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   BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09   

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BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09 (https://dejure.org/2011,62363)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2011 - 2 WD 40.09 (https://dejure.org/2011,62363)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2011 - 2 WD 40.09 (https://dejure.org/2011,62363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr; Wertfeststellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr; Wertfeststellung

  • datenbank.nwb.de

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr; Wertfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09
    Die Beweisaufnahme hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Serverschrank damals wertloser Abfall war, der unter der sogenannten Bagatellgrenze von ca. 50 EUR lag (vgl. dazu Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 mit weiteren Nachweisen), die gegebenenfalls eine mildere Bemessung des Dienstvergehens rechtfertigen könnte.

    Dies gilt nicht nur für die Bereiche der Beschaffung und Materialbewirtschaftung (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09), sondern auch für die Bereiche der Aussonderung und Verwertung von Material der Streitkräfte.

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 13. Januar 2011 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. dazu Urteil vom 13. Januar 2011 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011 a.a.O. mit weiteren Nachweisen) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.

  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09
    Diese verlangt vom Soldaten vor allem die strikte Beachtung der Strafgesetze (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2009 - BVerwG 2 WD 16.08 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 43 Rn. 51 m.w.N.).

    Ein im Charakter deutlich werdender Persönlichkeitsmangel kann nicht dadurch relativiert oder sogar kompensiert werden, dass der Soldat sonst im dienstlichen Bereich die erforderliche Disziplin wahrt, sich tadelfrei führt und in seinen dienstlichen Leistungen die Erwartungen des Dienstherrn erfüllt oder sogar übertrifft (Urteil vom 14. Oktober 2009 - BVerwG 2 WD 16.08 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 43).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 2 WD 12.09

    Achtungswürdiges Verhalten; Bagatellschaden; Befehlsbefugnis; Beförderungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09
    Da die Bundeswehr ihren Verfassungsauftrag nur dann erfüllen kann, wenn ihre Angehörigen und ihr Gerät jederzeit präsent und voll einsatzbereit sind, dürfen weder ihr Personal noch ihr Material für nichtdienstliche Zwecke - hier zum privaten Vorteil - eingesetzt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 20. Mai 2010 - BVerwG 2 WD 12.09 - mit weiteren Nachweisen) und auch dann, wenn das Material der Bundeswehr - wie vorliegend das Kfz - von Dritten zur Nutzung (entgeltlich) überlassen worden ist.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt deshalb allein im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Personal und Material der Bundeswehr zu privaten Zwecken je nach dem Gewicht dieser Verfehlungen eine Gehaltskürzung und/oder ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade in Betracht (vgl. z.B. Urteil vom 20. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 12.09 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 = DokBer 2009, 15 mit weiteren Nachweisen).

    Vergreift sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich an Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, so indiziert ein solches schweres Fehlverhalten nach der Senatsrechtsprechung (vgl. zum Diebstahl z.B. Urteil vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 9.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 4 mit weiteren Nachweisen, zur versuchten oder vollendeten Schädigung bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn durch Betrug z.B. Urteil vom 11. Juni 2008 a.a.O. mit weiteren Nachweisen) regelmäßig eine Dienstgradherabsetzung.

  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09
    Für die Feststellung eines solchen Verstoßes kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein entsprechender Achtungs- oder Vertrauensverlust eingetreten ist, sondern es reicht aus, wenn das Verhalten geeignet war, Zweifel an der Redlichkeit und Zuverlässigkeit des Soldaten zu wecken oder seine Eignung für die jeweilige Verwendung in Frage zu stellen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 - mit weiteren Nachweisen).

    Vorsätzlicher Ungehorsam stellt daher stets ein sehr ernstzunehmendes Dienstvergehen dar (Urteil vom 16. Dezember 2004 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 25.10.1995 - 2 WD 12.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei zweckwidriger Verwendung von

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09
    Zu dieser Pflicht zählt auch, das Eigentum und Vermögen des Dienstherrn zu schützen und alles zu tun, um den Eindruck zu vermeiden, die Bundeswehr sei ein "Selbstbedienungsladen" und Mittel des Verteidigungsetats würden vorschriftswidrig für private Zwecke verwendet (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 12.95 - BVerwGE 103, 275 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 6, S. 14).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09
    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt (vgl. Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - BVerwGE 113, 108 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 33, vom 14. November 2007 - BVerwG 2 WD 29.06 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 4, jeweils mit weiteren Nachweisen und vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 35.09 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 5).
  • BVerwG, 25.11.2010 - 2 WD 28.09

    Kostenentscheidung; Widerspruch gegen Ankündigung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09
    Ein Vorgesetzter, der die Rechte, die Ehre oder die Würde seiner Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und beeinträchtigt damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe; zugleich disqualifiziert er sich in seiner Vorgesetztenstellung (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 25. November 2010 - BVerwG 2 WD 28.09 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09
    Denn im Grunde kann von jedem Soldaten erwartet werden, dass er sich inner- wie außerdienstlich gesetzestreu verhält und beanstandungsfreie dienstliche Leistungen erbringt (vgl. zum Beamtendisziplinarrecht Urteil vom 8. März 2005 - BVerwG 1 D 15.04 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80

    Verletzung der Kameradschaftspflicht - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09
    Diese Bestimmungen stellen insoweit Spezialvorschriften gegenüber § 7 SG dar (vgl. Urteil vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - BVerwGE 73, 187 ).
  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der

