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   BVerwG, 24.01.1984 - 2 WD 40.83   

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https://dejure.org/1984,3840
BVerwG, 24.01.1984 - 2 WD 40.83 (https://dejure.org/1984,3840)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1984 - 2 WD 40.83 (https://dejure.org/1984,3840)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1984 - 2 WD 40.83 (https://dejure.org/1984,3840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Sodaten wegen wiederholter Abgabe von ausländerfeindlichen, insbesondere türkenfeindlichen Bemerkungen trotz mehrfacher Abmahnung durch den Fachvorgesetzten - Ausländerfeindliche Äußerungen durch einen Unteroffizier der Bundeswehr trotz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 2 WD 40.83
    Dieses Prinzip der streitbaren Demokratie gilt auch für die innere Ordnung der Bundeswehr (BVerfGE 28, 36, 48) [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68].
  • BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82

    Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 2 WD 40.83
    Die politische Treuepflicht nach § 8 SG, die von jedem Soldaten die Bereitschaft verlangt, sich mit der Idee des Staates, den er dient, zu identifizieren, gehört daher zu den elementarsten soldatischen Pflichten, ihre Verletzung zu den schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (BVerwG Urteile vom 20. Mai 1983 - 2 WD 11/82 - und vom 1. Juni 1983 - 2 WD 48/82).
  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1984 - 2 WD 40.83
    Für eine Überbürdung der dem Soldaten im Berufungsverfahren etwa erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlt es bei dieser in vollem Umfang erfolglosen Berufung an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101).
  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Vielmehr ist dies auch dann der Fall, wenn ein Soldat das "Horst-Wessel-Lied" singt (Urteil vom 4. September 1980 BVerwG 2 WD 74.79 -), wenn er NS Gesten und Äußerungen verwendet, in dem er z. B. "Sieg Heil" ruft (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 BVerwGE 111, 45 - = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 34 = NZWehrr 2000, 255) oder in der Öffentlichkeit den "Hitler Gruß" ausführt (Urteil vom 25. Januar 2000 a. a. O. und Beschluss vom 29. August 2002 BVerwG 2 WDB 6, 02 -), wenn er die Massenmorde an Menschen jüdischen Glaubens während des NS Regimes ernsthaft in Zweifel zieht und den Angriff des Deutschen Reichs auf Polen leugnet (Urteil vom 20. Oktober 1999 BVerwG 2 WD 9.99 BVerwGE 111, 25 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 32 = NZWehrr 2000, 126 m. w. N.), wenn er im Unterkunftsbereich vor der NS Hakenkreuzfahne oder anderen NS Symbolen posiert und sich fotografieren lässt (Urteil vom 12. Februar 2003 a. a. O.), im Dienst Ausdrücke verwendet, die auf Sympathien zum NS Regime und zur Waffen SS schließen lassen (Urteil vom 21. November 2000 BVerwG 2 WD 27.00 Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 34 = NZWehrr 2001, 171), wenn er die Erschießung und Vergasung von in Deutschland lebenden "Nichtariern" und damit Gewalttaten im Sinne der NS Ideologie propagiert (Urteil vom 22. Januar 1997 BVerwG 2 WD 24.96 BVerwGE 113, 48, [51] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 NZWehrr 1997, 161) oder wenn er einzelnen in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht abspricht (Urteil vom 24. Januar 1984 BVerwG 2 WD 40.83 NZWehrr 1984, 167).
  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Da die politische Treuepflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1984 - 2 WD 40.83 - NZWehrr 1984, 167, vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 58, vom 28. September 1990 - 2 WD 27.89 - BVerwGE 86, 321, vom 25. Januar 2000 - 2 WD 43.99 - BVerwGE 111, 45, vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 40, vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 f. und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 Rn. 49).
  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen;

    Dementsprechend hat der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass eine Verletzung der in § 8 SG normierten Pflicht nicht nur dann vorliegt, wenn ein Soldat Propagandamaterial einer verfassungswidrigen Organisation wie einer NSDAP Auslandsorganisation verbreitet (Urteil vom 1. Juni 1983 BVerwG 2 WD 48.82 ); vielmehr ist dies auch dann der Fall, wenn ein Soldat das "Horst-Wessel-Lied" singt (Urteil vom 4. September 1980 BVerwG 2 WD 74.79 ), wenn er NS Gesten und Äußerungen verwendet, in dem er z.B. "Sieg Heil" ruft (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 ) oder in der Öffentlichkeit den "Hitler Gruß" ausführt (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 und Beschluss vom 29. August 2002 BVerwG 2 WDB 6, 02 ), wenn er die Massenmorde an Menschen jüdischen Glaubens während des NS Regimes ernsthaft in Zweifel zieht und den Angriff des Deutschen Reichs auf Polen leugnet (Urteil vom 20. Oktober 1999 BVerwG 2 WD 9.99 ), im Dienst Ausdrücke verwendet, die auf Sympathien zum NS Regime und zur Waffen SS schließen lassen (Urteil vom 21. November 2000 BVerwG 2 WD 27.00 ), wenn er die Erschießung und Vergasung von in Deutschland lebenden "Nichtariern" und damit Gewalttaten im Sinne der NS Ideologie propagiert (Urteil vom 22. Januar 1997 BVerwG 2 WD 24.96 , ) oder wenn er einzelnen in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht abspricht (Urteil vom 24. Januar 1984 BVerwG 2 WD 40.83 ).

    28 Da die in § 8 SG normierte Pflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 BVerwG 2 WD 40.83 , vom 28. September 1990 BVerwG 2 WD 27.89 , vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 und vom 7. November 2000 BVerwG 2 WD 18.00 ).

  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

    Im übrigen sind die Äußerungen des früheren Soldaten nicht anders zu werten als die Forderung nach Vergasung u.a. auch der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Türken, die der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 - <NZWehrr 1984, 167 [f.]> als Verstoß gegen die politische Treuepflicht nach § 8 SG gewürdigt hat.

    Bereits in seiner Entscheidung vom 24. Januar 1984 (BVerwG 2 WD 40.83 <NZWehrr 1984, 167>) hat der Senat bei der Forderung nach Erschießung oder Vergasung der in Deutschland lebenden Türken von einem "besonders erschreckenden Unverständnis" gesprochen.

  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

    Er wurde als Sanitätsunteroffizier und Truppführer eingesetzt und leitete im Sanitätsbereich des Bataillons die Bettenstation, bis er in dem disziplinargerichtlichen Verfahren N 8 VL 13/83 - 2 WD 40/83 - rechtskräftig seit dem 24. Januar 1984 - zur Herabsetzung in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten verurteilt wurde.

    durch Urteil der 8. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 14. Juni 1983 zur Herabsetzung in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten, weil er nach seiner Beförderung zum Unteroffizier durch zahlreiche ausländerfeindliche Äußerungen im Dienst vorsätzlich gegen die politische Treuepflicht (§ 8 SG), gegen die Pflicht, als Unteroffizier bei seinen Äußerungen Zurückhaltung zu wahren (§ 10 Abs. 6 SG), und gegen die Pflicht zur Achtungs- und Vertrauenswahrung im dienstlichen Bereich (§ 17 Abs. 2 Satz 1 SG) verstoßen, durch öffentliches Beschimpfen deutscher Politiker in einer Gastwirtschaft außer Dienst am 8. Dezember 1982 wiederum vorsätzlich die politische Treuepflicht (§ 8 SG), die Pflicht, als Unteroffizier bei seinen Äußerungen Zurückhaltung zu wahren (§ 10 Abs. 6 SG), und die Pflicht zur Achtungs- und Vertrauenswahrung im außerdienstlichen Bereich (§ 17 Abs. 2 Satz 2 SG) verletzt sowie am 5. April 1982 außer Dienst und außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen in erheblich angetrunkenem Zustand durch einen Schuß aus einer Schreckschuß-Gaspistole, der aus nächster Nähe einen Kameraden traf, fahrlässig den Pflichten zur Kameradschaft (§ 12 Satz 2 SG) und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im außerdienstlichen Bereich (§ 17 Abs. 2 Satz 2 SG) zuwidergehandelt hatte; die Berufung des Soldaten gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 24. Januar 1984 - 2 WD 40/83 - (NZWehrr 1984, 167 = RiA 1985, 70) zurückgewiesen,.

  • BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen

    Diese Pflicht gehört daher zu den elementarsten soldatischen Pflichten, ihre Verletzung zu den schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 - <NZWehrr 1984, 167> und vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [327] >).
  • BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00

    Disziplinarverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger

    Da diese Pflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 - , vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [327]> und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - ).
  • BVerwG, 23.01.1997 - 2 WD 37.96

    Verfassungsrecht - Recht auf freie Meinungsäußerung

    Der Senat hat "gehässige und bornierte Auslassungen" eines Soldaten, die "mit polemischen Stellungnahmen zur Ausländerfrage oder mit berechtigter Kritik an Erscheinungen in diesem Staat" nichts zu tun haben, als schwerwiegende Pflichtverletzung gewertet (vgl. Urteil vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 - <NZWehrr 1984, 167 [168]>) und unter Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 - <BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] [12 f.]>) mehrfach darauf hingewiesen, daß die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte bzw. die Würde des Menschen zu den grundlegenden Prinzipien der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gehören (vgl. Urteile vom 22. Januar 1984 a.a.O., vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [329]>, und vom 22. Januar 1997 a.a.O.).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01

    Auslandseinsatz der Bundeswehr; Ausführen des so genannten Hitlergrußes;

    Da die politische Treuepflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (Urteile vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 -, vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - und vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 -).
  • BVerwG, 27.07.2020 - 2 WDB 5.20

    Vorläufige Anordnungen bei Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens

    Daher ist bereits die Kundgabe und Verbreitung rechtsextremistischer Ansichten, die die Menschenrechte von Ausländern grundlegend negieren, mit der Pflicht zur Verfassungstreue unvereinbar (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1984 - 2 WD 40.83 - NZWehrr 1984, 167 und vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48 ).
  • BVerwG, 29.08.2002 - 2 WDB 6.02

    Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung einhergehend mit einem Uniformverbot

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