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   BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09   

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BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09 (https://dejure.org/2010,57786)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2010 - 2 WD 5.09 (https://dejure.org/2010,57786)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 2 WD 5.09 (https://dejure.org/2010,57786)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002, § 84 Abs 1 S 1 WDO 2002, § 139 Abs 1 S 2 Halbs 2 WDO 2002, § 17 Abs 2 S 2 SG
    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen; Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Schuldgrundsatz; Alkoholerkrankung; Alkoholisierung als schuldmindernder Umstand; Kosten für das Sachverständigengutachten

  • rewis.io

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen; Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Schuldgrundsatz; Alkoholerkrankung; Alkoholisierung als schuldmindernder Umstand; Kosten für das Sachverständigengutachten

  • ra.de
  • rewis.io

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen; Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Schuldgrundsatz; Alkoholerkrankung; Alkoholisierung als schuldmindernder Umstand; Kosten für das Sachverständigengutachten

  • datenbank.nwb.de

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen; Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Schuldgrundsatz; Alkoholerkrankung; Alkoholisierung als schuldmindernder Umstand; Kosten für das Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 WD 51.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09
    Wer als Soldat in dieser Weise versagt, beweist damit erhebliche Persönlichkeitsmängel (Urteile vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 WD 51.00 - sowie vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - BVerwGE 93, 30 ; vgl. auch Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - juris Rn. 19).

    Der Soldat, der als Vorgesetzter nach § 10 Abs. 1 SG zu vorbildlicher Haltung und Pflichterfüllung aufgerufen war, hat durch seinen gewichtigen Pflichtenverstoß ein außerordentlich schlechtes Beispiel an Verantwortungsbewusstsein und Selbstbeherrschung auf sexuellem Gebiet gegeben (vgl. Urteil vom 18. Juli 2001, a.a.O.).

    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass beim sexuellen Missbrauch eines Kindes oder der sexuellen Nötigung eines Jugendlichen der Soldat für die Bundeswehr im Grundsatz untragbar geworden ist (Urteile vom 18. Juli 2001, a.a.O. sowie vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - a.a.O.).

    Nur in minder schweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe kann der Soldat somit in seinem Dienstverhältnis verbleiben (Urteile vom 18. Juli 2001, a.a.O. - sowie vom 29. Januar 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 2 WD 18.90

    Soldat in Vorgesetztenstellung - Sexuelle Nötigung einer Minderjährigen -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09
    Wer als Soldat in dieser Weise versagt, beweist damit erhebliche Persönlichkeitsmängel (Urteile vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 WD 51.00 - sowie vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - BVerwGE 93, 30 ; vgl. auch Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - juris Rn. 19).

    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass beim sexuellen Missbrauch eines Kindes oder der sexuellen Nötigung eines Jugendlichen der Soldat für die Bundeswehr im Grundsatz untragbar geworden ist (Urteile vom 18. Juli 2001, a.a.O. sowie vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - a.a.O.).

    Nur in minder schweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe kann der Soldat somit in seinem Dienstverhältnis verbleiben (Urteile vom 18. Juli 2001, a.a.O. - sowie vom 29. Januar 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09
    Anders als vom Truppendienstgericht angenommen, war dieser Frage nachzugehen, weil der Soldat bereits zum Zeitpunkt des Dienstvergehens seit mehreren Jahren an einer Alkoholerkrankung litt und er sich deshalb nicht hätte entgegenhalten lassen müssen, sich in den Zustand des § 21 StGB schuldhaft versetzt zu haben (Urteile vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NZWehrr 2006, 127 = juris Rn. 18 - und vom 16. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 3.05 - juris Rn. 3).

    Der nicht nur im Straf-, sondern auch im Disziplinarecht mit Verfassungsrang bestehende und auch in § 23 Abs. 1 SG enthaltene Schuldgrundsatz (BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - NVwZ 2008, 669/670) verbietet zwar nicht, der Prämierung eines Fehlverhaltens dann entgegenzuwirken, wenn sich der Soldat durch Alkoholkonsum schuldhaft in den Zustand des § 21 StGB versetzt hat (Urteil vom 24. November 2005, a.a.O); er verlangt jedoch, dass der Soldat zumindest in diesem Stadium befähigt gewesen sein muss, anders zu handeln.

  • BVerwG, 16.05.2006 - 2 WD 3.05

    Sexuelle Belästigung; entwürdigende und/oder ehrverletzende Behandlung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09
    Anders als vom Truppendienstgericht angenommen, war dieser Frage nachzugehen, weil der Soldat bereits zum Zeitpunkt des Dienstvergehens seit mehreren Jahren an einer Alkoholerkrankung litt und er sich deshalb nicht hätte entgegenhalten lassen müssen, sich in den Zustand des § 21 StGB schuldhaft versetzt zu haben (Urteile vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NZWehrr 2006, 127 = juris Rn. 18 - und vom 16. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 3.05 - juris Rn. 3).

