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   BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13   

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BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13 (https://dejure.org/2014,19420)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.2014 - 2 WD 7.13 (https://dejure.org/2014,19420)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 (https://dejure.org/2014,19420)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    WDO § 58 Abs. 2 Nr. 4; WDO § 65; WDO § 67 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten in Vorgesetztenfunktion wegen der

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13
    Dabei stellt bereits der einmalige Genuss des Rauschmittels und dies unabhängig von konkreten gesundheitlichen Auswirkungen eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 7. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 20.12 - Rn. 42 sowie vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ).

    Zwar wurde das Verfahren am 24. August 2011 nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage gaben; nachdem der frühere Soldat jedoch in der Berufungshauptverhandlung am 14. November 2012 den Erwerb von "Crystal Meth" für etwa 30 EUR bis 45 EUR pro Gramm eingeräumt hat, steht die grundsätzliche strafrechtliche Relevanz außer Frage (Urteil vom 7. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 20.12 - Rn. 41).

    Als erschwerender Umstand, der die "Herabsetzung im Dienstgrad" zum Ausgangspunkt der Maßnahme werden lässt, wirkt sich jedoch der dauerhafte, kontinuierliche und vorsätzliche Drogenkonsum aus (vgl. Urteile vom 7. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 20.12 - Rn. 42, vom 28. Juni 2012 a.a.O. sowie vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 = juris Rn. 12).

    Nach Maßgabe dessen erreichen die gegen den früheren Soldaten sprechenden und noch nicht für die Begründung des Ausgangspunkts der Zumessungserwägungen herangezogenen Zumessungskriterien (vgl. Urteil vom 7. Mai 2013 a.a.O. Rn. 63) ein Gewicht, das den Übergang zu einer schärferen Maßnahmeart verlangt.

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13
    Dabei beruht die Beeinträchtigung sowohl auf einem akuten Rausch als auch auf den negativen gesundheitlichen Folgewirkungen (vgl. Urteile vom 12. Oktober 2010 a.a.O. juris Rn. 23 und vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 - juris Rn. 92).

    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 - juris Rn. 93).

    Für Fälle des strafbaren Erwerbs, Besitzes, Konsums sowie der strafbaren Weitergabe von Betäubungsmitteln im oder außer Dienst ist nach der Rechtsprechung des Senats bei aktiven Soldaten Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Dienstgradherabsetzung (Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 - juris Rn. 108 m.w.N.).

    Als erschwerender Umstand, der die "Herabsetzung im Dienstgrad" zum Ausgangspunkt der Maßnahme werden lässt, wirkt sich jedoch der dauerhafte, kontinuierliche und vorsätzliche Drogenkonsum aus (vgl. Urteile vom 7. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 20.12 - Rn. 42, vom 28. Juni 2012 a.a.O. sowie vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 = juris Rn. 12).

  • BVerwG, 12.10.2010 - 2 WD 44.09

    Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13
    Nummer 404 der ZDv 10/5 ist indes als dienstliche Weisung zu qualifizieren, deren Nichtbeachtung durch den früheren Soldaten eine vorliegend wissentlich und willentlich, mithin vorsätzlich begangene Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG begründet (Urteil vom 12. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 44.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 31 S. 60 = juris Rn. 18).

    Dabei beruht die Beeinträchtigung sowohl auf einem akuten Rausch als auch auf den negativen gesundheitlichen Folgewirkungen (vgl. Urteile vom 12. Oktober 2010 a.a.O. juris Rn. 23 und vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 - juris Rn. 92).

    Zwar ist der frühere Soldat nicht bereits in einer zur Verschärfung der Maßnahmeart führenden Weise einschlägig disziplinarisch vorbelastet (vgl. Urteil vom 12. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 44.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 31 = juris jeweils Rn. 44).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 2 WD 20.80

    Besitz, Verbrauch und Vertrieb von Rauschgift oder vermeintlichem Rauschgift

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13
    Da dies zu seiner vollständigen Dienstunfähigkeit führte, steht die hinreichende Schwere der Beeinträchtigung fest (vgl. Urteil vom 30. Juli 1980 - BVerwG 2 WD 20.80 - S. 11; Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, Kommentar, 2. Aufl. 2010, § 17 Rn. 60; Scherer/Alff/Poretschkin, Soldatengesetz, Kommentar, 9. Aufl. 2013, § 17 Rn. 47).

