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   OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 2 WF 124/02   

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https://dejure.org/2003,5610
OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 2 WF 124/02 (https://dejure.org/2003,5610)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.04.2003 - 2 WF 124/02 (https://dejure.org/2003,5610)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. April 2003 - 2 WF 124/02 (https://dejure.org/2003,5610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Übereinstimmende Erledigungserklärung ; Erledigung vor Rechtshängigkeit; Zustimmung zum Realsplitting ; Mitteilung an das Finanzamt; Kostentragung nach den Kriterien der Obsiegenswahrscheinlichkeit ; Erledigung der Hauptsache

  • Judicialis

    BGB § 1353; ; ZPO § 93; ; ZPO § 91a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1353; ZPO § 93; ZPO § 91a
    Zu den Voraussetzungen einer Zustimmungsklage zum Realsplitting und zur Erklärung gegenüber dem Finanzamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 960
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 2 WF 124/02
    Dass die (mit der Mitteilung der Zustimmung zum Realsplitting an das Finanzamt - die genügt - BGH, FamRZ 1998, 953, 954) erfolgte Erledigung der Hauptsache schon vor Anhängigkeit der Klage vom 06. März 2002 eingetreten war, ist ohne Belang.

    Andererseits kann im Rahmen der Billigkeitserwägungen nicht unbeachtet bleiben, dass die Aufforderung des Klägers an die Beklagte (die Anlage U zu unterzeichnen und "an uns im Original zurückzureichen"), nicht der oben dargelegten Rechtsprechung des BGH (BGH, FamRZ 1998, 953, 954) Rechnung getragen hat.

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2020 - 6 W 49/19

    Prüfungspflicht eines Host-Providers bei konkreter Beanstandung einer Bewertung

    Umgekehrt kann es in reziproker Anwendung des § 93 ZPO zu Gunsten des Klägers berücksichtigt werden, wenn dieser Veranlassung zur Klage hatte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003, 2 WF 124/02 - juris Rn. 21).
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