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   BVerwG, 30.09.2013 - 2 WDB 5.12   

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https://dejure.org/2013,30210
BVerwG, 30.09.2013 - 2 WDB 5.12 (https://dejure.org/2013,30210)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.2013 - 2 WDB 5.12 (https://dejure.org/2013,30210)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 2013 - 2 WDB 5.12 (https://dejure.org/2013,30210)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 S 2 WDO 2002, § 97 Abs 3 WDO 2002, § 108 Abs 3 S 1 WDO 2002, § 108 Abs 4 WDO 2002
    Begriff des Verfahrenshindernisses; rechtzeitige Anhörung des Soldaten; Nachholbarkeit

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens bei Vorliegen eines Verfahrenshindernisses i.R.e. Pflichtverletzung eines Soldaten

  • rewis.io

    Begriff des Verfahrenshindernisses; rechtzeitige Anhörung des Soldaten; Nachholbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens bei Vorliegen eines Verfahrenshindernisses i.R.e. Pflichtverletzung eines Soldaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.03.2004 - 2 WD 3.04

    Berichtigung der Urteilsformel; Vorlagefrist für schriftliches Urteil;

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2013 - 2 WDB 5.12
    Die Vorschrift schreibt die Anhörung vor Ergehen der Einleitungsverfügung verbindlich vor und stellt sie nicht in das Ermessen der Einleitungsbehörde (stRspr, vgl. Urteil vom 16. März 2004 - BVerwG 2 WD 3.04 - BVerwGE 120, 193 und Beschluss vom 22. Juli 2004 a.a.O. Rn. 15).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats konnte die vor Ergehen der Einleitungsverfügung entgegen § 93 Abs. 1 Satz 2 WDO unterbliebene Anhörung des Soldaten durch die Einleitungsbehörde bis zur Vorlage der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht am 5. September 2012 nachgeholt werden (vgl. Urteil vom 16. März 2004 - BVerwG 2 WD 3.04 - a.a.O. S. 200 und Beschluss vom 22. Juli 2004 - a.a.O. S. 13).

  • BVerwG, 08.12.2010 - 2 WD 24.09

    Anhörungspflicht; Disziplinarverfahren; Einleitung; gerichtlich;

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2013 - 2 WDB 5.12
    Sie hat damit die Möglichkeit, die Einlassung des Soldaten zu berücksichtigen und auf dieser Basis eine Entscheidung darüber zu treffen, ob an der ursprünglichen Entscheidung über die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens festgehalten wird (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 24.09 - BVerwGE 138, 263 = Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 4, jeweils Rn. 22 und Beschluss vom 4. September 2013 - BVerwG 2 WDB 4, 12 - Rn. 18).
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