Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27578
BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12 (https://dejure.org/2014,27578)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2014 - 2 WD 39.12 (https://dejure.org/2014,27578)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2014 - 2 WD 39.12 (https://dejure.org/2014,27578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,27578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz... 1; WDO § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 2 bis Abs. 4, § 38 Abs. 1 und Abs. 2, § 58 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 7, § 61 Satz 1, § 62 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 115 Abs. 1 Satz 1, § 116 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 139 Abs. 3, § 140 Abs. 5 Satz 1; SG § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; StPO § 331
    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A 7; außerdienstliche Körperverletzung; selbst verschuldete Alkoholisierung; erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1
    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A 7; außerdienstliche Körperverletzung; erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit; selbst verschuldete Alkoholisierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 10 Abs 1 SG, § 17 Abs 2 S 2 Alt 2 SG, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Außerdienstliche Körperverletzung; Degradierung in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers; selbst verschuldete Alkoholisierung; erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Degradierung eines Feldwebels in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers wegen Verletzung der Dienstpflichten (hier: Körperverletzung und Alkoholisierung)

  • rewis.io

    Außerdienstliche Körperverletzung; Degradierung in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers; selbst verschuldete Alkoholisierung; erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Degradierung eines Feldwebels in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers wegen Verletzung der Dienstpflichten (hier: Körperverletzung und Alkoholisierung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Degradierung auf einen Dienstgrad für tadelfreie Führung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Disziplinarverfahren bei Soldaten - Degradierung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 149, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12
    Diesen Verpflichtungen hat der Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (Urteil vom 7. Februar 2013 - BVerwG 2 WD 36.12 - Rn. 35 m.w.N.).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (Urteil vom 7. Februar 2013 a.a.O. Rn. 37).

    Ihr Eingreifen soll das Ansehen der Streitkräfte in der Öffentlichkeit wahren und wiederherstellen und begründet keinen Ansehensschaden (Urteil vom 7. Februar 2013 a.a.O. Rn. 43).

    In der Rechtsprechung des Senats ist bei brutalen, körperlichen Misshandlungen durch Soldaten in Vorgesetztenstellung im außerdienstlichen Bereich in aller Regel eine Dienstgradherabsetzung als angemessene Maßnahme betrachtet worden (vgl. Urteil vom 7. Februar 2013 - BVerwG 2 WD 36.12 - Rn. 57 m.w.N.).

    Sie führen dazu, dass die Herabsetzung im Dienstgrad zum einen auf einen Dienstgrad zu begrenzen ist (vgl. Urteil vom 7. Februar 2013 - BVerwG 2 WD 36.12 - Rn. 60) und dem Soldaten zum anderen weiterhin die Besoldungsgruppe A 7 zuzuweisen ist.

  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12
    Einer Degradierung in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A 7 steht nicht entgegen, dass diese Besoldungsgruppe Soldaten vorbehalten wäre, die sich durch besondere Leistungen und tadelfreie Führung besonders ausgezeichnet hätten (Änderung der Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 24. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 18.11 - juris Rn. 34).

    Jedenfalls bei einer außerdienstlichen Körperverletzung, bei der auch die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind, kann sie bis in einen Mannschaftsdienstgrad reichen (Urteil vom 24. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 18.11 - Rn. 32).

    Soweit der Senat - zuletzt mit Urteil vom 24. Mai 2012 - (BVerwG 2 WD 18.11 Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 = juris Rn. 34 m.w.N.) - den Rechtsstandpunkt bezogen hat, einen Unteroffizier mit Portepee in die Besoldungsgruppe A 7 herabzusetzen verbiete sich, weil die Einweisung in diese Besoldungsgruppe Soldaten vorbehalten bleiben müsse, die sich wegen ihrer dienstlichen Leistungen und ihrer tadelfreien Führung besonders hervorgetan hätten, hält er daran nicht fest.

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12
    In rechtlicher Hinsicht hat das Truppendienstgericht in einer für den Senat ebenfalls bindenden Weise den vorsätzlichen Verstoß des Soldaten gegen § 17 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 SG festgestellt (vgl. zur neuen Rechtsprechung insoweit: Urteil vom 20. März 2014 - BVerwG 2 WD 5.13 -).

    Dabei sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, den Wehrdienstgerichten einen Spielraum eröffnet (Urteil vom 20. März 2014 - BVerwG 2 WD 5.13 - Rn. 89).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen (vgl. Urteil vom 20. März 2014 a.a.O. Rn. 91 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12
    Etwas anderes gilt dann, wenn der Soldat unverschuldet, wie etwa durch eine zum Zeitpunkt des Dienstvergehens bestehende Alkoholerkrankung (vgl. Urteile vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 21 und 25 = NZWehrr 2012, 26 = juris und vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - juris Rn. 74), in den Zustand der Alkoholisierung geriet.

    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende und auch für das Disziplinarrecht geltende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verbietet namentlich, eine schwerere Disziplinarmaßnahme als die nach den Bemessungsfaktoren des § 38 Abs. 1 WDO gebotene und damit individueller Schuld entsprechende zu verhängen (Urteil vom 4. März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27 = juris jeweils Rn. 62; vgl. auch Urteile vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - Rn. 74, vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 25 = NZWehrr 2012, 256 und vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 (258 f.); BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - NVwZ 2008, S. 669 f.).

  • BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12

    Brutale außerdienstliche Körperverletzung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12
    Da der Soldat sich im Übrigen in jeder Hinsicht ohne Anlass zu neuen Beanstandungen durch seine Vorgesetzten geführt hat, liegt eine Nachbewährung vor (vgl. Urteil vom 7. März 2013 - BVerwG 2 WD 28.12 - Rn. 39).