    Die Gewichtung der mit einer etwaigen Rauschmittelabhängigkeit verbundenen Folgen erfolgt demgegenüber einzelfallbezogen auf der zweiten Zumessungsstufe, sodass der Senat an früheren Aussagen, "ohne Frage" sei ein rauschgiftsüchtiger Soldat aus dem Dienstverhältnis zu entfernen (vgl. Urteil vom 30. Juli 1980 - BVerwG 2 WD 20.80 - S. 15 sowie Beschluss vom 14. Juli 1986 - BVerwG 2 WDB 10.86 - S. 6), nicht mehr festhält.

  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13
    Dabei stellt bereits der einmalige Genuss des Rauschmittels und dies unabhängig von konkreten gesundheitlichen Auswirkungen eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 7. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 20.12 - Rn. 42 sowie vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ).

    Der frühere Soldat hat somit gegen § 17 Abs. 4 Satz 2 SG teilweise vorsätzlich, teilweise grob fahrlässig verstoßen (vgl. Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ).

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13
    Da aus den genannten Gründen objektiv die Vertrauensgrundlage zerstört wurde, kommt es nicht darauf an, ob und warum konkrete Vorgesetzte zunächst eine Grundlage für einen weiteren Einsatz des früheren Soldaten sahen (Urteil vom 30. Oktober 2012 - BVerwG 2 WD 28.11 - Rn. 58).
  • BGH, 26.04.2007 - 4 StR 7/07

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13
    Hinzu kommen müssen besondere Umstände wie etwa schwere, auf einen langjährigen Drogenkonsum zurückführbare Persönlichkeitsveränderungen oder Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07 - NStZ-RR 2008, 274 f.).
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13
    Das Vertrauensverhältnis zwischen dem früheren Soldaten und dem Dienstherrn ist durch eine somit äußerst schwerwiegende Dienstpflichtverletzung irreversibel zerstört worden (Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 32 Rn. 40 unter Hinweis auf das Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N).
  • BVerwG, 14.07.1986 - 2 WDB 10.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13
    Die Gewichtung der mit einer etwaigen Rauschmittelabhängigkeit verbundenen Folgen erfolgt demgegenüber einzelfallbezogen auf der zweiten Zumessungsstufe, sodass der Senat an früheren Aussagen, "ohne Frage" sei ein rauschgiftsüchtiger Soldat aus dem Dienstverhältnis zu entfernen (vgl. Urteil vom 30. Juli 1980 - BVerwG 2 WD 20.80 - S. 15 sowie Beschluss vom 14. Juli 1986 - BVerwG 2 WDB 10.86 - S. 6), nicht mehr festhält.
  • BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 WD 7.10

    Unterscheidung fahrlässig und vorsätzlich begangener Dienstvergehen; reduziertes

  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 WD 13.09

    Falsche Beratung eines Vorgesetzten; Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 59.05

    Erlass; Befehl; Haar- und Barttracht der Soldaten.

  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

    Nicht entscheidend ist, ob der jeweilige Vorgesetzte subjektiv eine Suspendierung für erforderlich hielt (BVerwG, Urteile vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - Rn. 69 und vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - juris Rn. 60 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

    Dem Ruhegehalt stehen gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 WDO die Übergangsleistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz gleich, auf die der frühere Soldat vorliegend in Form ihm noch nicht ausgezahlter Übergangsbeihilfe Anspruch hätte (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 58 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholtem unterlaubten Fernbleibens vom

    Diese Vorgaben sind als dienstliche Weisung zu qualifizieren, deren Nichtbeachtung durch den früheren Soldaten eine vorsätzlich begangene Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 39 zu Ziffer 404 ZDv 10/5).

