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   BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10   

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BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10 (https://dejure.org/2011,14166)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2011 - 2 WD 9.10 (https://dejure.org/2011,14166)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 2 WD 9.10 (https://dejure.org/2011,14166)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 31 WStrG, § 44 Abs 2 WStrG, § 46 WStrG, § 7 SG
    Schusswaffenmissbrauch; Regelmaßnahme; Herabsetzung im Dienstgrad

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen des Richtens einer Dienstwaffe auf einen anderen Soldaten während des Wachdienstes

  • rewis.io

    Schusswaffenmissbrauch; Regelmaßnahme; Herabsetzung im Dienstgrad

  • rewis.io

    Schusswaffenmissbrauch; Regelmaßnahme; Herabsetzung im Dienstgrad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen des Richtens einer Dienstwaffe auf einen anderen Soldaten während des Wachdienstes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.04.2009 - 2 WD 12.08

    Ausbilder (Feldwebel); Dienstvorschriften zum Umgang mit der Schusswaffe; Richten

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10
    Sie setzt sich zusammen aus einer Vielzahl von soldatischen Einzelpflichten, unter anderem der Pflicht zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung, vor allem der Beachtung der Strafgesetze (Urteil vom 22. April 2009 - BVerwG 2 WD 12.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 28).

    Ein Verstoß gegen die Rechtsordnung liegt schon deshalb vor, weil der frühere Soldat die Pistole vorsätzlich auf den Kopf des Zeugen Stabsgefreiter C. gerichtet, damit von der Waffe entgegen Nr. 612 der ZDv 3/15 rechtswidrigen Gebrauch gemacht und dadurch den Straftatbestand des § 46 WStG verwirklicht hat (Urteil vom 22. April 2009 a.a.O.).

    Insbesondere muss der Vorgesetzte die körperliche Integrität sowie die Ehre und Würde des Untergebenen strikt achten (Urteil vom 22. April 2009 a.a.O.).

    Ein Vorgesetzter, der die Rechte, die Ehre oder die Würde seiner Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und beeinträchtigt damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe; zugleich disqualifiziert er sich in seiner Vorgesetztenstellung (Urteil vom 22. April 2009 a.a.O.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob gegebenenfalls eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet ist (Urteil vom 22. April 2009 a.a.O. Rn. 33).

  • BVerwG, 30.03.2011 - 2 WD 5.10

    Rechtswidriger Umgang mit Waffen; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe in den

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10
    Die Differenzen betreffen entscheidungsunerhebliche Umstände - so die Entfernung von Waffe zum Kopf (vgl. Urteil vom 30. März 2011 - BVerwG 2 WD 5.10 - juris Rn. 34) - und stellen vor allem den Kernvorwurf nicht infrage.

    Schusswaffen sind gerade darauf angelegt, auch über größere Distanzen, von denen hier nicht ansatzweise gesprochen werden kann, tödliche oder jedenfalls erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (Urteil vom 30. März 2011 a.a.O.).

    Der Soldat hat mit seinem Verhalten vor Untergebenen in der exponierten Position eines Wachhabenden ein kaum noch zu überbietendes Negativbeispiel dafür gesetzt, wie mit Kameraden und Waffen gerade nicht umgegangen werden darf (Urteil vom 30. März 2011 a.a.O. Rn. 45).

    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Herabsetzung im Dienstgrad dann ist, wenn ein Soldat vorsätzlich gegen Dienstvorschriften im Umgang mit der Schusswaffe verstoßen hat, etwa indem er eine Waffe auf einen Wehrpflichtigen richtet (Urteil vom 30. März 2011 a.a.O. Rn. 58).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03

    In dubio pro reo; persönliche Gewissheit; Tatrichter; Beweiswürdigung.

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10
    Hängt die Entscheidung bei gegensätzlichen Aussagen des Angeschuldigten und von Zeugen allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussagen kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt werden (Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - Buchholz 235.01 § 91 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2004, 166).
  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10
    aa) Das Fehlverhalten begründet einen Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG, der trotz seines subsidiären Charakters deshalb zur Anwendung gelangt, weil das Fehlverhalten (Straftat) nicht die in §§ 8 ff. SG normierten Dienstpflichten betrifft (vgl. Urteil vom 22. August 2007 - BVerwG 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 = Buchholz 449 § 11 SG Nr. 2 S. 9).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 WD 13.09

    Falsche Beratung eines Vorgesetzten; Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10
    Die Pflicht nach § 7 SG gebietet dem Soldaten, seine dienstlichen Aufgaben und Pflichten gewissenhaft, sorgfältig und loyal zu erfüllen; auch durch eine Schlechterfüllung kann gegen sie verstoßen werden (Urteil vom 21. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 13.09 - juris).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10
    bb) Zutreffend hat das Truppendienstgericht auch einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Gehorsamspflicht nach § 11 Abs. 1 SG i.V.m. Nr. 612 der ZDv 3/15 bejaht, weil die ZDv 3/15 vom Vertreter des Bundesverteidigungsministers unterzeichnet worden ist und somit die Nr. 612 einen Befehl darstellt (vgl. Urteil vom 26. September 2006 - BVerwG 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 55 S. 18 f.).
  • BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01
    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10
    Deshalb muss nach der ständigen Rechtsprechung des Senats strikt dafür Sorge getragen werden, dass die der militärischen Gewalt unterworfenen Soldaten nicht unter Übergriffen von Vorgesetzten zu leiden haben (Urteil vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - juris Rn. 10 ), mag im Einzelfall - wie vorliegend - der entwürdigend behandelte Soldat dies subjektiv auch nicht so empfunden haben.
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Hängt die Entscheidung bei gegensätzlichen Aussagen des Angeschuldigten und von Zeugen allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussagen kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt werden (vgl. Urteile vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - Buchholz 235.01 § 91 WDO 2002 Nr. 1 = juris Rn. 4, vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 41 und vom 12. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 9.10 - juris Rn. 20, 21):.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2017 - 3 A 10699/16

