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   BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17   

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https://dejure.org/2017,55474
BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17 (https://dejure.org/2017,55474)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2017 - 2 WD 3.17 (https://dejure.org/2017,55474)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 2017 - 2 WD 3.17 (https://dejure.org/2017,55474)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen einen Berufssoldaten wegen des unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst an mindestens 21 Tagen; Aberkennung des Dienstgrades

  • rewis.io

    Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflicht; Vorgesetzter; Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarverfahren gegen einen Berufssoldaten wegen des unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst an mindestens 21 Tagen; Aberkennung des Dienstgrades

  • rechtsportal.de

    WDO § 58 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ; SG § 17
    Disziplinarverfahren gegen einen Berufssoldaten wegen des unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst an mindestens 21 Tagen; Aberkennung des Dienstgrades

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17
    Sie gehört zu den zentralen Pflichten eines Soldaten, deren Verletzung von erheblicher Bedeutung ist (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 30).

    Nach dem in die Berufungshauptverhandlung eingeführten fachpsychiatrischen Gutachten der Oberstabsärztin X vom 15. Juni 2016 (zu den Maßstäben vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 46 m.w.N.) befand er sich während des angeschuldigten Zeitraums nicht in einem seine Schuldfähigkeit ausschließenden Zustand oder in einem Zustand, in dem sie erheblich vermindert gewesen wäre.

    Von einem durch Spontaneität und Kopflosigkeit bestimmten Verhalten als Charakteristikum der persönlichkeitsfremden Augenblickstat kann angesichts der Dauerhaftigkeit der Pflichtverletzungen und ihrer sowohl wiederholten wie auch strukturierten Abfolge ("Dauerdelikt") nicht ausgegangen werden (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 55).

    Beides bildet jedoch keine valide Grundlage für die Annahme einer Situation, in der belastende Lebensumstände einen so hohen Grad an Zuspitzung erfahren hätten, dass vom früheren Soldaten ein normgemäßes Verhalten kaum noch hätte erwartet werden können (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 57 m.w.N.).

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht einen Spielraum eröffnet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 64 m.w.N.).

    Dabei müssen die Milderungsgründe umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 65 m.w.N.).

    Dabei beantwortet sich die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten schon aus Gründen der Gleichbehandlung sowie im Interesse der rechtsstaatlich gebotenen Voraussehbarkeit der Disziplinarmaßnahme ausschließlich nach den vom Wehrdienstgericht festgestellten objektiven Bemessungsgesichtspunkten und nicht nach der subjektiven Sicht konkreter einzelner Vorgesetzter (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 67 m.w.N.).

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass gravierende Defizite der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen, nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - juris Rn. 68).

  • BVerwG, 11.06.2015 - 2 WD 12.14

    Unerlaubtes Fernbleiben von der Dienststelle; Wahrheitspflichtverletzung

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 37).

    Dazu gehören insbesondere die Pflichten zur Anwesenheit und gewissenhaften Dienstleistung (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 39).

    Nicht minder gewichtig bestimmen Eigenart und Schwere des Dienstvergehens auch die massiven Verletzungen der dienstlichen Wahrheitspflicht (§ 13 Abs. 1 SG; BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 40).

    Denn auf ihrer Grundlage müssen im Frieden und erst recht im Einsatzfall gegebenenfalls Entschlüsse von erheblicher Tragweite gefasst werden (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 40).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2015 - 2 WD 12.14 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17
    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Ist nämlich wie hier die Verhängung der Höchstmaßnahme geboten, ist dem früheren Soldaten die Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht maßnahmemildernd zugute zu halten (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 47 und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 76).

  • BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17
    Für Fälle des (vorsätzlichen) eigenmächtigen Fernbleibens eines Soldaten von der Truppe ist aus spezial- und generalpräventiven Gründen bei kürzerer unerlaubter Abwesenheit nach der Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung, gegebenenfalls bis in den Mannschaftsdienstgrad; bei länger dauernder, wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit oder Fahnenflucht ist das Dienstvergehen so schwerwiegend, dass es regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder den Ausspruch der sonst gebotenen Höchstmaßnahme - wie vorliegend die Aberkennung des Dienstgrades - indiziert (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 03.12.2015 - 2 WD 2.15

    Werfen des nicht zugelassenen Böllers im Fußballstadion; Enthemmung durch

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17
    Gleichwohl hält der Senat dem früheren Soldaten, wenn auch mit geringerem Gewicht als ein "klassischer" Milderungsgrund in den Umständen der Tat, als mildernden Aspekt zugute (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juni 2014 - 2 WD 14.13 - juris Rn. 28 und vom 3. Dezember 2015 - 2 WD 2.15 - juris Rn. 36), dass der frühere Soldat während des Tatzeitraums an einer "depressiven Episode" gelitten hat und familiären Belastungen ausgesetzt war.
  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17
    Dem hohen Gewicht von Wahrheitspflicht trägt der Senat bei der Maßnahmebemessung grundsätzlich dadurch Rechnung, dass für das Erschleichen einer beruflichen oder finanziellen Besserstellung durch die Wahrheitspflichtverletzung die Höchstmaßnahme den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2015 - 2 WD 15.14 - Rn. 77 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.2015 - 2 WD 2.14

    Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Abwesenheit; Ausgangspunkt der

