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   BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05   

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BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05 (https://dejure.org/2006,31292)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2006 - 2 WDB 6.05 (https://dejure.org/2006,31292)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 2 WDB 6.05 (https://dejure.org/2006,31292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz... 1; SG §§ 6, 7, 10 Abs. 3, § 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 22; WDO § 83 Abs. 3, § 93 Abs. 1 Satz 2, § 94 Abs. 1 Nr. 2, § 114 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2, § 126 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, Satz 3; WStG §§ 30, 31; StGB §§ 223, 224; StPO § 170 Abs. 1, § 203; VorgV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Verdacht der Misshandlung Untergebener; Grundrechte der Soldaten; Schutz der Rekruten; Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Ansehen der Bundeswehr.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Münster, 21.02.2007 - 8 KLs 25/05
    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05
    Mit Anklageschrift vom 1. Juni 2005 - 81 Js 1837/04 - hat die Staatsanwaltschaft M. mit Rücksicht auf die öffentliche Aufmerksamkeit, die der Fall in den Medien erregt hat, "wegen besonderer Bedeutung des Falles" beantragt, das Hauptverfahren vor dem Landgericht M. - Strafkammer - zu eröffnen.

    Insoweit ist auch die Anklage der Staatsanwaltschaft M. vom 1. Juni 2005 - 81 Js 1837/04 -, in welcher der Soldat einer Misshandlung Untergebener beschuldigt wird, durch das Landgericht M. - 8. Strafkammer - durch - nicht rechtskräftigen - Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 8 KLs 81 Js 1837/04 (25/05) - zur Hauptverhandlung zugelassen worden, wobei das Landgericht die Tat - rechtlich abweichend von der Beurteilung der Staatsanwaltschaft - als Misshandlung Untergebener gemäß § 30 Abs. 1 WStG bewertet.

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05
    Das Gebot der Verhältnismäßigkeit erfordert insbesondere, dass die Einleitungsbehörde dem Betroffenen mit ihrer Ermessensentscheidung keine Nachteile zufügt, die außer Verhältnis zu dem Interesse des Dienstherrn stehen, einen Soldaten, der eines schwerwiegenden Dienstvergehens hinreichend verdächtig ist, bis zur endgültigen Klärung dieses Vorwurfs von der Dienstausübung auszuschließen (vgl. Beschluss vom 18. November 2003 - BVerwG 2 WDB 2, 03 - und BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - <BVerfGE 46, 17 [ff.] = NJW 1978, 152 = DÖV 1977, 274>).
  • BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05
    Ein Vorgesetzter, der so handelt, begeht nicht nur eine Wehrstraftat, sondern auch eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 WD 6.03
    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05
    Würde der Soldat jetzt in seine Einheit zurückkehren und dies in der Öffentlichkeit bekannt werden, könnte aber in den Augen eines den Sachverhalt objektiv und vorurteilsfrei wertenden Betrachters (vgl. zu diesem Maßstab u.a. Urteil vom 27. November 2003 - BVerwG 2 WD 6.03 -) der Eindruck entstehen, dass die Bundeswehr das Fehlverhalten des Soldaten trotz der - gerade in der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zum Ausdruck kommenden - Schwere im nachhinein milder und verständnisvoller beurteilt.
  • BVerwG, 17.03.2004 - 2 WD 17.03

    Leutnant; Zugführer; wettkampfähnliches Trinken; körperliche Unversehrtheit;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05
    Angesichts des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2004 - BVerwG 2 WD 17.03 - ergebe sich noch erheblicher "Spielraum" zu Gunsten des Soldaten.
  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05
    Davon wird ein Soldat nicht dadurch freigestellt, dass er sich - wie der Verteidiger des Soldaten für ihn in dem Schreiben an den Kommandeur des Heerestruppenkommandos vom 16. März 2005 geltend gemacht hat - auf "eine Befehlslage seitens der Zugführer und des Kompaniechefs" sowie darauf beruft, er habe davon ausgehen dürfen, dass die in Rede stehenden "Ausbildungs"-Inhalte "de facto ab dem 1. Oktober 2004 sowieso Inhalt der dann neu in Kraft tretenden AnTrA 1 sein" würden und dass "zudem der KpChef diese Ausbildungsinhalte vollständig gebilligt" habe (vgl. zu den rechtlichen Grenzen des soldatischen Gehorsams Urteil vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - <EuGRZ 2005, 636 [646 f.] = NJW 2006, 77 [80 ff.] = DVBl 2005, 1455 [insoweit nicht abgedruckt] = NZWehrr 2005, 254 [nur LS] =JZ 2006, 41 [nur LS]>).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 2 WDB 1.05

    Einbehaltung von Dienstbezügen; Prognose der Höchstmaßnahme; Höchstmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats reicht für den geforderten hinreichend begründeten Verdacht die Erhebung der öffentlichen Anklage in einem sachgleichen Strafverfahren (§ 170 Abs. 1 StPO) oder die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO) aus (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. März 2005 - BVerwG 2 WDB 1, 05 - NZWehrr 2005, 216 = ZBR 2005, 318 [nur LS] = DokBer 2005, 275 m.w.N.>).
  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05
    Bei der gerichtlichen Entscheidung darüber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Einleitungsbehörde erfüllt sind, muss auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abgestellt werden (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 2002 - BVerwG 2 WDB 1, 02 - m.w.N. und vom 18. November 2003 - BVerwG 2 WDB 2, 03 - <BVerwGE 119, 206 = Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 5 = NVwZ-RR 2004, 760>).
  • TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige

    Maßgebend ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2020 - 2 WDB 2/20 -, Rn. 16, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 2 WDB 6/05 -, Rn. 24 m.w.N., juris; Weiß in: GKÖD, Yt § 126 Rn. 92 m.w.N.).

    Die Sachprüfung in diesem vorläufigen Verfahren gemäß § 126 Abs. 5 Satz 3 WDO muss sich hinsichtlich der zu treffenden tatsächlichen Feststellungen ihrem Wesen nach auf eine summarische Bewertung und entsprechende auf Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeitserwägungen auf der Grundlage des vorgeworfenen Tatgeschehens beschränken; für eine eingehende Beweiserhebung ist nach der gesetzlichen Regelung kein Raum (stRspr: vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2005 - 2 WDB 1/05 -, Rn. 4, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 2 WDB 6/05 -, Rn. 24, juris).

    Im Verfahren gemäß § 126 Abs. 5 WDO über die Aufrechterhaltung einer auf § 126 Abs. 2 Satz 1 WDO gestützten Einbehaltungsanordnung ist ebenfalls grundsätzlich von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 2 WDB 5/20 -, Rn. 18 m.w.N., juris; BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 2 WDB 6/05 -, Rn. 24 m.w.N., juris).

  • VG Bremen, 30.03.2020 - 8 V 2348/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten - vorläufige Dienstenthebung; Zugriffsdelikt

    Für eine eingehende Beweiserhebung ist nach der gesetzlichen Regelung kein Raum (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.1.2006 - 2 WDB 6/05, BeckRS 2006, 136169 mit Verweis auf die stRspr; VGH München, Beschl. v. 16.12.2011 - 16 b DS 11/1892, BeckRS 2012, 52509; Beschl. v. 11.12.2013 - 16 a DS 13.706, BeckRS 2013, 59874; OVG Bremen, Beschl. v. 16.5.2012 - DB B 2/12, BeckRS 2012, 51611; OVG Saarlouis, NVwZ-RR 2008, 340; OVG Bautzen, Beschl. v. 19.8.2010 - D 6 B 115/10, BeckRS 2010, 54104).
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