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   BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08   

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BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08 (https://dejure.org/2009,8381)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.2009 - 2 WD 4.08 (https://dejure.org/2009,8381)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 2 WD 4.08 (https://dejure.org/2009,8381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    SG § 23 Abs. 1; StGB § 15; Wdo §§ 17, 99 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 107 Abs. 1, § 120 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2
    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive Tatbestandsmerkmale (Schuldform etc.) in der Anschuldigungsschrift; Vorsatz oder/hilfsweise Fahrlässigkeit; Zurückverweisung.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit von Ausführungen zur Schuldform in der Anschuldigungsschrift i.R.d. gerichtlichen Disziplinarverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit von Ausführungen zur Schuldform in der Anschuldigungsschrift i.R.d. gerichtlichen Disziplinarverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 129
  • NVwZ-RR 2009, 521
  • DÖV 2009, 595
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03

    Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Eine Anschuldigungsschrift muss unter anderem erkennen lassen, ob eine vorsätzliche oder nur fahrlässige bzw. eine vorsätzliche, hilfsweise fahrlässige Begehungsweise angeschuldigt ist (Bestätigung von BVerwGE 119, 76 ff.).

    Eine solche Konkretisierung des Tatvorwurfs ist aus rechtsstaatlichen Gründen unerlässlich, weil sonst nicht ausreichend gewährleistet ist, dass sich der betreffende Soldat hinreichend verteidigen kann (Urteil vom 18. September 2003 BVerwG 2 WD 3.03 BVerwGE 119, 76 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 11 jeweils m.w.N.).

    Es ist vielmehr erforderlich, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18. September 2003 (a.a.O.).

  • BVerwG, 18.05.2001 - 2 WD 42.00

    Verletzung der politischen Treuepflicht eines Soldaten durch politische

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Zum anderen hat die Anschuldigungsschrift die Aufgabe, dem Soldaten die Vorbereitung seiner Verteidigung zu ermöglichen; der ihm gegenüber erhobene Vorwurf muss so deutlich und klar sein, dass er sich mit seiner Verteidigung darauf einstellen kann (stRspr, z.B. Urteile vom 18. Mai 2001 BVerwG 2 WD 42.00, 43.00 und vom 28. April 2005 BVerwG 2 WD 25.04 NZWehrr 2007, 28 ).

    Da nach der genannten Vorschrift zu dieser Verfahrensweise aber nicht der Senat, sondern nur der Vorsitzende der Truppendienstkammer befugt ist, macht der Senat von seinem Ermessen gemäß § 120 Abs. 1 Nr. 2 WDO Gebrauch und verweist die Sache unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils an eine andere Kammer des Truppendienstgerichts Süd zurück mit dem Ziel, nach § 99 Abs. 3 WDO zu verfahren (vgl. dazu Urteil vom 18. Mai 2001 BVerwG 2 WD 42.00, 43.00 ; Dau, a.a.O. § 99 Rn. 28 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04

    Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Zum anderen hat die Anschuldigungsschrift die Aufgabe, dem Soldaten die Vorbereitung seiner Verteidigung zu ermöglichen; der ihm gegenüber erhobene Vorwurf muss so deutlich und klar sein, dass er sich mit seiner Verteidigung darauf einstellen kann (stRspr, z.B. Urteile vom 18. Mai 2001 BVerwG 2 WD 42.00, 43.00 und vom 28. April 2005 BVerwG 2 WD 25.04 NZWehrr 2007, 28 ).

    Dies ergibt sich aufgrund der allein in Betracht kommenden engen Auslegung der Anschuldigungsschrift bei der nach dem Empfängerhorizont gebotenen objektiven Betrachtungsweise (vgl. dazu Urteile vom 28. April 2004 BVerwG 2 WD 20.03 und vom 28. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.1978 - 2 WD 18.78

    Trunkenheitsfahrt als fahrlässiger Verstoß gegen die Pflicht zu einem

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    13 Ebenso wie im Strafverfahren die Mitteilung der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Schuldform (Vorsatz, Fahrlässigkeit) als "gesetzliches Merkmal der Straftat" in den Anklagesatz gehört (vgl. § 200 Abs. 1 StPO, dazu z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 1979 5 Ss 252/79 261/79 II JMBl NW 1979, 259; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 200 Rn. 17), sind auch im Disziplinarverfahren gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 WDO die Umstände in die Anschuldigungsschrift aufzunehmen, die die subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Dienstpflichtverletzung erfüllen (stRspr, z.B. Urteile vom 29. Juni 1978 BVerwG 2 WD 18.78 und vom 21. Juni 2005 BVerwG 2 WD 12.04 BVerwGE 127, 302 = Buchholz 236.1 § 11 SG Nr. 1).

    Ohne sichere Anhaltspunkte könne in diesem Fall jedoch grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass dies auch dem Willen der Einleitungsbehörde entspreche, da in einem solchen Fall auch in Betracht käme, von einer Anschuldigung abzusehen und das Verfahren einzustellen (vgl. Urteil vom 29. Juni 1978 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.02.1994 - 2 WD 36.93

    Anschuldigungsschrift - Soldat - Fahrlässige Dienstpflichtverletzung -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    17 Der Senat hat allerdings wiederholt entschieden, dass eine Anschuldigungsschrift, die dem Soldaten (nur) eine fahrlässige Verletzung seiner Dienstpflichten vorwirft, einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fehlverhaltens nicht entgegensteht (z.B. Urteil vom 23. Februar 1994 BVerwG 2 WD 36.93, 37.93 BVerwGE 103, 69 m.w.N.).

