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   BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13   

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BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13 (https://dejure.org/2014,19419)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.2014 - 2 WD 3.13 (https://dejure.org/2014,19419)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 (https://dejure.org/2014,19419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 7; SG § 13 Abs. 1
    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den Dienstgrad eines Stabsfeldwebels

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Der Milderungsgrund einer unzureichenden Dienstaufsicht stünde ihm nur dann zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedurft hätte, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich gemacht hätte (Urteile vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 S. 10 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - Rn. 37).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (Urteil vom 4. Mai 2011 a.a.O. Rn. 30).

  • BVerwG, 17.06.2003 - 2 WD 2.02

    Kompaniefeldwebel; Versagen im Kernbereich; Milderungsgründe in der Tat; lange

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13
    bbb) Der frühere Soldat kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sein Fehlverhalten in eine Zeitspanne gefallen wäre, in der er sich unverschuldet einer außergewöhnlichen situationsgebundenen Erschwernis bei der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben gegenübergesehen hätte (vgl. Urteile vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 -, vom 18. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 11.03 - juris Rn. 11 m.w.N. und vom 17. Juni 2003 - BVerwG 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. = juris Rn. 14).
  • BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten in Vorgesetztenfunktion wegen der

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13
    Hinzu tritt, dass sich das Dienstvergehen angesichts der in den Beurteilungen und den Bekundungen des Leumundszeugen herausgestellten sonstigen besonderen Zuverlässigkeit des früheren Soldaten als persönlichkeitsfremd darstellt (vgl. Urteil vom 7. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 20.12 - Rn. 56), was durch sein ehrenamtliches Engagement im karitativen Bereich unterstrichen wird.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten;

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13
    Der Milderungsgrund einer unzureichenden Dienstaufsicht stünde ihm nur dann zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedurft hätte, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich gemacht hätte (Urteile vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 S. 10 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - Rn. 37).
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auszug aus BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13
    aaa) Milderungsgründe in den Umständen der Tat, die seine Schuld mindern könnten (Urteil vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - Rn. 59 m.w.N.), liegen nicht vor, auch soweit eine persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten in Betracht gezogen würde.
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13
    Zwar streitet zu Gunsten des Soldaten im Übrigen nicht, dass er seine Pflichtverletzung freiwillig offenbart hätte (Urteil vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 161 m.w.N.), weil sich seine im Frühjahr 2007 getätigte Anzeige über den Fortfall der Zulagenvoraussetzungen nur auf die Zukunft, nicht aber auf den streitbefangenen Zeitraum bezog.
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13
    bb) Das Dienstvergehen hatte nachteilige Auswirkungen für den Dienstherrn insofern, als dessen Vermögen mit annähernd 6 000 EUR weit jenseits des Bagatellbereichs geschädigt wurde (vgl. dazu Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.2004 - 2 WD 11.03

    Zugriff auf Vermögen; Vermögen des Dienstherrn; Tatmilderungsgrund;

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13
    bbb) Der frühere Soldat kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sein Fehlverhalten in eine Zeitspanne gefallen wäre, in der er sich unverschuldet einer außergewöhnlichen situationsgebundenen Erschwernis bei der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben gegenübergesehen hätte (vgl. Urteile vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 -, vom 18. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 11.03 - juris Rn. 11 m.w.N. und vom 17. Juni 2003 - BVerwG 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. = juris Rn. 14).
  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13
    bbb) Der frühere Soldat kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sein Fehlverhalten in eine Zeitspanne gefallen wäre, in der er sich unverschuldet einer außergewöhnlichen situationsgebundenen Erschwernis bei der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben gegenübergesehen hätte (vgl. Urteile vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 -, vom 18. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 11.03 - juris Rn. 11 m.w.N. und vom 17. Juni 2003 - BVerwG 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. = juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel;

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12

    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; Umstände der Tatbegehung;

  • BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11

    Folgen der Disziplinarmaßnahme; Nebeneinander von Beförderungsverbot und

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 WD 40.10

    Doppelzahlung von Kindergeld; Steuerhinterziehung; besonders hoher Schaden;

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

  • BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03

    Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug;

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 WD 13.09

    Falsche Beratung eines Vorgesetzten; Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Schießens mit einer Signalpistole

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 06.10.2010 - 2 WD 35.09

    Disziplinarische Ahndung des Besitzes und der Verschaffung kinderpornografischer

  • BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann

  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11

    Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung;

  • BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20

    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

    Die Rechtsausführungen in der Anschuldigungsschrift geben den Wehrdienstgerichten nicht den rechtlichen Rahmen ihrer Prüfung vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15

    Reisekostenbetrug; Dienstgradherabsetzung; Bezügekürzung

    Liegt eine Kernbereichsverletzung vor, bildet Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - juris Rn. 48 - und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 42).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 49, m.w.N., vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51, vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 112 -, vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - juris Rn. 79 und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15

    Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition;

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. BVerwG Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris m.w.N., vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51, vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 112, vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - juris Rn. 79 und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - Rn. 30).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus

    Sie mildernd zu berücksichtigen ist unzulässig, weil dies auf eine Kompensation von Auswirkungen einer Disziplinarmaßnahme hinausliefe, die der Gesetzgeber als sanktionstypische Folge in seinen Willen ausdrücklich aufgenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

    Es handelt sich um Schäden, mit denen sich das von dem früheren Soldaten bewusst eingegangene Risiko realisiert hat und um rechtliche Folgen, die allein er sich zurechnen lassen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

    Dies darf jedoch nicht dazu führen, die mit einer gesetzlich zulässigen Disziplinarmaßnahme sanktionstypische Auswirkung zu unterlaufen (BVerwG, Urteile vom 16. Februar 2012 - 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 41 und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17

    Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsübernachtungsgeld; Bedeutung der förmlichen

    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn durch einen Reisekosten- bzw. Trennungsgeldbetrug als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung zugrunde, (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 WD 20.18

    Auslegung der Anschuldigungsschrift; Befehl; Beweiswürdigung; Fahrlässigkeit;

    Aus dem Ermittlungsergebnis, das zur Auslegung der Anschuldigungsformel mit herangezogen werden darf (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 26), folgt hinreichend deutlich, dass dem Soldaten vorgeworfen wird, keinen Standort aufgesucht zu haben, von dem aus für ihn eine Sichtverbindung zur zweiten Halbgruppe bestanden hätte.
  • TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige

    Die Anschuldigungsschrift muss zwar zur Gewährleistung einer effektiven Verteidigung alle Tatsachen aufführen, aus denen sich die vorgeworfene Pflichtverletzung ergibt, wobei zur Auslegung auch das Ermittlungsergebnis mit herangezogen werden kann (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3/13 -, Rn. 26, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2023 - 14 LB 2/23

    Disziplinarverfahren wegen Überzahlung von Dienstbezügen; unterlassene Prüfung

    Denn die bloß nachlässige Prüfung von Besoldungsmitteilungen und Dienstbezügen weist nicht dasselbe Gewicht wie eine bewusst unterlassene Mitteilung über besoldungsrechtlich relevante Umstände (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1996 - 1 D 34.95 - und vom 12. September 2001 - 1 D 48.98 -, beide juris ; Urteil vom 10. Juni 1997 - 1 D 66.96 - <100% erhöhte Vergütung bei 50% Arbeitsanteil>, juris; Urteil vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - , juris) oder wie ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht auf (siehe BVerwG, Urteile vom 13. Oktober 1992 - 1 D 51.91 - und vom 17. Mai 1994 - 1 D 15.93 - , beide juris).
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