  • BVerwG, 02.07.1997 - 2 WD 12.97

    Betäubungsmitteln - Verabreichung ohne Wissen - Fehlverhalten -

  • BVerwG, 06.10.2010 - 2 WD 35.09

    Disziplinarische Ahndung des Besitzes und der Verschaffung kinderpornografischer

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

  • BVerwG, 22.04.2009 - 2 WD 12.08

    Ausbilder (Feldwebel); Dienstvorschriften zum Umgang mit der Schusswaffe; Richten

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 9.07

    Diebstahl; Vermögen des Dienstherrn; Bagatellgrenze; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

    Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung;

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

  • BVerwG, 08.02.2007 - 2 B 9.07

    Umfang der berufungsgerichtlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht im

  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

    Ob in dem relativ geringen Schaden, der sich mit weniger als 50 EUR unterhalb der vom Senat entwickelten "Bagatellgrenze" bewegt (vgl. Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.), ein Umstand zu sehen ist, der regelmäßig den Übergang zu einer milderen Maßnahme gebietet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42, jeweils Rn. 82 m.w.N.), kann dahingestellt bleiben; denn angesichts des zu Gunsten des Soldaten wirkenden Verschlechterungsverbots steht rechtlich ohnehin nur eine Herabsetzung im Dienstgrad zur Prüfung an.
  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Vorsätzlicher Ungehorsam stellt daher stets ein sehr ernstzunehmendes Dienstvergehen dar (BVerwG, Urteil vom 16. März 2011 - 2 WD 40.09 - juris Rn. 52 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Der Untergebene muss unter anderem das - berechtigte - Gefühl haben, dass er vom Vorgesetzten nicht nur als Befehlsempfänger betrachtet wird, sondern dass dieser sich bei allen Handlungen und Maßnahmen vom Wohlwollen gegenüber dem jeweiligen Soldaten leiten lässt und er stets bemüht ist, ihn vor Schäden und unzumutbaren Nachteilen zu bewahren (vgl. etwa Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 42).

    Die gleichzeitige Verletzung der Fürsorge- und Kameradschaftspflicht schließen sich nicht aus (vgl. Urteil vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 - BVerwGE 103, 144 ), und vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 43).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 3d A 1533/15

    Rechtsschutz gegen eine Disziplinarverfügung wegen eines Dienstvergehens in Form

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2011 - 2 WD 40.09 -, juris Rn. 21 und 41.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2011 - 2 WD 40.09 -, juris Rn. 44.

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11

    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige

    Die "Bagatellgrenze" liegt bei ca. 50 EUR (Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

    b) Nach Maßgabe dessen bestehen Defizite, weil in den Anschuldigungsformeln nicht ausdrücklich eine vorsätzliche oder fahrlässige Begehungsweise beschrieben ist (dazu bereits Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 -).

    Da die Anforderungen, die an entlastende Umstände zu stellen sind, durch die Schwere des Dienstvergehens bestimmt werden (Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 70), ist hier zu beachten, dass erhebliche Milderungsgründe bei einem Dienstvergehen vorliegen, das ohne die disziplinarische Vorbelastung als nicht besonders schwer einzustufen und bereits mit einer Gehaltskürzung ausreichend geahndet wäre.

  • BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12

    Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe;

    Vorsätzlicher Ungehorsam stellt daher stets ein sehr ernstzunehmendes Dienstvergehen dar (Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 52 m.w.N.).

    Selbst wenn man die niedrigeren Erwerbspreise bei einem Erwerb im Internet zugrunde legen würde, läge weder hinsichtlich der einzelnen Pflichtverletzungen noch bei einer Gesamtbetrachtung ein Vermögensschaden bzw. eine Vermögensgefährdung im Bagatellbereich (vgl. Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.) vor.

  • BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15

    Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition;

    Die "Bagatellgrenze" liegt bei ca. 50 EUR (BVerwG, Urteil vom 16. März 2011 - 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines

    Vorsätzlicher Ungehorsam stellt daher stets ein sehr ernstzunehmendes Dienstvergehen dar (BVerwG, Urteil vom 16. März 2011 - 2 WD 40.09 - juris Rn. 52 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteile vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 -, vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - Rn. 70 und vom 31. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 4.10 - Rn. 50).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel;

  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung;

  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 12.02.2015 - 2 WD 2.14

    Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Abwesenheit; Ausgangspunkt der

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12

    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; Umstände der Tatbegehung;

  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11

    Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die

  • BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines

  • BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15

    Reisekostenbetrug; Dienstgradherabsetzung; Bezügekürzung

  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung;

  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes

  • BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens u. Verhängung eines

  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WD 4.17

    Dienstvergehen; Opportunitätsentscheidung; überlanges Verfahren

  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 WD 7.10

    Unterscheidung fahrlässig und vorsätzlich begangener Dienstvergehen; reduziertes

  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

  • BVerwG, 25.10.2018 - 2 WD 8.18

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens (hier:

  • BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Fortführung der Berufung mit geänderten Ziel

  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12

    Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung

  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11

    Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung

  • BVerwG, 13.03.2014 - 2 WD 37.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei Betankung eines privaten Kfz

  • BVerwG, 27.03.2017 - 2 WD 11.16

    Beweiswürdigung der Aussagen einer Zeugin hinsichtlich der sexuellen Belästigung

  • BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13

    Herabsetzung eines Oberfeldwebels in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der

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