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17
    Hiernach liegt die Fallgruppe einer Abwesenheit von langer Dauer nicht vor, weil es an einem zusammenhängenden Zeitraum längerer Dauer fehlt und weil sechs Tage keine lange Dauer begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - juris Leitsatz 1 und Rn. 54 f.).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17
    Zum anderen liegt eine Nachbewährung vor, weil er sich leistungsmäßig von "5,67" (im August 2013) über "6,5" (im September 2014) und zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Verhandlung (im Januar/Februar 2017) auf "7,9" kontinuierlich gesteigert und keinen Anlass zu einer weiteren disziplinarischen Beanstandung gegeben hat (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17
    Gleichwohl hält der Senat dem früheren Soldaten, wenn auch mit geringerem Gewicht als ein "klassischer" Milderungsgrund in den Umständen der Tat, als mildernden Aspekt zugute (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juni 2014 - 2 WD 14.13 - juris Rn. 28 und vom 3. Dezember 2015 - 2 WD 2.15 - juris Rn. 36), dass der frühere Soldat während des Tatzeitraums an einer "depressiven Episode" gelitten hat und familiären Belastungen ausgesetzt war.
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17
    f) Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

  • BVerwG, 01.09.1997 - 2 WD 13.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei unberechtigter Führung von

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

  • BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13

    Aberkennung de Ruhegehalts eines früheren Soldaten aufgrund alkoholbedingten

  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst;

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Dabei müssen die Milderungsgründe umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 73 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

    Dabei beantwortet sich die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten schon aus Gründen der Gleichbehandlung sowie im Interesse der rechtsstaatlich gebotenen Voraussehbarkeit der Disziplinarmaßnahme ausschließlich nach den vom Wehrdienstgericht festgestellten objektiven Bemessungsgesichtspunkten und nicht nach der subjektiven Sicht konkreter einzelner Vorgesetzter (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 75).

    Ist das Vertrauensverhältnis - wie hier - endgültig zerstört, besteht für eine Nachbewährung kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 76).

    Ist die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann auch eine überlange Verfahrensdauer keine maßnahmemildernde Wirkung mehr entfalten (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 77).

  • BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22

    Die verfassungsfeindliche Betätigung eines Ex-Soldaten

    Dabei müssen die Milderungsgründe umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 73 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

    Angesichts der Vielzahl der vergleichbaren Pflichtverletzungen und ihres zeitlichen Abstandes liegt es fern, in dem Verhalten eine persönlichkeitsfremde Augenblickstat zu sehen, die mildernd zu bewerten wäre (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 63 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche

    Dabei müssen die Milderungsgründe umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen - wie vorliegend - wiegt (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 73 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Für die Feststellung eines solchen Verstoßes reicht aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 50).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung von

    bb) Eigenart und Schwere des Dienstvergehens werden hier des Weiteren dadurch bestimmt, dass der Soldat die Verstöße gegen die Wahrheitspflicht beging, um Verstöße gegen die Pflicht zum treuen Dienen zu ermöglichen und zu verdecken (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - Rn. 57).

    Da nach der Rechtsprechung des Senats selbst eine unangemessen lange Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens bei der Verhängung der Höchstmaßnahme nicht geeignet ist, von ihr abzuweichen, kann dahingestellt bleiben, ob sie - wogegen freilich alles spricht - tatsächlich unangemessen lang war (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - Rn. 77 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

    Dabei müssen die Milderungsgründe umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - Die Bundeswehr 2020, Nr. 9, 80 ).
  • BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18

    Bagatellgrenze; Geringwertigkeitsschwelle; Major der Reserve; Offizialdelikt;

    Dazu hat der Senat verschiedene - nicht abschließende - Fallgruppen entwickelt, wozu insbesondere das Vorliegen einer unbedachten, im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten oder ein Handeln in einer körperlichen oder psychischen Ausnahmesituation zählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 62).
  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

    Eine überlange Verfahrensdauer, die einen Verstoß gegen die Gewährleistung einer Verhandlung innerhalb angemessener Frist durch Art. 6 EMRK wie auch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiver Rechtsschutzgewährleistung nach Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG darstellt (BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - juris Rn. 12 und vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - juris Rn. 41 ff.), begründet einen Milderungsgrund bei solchen Disziplinarmaßnahmen, die - wie vorliegend die Ruhegehaltskürzung - der Pflichtenmahnung dienen (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - Rn. 77).
  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 WD 11.17

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Unteroffiziers der Reserve wegen unerlaubten

  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WA 1.17

    Anlass zur Besorgnis; Bemessungsparameter; Berücksichtigung im Stammverfahren;

  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung;

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18

    Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad;

  • BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Soldaten betreffend den Vorwurf

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18

    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in

  • BVerwG, 02.02.2023 - 2 WD 3.22

    Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten vom Dienst; Vorsätzliche Verletzung der

  • BVerwG, 19.11.2020 - 2 WD 19.19

    Disziplinarische Ahndung eines 24fachen Reisekostenbetrugs

  • BVerwG, 08.10.2020 - 2 WD 22.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholten vorsätzlichen unerlaubten

  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 WD 16.19

    Aberkennung des Dienstgrads; Angehöriger der Reserve; Berufsförderungsmaßnahme;

  • BVerwG, 10.10.2019 - 2 WD 32.18

    Disziplinarische Ahndung des unerlaubten Fernbleibens eines Sodaten vom Dienst

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