    Ein an diese Entschließungs- und Handlungsfreiheit anknüpfender Schuldvorwurf kann dann nicht mehr erhoben werden, wenn der Soldat zum Zeitpunkt des Dienstvergehens an einer Alkoholerkrankung gelitten hat (Urteil vom 16. Mai 2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09
    Wer als Soldat in dieser Weise versagt, beweist damit erhebliche Persönlichkeitsmängel (Urteile vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 WD 51.00 - sowie vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - BVerwGE 93, 30 ; vgl. auch Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - juris Rn. 19).

    Sie begründen bereits deren Schwere und dürfen deshalb nicht erneut Gewicht erlangen (vgl. Urteil vom 25. März 2010, a.a.O., Rn. 23).

  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09
    Ob das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und persönliche Integrität des betroffenen Soldaten erschüttert oder gar zerstört ist, ist allein nach einem objektiven Maßstab nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der wehrdienstgerichtlichen Entscheidung zu beurteilen (Urteil vom 4. März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27).
  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09
    Der Senat wäre allerdings nicht gehindert, Lücken in den tatsächlichen Feststellungen des Truppendienstgerichts zu schließen und zusätzlich eigene, für die Maßnahmebemessung erhebliche Feststellungen zum Tathergang zu treffen, solange dies weder im Widerspruch zu den Tat- und Schuldfeststellungen der Truppendienstkammer stünde noch dadurch deren rechtliche Würdigung in Frage gestellt würde (Urteil vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09
    Kennzeichnend für solche besonderen Umstände, die ein normgerechtes Verhalten typischerweise nicht mehr in dem gebotenen Maße erwarten lassen, sind Situationen, in denen sich der Betreffende ohne hinreichende Gelegenheit zu kritischem Nachdenken und Abwägen kurzfristig entscheiden muss, so dass sein Handeln in hohem Maße von Spontaneität, Kopflosigkeit oder Unüberlegtheit geprägt ist (Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09
    f) Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 -).
  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09
    Der nicht nur im Straf-, sondern auch im Disziplinarecht mit Verfassungsrang bestehende und auch in § 23 Abs. 1 SG enthaltene Schuldgrundsatz (BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - NVwZ 2008, 669/670) verbietet zwar nicht, der Prämierung eines Fehlverhaltens dann entgegenzuwirken, wenn sich der Soldat durch Alkoholkonsum schuldhaft in den Zustand des § 21 StGB versetzt hat (Urteil vom 24. November 2005, a.a.O); er verlangt jedoch, dass der Soldat zumindest in diesem Stadium befähigt gewesen sein muss, anders zu handeln.
  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Die Mitnahme der Kamera und ihre Platzierung in der Stube der Geschädigten war zudem ein mehraktiges Geschehen, in dem der Soldat mehrfach die Gelegenheit hatte, über sein Tun zu reflektieren, sodass von Spontaneität und Kopflosigkeit nicht gesprochen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2010 - 2 WD 5.09 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche

    Der sexuelle Missbrauch eines Kindes nach § 176 Abs. 1 StGB wiegt in der Regel so schwer, dass der Soldat das in ihn gesetzte Vertrauen seines Dienstherrn endgültig verloren hat und dass diesem bei objektiver Betrachtung eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2001 - 2 WD 51.00 - juris Rn. 64, vom 27. Juli 2010 - 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 28 und vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 38 m.w.N.).

    Wer als Soldat in dieser Weise versagt, beweist damit erhebliche Persönlichkeitsmängel (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2010 - 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger;

    Wer als Soldat in dieser Weise versage, beweise damit erhebliche Persönlichkeitsmängel (Urteil vom 27. Juli bei 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 16 m.w.N.).

    Dass in den Soldaten gesetzte Vertrauen ist durch ein solches schweres Dienstvergehen im Regelfall endgültig verloren gegangen; dem Dienstherrn kann bei objektiver Betrachtung eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden (Urteil vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - juris Rn. 28 m.w.N. ; Urteil des 2. Revisionssenats vom 25. März 2010, - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11 jeweils Rn. 18, zu § 176 Abs. 1 StGB; bei Sexualdelikten zulasten Erwachsener: Urteil vom 30. Oktober 2012 - BVerwG 2 WD 28.11 - Rn. 54).

