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   BVerwG, 04.12.2009 - 2 WDB 4.09   

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BVerwG, 04.12.2009 - 2 WDB 4.09 (https://dejure.org/2009,22509)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2009 - 2 WDB 4.09 (https://dejure.org/2009,22509)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 2 WDB 4.09 (https://dejure.org/2009,22509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einbehaltung von 50 Prozent der Dienstbezüge und Ausspruch eines Uniformtrageverbots durch eine Anordnung des Amtschefs des Personalamts der Bundeswehr - Herabsetzung in den Dienstgrad des Gefreiten wegen eines Dienstvergehens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WDO § 114 Abs. 2; WDO § 126 Abs. 5 S. 3
    Einbehaltung von 50% der Dienstbezüge und Ausspruch eines Uniformtrageverbots durch eine Anordnung des Amtschefs des Personalamts der Bundeswehr; Herabsetzung in den Dienstgrad des Gefreiten wegen eines Dienstvergehens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 930 (Ls.)
  • DÖV 2010, 663
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.09.1984 - 1 DB 31.84

    Disziplinarverfahren - Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung - Einbehaltung

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2009 - 2 WDB 4.09
    a) Zwar ist die Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen, d.h. unanfechtbaren Beschlusses, der im Rahmen und auf der Grundlage des § 126 Abs. 1, 2 und 5 WDO erlassen worden ist, nur begrenzt, weil er - dem vorläufigen Charakter von Anordnungen nach § 126 Abs. 1 und 2 WDO und dem sie ggf. überprüfenden summarischen Verfahren entsprechend - materieller Rechtskraft nicht fähig ist (vgl. z.B. Beschluss vom 22. Juli 1969 - BVerwG 2 WDB 20.68 - Dau, WDO, 5. Auflage 2009, § 126 Rn. 33; zum Beamtendisziplinarrecht z.B. Beschluss vom 21. September 1984 - BVerwG 1 DB 31.84 - BVerwGE 76, 201 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.1982 - 2 WDB 6.82

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - Einbehaltung von Dienstbezügen -

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2009 - 2 WDB 4.09
    Nach dieser Vorschrift wird anstelle des Truppendienstgerichts das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache für Entscheidungen über Anträge gemäß § 126 Abs. 5 WDO zuständig, wenn das gerichtliche Disziplinarverfahren durch Vorlage der Akten (§ 119 WDO) - wie hier - bei ihm anhängig geworden ist (vgl. dazu auch Beschluss vom 16. Juni 1982 - BVerwG 2 WDB 6, 82 - BVerwGE 76, 1 ff.).
  • BVerwG, 08.12.2010 - 2 WD 24.09

    Anhörungspflicht; Disziplinarverfahren; Einleitung; gerichtlich;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2009 - 2 WDB 4.09
    Hiergegen haben die Soldatin unbeschränkt, die Wehrdisziplinaranwaltschaft "auf das Disziplinarmaß beschränkt" Berufung eingelegt (BVerwG 2 WD 24.09), über die noch nicht entschieden ist.
  • BVerwG, 24.03.1994 - 1 B 134.93
    Auszug aus BVerwG, 04.12.2009 - 2 WDB 4.09
    Die Einlegung der Berufung durch die Wehrdisziplinaranwaltschaft besagt als Tatsache an sich nichts über die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels, sondern bewirkt lediglich, dass derselbe, vom Truppendienstgericht festgestellte Disziplinarsachverhalt - es handelt sich insoweit um eine maßnahmebeschränkte Berufung - einer erneuten Prüfung durch die nächste Instanz zugeführt wird (vgl. dazu Beschluss vom 24. März 1994 - BVerwG 1 B 134.93 - InfAuslR 1994, 395 f.).
  • BVerwG, 22.07.1969 - II WDB 20.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2009 - 2 WDB 4.09
    a) Zwar ist die Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen, d.h. unanfechtbaren Beschlusses, der im Rahmen und auf der Grundlage des § 126 Abs. 1, 2 und 5 WDO erlassen worden ist, nur begrenzt, weil er - dem vorläufigen Charakter von Anordnungen nach § 126 Abs. 1 und 2 WDO und dem sie ggf. überprüfenden summarischen Verfahren entsprechend - materieller Rechtskraft nicht fähig ist (vgl. z.B. Beschluss vom 22. Juli 1969 - BVerwG 2 WDB 20.68 - Dau, WDO, 5. Auflage 2009, § 126 Rn. 33; zum Beamtendisziplinarrecht z.B. Beschluss vom 21. September 1984 - BVerwG 1 DB 31.84 - BVerwGE 76, 201 m.w.N.).
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