Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 2 WF 124/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Übereinstimmende Erledigungserklärung ; Erledigung vor Rechtshängigkeit; Zustimmung zum Realsplitting ; Mitteilung an das Finanzamt; Kostentragung nach den Kriterien der Obsiegenswahrscheinlichkeit ; Erledigung der Hauptsache
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1353; ZPO § 93; ZPO § 91a
Zu den Voraussetzungen einer Zustimmungsklage zum Realsplitting und zur Erklärung gegenüber dem Finanzamtes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Baden-Baden, 08.10.2002 - 15 F 69/02
- OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 2 WF 124/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 960
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96
Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 2 WF 124/02
Dass die (mit der Mitteilung der Zustimmung zum Realsplitting an das Finanzamt - die genügt - BGH, FamRZ 1998, 953, 954) erfolgte Erledigung der Hauptsache schon vor Anhängigkeit der Klage vom 06. März 2002 eingetreten war, ist ohne Belang.Andererseits kann im Rahmen der Billigkeitserwägungen nicht unbeachtet bleiben, dass die Aufforderung des Klägers an die Beklagte (die Anlage U zu unterzeichnen und "an uns im Original zurückzureichen"), nicht der oben dargelegten Rechtsprechung des BGH (BGH, FamRZ 1998, 953, 954) Rechnung getragen hat.
- OLG Karlsruhe, 06.07.2020 - 6 W 49/19
Prüfungspflicht eines Host-Providers bei konkreter Beanstandung einer Bewertung …
Umgekehrt kann es in reziproker Anwendung des § 93 ZPO zu Gunsten des Klägers berücksichtigt werden, wenn dieser Veranlassung zur Klage hatte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003, 2 WF 124/02 - juris Rn. 21).