Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.10.2011 - 2 WF 155/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6320
OLG Karlsruhe, 06.10.2011 - 2 WF 155/11 (https://dejure.org/2011,6320)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.10.2011 - 2 WF 155/11 (https://dejure.org/2011,6320)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 2 WF 155/11 (https://dejure.org/2011,6320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 6; RVG -VV Nr. 1000
    Erfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einigungsgebühr und der Verzicht auf den Versorgungsausgleich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 328
  • FamRZ 2012, 395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 06.04.2011 - 13 WF 42/11

    Einigungsgebühren für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs sind auch bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2011 - 2 WF 155/11
    Das OLG Oldenburg hat in seiner Entscheidung vom 06.04.2011 (FamFR 2011, 250) zutreffend darauf hingewiesen, dass sich eine Vereinbarung der Beteiligten im Versorgungsausgleich nach neuem Recht nicht auf einen bloßen Verzicht beschränke.
  • OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07

    Entstehung der Vergleichsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2011 - 2 WF 155/11
    Durch die Vereinbarung des Verzichts vom 04.02.2011 haben die Beteiligten insoweit eine bestehende rechtliche Unsicherheit beseitigt (vgl. auch die Entscheidungen OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 910 sowie OLG Nürnberg NJW 2007, 1071 zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 1587c Nr. 1 BGB).
  • OLG Nürnberg, 29.06.2006 - 7 WF 761/06

    Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2011 - 2 WF 155/11
    Durch die Vereinbarung des Verzichts vom 04.02.2011 haben die Beteiligten insoweit eine bestehende rechtliche Unsicherheit beseitigt (vgl. auch die Entscheidungen OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 910 sowie OLG Nürnberg NJW 2007, 1071 zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 1587c Nr. 1 BGB).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 16 WF 133/09

    Erfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2011 - 2 WF 155/11
    Die Bezirksrevisorin beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 28.08.2009 (FamRZ 2009, 2111 Tz. 13).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2014 - 35-VI-13

    Gebühren in Beratungshilfesache

    Denn der Streit oder die Ungewissheit muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - hier der Ratenzahlungsvereinbarung - noch fortdauern und darf nicht zwischenzeitlich behoben sein (vgl. OLG Karlsruhe vom 6.10.2011 FamRZ 2012, 395; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, VV 1000 Rn. 110 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2012 - 10 WF 15/12

    Entstehung der Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf die Durchführung des

    Den mitwirkenden Rechtsanwälten steht deshalb die Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV-RVG zu (so auch OLG Hamm, FamRZ 2011, 1974, OLG München, 11 WF 2265/11, Beschluss vom 12. Januar 2012, juris Rn. 13; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2012, 328; OLG Oldenburg NJW-RR 2011, 1570; OLG Frankfurt FamRZ 2010, 922).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht