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   BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99   

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BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99 (https://dejure.org/1999,6525)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1999 - 2 WD 8.99 (https://dejure.org/1999,6525)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1999 - 2 WD 8.99 (https://dejure.org/1999,6525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR - Nachholen der Anhörung der zuständigen Vertrauensperson - Gesellschaftlicher Mitarbeiter für Sicherheit - Vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen - Pflicht zur Wahrheit in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 376
  • NVwZ 2000, 928 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
    Die Kammer habe schließlich in Anlehnung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - geprüft, ob im vorliegenden Fall auf Grund der dort entwickelten Kriterien aus Gründen, die in der Person des Soldaten lägen, nicht ausnahmsweise von der disziplinaren Höchstmaßnahme habe abgesehen werden können.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht die von der Einleitungsbehörde zunächst verfügte Einstellung eines vorher eingeleiteten disziplinargerichtlichen Verfahrens der erneuten Einleitung eines sachgleichen Verfahrens nicht entgegen, es sei denn, daß die neuerliche Einleitung ermessensmißbräuchlich, also willkürlich wäre (vgl. Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - <BVerwGE 113, 131 = NZWehrr 1998, 31 = ZBR 1998, 239 = NJW 1998, 693> m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - und vom 16. März 1999 - BVerwG 2 WD 31.98 -) können bei der Würdigung einer arglistigen Täuschung des Dienstherrn durch den Soldaten über seine Zusammenarbeit mit dem ehemaligen MfS entweder die Art der konspirativen Tätigkeit, besondere Umstände oder die Hintergründe der Anwerbung dazu führen, von der Entfernung aus dem Dienstverhältnis abzusehen.

    Unter Zugrundelegung dieser Erkenntnisse hatte der erkennende Senat u.a. folgende Alternativen konspirativer Tätigkeit eines Soldaten für das ehemalige MfS als Zumessungsgründe in der Person (vgl. Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - ) zu berücksichtigen:.

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
    Trotz dieser Bewertung des ehemaligen MfS hat das Bundesverfassungsgericht zur (außerordentlichen) Kündigung eines aus der DDR übernommen Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes festgestellt, daß Verstöße gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit oder die Tätigkeit für das ehemalige MfS - wie sie in Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. (5), des Einigungsvertrages genannt worden sind - im "Einzelfall festgestellt werden (müssen) und die Kündigung nur dann rechtfertigen, wenn deshalb ein Festhalten am Arbeitsvertrag unzumutbar erscheint" (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - <BVerfGE 92, 140 [154]>).

    "Das Ziel, die Arbeitsverhältnisse der übernommenen Arbeitnehmer nachträglich zu beenden, wenn sich Eignungsmängel im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG herausstellen, ist legitim (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    ... Positionen in Staat und Partei, die der Mitarbeiter seinerzeit innehatte, können nach Maßgabe ihres Ranges und des mit ihnen verbundenen Einflusses Anhaltspunkte für einen besonders hohen Identifikationsgrad mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik sein, machen aber eine Würdigung seines gesamten Verhaltens einschließlich seiner Entwicklung nach dem Beitritt nicht entbehrlich (vgl. BVerfGE 92, 140 ).".

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
    Die Kammer habe schließlich in Anlehnung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - geprüft, ob im vorliegenden Fall auf Grund der dort entwickelten Kriterien aus Gründen, die in der Person des Soldaten lägen, nicht ausnahmsweise von der disziplinaren Höchstmaßnahme habe abgesehen werden können.

    Das weiteren hat es in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - dargelegt:.

  • BVerwG, 19.06.1996 - 2 WD 3.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei sexuellem Mißbrauch eines

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
    Wenngleich dem Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung des Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205] >, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - BVerwGE 93, 19 [21], vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] = NZWehrr 1996, 255 [257] = NVwZ 1997, 579>).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
    Die Weitergabe von Informationen, die bei Gelegenheit privater oder beruflicher Zusammenkünfte gewonnen werden, ist weniger vorwerfbar als die Weitergabe solcher Erkenntnisse, die auf Ausforschung beruhen (vgl. BVerfG NJW 1996, 709 [712]).
  • BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Mißhandlung von Untergebenen - Reinigende Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
    Wenngleich dem Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung des Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205] >, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - BVerwGE 93, 19 [21], vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] = NZWehrr 1996, 255 [257] = NVwZ 1997, 579>).
  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
    Wenngleich dem Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung des Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205] >, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - BVerwGE 93, 19 [21], vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] = NZWehrr 1996, 255 [257] = NVwZ 1997, 579>).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
    Wenngleich dem Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung des Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205] >, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - BVerwGE 93, 19 [21], vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] = NZWehrr 1996, 255 [257] = NVwZ 1997, 579>).
  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - und vom 16. März 1999 - BVerwG 2 WD 31.98 -) können bei der Würdigung einer arglistigen Täuschung des Dienstherrn durch den Soldaten über seine Zusammenarbeit mit dem ehemaligen MfS entweder die Art der konspirativen Tätigkeit, besondere Umstände oder die Hintergründe der Anwerbung dazu führen, von der Entfernung aus dem Dienstverhältnis abzusehen.
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99
    Ebenso wie die vorsätzliche Falschbeantwortung der Frage nach einer früheren Tätigkeit für das ehemalige MfS durch einen in den öffentlichen Dienst übernommenen Arbeitnehmer regelmäßig dessen mangelnde persönliche Eignung für eine Weiterbeschäftigung offenbart (BAG, Urteile vom 13. September 1995 - 2 AzR 862/94 - <NZA 1996, 202 [204]> und vom 13. Juni 1996 - 2 AzR 483/95 - <NJW 1996, 668 [670]>), ist auch ein Soldat in der Bundeswehr untragbar, der seine Übernahme als Berufs- oder Zeitsoldat arglistig durch wahrheitswidrige Angaben herbeigeführt hat.
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

  • BGH, 13.10.1995 - 3 StR 431/95

    Zwei Vorverurteilungen - Gesamtstrafenfähig - Gesamtstrafenbildung

  • BVerwG, 18.12.1995 - 2 WDB 5.95

    Recht der Soldaten: Arglistige Täuschung über Stasi-Mitarbeit durch

  • OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Nichtduldung des

    Erfüllt der Bewerber diese Erwartung nicht, sondern täuscht er den Dienstherrn arglistig, um diesen zu einer Personalmaßnahme zu seinen Gunsten ohne Erfüllung der dafür gegebenen Voraussetzungen zu veranlassen, so begründet er durch ein derart illoyales Fehlverhalten so tiefgreifende Zweifel an seiner Zuverlässigkeit, Integrität und Treuebereitschaft, dass grundsätzlich seine Entfernung aus dem Dienstverhältnis als disziplinare Höchstmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 24.8.1999, 2 WD 8/99, BVerwGE 113, 376, zitiert nach Juris).

    Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht diese Grundsätze auch im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten herangezogen (BVerwG, Urteil vom 24.8.1999, 2 WD 8/99, BVerwGE 113, 376, zitiert nach Juris Rn 30).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Eine Maßnahmemilderung wegen einer besonderen Nachbewährung während der Dauer des Disziplinarverfahrens setzt jedoch eine deutliche Leistungssteigerung voraus (BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 - 2 WD 8.99 - BVerwGE 113, 376 ).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine

    Der Begriff der "Nachbewährung" stellt lediglich auf die Tatsache einer deutlichen Steigerung der dienstlichen Leistungen auf demselben Dienstposten ab (Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 -).

    Denn der Soldat hat nicht nur seinen "Vorteil", im Dienst zu bleiben, gewahrt, sondern durch seine dienstliche Führung sowie Leistung den kontinuierlichen Nachweis erbracht, daß er trotz Nichtbeförderung und ohne sonstige Förderung gewillt und in der Lage war, gute dienstliche Leistungen zu erbringen (vgl. Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 -).

  • BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen

    Wenngleich dem Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]>, vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - < BVerwGE 103, 349 [353] > und vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 -).
  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

    Die Absehensverfügung ist durch die Verhängung der gerichtlichen Disziplinarmaßnahme gegenstandslos geworden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 - 2 WD 8.99 - BVerwGE 113, 376 ).
  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

    Diese Ersteinstufung eines solchen Dienstvergehens entspricht der Disziplinarrechtsprechung in den Fällen, in denen ein Soldat durch arglistige Täuschung über Einstellungsvoraussetzungen (insbesondere frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit) z.B. seine Berufung in das Dienstverhältnis eines Zeit- oder Berufssoldaten oder eine Dienstzeitverlängerung erschleichen wollte (vgl. z.B. Urteile vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - BVerwGE 113, 131 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 14 und vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 - BVerwGE 113, 376 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 31).
  • ArbG Potsdam, 07.02.2017 - 3 Ca 2019/16

    Arzt, der Stasi-Tätigkeit verschwieg, kann nicht gekündigt werden

    Nach der Entscheidung des 2. Wehrdienstsenats des BVerwG vom 16.03.1999 (2 WD 31/98 - juris; ebenso BVerwG vom 24.08.1999 - 2 WD 8/99 - BVerwGE 113, 376 - 391) sind als Zumessungsgründe in der Person des Betreffenden zu berücksichtigen ( BVerwG vom 16.03.1999, Rdz. 21 bis 25 der Gründe):.
  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11

    Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung

    Willkür liegt nicht schon dann vor, wenn die erneute Einleitung - wie vorliegend der Fall - auf einer Änderung der rechtlichen Bewertung eines Sachverhalts oder die Anweisung einer Einleitungsbehörde durch vorgesetzte Dienststellen erfolgt oder keine neuen Tatsachen bekanntgeworden sind (Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 - BVerwGE 113, 376 = Buchholz 236.1 § 7 Nr. 31 S. 28 f.).
  • VG Minden, 17.04.2020 - 12 K 896/18
    Die Bundeswehr ist auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit nicht nur ihrer aktiven Soldaten - vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 - 2 WD 8.99 -, juris Rn. 14; VG Minden, Urteil vom 3. November 2015 - 10 K 710/13 -, juris Rn. 59 -, sondern auch der Bewerber um Übernahme in ein Wehrdienstverhältnis in hohem Maße angewiesen, weil sie weder ihre Angehörigen ständig und überall überwachen noch etwa Angaben von Bewerbern jederzeit zuverlässig überprüfen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2001 - 3 B 10956/01

    Dienstenthebung - Milderungsgründe

    Denn der Begriff der Nachbewährung stellt auf die Tatsache einer deutlichen Steigerung der dienstlichen Leistungen auf demselben Dienstposten ab (BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 - 2 WD 8.99 -, BVerwGE 113, 376, 389).
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