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   BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09   

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https://dejure.org/2010,6306
BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09 (https://dejure.org/2010,6306)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2010 - 2 WD 9.09 (https://dejure.org/2010,6306)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 (https://dejure.org/2010,6306)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme; Eigenart; Einzelfall; Erschwerungsgrund; Führung; Maßnahmebemessung; Milderungsgrund; Persönlichkeit; Prüfungsschema; Regeleinstufung; Regelmaßnahme; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 SG, § 17 Abs 2 S 2 SG, § 23 Abs 1 SG, § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002
    Warenhausdiebstahl eines Soldaten in Vorgesetztenstellung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; zweistufiges Prüfungsschema

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme durch das Truppendienstgericht bei Diebstahl eines Soldaten außerhalb des Dienstes - Verstoß eines Soldaten gegen die Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten außer Dienst - Kriterien für die Bestimmung der Eigenart ...

  • rewis.io

    Warenhausdiebstahl eines Soldaten in Vorgesetztenstellung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; zweistufiges Prüfungsschema

  • ra.de
  • rewis.io

    Warenhausdiebstahl eines Soldaten in Vorgesetztenstellung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; zweistufiges Prüfungsschema

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme durch das Truppendienstgericht bei Diebstahl eines Soldaten außerhalb des Dienstes; Verstoß eines Soldaten gegen die Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten außer Dienst; Kriterien für die Bestimmung der Eigenart und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.02.2000 - 2 WD 5.00

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09
    Denn solche Begehungsformen einer Straftat sind gleichermaßen sozialschädlich (vgl. z.B. Urteil vom 29. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 5.00 - m.w.N.).

    Beim außerdienstlichen Warenhausdiebstahl hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteile vom 17. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 45.99 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 35 = NZWehrr 2001, 79 und vom 29. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 5.00 -) grundsätzlich mildernd berücksichtigt, dass der Anreiz, der von den "unbewachten" Waren ausgeht, eine große Versuchung darstellt, sich zu bereichern, und dass die Anonymität des Eigentümers die Hemmschwelle zusätzlich herabsetzt.

  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Nichteintritt des Taterfolges auf zurechenbarem Verhalten des Soldaten beruhte (vgl. dazu insgesamt Urteil vom 14. Oktober 2009 - BVerwG 2 WD 16.08 - juris m.w.N.).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. dazu Urteil vom 14. Oktober 2009 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09
    Bei dieser ersten Einstufung der Verfehlung lässt sich der Senat von der Überlegung leiten, dass es sich hier nicht um einen innerdienstlichen Zugriff auf Eigentum und Vermögen des Dienstherrn oder eines Kameraden handelt, bei dem wegen des besonderen Gewichts des Dienstvergehens regelmäßig eine Degradierung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (vgl. z.B. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - juris und vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - jeweils m.w.N.).

    Dies ist dann aber eine Frage der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme im Einzelfall auf der zweiten Prüfungsstufe, soweit es überhaupt bei einem Beförderungsverbot verbleibt und nicht wegen erheblicher Erschwerungs- oder Milderungsgründe der Ausspruch einer der Art nach schwereren oder milderen Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. dazu Urteil vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 -).

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09
    Die Belastung durch die Dauer des Disziplinarverfahrens mit der Ungewissheit seines Ausgangs hat zur Folge, dass die Pflichtenmahnung für den Soldaten, die mit einer solchen Maßnahme bewirkt werden soll, geringer ausfallen kann (vgl. speziell zur Abkürzung der Laufzeit eines Beförderungsverbots: Urteil vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 2 WD 1.08 - NVwZ-RR 2009, 426).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 20.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf geringwertige Güter,

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09
    Eigennützigkeit ist schon dann gegeben, wenn der Soldat aus persönlichen Gründen gehandelt hat (vgl. Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 D 20.96 - BVerwGE 113, 221 = Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 17 S. 52 zum Beamtendisziplinarrecht).
  • BVerwG, 21.03.1973 - I WD 6.72
    Auszug aus BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09
    Der Zulässigkeit dieses Disziplinarausspruchs steht nicht entgegen, dass das Beförderungsverbot bis in die Zeit nach dem (voraussichtlichen) Ausscheiden des Soldaten aus der Bundeswehr am 30. April 2011 hineinwirkt (vgl. dazu Urteil vom 21. März 1973 - BVerwG 1 WD 6.72 - BVerwGE 46, 95 f.).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.2000 - 2 WD 45.99

    Wiederholter Diebstahl eines Soldaten im Warenhaus - Betrügerisches Vorgehen zu

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09
    Beim außerdienstlichen Warenhausdiebstahl hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteile vom 17. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 45.99 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 35 = NZWehrr 2001, 79 und vom 29. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 5.00 -) grundsätzlich mildernd berücksichtigt, dass der Anreiz, der von den "unbewachten" Waren ausgeht, eine große Versuchung darstellt, sich zu bereichern, und dass die Anonymität des Eigentümers die Hemmschwelle zusätzlich herabsetzt.
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09
    Bei dieser ersten Einstufung der Verfehlung lässt sich der Senat von der Überlegung leiten, dass es sich hier nicht um einen innerdienstlichen Zugriff auf Eigentum und Vermögen des Dienstherrn oder eines Kameraden handelt, bei dem wegen des besonderen Gewichts des Dienstvergehens regelmäßig eine Degradierung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (vgl. z.B. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - juris und vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auszug aus BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09
    Sie wären nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Eigennützigkeit ist schon dann gegeben, wenn der Soldat (auch) aus persönlichen Gründen gehandelt hat (vgl. z.B. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris, m.w.N.).

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 10. Februar 2010 a.a.O.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
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