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   BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12   

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BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12 (https://dejure.org/2014,8887)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.2014 - 2 WD 31.12 (https://dejure.org/2014,8887)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 (https://dejure.org/2014,8887)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    SG § 1 Abs. 3, §§ ... 7, 14 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 2 Satz 2, § 19 Abs. 1 Satz 1, § 23 Abs. 1; WDO §§ 16, 17 Abs. 2 bis 4, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 2 Nr. 4, § 63 Abs. 3 Satz 1, § 65 Abs. 1 Satz 2, § 84 Abs. 1, § 106 Abs. 1, § 107 Abs. 2 Satz 1, § 139 Abs. 2, § 140 Abs. 2 Satz 2; StGB § 331 Abs. 1, § 332 Abs. 1, § 353 b Abs. 1 Nr. 1; WStG § 48 Abs. 1; VorgV § 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3
    Aufklärungspflicht, Aufklärungsmangel, Lösung von strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen, inhaltsleeres Formalgeständnis, rechtswidrige Verfahrensabsprache (Deal), Ausklammerung, Zurückverweisung, Verstoß gegen Strafgesetze, Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, Annahme ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SG § 1 Abs. 3, §§ 7, 14 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 2 Satz 2, § 19 Abs. 1 Satz 1, § 23 Abs. 1

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 SG, § 7 SG, § 14 Abs 1 S 1 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 19 Abs 1 S 1 SG
    Lösung von strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen; inhaltsleeres Formalgeständnis; Vorteilsannahme; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Bestechlichkeit und Geheimnisverrat; Pfüfungspflichten eines Wehrdienstgerichtes bei vorheriger Verurteilung durch ein Strafgericht auf Grund eines bloßen inhaltsleeren Formalgeständnisses

  • rewis.io

    Lösung von strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen; inhaltsleeres Formalgeständnis; Vorteilsannahme; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Bestechlichkeit und Geheimnisverrat; Pfüfungspflichten eines Wehrdienstgerichtes bei vorheriger Verurteilung durch ein Strafgericht auf Grund eines bloßen inhaltsleeren Formalgeständnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Korruption - und die Zumessungserwägungen im Disziplinarverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungspflicht im Disziplinarverfahren - und das Formalgeständnis im Strafverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    Ein solches inhaltsleeres Formalgeständnis ist als Beweismittel untauglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - juris Rn. 33; OVG Schleswig, Urteil vom 6. März 2023 - 14 LB 1/22 - juris Rn. 77).
  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Dies kann der Fall sein, wenn der Soldat geltend macht, dem strafgerichtlichen Urteil liege ein "Deal" zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zugrunde, der den rechtsstaatlichen Anforderungen an eine Verfahrensabsprache nicht genüge (BVerwG, Urteil vom 14. März 2007 - 2 WD 3.06 - BVerwGE 128, 189 Rn. 26) oder es beruhe auf einem Formalgeständnis (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 31 m.w.N.).

    Ein inhaltsleeres Formalgeständnis liegt wiederum nur dann vor, wenn die selbstbelastende Einlassung nicht wenigstens so konkret ist, dass geprüft werden kann, ob sie derart in Einklang mit der Aktenlage steht, dass sich hiernach keine weitergehende Sachaufklärung mehr aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 33).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2017 - 10 L 2/17

    Disziplinarische Ahndung einer falschen uneidlichen Aussage einer Polizeibeamtin

    Für einen Lösungsbeschluss ausreichende Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen bestehen dann, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen in sich widersprüchlich oder sonst unschlüssig sind, im Widerspruch zu den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus vergleichbar gewichtigen Gründen offenkundig unzureichend sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 -, zit. nach JURIS zu § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO).
  • OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20

    Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber

    Darüber hinaus ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei strafbarem Verhalten nach § 331 Abs. 1 StGB (Vorteilsannahme im strafrechtlichen Sinne) im Regelfall angezeigt, wenn ein Beamter als Inhaber eines hervorgehobenen Amtes oder einer dienstlichen Vertrauensstellung für die Dienstausübung einen mehr als unerheblichen Vorteil fordert oder annimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3/12 - Juris, Rn. 28 ff.; Beschluss vom 20. Januar 2014 - 2 B 89/13 - Juris, Rn. 10 f.; vgl. auch Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31/12 - Juris, Rn. 92).