    Zwar ist der Senat von den Übergang zu einer milderen Maßnahmeart rechtfertigenden Milderungsgründen dann ausgegangen, wenn das Dienstvergehen für den Soldat persönlichkeitsfremd war, er sich nachbewährt, eine durch eine Schmerzensgeldzahlung unterstrichene Unrechtseinsicht gezeigt und seine seinerzeitige Unreife zwischenzeitlich überwunden hat sowie ihm durch das disziplinargerichtliche Verfahren eine Beförderungsmöglichkeit entgangen ist (vgl. Urteil vom 7. März 2013 - BVerwG 2 WD 28.12 - Rn. 55); letzterer Milderungsumstand liegt vor, weil das durch die disziplinargerichtliche Entscheidung vom ... 2009 verhängte Beförderungsverbot ab ... 2011 keine Wirkungen mehr entfaltete.

  • BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12
    Etwas anderes gilt dann, wenn der Soldat unverschuldet, wie etwa durch eine zum Zeitpunkt des Dienstvergehens bestehende Alkoholerkrankung (vgl. Urteile vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 21 und 25 = NZWehrr 2012, 26 = juris und vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - juris Rn. 74), in den Zustand der Alkoholisierung geriet.

    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende und auch für das Disziplinarrecht geltende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verbietet namentlich, eine schwerere Disziplinarmaßnahme als die nach den Bemessungsfaktoren des § 38 Abs. 1 WDO gebotene und damit individueller Schuld entsprechende zu verhängen (Urteil vom 4. März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27 = juris jeweils Rn. 62; vgl. auch Urteile vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - Rn. 74, vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 25 = NZWehrr 2012, 256 und vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 (258 f.); BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - NVwZ 2008, S. 669 f.).

  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende und auch für das Disziplinarrecht geltende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verbietet namentlich, eine schwerere Disziplinarmaßnahme als die nach den Bemessungsfaktoren des § 38 Abs. 1 WDO gebotene und damit individueller Schuld entsprechende zu verhängen (Urteil vom 4. März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27 = juris jeweils Rn. 62; vgl. auch Urteile vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - Rn. 74, vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 25 = NZWehrr 2012, 256 und vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 (258 f.); BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - NVwZ 2008, S. 669 f.).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende und auch für das Disziplinarrecht geltende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verbietet namentlich, eine schwerere Disziplinarmaßnahme als die nach den Bemessungsfaktoren des § 38 Abs. 1 WDO gebotene und damit individueller Schuld entsprechende zu verhängen (Urteil vom 4. März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27 = juris jeweils Rn. 62; vgl. auch Urteile vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - Rn. 74, vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 25 = NZWehrr 2012, 256 und vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 (258 f.); BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - NVwZ 2008, S. 669 f.).
  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende und auch für das Disziplinarrecht geltende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verbietet namentlich, eine schwerere Disziplinarmaßnahme als die nach den Bemessungsfaktoren des § 38 Abs. 1 WDO gebotene und damit individueller Schuld entsprechende zu verhängen (Urteil vom 4. März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27 = juris jeweils Rn. 62; vgl. auch Urteile vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - Rn. 74, vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 25 = NZWehrr 2012, 256 und vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 (258 f.); BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - NVwZ 2008, S. 669 f.).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.):.
  • BVerwG, 30.03.2011 - 2 WD 5.10

    Rechtswidriger Umgang mit Waffen; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe in den

  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

  • BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Soldaten bei vorsätzlichem Verstoß gegen

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel;

  • BVerwG, 12.02.2015 - 2 WD 2.14

    Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Abwesenheit; Ausgangspunkt der

    Soweit der Senat in der Vergangenheit eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1995 - 2 WD 3.95 - BVerwGE 103, 246 ), hält er hieran nicht fest (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 24. April 2014 - 2 WD 39.12 - Rn. 49 ff.).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

    Dass außerdienstliches Fehlverhalten ohne zusätzlichen Bezug zur Dienstausübung § 17 Abs. 2 Satz 2 SG regelmäßig nur dann verletzt, wenn das Strafrecht dafür eine mittelschwere Strafe androht (BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 WD 5.13 - BVerwGE 149, 224 Rn. 59 ff.), führt nicht dazu, dass der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei außerdienstlichen Tätlichkeiten mit einer milderen Maßnahmeart anzusetzen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2014 - 2 WD 39.12 - BVerwGE 149, 315 Rn. 44).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

    Dass außerdienstliches Fehlverhalten ohne zusätzlichen Bezug zur Dienstausübung § 17 Abs. 2 Satz 2 SG regelmäßig nur dann verletzt, wenn das Strafrecht dafür eine mittelschwere Strafe androht (BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 WD 5.13 - BVerwGE 149, 224 Rn. 59 ff.), führt nicht dazu, dass der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei außerdienstlichen Tätlichkeiten mit einer milderen Maßnahmeart anzusetzen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2014 - 2 WD 39.12 - BVerwGE 149, 315 Rn. 44).
  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

    Persönlichkeitsfremde Augenblickstaten eines ansonsten tadelfreien Soldaten liegen bereits wegen der sowohl wiederholten als auch einschlägigen Begehung nicht vor (BVerwG, Urteile vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - juris Rn. 72 ff. und vom 24. April 2014 - 2 WD 39.12 - juris Rn. 37).
  • VG Trier, 19.05.2015 - 1 K 567/15

    Keine fristlose Entlassung eines Soldaten bei (einfacher) Körperverletzung im

    Ihr Eingreifen soll das Ansehen der Streitkräfte in der Öffentlichkeit wahren und wiederherstellen und begründet keinen Ansehensschaden (BVerwG, Urteil vom 24. April 2014, 2 WD 39/12 - juris -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht