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   BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09   

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BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09 (https://dejure.org/2010,6016)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2010 - 2 WD 43.09 (https://dejure.org/2010,6016)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 2 WD 43.09 (https://dejure.org/2010,6016)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 S 2 WDO 2002, § 18 Abs 2 WDO 2002, § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 2 Nr 4 WDO 2002, § 67 Abs 4 WDO 2002
    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung; Gesamtbetrachtung der Dienstpflichtverletzungen

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen einen Übergangsgebührnisse beziehenden, ehemaligen Soldaten; Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Soldaten; Bewertung des Verstoßes gegen den gem. § 4 S. 2 Wehrdienstordnung (WDO) anwendbaren § 27 Abs. 2 Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) ...

  • rewis.io

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung; Gesamtbetrachtung der Dienstpflichtverletzungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung; Gesamtbetrachtung der Dienstpflichtverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarverfahren gegen einen Übergangsgebührnisse beziehenden, ehemaligen Soldaten; Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Soldaten; Bewertung des Verstoßes gegen den gem. § 4 S. 2 Wehrdienstordnung (WDO) anwendbaren § 27 Abs. 2 Soldatenbeteiligungsgesetz ( SBG ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 743
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91

    Wehrrecht - Anhörung der Vertrauensperson - Einwilligung des Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09
    Mit der Möglichkeit, durch einen Widerspruch die Beteiligung der Vertrauensperson zu verhindern, hat der Gesetzgeber dem schutzwürdigem Recht des Soldaten auf Wahrung seiner Intimsphäre und seiner individuellen Selbstbestimmung gegen Einblicke Dritter Rechnung getragen (vgl. zu Art. 1 Nr. 24 (§ 27 SBG) des Gesetzes vom 20. Februar 1997 BGBl. I S. 298: BRDrucks 555/96, S. 13, 36, sowie vorausgehend Beschluss vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 ).

    Die rechtswidrige Beteiligung der Vertrauensperson stellt auch keinen vorgerichtlichen Verfahrensmangel dar, der sich zu einem Verfahrenshindernis im Sinne des § 108 Abs. 3 Satz 1 WDO verdichtet hat (zur unterlassenen Anhörung der Vertrauensperson: Urteil vom 8. Dezember 2010, a.a.O. Rn. 20, sowie Beschluss vom 8. Januar 1992 a.a.O. S. 226; vgl. auch Urteil vom 25. März 1998 - BVerwG 2 WD 20.97 - BVerwGE 113, 212 ).

    Die Einleitungsverfügung nimmt eine solche Entscheidung auch nicht vorweg, sondern soll sie erst herbeiführen (Urteil vom 8. Januar 1992 a.a.O. S. 226).

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09
    b) Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - Rn. 35 ff.).

    Vor diesem rechtlichen Hintergrund entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass für die "Eigenart und Schwere des Dienstvergehens" auch von Bedeutung ist, ob der Soldat einmalig oder wiederholt versagt hat oder in einem besonders wichtigen Pflichtenbereich (Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 -).

  • BVerwG, 08.12.2010 - 2 WD 24.09

    Anhörungspflicht; Disziplinarverfahren; Einleitung; gerichtlich;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09
    Dass der Vorsitzende des Truppendienstgerichts den Wehrdisziplinaranwalt nicht aufgefordert hat, den vorgerichtlichen Verfahrensmangel zu beseitigen (§ 99 Abs. 3 Satz 1 WDO), stellt keinen schweren Mangel - auch - des gerichtlichen Verfahrens dar, der zur Zurückverweisung der Sache nach § 121 Abs. 2 WDO führen müsste (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 24.09 - zur Nachholung der Anhörung gemäß § 27 Abs. 2 SBG; zu § 27 Abs. 1 WDO vgl. jedoch: Beschluss vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WDB 3, 10 - Rn. 36).

    Die rechtswidrige Beteiligung der Vertrauensperson stellt auch keinen vorgerichtlichen Verfahrensmangel dar, der sich zu einem Verfahrenshindernis im Sinne des § 108 Abs. 3 Satz 1 WDO verdichtet hat (zur unterlassenen Anhörung der Vertrauensperson: Urteil vom 8. Dezember 2010, a.a.O. Rn. 20, sowie Beschluss vom 8. Januar 1992 a.a.O. S. 226; vgl. auch Urteil vom 25. März 1998 - BVerwG 2 WD 20.97 - BVerwGE 113, 212 ).

  • BVerwG, 09.01.2007 - 2 WD 20.05

    Beschränkte Berufung; Teilrechtskraft; Ehrverletzung; Menschenwürdeverstoß;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09
    Eine Herabsetzung im Dienstgrad, in schweren Fällen jedoch auch eine Entfernung aus dem Dienst, ist ferner Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen dann, wenn - wie unter Anschuldigungspunkt 6 dargestellt - eine vorsätzlich erniedrigende Behandlung von Untergebenen vorliegt (Urteile vom 13. März 2008 - BVerwG 2 WD 6.07 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 59 und vom 9. Januar 2007 - BVerwG 2 WD 20.05 - BVerwGE 127, 293 ; ehrverletzende und entwürdigende Äußerungen eines Soldaten werden disziplinarrechtlich einer entsprechenden Behandlung gleichgesetzt vgl. Urteil vom 4. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 9.05 - Buchholz 449 § 6 SG Nr. 3).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09
    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass im - unter Anschuldigungspunkt 4 beschriebenen - Fall der vorsätzlichen Inanspruchnahme von Personal oder dienstlichen Materials der Bundeswehr zu privaten Zwecken Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen je nach Gewicht des Dienstvergehens eine Gehaltskürzung und/oder ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade ist (Urteil vom 26. September 2006 - BVerwG 2 WD 2.06 - juris Rn. 113).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09
    Deshalb braucht auch nicht der Frage nachgegangen zu werden, ob mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass durch die rechtswidrige Anhörung die Entscheidungsfindung für den Soldaten nachteilig beeinflusst worden ist (vgl. zum Beamtenrecht: Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 2 C 15.09 - DokBer 2010, 318).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 2 WD 9.05

    Ehrverletzende, entwürdigende Äußerung eines Vorgesetzten; Beeinflussung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09
    Eine Herabsetzung im Dienstgrad, in schweren Fällen jedoch auch eine Entfernung aus dem Dienst, ist ferner Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen dann, wenn - wie unter Anschuldigungspunkt 6 dargestellt - eine vorsätzlich erniedrigende Behandlung von Untergebenen vorliegt (Urteile vom 13. März 2008 - BVerwG 2 WD 6.07 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 59 und vom 9. Januar 2007 - BVerwG 2 WD 20.05 - BVerwGE 127, 293 ; ehrverletzende und entwürdigende Äußerungen eines Soldaten werden disziplinarrechtlich einer entsprechenden Behandlung gleichgesetzt vgl. Urteil vom 4. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 9.05 - Buchholz 449 § 6 SG Nr. 3).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09

    Abbrennen; Anschuldigungsschrift; Auslegung; Befehl; Dienstpflichtverletzung;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09
    Nach Maßgabe der vom Senat entwickelten Grundsätze zur Bestimmtheit von Anschuldigungen (vgl. Urteil vom 18. November 2010 - BVerwG 2 WD 25.09 - m.w.N.) wird deutlich, dass der frühere Soldat angeschuldigt ist, die Kontrollen entgegen der Dienstanweisung für den Offizier vom Wachdienst nicht vorgenommen zu haben.
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04

    Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09
    Ob das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und persönliche Integrität des betroffenen Soldaten erschüttert oder gar zerstört ist, ist nach einem objektiven Maßstab, also aus der Perspektive eines objektiv und vorurteilsfrei den Sachverhalt betrachtenden Dritten zu prüfen und zu bewerten (Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09
    Eine Herabsetzung im Dienstgrad, in schweren Fällen jedoch auch eine Entfernung aus dem Dienst, ist ferner Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen dann, wenn - wie unter Anschuldigungspunkt 6 dargestellt - eine vorsätzlich erniedrigende Behandlung von Untergebenen vorliegt (Urteile vom 13. März 2008 - BVerwG 2 WD 6.07 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 59 und vom 9. Januar 2007 - BVerwG 2 WD 20.05 - BVerwGE 127, 293 ; ehrverletzende und entwürdigende Äußerungen eines Soldaten werden disziplinarrechtlich einer entsprechenden Behandlung gleichgesetzt vgl. Urteil vom 4. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 9.05 - Buchholz 449 § 6 SG Nr. 3).
  • BVerwG, 25.03.1998 - 2 WD 20.97