    Lehrer vom Vorwurf sexueller Handlungen mit Schülerin freigesprochen

    Hängt die Entscheidung bei gegensätzlichen Aussagen des angeschuldigten Beamten und von Zeugen allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussagen kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des angeschuldigten Beamten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juli 2003 - 1 WD 3.03 -, Buchholz 235.01 § 91 WDO 2002 Nr. 1, vom 19. Juli 2006 - 2 WD 13.05 -, Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 2; vom 12. Mai 2011 - 2 WD 9.10 -, Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55; und vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 -, Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 6; Weiß, in: Fürst u.a. [Hrsg.], GKÖD, Loseblattkomm., Stand 01/2017 § 60 BDG Rn. 90).
  • VG Magdeburg, 27.07.2012 - 1 A 402/11

    Waffenrecht: Widerruf von zwei Waffenbesitzkarten; Zuverlässigkeit bei

    Zugleich ist der sexuelle Missbrauch eines Kindes, wie er bei der Herstellung derartigen Materials stattfindet, in hohem Maß persönlichkeits- und sozialschädlich (vgl. BVerwG, U. v. 06.07.2000 - 2 WD 9/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 10 f.).

    Als sozialschädlich sind aber auch die Beschaffung und der Besitz kinderpornografischer Darstellungen anzusehen Denn auch der Konsument solcher Bilder trägt dazu bei, dass Kinder sexuell missbraucht werden (vgl. BVerwG, U. v. 06.07.2000 - a. a. O., Rdnr. 13 f.).

    Jemand, der sich kinderpornografisches Material verschafft oder es besitzt, beweist deshalb erhebliche Persönlichkeitsmängel (vgl. BVerwG, U. v. 06.07.2000 - a. a. O., Rdnr. 13 f.).

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Schießens mit einer Signalpistole

    Eine Schusswaffe auf einen Kameraden zu richten, ist damit unvereinbar (Urteile vom 12. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 9.10 - Rn. 37 und vom 30. März 2011 - BVerwG 2 WD 5.10 - Rn. 34).

    Diese Maßnahmeart stellt grundsätzlich eine angemessene Ahndung von Verfehlungen im Zusammenhang mit vorsätzlichen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen dar (Urteil vom 12. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 9.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55 Rn. 51 m.w.N.) und ist daher hier im Hinblick auf die den Schwerpunkt der Verfehlungen bildenden Feststellungen zu Anschuldigungspunkt 1 auch angezeigt.

  • BVerwG, 11.12.2018 - 2 WD 12.18

    Ansehen der Bundeswehr; Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung; Dienstfahrt;

    Dem entspricht, dass die Herabsetzung im Dienstgrad grundsätzlich eine angemessene Ahndung von Verfehlungen im Zusammenhang mit vorsätzlichen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen darstellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2011 - 2 WD 9.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55 Rn. 51 m.w.N., vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 47, und vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 - juris Rn. 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17

    Selbstgeschaffene bundeswehrinterne Aufnahmerituale als Dienstpflichtverletzungen

    Ob diese Rituale im Einverständnis aller Beteiligten durchgeführt worden sind und auch alle Beteiligten diese Behandlung als Spaß angesehen haben, hat das Verwaltungsgericht - neben berechtigten Zweifeln hieran - bei seiner Beurteilung zutreffend als ebenfalls unerheblich angesehen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 WD 9.10 -, Juris).
  • VG Hannover, 22.01.2020 - 18 A 2325/17

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarklage; Milderungsgründe; sexueller

    Von einem vorsätzlichen Handeln ist auszugehen, wenn der Beamte bewusst und gewollt das Verhalten verwirklicht, das die Pflichtverletzung darstellt (BVerwG, Urt. v. 12. Mai 2011, 2 WD 9/10, juris Rn. 47; Plog/Wiedow, BBG, Stand: November 2016, Band 1, § 77 BBG 2009 Rn. 22).
  • BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15

    Umgang mit Waffen; persönlichkeitsfremde Augenblickstat; Wiederbeförderungsfrist

    Diese Maßnahmeart stellt grundsätzlich eine angemessene Ahndung von Verfehlungen im Zusammenhang mit vorsätzlichen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Schusswaffen dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2011 - 2 WD 9.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55 Rn. 51 m.w.N. und vom 12. Dezember 2013 - 2 WD 40.12 - juris Rn. 47).
  • BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13

    Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei der

    Die für die Überführung eines Angeschuldigten erforderliche persönliche Gewissheit des Tatrichters erfordert ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen (vgl. dazu Urteile vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - Buchholz 235.01 § 91 WDO 2002 Nr. 1 S. 1 = NZWehrr 2004, 166, vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 41 und vom 12. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 9.10 - juris Rn. 20, 21).
  • BVerwG, 10.03.2016 - 2 WD 8.15

    Schadensmeldung für verlorene Speisebehälter trotz Wiederauffinden

    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juli 2003 - 1 WD 3.03 - Buchholz 235.01 § 91 WDO 2002 Nr. 1 S. 1, vom 19. Juli 2006 - 2 WD 13.05 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 41 und vom 12. Mai 2011 - 2 WD 9.10 - juris Rn. 20, 21).
  • BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13

    Herabsetzung eines Oberfeldwebels in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der

  • BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Soldaten bei vorsätzlichem Verstoß gegen

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