Rechtsprechung
BVerwG, 19.03.2002 - 2 WDB 15.01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
WDO § 82 Abs. 2 Nr. 3 a. F., § 106 a. F.; ZPO §§ 182, 208, 211, 418
Urteilszustellung im wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren; Beweiskraft der Postzustellungsurkunde bei Ersatzzustellung; Voraussetzungen für die Führung des Gegenbeweises nicht erfolgter Zustellung; Lauf der Berufungsfrist. - Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Zustellung unmittelbar an den Soldaten im Falle einer von ihm seinem Verteidiger erteilten Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen - Umfang der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde - Voraussetzungen an einen Gegenbeweis für die inhaltliche ...
- Wolters Kluwer
Disziplinarmaßnahme im Sinne einer Versetzung in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten der Reserve; Lauf der Berufungsfrist mit dem Zeitpunkt der Zustellung; Zustellung unmittelbar an den Soldaten trotz erteilter Vollmacht an den Verteidiger zur Entgegennahme von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 08.11.2001 - TDG N 11 VL 8/98
- BVerwG, 19.03.2002 - 2 WDB 15.01
Papierfundstellen
- DÖV 2003, 130
Wird zitiert von ... (20)
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16
Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Umfang der …
Diese Urkunde ist eine öffentliche Urkunde, die gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis unter anderem für das Einlegen des Schriftstücks in den Briefkasten der angegebenen Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt erbringt (BVerwG, Beschluss vom 19.03.2002 - 2 WDB 15.01 -, Buchholz 235.0 § 82 WDO Nr. 1; Beschluss des Senats vom 15.02.2016 - 6 S 1870/15 -, VBlBW 2016, 328). - VGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 6 S 1870/15
Zustellung eines verwaltungsgerichtlichen Beschlusses im Wege der …
Diese Urkunde ist eine öffentliche Urkunde, die gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis unter anderem für das Einlegen des Schriftstücks in den Briefkasten zu dem angegebenen Zeitpunkt erbringt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.05.1986 - 4 CB 8.86 -, NJW 1986, 2127 und vom 19.03.2002 - 2 WDB 15.01 -, Buchholz 235.0 § 82 WDO Nr. 1). - OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2019 - 2 MB 20/19
Datumsvermerk auf dem Umschlag; Unwirksamkeit der Zustellung
- VGH Bayern, 19.07.2021 - 11 CS 21.1280
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem - …
Diese Beweiskraft erstreckt sich bei einer Postzustellungsurkunde über die Ersatzzustellung nach § 182 ZPO insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Postsendung in Betracht kommenden Person angetroffen hat (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2002 - 2 WDB 15.01 - Buchholz 235.0 § 82 WDO Nr. 1 = juris Rn. 6 m.w.N.).Vielmehr müssen Umstände dargelegt werden, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind (…vgl. BVerwG, B.v. 1.10.1996 - 4 B 181.96 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 17 = juris Rn. 7; B.v. 19.3.2002, a.a.O.).
- VG Greifswald, 06.10.2021 - 3 A 1514/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- VG Würzburg, 14.06.2011 - W 6 S 11.399
Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisentziehung; 18 Punkte; Zustellung der …
Die Beweiskraft erstreckt sich bei einer Postzustellungsurkunde über die erfolgte Ersatzzustellung nach § 180 ZPO insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Postsendung in betracht kommende Person angetroffen und das zu übergebende Schriftstück in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten des im Adressfeld genannten Empfängers oder eine ähnliche Vorrichtung eingelegt hat (vgl. BVerwG, B.v. 19.03.2002, Az: 2 WDB 15/01, Buchholz 235.0 § 82 WDO Nr. 1).Ein schlichtes Bestreiten der Richtigkeit der beurkundeten Angaben über die erfolgte Einlegung der Postsendung in den Hausbriefkasten reicht aber ebenso wenig wie das Vorbringen bloßer Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellung zur Führung des Gegenbeweises aus (BVerwG, B. 19.03.2002, a.a.O.).
- VG Würzburg, 06.04.2011 - W 6 S 11.210
Einstweilige Anordnung; Umdeutung nach Rechtsbegehren; vorbeugende …
Die Beweiskraft erstreckt sich bei einer Postzustellungsurkunde über die erfolgte Ersatzzustellung nach § 180 ZPO insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Postsendung in betracht kommende Person angetroffen und das zu übergebende Schriftstück in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten des im Adressfeld genannten Empfängers oder eine ähnliche Vorrichtung eingelegt hat (vgl. BVerwG, B.v. 19.03.2002, Az: 2 WDB 15/01, Buchholz 235.0 § 82 WDO Nr. 1).Ein schlichtes Bestreiten der Richtigkeit der beurkundeten Angaben über die erfolgte Einlegung der Postsendung in den Hausbriefkasten reicht aber ebenso wenig wie das Vorbringen bloßer Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellung zur Führung des Gegenbeweises aus (BVerwG, B. 19.03.2002, a.a.O.).
- VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 CS 16.310
Erforderlicher Vortrag bei Bestreiten des Zugangs trotz Postzustellungsurkunde
Hierfür muss der Beweispflichtige zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der bezeugten Tatsache, etwa ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine inhaltlich falsche Beurkundung in der Postzustellungsurkunde, darlegen (vgl. BVerwG, B. v. 19.3.2002 - 2 WDB 15.01 - juris Rn. 6;… B. v. 10.11.1993 - 2 B 153.93 - juris Rn. 3;… B. v. 5.3.1992 - 2 B 22.92 - juris Rn. 4). - VG Ansbach, 25.06.2015 - AN 3 K 14.30864
Italien; subsidiärer Schutzstatus; systemische Mängel - abgelehnt; Beweiskraft …
Vielmehr muss ein anderer Geschehensablauf dargelegt werden, der zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der bezeugten Tatsache, etwa ein Fehlverhalten des Zustellers, begründet (vgl. BVerwG, B. v. 19.3.2002 - 2 WDB 15.01 - juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 09.03.2010 - 1 D 1/10
Beschwerde, einstweilige Anordnung, Anwaltszwang
Die in der Behördenakte befindliche Zustellungsurkunde (§ 176 Abs. 1 ZPO) begründet nämlich gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der in ihr bekundeten Tatsachen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.3.2002, NZWehrr 2002, 217; BayVGH, Beschl. v. 26.5.2006 - 22 ZB 06.1014 - und BFH Beschl. v. 25.6.2009 - VIII B 92/08 -, jeweils zitiert nach juris). - VG München, 12.03.2018 - M 23 K 17.513
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges und fehlender Versicherungsschutz
- VGH Bayern, 15.04.2015 - 11 ZB 15.209
Aufforderung zum Betreiben des Verfahrens
- VG München, 13.05.2016 - M 23 K 15.180
Ersatzzustellung bei Postzustellungsurkunde
- VG Würzburg, 27.04.2016 - W 6 K 15.1167
Entzug der Fahrerlaubnis
- VG Düsseldorf, 18.01.2005 - 4 L 15/05
- VG Minden, 21.02.2022 - 1 K 6850/21
- VG München, 22.01.2014 - M 6a S 13.5318
Punktesystem; Zustellung der Verwarnung; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen …
- VG Augsburg, 27.08.2013 - Au 7 S 13.1157
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze; Verwarnung …
- VG Gelsenkirchen, 14.11.2012 - 7 L 1243/12
Entziehung der Fahrerlaubnis, fehlerhafte Zustellung
- VG Halle, 15.12.2011 - 1 A 7/11
Löschung eines Vereins als Klägerin während des Klageverfahrens