    Dass der Beklagte ein hervorgehobenes Amt einnahm, ergibt sich aus den oben stehenden Ausführungen, unabhängig davon, ob man auf sein Statusamt oder auf seine Befugnisse abstellt (zum Statusamt im höheren Dienst vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1994 - 1 D 57/93 - Juris, Rn. 16; Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31/12 - Juris, Rn. 92; zu Befugnissen und Zuständigkeiten vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 2 B 47/17 - Juris, Rn. 14).

  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

    Nimmt er sie für eine an sich nicht pflichtwidrige Handlung entgegen (Vorteilsannahme), ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen regelmäßig eine Dienstgradherabsetzung, im Fall eines erheblichen Vorteils, der jedenfalls bei einem fünfstelligen Euro-Betrag anzunehmen ist, die Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 91 f.).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20

    Einstellung eines wehrdisziplinargerichtlichen Verfahrens wegen Besitzes kinder-

    Ausreichende Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen in diesem Sinne bestehen, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen in sich widersprüchlich oder sonst unschlüssig sind, im Widerspruch zu den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus vergleichbar gewichtigen Gründen offenkundig unzureichend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 30).

    Dabei kommt ein Lösungsbeschluss nur in Betracht, wenn sich die Zweifel an der Richtigkeit aus dem Urteil selbst oder in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptverhandlung ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 31).

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 16a D 17.65

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einer vorsätzlichen Vorteilsnahme und

    Der Abgeltungsbetrag hält sich mit 1.428 Euro zwar nicht im geringfügigen, aber doch im mittleren Bereich (vgl. BVerwG, U.v. 16.1.2014 - 2 WD 31.12 - juris Rn. 9: erheblicher Vorteil jedenfalls bei einem fünfstelligen Euro-Betrag).
  • OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17

    Widerruf der Versicherungsvermittlererlaubnis bei rechtskräftiger Verurteilung

    Ein Lösungsbeschluss ist beispielsweise geboten, wenn das Strafurteil in einem ausschlaggebenden Punkt, etwa weil es auf einem inhaltsleeren Formalgeständnis beruht, unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist und ihm daher keine Bindungswirkung zukommt.(BVerwG, Beschluss vom 1.3.2003 - 2 B 78/12 -, juris Rdnr. 9; BVerwG 2. Wehrdienstsenat, Urteil vom 16.1.2014 - 2 WD 31/12 -, juris) Zu sehen ist, dass diese ausnahmsweise bestehende Möglichkeit der Lösung von den Feststellungen in einem strafgerichtlichen Urteil vom Gesetzgeber selbst unter engen tatbestandlichen Voraussetzungen (offenkundig unrichtig) vorgegeben ist und nicht einer Verwaltungsbehörde zuerkannt wird, sondern den (Disziplinar-)Gerichten vorbehalten ist.
  • BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholtem unterlaubten Fernbleibens vom

    Denn sie fallen nach der Art und Höhe der Disziplinarmaßnahme nicht mehr ins Gewicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 7 = juris Rn. 79).
  • VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17

    Disziplinarecht; Disziplinarklage; Zurückstufung

    Für einen Lösungsbeschluss ausreichende Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen bestehen dann, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen in sich widersprüchlich oder sonst unschlüssig sind, in einem Widerspruch zu den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus vergleichbar gewichtigen Gründen offenkundig unzureichend sind (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 07.02.2013 - 2 WD 36.12 -, juris, Rn. 29; Urteil vom 16.01.2014 - 2 WD 31.12 -, juris, Rn. 31; OVG LSA, Urteil vom 07.12.2017 - 10 L 2/17 -, juris, Rn. 42).
  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes

  • BVerwG, 13.03.2014 - 2 WD 37.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei Betankung eines privaten Kfz

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