 2003 - 2 WD 49.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 12 und vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 43).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12

    Anforderungen an die Herabsetzung des Dienstgrades eines Soldaten wegen sexueller

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschleichen von Urlaub; Urkundenfälschung;

  • BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

  • BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12

    Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe;

  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17

    Gegenstand des Urteils (Identität der Tat); Verwerfung der Revision als

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