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   BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20   

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BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20 (https://dejure.org/2021,11920)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.2021 - 2 WD 7.20 (https://dejure.org/2021,11920)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 (https://dejure.org/2021,11920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahrenn gegen einen Soldaten wegen der Ausführung eines Hitlergrußes während der Feier in einer Bundeswehrliegenschaft; Verletzung der Pflicht für die Einhaltung und Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abklatschen; Alkohol; Ausfallerscheinungen; Blutalkoholkonzentration; Bundeswehrliegenschaft; faktisches Beförderungsverbot; Feier; freiheitliche demokratische Grundordnung; Grundstellung; Hitlergruß; Kürzung der Dienstbezüge; Musikzelt; Nachbewährung; Oberfähnrich; ...

  • rechtsportal.de

    SG § 7 ; SG § 8 Alt. 2; SG § 17 Abs. 2 S. 1
    Disziplinarverfahrenn gegen einen Soldaten wegen der Ausführung eines Hitlergrußes während der Feier in einer Bundeswehrliegenschaft; Verletzung der Pflicht für die Einhaltung und Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Disziplinarische Ahndung des Hitlergrußes eines Soldaten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hitlergruß führt zu Dienstbezugskürzung für Soldaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 770
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01

    Auslandseinsatz der Bundeswehr; Ausführen des so genannten Hitlergrußes;

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20
    Wer - wie der Soldat - auf einer Feier in einer Bundeswehrliegenschaft den Hitlergruß ausführt, verherrlicht aus Sicht eines neutralen Betrachters die Gewalt- und Willkürherrschaft des Nazi-Regimes, begründet objektiv den Anschein, er stehe nicht mehr hinter dem Staat des Grundgesetzes, und verletzt damit die Pflicht, sich von derartigen Bestrebungen zu distanzieren (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 23 f. , vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 54 und vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 - juris Rn. 66 f., jeweils zum Ausführen des Hitlergrußes in der Öffentlichkeit).

    b) Damit einhergeht eine vorsätzliche Verletzung der innerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SG, weil der Soldat insoweit nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht geworden ist, die sein Dienst als Soldat erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 ).

  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20
    Wer - wie der Soldat - auf einer Feier in einer Bundeswehrliegenschaft den Hitlergruß ausführt, verherrlicht aus Sicht eines neutralen Betrachters die Gewalt- und Willkürherrschaft des Nazi-Regimes, begründet objektiv den Anschein, er stehe nicht mehr hinter dem Staat des Grundgesetzes, und verletzt damit die Pflicht, sich von derartigen Bestrebungen zu distanzieren (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 23 f. , vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 54 und vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 - juris Rn. 66 f., jeweils zum Ausführen des Hitlergrußes in der Öffentlichkeit).

    Bei dem weder strafrechtlich noch disziplinar vorbelasteten Soldaten, der sich ansonsten - wie ausgeführt - tadellos geführt und dienstlich bewährt hat, ist es in erster Linie aufgrund alkoholbedingter Enthemmung zu fortgeschrittener Stunde zu einer unüberlegten Provokationshandlung gekommen, die nach dem Eindruck, den der Senat in der Berufungshauptverhandlung vom Soldaten gewonnen hat, und den Beschreibungen seiner Person durch diejenigen Zeugen, die ihn persönlich kennen, seinem eigentlichen Wesen nicht entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 - juris Rn. 86).

  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20
    dd) Zusätzlich muss in Fällen, in denen eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme geboten ist, eine gegen Art. 6 EMRK und Art. 19 Abs. 4, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende Überlänge des Verfahrens aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - juris Rn. 75 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20
    Dies kommt aber regelmäßig nur in Betracht, wenn ein Soldat aufgrund einer Alkoholabhängigkeit seinen Alkoholkonsum nur eingeschränkt steuern kann und daher für eine dadurch verursachte Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht voll verantwortlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20
    Darüber hinaus muss sich der Soldat während des Verfahrens in jeder Hinsicht ohne Anlass zu Beanstandungen durch seine Vorgesetzten führen (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20
    Denn dies kommt der Wirkung nach einer Degradierung im Verhältnis zu gleichaltrigen Kameraden derselben Ausbildungs- und Verwendungsreihe nahe und hat damit erhebliche pflichtenmahnende Wirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34 m.w.N.).
  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 229/20