    Entscheidend sei grundsätzlich der Zweck der Anschuldigungsschrift, durch den Wehrdisziplinaranwalt als Vertreter der Einleitungsbehörde deren Willen für den Soldaten erkennbar klarzustellen, einen bestimmten Vorwurf zum Gegenstand eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens zu machen (Urteil vom 23. Februar 1994 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires gerichtliches Verfahren im

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Das Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) steht der Zurückverweisung schon deshalb nicht entgegen, weil diese zur Sicherstellung des Anspruchs des Soldaten auf ein faires rechtsstaatliches Disziplinarverfahren (speziell zum gerichtlichen Wehrdisziplinarverfahren BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2000 2 BvR 993/94 ZBR 2001, 208) unvermeidbar ist; immerhin geht es um die Rechtmäßigkeit einer Dienstgradherabsetzung.
  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    13 Ebenso wie im Strafverfahren die Mitteilung der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Schuldform (Vorsatz, Fahrlässigkeit) als "gesetzliches Merkmal der Straftat" in den Anklagesatz gehört (vgl. § 200 Abs. 1 StPO, dazu z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 1979 5 Ss 252/79 261/79 II JMBl NW 1979, 259; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 200 Rn. 17), sind auch im Disziplinarverfahren gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 WDO die Umstände in die Anschuldigungsschrift aufzunehmen, die die subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Dienstpflichtverletzung erfüllen (stRspr, z.B. Urteile vom 29. Juni 1978 BVerwG 2 WD 18.78 und vom 21. Juni 2005 BVerwG 2 WD 12.04 BVerwGE 127, 302 = Buchholz 236.1 § 11 SG Nr. 1).
  • BVerwG, 10.12.2008 - 2 WD 8.08

    Aufhebung; Zurückweisung; schwerer Mangel des Verfahrens; beschränkte Berufung.

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Für den Ausgang des Berufungsverfahrens sind solche Verfahrensmängel dann (noch) von Bedeutung, wenn die Entscheidung über das Rechtsmittel im Falle einer Behebung des Verfahrensfehlers anders ausfallen kann als im Falle seiner Nichtbehebung (stRspr, z.B. Urteil vom 10. Dezember 2008 BVerwG 2 WD 8.08 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2004 - 2 WD 20.03

    Ungenehmigte Nebentätigkeit; Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Dies ergibt sich aufgrund der allein in Betracht kommenden engen Auslegung der Anschuldigungsschrift bei der nach dem Empfängerhorizont gebotenen objektiven Betrachtungsweise (vgl. dazu Urteile vom 28. April 2004 BVerwG 2 WD 20.03 und vom 28. April 2005 a.a.O.).
  • BVerwG, 01.04.1976 - 2 WD 6.76

    Eigenmächtige Abwesenheit als Dienstvergehen - Fahrlässiges Fernbleiben von der

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Demgegenüber soll der alleinige Vorwurf vorsätzlichen Verhaltens nicht zugleich auch stets den Vorwurf einer Fahrlässigkeitstat umfassen mit der Folge, dass bei nicht erwiesener Vorsatztat mangels angeschuldigter Fahrlässigkeitstat der Soldat vom entsprechenden Vorwurf freizustellen sei (z.B. Urteil vom 1. April 1976 BVerwG 2 WD 6.76 ; vgl. dazu insgesamt auch Dau, WDO, 5. Aufl. 2009, § 99 Rn. 12; Lingens, in: GKÖD, Stand 2008, WDO § 107 Rn. 2; Widmaier, NZWehrr 2008, 201 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1979 - 5 Ss 252/79
  • VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12

    Entfernung einer Professorin (FH) aus dem Beamtenverhältnis

    Die Klageschrift führt auch aus, gegen welche Dienstpflichten das Verhalten der Beklagten verstoßen soll (BVerwG, Beschluss vom 11.02.2009 - 2 WD 4/08 -, zitiert nach Juris); hier ist es nicht erforderlich, dass die Klageschrift die angeschuldigten Sachverhalte disziplinarrechtlich zutreffend würdigt (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2011 - 2 B 59/10 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 15.11.2021 - NotSt (Brfg) 2/21

    Entfernung eines Notars aus dem Amt i.R.e. Disziplinarverfahrens wegen

    Eine disziplinarische Verurteilung wegen Vorsatzes kommt nicht in Betracht, weil der Kläger dem Beklagten in der Disziplinarklage (lediglich) eine fahrlässige Verletzung von § 14 Abs. 2 Satz 1 Hs 2 BeurkG zur Last gelegt hat, § 52 Abs. 1 Satz 2, § 60 Abs. 2 Satz 1, § 65 Abs. 1 BDG (vgl. BVerwGE 133, 129 Rn. 13, 17 f. zu § 107 Abs. 1 WDO und Urteil vom 28. März 2011 - 2 B 59/10, juris Rn. 6).
  • OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16

    Anforderungen an eine Anschuldigungsschrift; Entfernung eines Beamten der

    Es genügt im Fall des § 52 Abs. 1 Satz 3 BDG, dass sich die angeschuldigte Schuldform (Vorsatz, Fahrlässigkeit) dem für die Behörde als bindend angesehenen sachgleichen Strafurteil entnehmen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 2 WD 4/08 - BVerwGE 133, 129).
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