  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17

    Außerdienstliches Autorennen; Einsatz-Weiterverwendung; Initiator eines

    Spontaneität, Kopflosigkeit oder Unüberlegtheit liegt jedoch dann nicht mehr vor, wenn das Dienstvergehen sich als mehraktiges Verhalten darstellt, das immer wieder neue, wenn auch kurze Überlegungen erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2010 - 2 WD 5.09 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A

    Etwas anderes gilt dann, wenn der Soldat unverschuldet, wie etwa durch eine zum Zeitpunkt des Dienstvergehens bestehende Alkoholerkrankung (vgl. Urteile vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 21 und 25 = NZWehrr 2012, 26 = juris und vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - juris Rn. 74), in den Zustand der Alkoholisierung geriet.

    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende und auch für das Disziplinarrecht geltende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verbietet namentlich, eine schwerere Disziplinarmaßnahme als die nach den Bemessungsfaktoren des § 38 Abs. 1 WDO gebotene und damit individueller Schuld entsprechende zu verhängen (Urteil vom 4. März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27 = juris jeweils Rn. 62; vgl. auch Urteile vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - Rn. 74, vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 25 = NZWehrr 2012, 256 und vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 (258 f.); BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - NVwZ 2008, S. 669 f.).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11

    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige

    Von Spontaneität, Kopflosigkeit oder Unüberlegtheit ist nicht mehr zu sprechen, wenn das Dienstvergehen sich als mehraktiges Verhalten darstellt, das immer wieder neue, wenn auch kurze Überlegungen erfordert (vgl. Urteil vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

    Von Spontaneität, Kopflosigkeit oder Unüberlegtheit ist allerdings dann nicht mehr zu sprechen, wenn das Dienstvergehen sich als mehraktiges Verhalten darstellt, das immer wieder neue, wenn auch kurze Überlegungen erfordert (vgl. Urteil vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    In diesem Falle gebietet der umfassende Geltungsanspruch des aus Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip sowie der wertsetzenden Entscheidung des Art. 1 Abs. 1 GG folgenden Schuldprinzips, auch alkoholbedingte Enthemmungen im Vorstadium des § 21 StGB schuldmildernd zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30).
  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

    Angesichts der Vielgestaltigkeit der denkbaren Fälle vorsätzlich begangener Sexualdelikte zulasten Erwachsener erscheint hier eine typisierende Berücksichtigung schon auf der ersten Stufe der Zumessungserwägungen, wie sie der Senat vornimmt, wenn er beim sexuellen Missbrauch eines Kindes oder der sexuellen Nötigung eines Jugendlichen die Zumessungserwägungen bereits von der Verhängung der Höchstmaßnahme ausgehen lässt (vgl. Urteil vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - juris Rn. 28 m.w.N. ), nicht geboten.
  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    In den vom Senat bislang entschiedenen Fällen erfüllten Nötigungshandlungen regelmäßig zusätzlich andere Straftatbestände, die einen höheren Strafrahmen aufwiesen und damit den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bestimmten (z.B. sexuelle Nötigung: BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2010 - 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 28, Nötigung im Straßenverkehr: BVerwG, Urteil vom 18. August 1992 - 2 WD 9.92 - BVerwGE 93, 284 ; Körperverletzungen: BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - NZWehrr 2017, 73 ff.).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 10/12

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage); Entfernung

  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

  • VG Regensburg, 05.08.2019 - RO 10A DK 18.1743

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen sexueller Nötigung einer

  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung;

  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 3d A 895/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Veruntreuung anvertrauten

  • BVerwG, 06.10.2010 - 2 WD 35.09

    Disziplinarische Ahndung des Besitzes und der Verschaffung kinderpornografischer

  • VG München, 08.10.2021 - M 13L DK 18.3891

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen sexueller

  • VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439

    Disziplinarrecht; Studiendirektor im Ruhestand; sexueller Missbrauch von

  • VG Magdeburg, 29.01.2013 - 8 A 22/12

    Disziplinarmaßnahme bei einer im Dienst begangenen sexuellen Nötigung

  • BVerwG, 25.11.2010 - 2 WD 28.09

    Kostenentscheidung; Widerspruch gegen Ankündigung eines

  • BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23
  • BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18

    Herabsetzung eines Soldaten im Dienstgrad als Ausgangspunkt der

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 08.1287

    Jahrelange sexuelle Kontakte zu einer Schülerin im Rahmen einer umfassenden

  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

  • BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11

    Ordnungsgemäße Bemessung der Disziplinarmaßnahme eines Soldaten bei Begehung

  • BVerwG, 08.03.2012 - 2 WD 30.11

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das Gericht bei Entscheid "im Zweifel

  • BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12

    Anforderungen an die Herabsetzung des Dienstgrades eines Soldaten wegen sexueller

  • VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 13.633

    Disziplinarrecht; Regierungsoberinspektor (BesGr. A 10) a. D.; außerdienstliches

  • VG Magdeburg, 24.01.2013 - 8 B 23/12

    Vorläufige disziplinarrechtliche Dienstenthebung bei Verdacht auf sexuelle

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