    Recht der Soldaten - Verfahrenseinstellung auch bei objektiver Verletzung des

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Wenn schon die Beteiligung der Vertrauensperson trotz eines Widerspruchs keinen schweren Verfahrensmangel begründet (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - NZWehrr 2012, 122), dann kann dies auch und erst recht nicht für den "nachgeholten" Widerspruch gelten.
  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

    Ob das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und persönliche Integrität des betroffenen Soldaten erschüttert oder gar zerstört ist, ist nach einem objektiven Maßstab, also aus der Perspektive eines objektiv und vorurteilsfrei den Sachverhalt betrachtenden Dritten zu prüfen und zu bewerten (Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - juris Rn. 20 = NZWehrr 2007, 28 und vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - juris Rn. 48 = NZWehrr 2012, 122).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

    Selbst wenn die Vertrauensperson trotz eines Widerspruches angehört worden wäre, würde dies nicht zu einem Erfolg der Berufung führen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - juris).
  • BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Verschaffen; Zugänglichmachen;

    Ob das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und persönliche Integrität des betroffenen Soldaten erschüttert oder gar zerstört ist, ist nach einem objektiven Maßstab, also aus der Perspektive eines objektiv und vorurteilsfrei den Sachverhalt betrachtenden Dritten zu prüfen und zu bewerten (Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - juris Rn. 20 - NZWehrr 2007, 28 und vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11

    Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung

    Ungeachtet dessen, dass es sich um eine auf die Anfechtung der Maßnahme beschränkte Berufung handelt, würde dies nach der Senatsrechtsprechung keinen zur Zurückverweisung führenden schweren Verfahrensfehler begründen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - juris Rn. 28 = NZWehrr 2012, 122 S. 123).

    Soweit der Soldat darüber hinaus auch Personal des Dienstherrn in Anspruch genommen hat, bildet je nach Gewicht des Dienstvergehens eine Gehaltskürzung und/oder ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - juris Rn. 45 = NZWehrr 2012, 122 S. 124).

  • BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen;

    Dass der Dienstherr davon abgesehen hat, den Soldaten trotz des - erneuten - Dienstvergehens wegzuversetzen, ist nach der Rechtsprechung des Senats für die Feststellung des objektiven Vertrauensverlustes von allenfalls indizieller, nicht aber konstitutiver Bedeutung (Urteile vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - Rn. 48 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 -).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger;

    Da allein die objektive Betrachtung maßgeblich ist, erlangt auch keine rechtliche Bedeutung, dass der Dienstherr den früheren Soldaten nach der Begehung des Dienstvergehens den Dienst unverändert hat versehen lassen (Urteile vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - Rn. 48, und vom 30. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 58).
  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

    Für Fälle dieser Art ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig bei Soldaten im Ruhestand eine Kürzung des Ruhegehalts, in schweren Fällen auch eine Dienstgradherabsetzung veranlasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2010 - 2 WD 43.09 - juris Rn. 45 = NZWehrr 2012, 122 m.w.N. und vom 2. Oktober 2013 - 2 WD 33.12 - juris Rn. 63).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11

    Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene

    Ob das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und persönliche Integrität des betroffenen Soldaten erschüttert oder gar zerstört ist, ist nach einem objektiven Maßstab, also aus der Perspektive eines objektiv und vorurteilsfrei den Sachverhalt betrachtenden Dritten zu prüfen und zu bewerten (Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - NZWehrr 2007, 28 = juris Rn. 20 und vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - NZWehrr 2012, 122 = juris Rn. 48).
  • BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23

    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von

    Denn ob das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und persönliche Integrität des betroffenen Soldaten erschüttert oder gar zerstört ist, ist nach einem objektiven Maßstab, also aus der Perspektive eines objektiv und vorurteilsfrei den Sachverhalt betrachtenden Dritten zu prüfen und zu bewerten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 WD 43.09 - NZWehrr 2012, 122 Rn. 48 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher

  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Fortführung der Berufung mit geänderten Ziel

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18

    Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad;

  • BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13

    Aberkennung de Ruhegehalts eines früheren Soldaten aufgrund alkoholbedingten

  • BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09

    Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des

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