    Diebstahl (Wegnahme: Gewahrsam eines Verletzten an seinen neben ihm liegenden

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20
    Sie kann auch nicht anhand der sog. Widmark-Formel (dazu BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 StR 229/20 - juris Rn. 21 m.w.N.) verlässlich geschätzt werden, weil die Einlassungen des Soldaten keine auch nur ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung seines Alkoholkonsums ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10 - NStZ-RR 2010, 257 Rn. 13).
  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20
    Sie kann auch nicht anhand der sog. Widmark-Formel (dazu BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 StR 229/20 - juris Rn. 21 m.w.N.) verlässlich geschätzt werden, weil die Einlassungen des Soldaten keine auch nur ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung seines Alkoholkonsums ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10 - NStZ-RR 2010, 257 Rn. 13).
  • BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03

    Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20
    d) Aus demselben Grund kann offenbleiben, ob der Soldat, der zur Tatzeit als Oberfähnrich eine Vorgesetztenstellung innehatte, mit dem Zeigen des Hitlergrußes, welches eine Meinungsäußerung darstellt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 - NJW 2006, 3052 Rn. 13 f.), zugleich gegen seine Pflicht zur Zurückhaltung nach § 10 Abs. 6 SG verstoßen hat.
  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

    Auszug aus BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2 âEUR° in Betracht zu ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15 - NJW 2015, 3525 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96

    Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren umfasst auch die Verkündung

  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

  • BVerwG, 14.03.2024 - 2 WDB 12.23
    § 8 SG wird bereits verletzt, wenn ein Soldat sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 28).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten

    Sie wird bereits verletzt, wenn ein Soldat sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 28).

    Eine Nachbewährung setzt in fachlicher Hinsicht eine deutliche Leistungssteigerung oder die Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus voraus (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 31 m.w.N. und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 37).

  • BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21

    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

    Es genügt das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrads (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 40 m. w. N.), hier aufgrund des Dienstgrads als Oberstleutnant.

    (1) Eine Nachbewährung setzt in fachlicher Hinsicht eine deutliche Leistungssteigerung oder die Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 37).

    Es genügt das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrads (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 40 m. w. N.).

  • BVerwG, 08.05.2023 - 2 WDB 13.22

    Leugnung und Verharmlosung des Holocaust

    Die Verpflichtung zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung wird bereits verletzt, wenn ein Soldat sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 28).

    (dd) Ein Verhalten, das den Eindruck einer hohen Identifikation mit dem Nationalsozialismus erweckt, stellt insbesondere das Erweisen des - unter den Bedingungen des § 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB strafbaren - Hitlergrußes (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 46 und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 28 m. w. N.) oder die - unter den Bedingungen des § 86a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB strafbare - Präsentation von Hakenkreuzen dar (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2022 - 2 WD 1.22 - juris Rn. 19 sowie vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 - Buchholz 449 § 8 SG Nr. 2 Rn. 25 m. w. N.).

    (ff) Ist ein solches Verhalten zudem Ausdruck einer tatsächlich nationalsozialistischen oder ansonsten verfassungsfeindlichen Gesinnung eines Soldaten, womit er nicht nur für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht eintritt, sondern sie auch nicht anerkennt im Sinne des § 8 Alt. 1 SG (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 32), bildet nicht die Herabsetzung im Dienstgrad den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen, sondern die Entfernung aus dem Dienst (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. September 1990 - 2 WD 27.89 - BVerwGE 86, 321 , vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 44 ff. und vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 116 Rn. 44).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Es genügt das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrads (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 40 m.w.N.).