    Schon der einmalige Genuss von Betäubungsmitteln stellt unabhängig von den konkreten gesundheitlichen Auswirkungen eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Ein Soldat, der sich außer Dienst nicht an die seine Gesunderhaltungspflicht nach § 17 Abs. 4 Satz 1 SG konkretisierende Weisung seines Dienstherrn hält, wonach jeder Drogenkonsum verboten ist, weckt Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und stellt seine Eignung für seine Verwendung in Frage (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 46).

  • BVerwG, 12.01.2017 - 2 WD 12.16

    Amphetamin; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Besitz;

    Insbesondere ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass der Soldat zum Tatzeitpunkt an einer Abhängigkeitserkrankung litt, die zu starken Entzugserscheinungen oder zu einer auf einen langjährigen Drogenkonsum zurückführbaren Persönlichkeitsveränderung geführt haben könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 54 und BGH, Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07 - NStZ-RR 2008, 274 f.).

    Für Fälle des strafbaren Erwerbs, Besitzes, Konsums sowie der strafbaren Weitergabe von Betäubungsmitteln im oder außer Dienst ist bei aktiven Soldaten Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Oktober 2010 - 2 WD 44.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 31 Rn. 43 m.w.N., vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 108, vom 7. Mai 2013 - 2 WD 20.12 - juris Rn. 61 und vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 60).

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Danach erfordern erschwerende Umstände den Übergang zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis als nächst höherer Maßnahmeart deshalb, weil durch sie das Vertrauensverhältnis zwischen dem Soldaten und dem Dienstherrn irreversibel zerstört worden ist (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 62 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.2013 - 2 WDB 4.13

    Gerichtliches Disziplinarverfahren gegen einen früheren Soldaten; Antrag auf

    Die dagegen in vollem Umfang mit dem Ziel einer schärferen gerichtlichen Disziplinarmaßnahme eingelegte Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft ist beim Senat unter dem Az. BVerwG 2 WD 7.13 anhängig.

    Mit an den Bundeswehrdisziplinaranwalt und das Bundesverwaltungsgericht gerichtetem Schreiben vom 21. Juli 2013 hat der frühere Soldat unter Bezugnahme auf den Bescheid vom 17. Juli 2013 "die Entscheidung zum Disziplinarverfahren BVerwG 2 WD 7.13" beantragt.

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

    Zwar erfordert es nicht den Übergang zur Höchstmaßnahme, weil das Vertrauensverhältnis zwischen dem Soldaten und dem Dienstherrn nicht irreversibel zerstört ist (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 68 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.2015 - 2 WD 12.14

    Unerlaubtes Fernbleiben von der Dienststelle; Wahrheitspflichtverletzung

    Gegen den vollständigen Vertrauensverlust spricht auch nicht der Umstand, dass der Soldat während des Ermittlungsverfahrens und des Verfahrens vor der Vorinstanz nicht vorläufig des Dienstes enthoben oder nicht deswegen wegversetzt worden ist (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 69).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 WD 3.15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls; Gehilfe; Missbrauch dienstlicher Anlagen

    Da aus den genannten Gründen objektiv die Vertrauensgrundlage zerstört wurde, kommt es nicht darauf an, ob und warum konkrete Vorgesetzte eine Grundlage für einen weiteren Einsatz des Soldaten sahen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 64 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes

    Für Fälle des strafbaren Erwerbs, Besitzes, Konsums sowie der strafbaren Weitergabe von Betäubungsmitteln im oder außer Dienst ist bei aktiven Soldaten Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Oktober 2010 - 2 WD 44.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 31 Rn. 43 m.w.N., vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 108 -, vom 7. Mai 2013 - 2 WD 20.12 - juris Rn. 61 und vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 60).
  • TDG Süd, 17.12.2020 - TDG S 5 VL 57/20

    Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens wegen Cannabiskonsums

  • BVerwG, 08.10.2020 - 2 WD 22.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholten vorsätzlichen unerlaubten

  • BVerwG, 09.02.2023 - 2 WD 6.22

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Trennungsgeldbetrugstaten,

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