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   BVerwG, 04.09.2013 - 2 WDB 4.12   

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https://dejure.org/2013,31836
BVerwG, 04.09.2013 - 2 WDB 4.12 (https://dejure.org/2013,31836)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2013 - 2 WDB 4.12 (https://dejure.org/2013,31836)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2013 - 2 WDB 4.12 (https://dejure.org/2013,31836)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 S 2 WDO 2002, § 93 Abs 1 S 2 WDO 2002, § 97 Abs 3 WDO 2002, § 108 Abs 3 WDO 2002
    Unterbliebene Bekanntgabe der Stellungnahme einer Vertrauensperson; Heilung einer fehlerhaften Einleitungsverfügung; kein Verfahrenshindernis; Verfahrensherrschaft

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens bei bei fehlender Bekanntgabe des Ergebnisses der Anhörung der Vertrauensperson Einleitung eines Disziplinarverfahrens

  • rewis.io

    Unterbliebene Bekanntgabe der Stellungnahme einer Vertrauensperson; Heilung einer fehlerhaften Einleitungsverfügung; kein Verfahrenshindernis; Verfahrensherrschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WDO § 4 S. 2; WDO § 93 Abs. 1 S. 2
    Einstellung des Verfahrens bei bei fehlender Bekanntgabe des Ergebnisses der Anhörung der Vertrauensperson Einleitung eines Disziplinarverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.12.2010 - 2 WD 24.09

    Anhörungspflicht; Disziplinarverfahren; Einleitung; gerichtlich;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2013 - 2 WDB 4.12
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats treten diese Rechtsfolgen selbst dann nicht ein, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Vertrauensperson unterblieben ist, dieser schwere Verfahrensmangel aber beseitigt werden kann (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 24.09 - BVerwGE 138, 263 = Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 4 m.w.N., jeweils Rn. 19 ff.).

    Allerdings liegt darin ein Verstoß gegen das Recht des Soldaten auf rechtliches Gehör, der die Einleitungsverfügung fehlerhaft, aber nicht unwirksam macht (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 19; Beschluss vom 31. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 4.11 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 9 Rn. 26 f.).

    Sie hat damit die Möglichkeit, eine nachträglich gegebenenfalls erfolgte Stellungnahme des Soldaten zum Ergebnis der Anhörung der Vertrauensperson bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen und dadurch eine - dokumentierte - Entscheidung darüber zu treffen, ob an der ursprünglichen Entscheidung über die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens festgehalten wird (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2010 - a.a.O. Rn. 22).

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05

    Fehlende Unterschrift

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2013 - 2 WDB 4.12
    Da das Truppendienstgericht die falsche Entscheidungsform gewählt hat, ist aber nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch das gegen die gewählte Form gegebene Rechtsmittel, hier die Beschwerde gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 WDO, gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 136/05 - NJW-RR 2008, 218 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 WNB 7.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abhilfe; Besetzung des Truppendienstgerichts

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2013 - 2 WDB 4.12
    Anders als § 22b Abs. 4 Satz 1 WBO sieht § 114 Abs. 3 Satz 1 WDO eine Abhilfeentscheidung durch das Truppendienstgericht nur vor, wenn der Vorsitzende sie für angebracht hält (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22 WBO Nr. 2).
  • BVerwG, 31.01.2012 - 2 WD 4.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Vertrauensperson; Anhörung; Nachholung;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2013 - 2 WDB 4.12
    Allerdings liegt darin ein Verstoß gegen das Recht des Soldaten auf rechtliches Gehör, der die Einleitungsverfügung fehlerhaft, aber nicht unwirksam macht (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 19; Beschluss vom 31. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 4.11 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 9 Rn. 26 f.).
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