    Die sonstigen für den Soldaten sprechenden Gründe wie Nachbewährung und überlange Verfahrensdauer sind zwar nicht geeignet, von der Höchstmaßnahme abzuweichen (BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 39 und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 37 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 4 S 39.21

    Polizeimeister - Beamter auf Probe - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf

    Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 14. Juni 2013 - OVG 6 S 1.13 - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - und 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - beide juris; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - juris) angenommen, dass dieses Dienstvergehen bei einem Lebenszeitbeamten mindestens zu einer Kürzung der Dienstbezüge geführt hätte.
  • TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige

    Diese Frage ist seit Jahrzehnten umstritten (vgl. im Ergebnis oder ausdrücklich für die Auffassung, dass die politische Treuepflicht oder Verfassungstreuepflicht auch ohne verfassungsfeindliche innere Einstellung vorliegen kann: BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7/20 -, Rn. 28ff, juris; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9/20 -, Rn. 34, juris; BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16/16 -, Rn. 66f, juris, beim Zeigen des H.grußes; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 13. Juni 2008 - 7 K 1107/07 -, Rn. 43 und Orientierungssatz 1, juris; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 2003 - 2 WD 8/02 -, BVerwGE 117, 371-380, Rn. 15, zitiert nach juris; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35/01 -, Rn. 4, 8, 11, juris; BVerwG, Urteil vom 07. November 2000 - 2 WD 18/00 -, Rn. 4, juris; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2000 - 2 WD 43/99 -, BVerwGE 111, 45-51, Rn. 3; a.A. (im Ergebnis), die nur eine Verletzung anderer Dienstpflichten wie der Pflicht zur Zurückhaltung nach § 10 Abs. 6 SG oder der Pflicht zur Achtungs- und Vertrauenswahrung nach § 17 Abs. 2 SG im Soldatenrecht bzw. der Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung und der Pflicht Achtungs- und Vertrauenswahrung im Beamtenrecht annehmen: BVerwG, Beschluss vom 31. März 2020 - 2 WDB 2/20 -, Rn. 31, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -, Rn. 27, juris; BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1/08 -, BVerwGE 132, 179-200, Rn. 66, zitiert nach juris; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15/01 -, Rn. 30f, juris, Tragen eines Siegelrings; nicht eindeutig: BVerwG, Beschluss vom 18. November 2003 - 2 WDB 2/03 -, BVerwGE 119, 206-216, Rn. 25f, zitiert nach juris; ausführlich: Weiß in: Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Band II, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder - Kommentar, J 700, Lieferung I....85, Rn. 59a - 88; im Rahmen von Entlassungsverfahren wurde eine Verletzung von § 8 SG angenommen durch: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 20. November 2019 - 2 LA 258/18 -, Rn. 13, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Oktober 2015 - 2 LB 25/14 -, Rn. 30, juris).

    Die neueren Entscheidungen des Wehrdienstsenates (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17/19 -, BVerwGE 168, 323-338, Rn. 39, zitiert nach juris; BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7/20 -, Rn. 28ff, juris) differenzieren zwischen einer Pflicht zur Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung nach § 8 Alt. 1 SG und einer solchen zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung nach § 8 Alt. 2 SG (kritisch zum dogmatischen Ansatz: Sohm in: Eichen/Metzger/Sohm, Soldatengesetz, 4. Aufl. 2020, § 8 Rn. 26-30, der allerdings das Ergebnis teilt, dass eine Verletzung des § 8 SG bereits bei einem entsprechenden objektivierbaren Verhalten nach außen vorliegen kann; vgl. Rn. 30 a.E.).

    Dies hat seinen Grund darin, dass der H.gruß Außenstehenden als Ausdruck der Verehrung des Führers des nationalsozialistischen Unrechtsregimes erscheinen muss und dass die öffentliche Verwendung dieses nationalsozialistischen Kennzeichens im Inland nach § 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB strafrechtlich untersagt ist (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7/20 -, Rn. 35, juris).

  • BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21

    Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich

    (3) Ferner ist erheblich mildernd zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Dienstvergehen um eine einmalige persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten handelt, weil der Soldat das Dienstvergehen nach dem Versagen seines Navigationsgeräts in einem ihm unbekannten Gebiet auf schneebedeckter Straße unter Zeitdruck in einem Zustand beging, in dem er die rechtlichen und tatsächlichen Folgen seines Verhaltens nicht bedachte, wobei er spontan, kopflos und unüberlegt handelte (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 41 m.w.N.).

    Sie setzt in fachlicher Hinsicht eine deutliche Leistungssteigerung oder die Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus voraus (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 31 m.w.N. und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 37).

  • BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20

    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

    Es genügt das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrads (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

    Abgesehen davon, dass der Soldat gar nicht wusste, was sein Großvater im Krieg konkret gemacht hat, tritt ferner das in Augenschein genommene Foto hinzu, auf dem der Soldat mit weiteren sechs Männern zu sehen ist, von denen jedenfalls vier den Hitlergruß zeigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 - juris Rn. 76 und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 28); dabei kann dahingestellt bleiben, ob nicht auch der Soldat dort einen durch einen erhobenen Arm mit zurückgezogener Hand "modifizierten" Hitler- bzw. Führergruß erweist.

    Danach hat der Soldat nicht nur wissentlich und willentlich, mithin vorsätzlich, gegen die Verpflichtung verstoßen, für die freiheitliche demokratische Grundordnung nach § 8 Alt. 2 SG einzutreten, welche verlangt, auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung - etwa aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - NVwZ-RR 2022, 385 Rn. 44) - nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen zu unterstützen und sich objektiv betrachtet, illoyal zu verhalten (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 36 ff. und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 28); er hat mit seinem als gelebte Auffassung in Erscheinung getretenen und somit das "forum internum" verlassenden Verhalten (dazu BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 25; BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - BVerfGK 13, 531 ; Eichen/Metzger/Sohm, SG, 4. Aufl. 2021, § 8 Rn. 30) seine innere Abkehr von den Fundamentalprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zum Ausdruck gebracht und damit auch gegen die Pflicht nach § 8 Alt. 1 SG verstoßen, sie anzuerkennen.

  • BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23

    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von

  • BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines

  • BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Soldaten betreffend den Vorwurf

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 WD 10.22

    Einstufige Degradierung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen

  • BVerwG, 11.07.2022 - 2 B 15.22

    Entlassung eines Soldaten aus der Dienstleistung bei ernstlicher Gefährdung der

  • BVerwG, 12.05.2022 - 2 WD 10.21

    Dienstgradherabsetzung wegen reichsbürgertypischen Verhaltens

  • BVerwG, 15.08.2023 - 2 WDB 1.23

    Beschwerde der Wehrdisziplinaranwaltschaft gegen den Beschluss des

  • BVerwG, 18.08.2023 - 2 WDB 5.23

    Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten durch die Einleitungsbehörde bei

  • BVerwG, 02.06.2022 - 2 WD 30.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der

  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines anderen Soldaten unabhängig

  • BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21

    Disziplinare Ahndung außerdienstlicher Körperverletzungen

  • BVerwG, 26.04.2022 - 2 WDB 4.22

    Vorläufige Dienstenthebung und vorläufiges Uniformtrageverbot wegen des Vorwurfs

  • BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22

    Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche

  • BVerwG, 11.11.2021 - 2 WD 28.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreuetaten eines Stabsunteroffiziers im

  • TDG Süd, 18.01.2022 - S 9 GL 1/21

    Vorläufige Dienstenthebung und vorläufiges Uniformtrageverbot eines Soldaten nach

  • BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21

    Nachweis des Handelns eines Soldaten aus verfassungsfeindlicher Gesinnung (hier:

  • BVerwG, 09.02.2023 - 2 WD 6.22

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Trennungsgeldbetrugstaten,

  • BVerwG, 06.10.2021 - 2 WD 3.21

    Disziplinargerichtliches Berufungsverfahren wegen unerlaubter Abwesenheit vom

  • VG München, 08.11.2022 - M 19B DK 22.1067

    Disziplinarklage auf Zurückstufung eines Polizeibeamten wegen Zeigens des

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