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   OLG Jena, 28.07.2010 - 2 WF 261/10   

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https://dejure.org/2010,13133
OLG Jena, 28.07.2010 - 2 WF 261/10 (https://dejure.org/2010,13133)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.07.2010 - 2 WF 261/10 (https://dejure.org/2010,13133)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 2 WF 261/10 (https://dejure.org/2010,13133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 111 Abs. 4 FGG-RG, § 137 Abs. 5 FamFG
    Fortgeltung bewilligter Prozeßkostenhilfe bei Wiederaufnahme eines abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hinsichtlich eines abgetrennten, wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahrens

  • Justiz Thüringen

    § 111 Abs 4 FGG-RG, § 137 Abs 5 FamFG, § 624 Abs 2 ZPO
    Versorgungsausgleich: Fortgeltung bewilligter Prozesskostenhilfe bei Wiederaufnahme eines abgetrennten Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG -RG § 111 Abs. 4; FamFG § 137 Abs. 5
    Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hinsichtlich eines abgetrennten, wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 111 Abs. 4 FGG-RG, § 137 Abs. 5 FamFG
    Fortgeltung bewilligter Prozeßkostenhilfe bei Wiederaufnahme eines abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 392
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2010 - 2 WF 261/10
    Bleibt das nach neuem Recht zu behandelnde Versorgungsausgleichsverfahren weiterhin Folgesache, erstreckt sich auch die Wirkung der nach altem Recht bewilligten Prozesskostenhilfe auf dieses, sodass für eine erneute Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe kein Raum ist (vgl. ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2010, 3 WF 23/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010, 15 WF 125/10; aA OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2010, 8 WF 33/10, alle recherchiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2010 - 15 WF 125/10

    Reichweite der für das Scheidungsverbundverfahren bewilligten Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2010 - 2 WF 261/10
    Bleibt das nach neuem Recht zu behandelnde Versorgungsausgleichsverfahren weiterhin Folgesache, erstreckt sich auch die Wirkung der nach altem Recht bewilligten Prozesskostenhilfe auf dieses, sodass für eine erneute Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe kein Raum ist (vgl. ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2010, 3 WF 23/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010, 15 WF 125/10; aA OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2010, 8 WF 33/10, alle recherchiert nach juris).
  • OLG Dresden, 12.02.2002 - 22 WF 470/00

    Fristbeginn; Stattgabe Scheidungsantrag vor Entscheidung über Folgesache;

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2010 - 2 WF 261/10
    Dies hat zur Folge, dass auch die bewilligte Prozesskostenhilfe sich auf das abgetrennte Verfahren erstreckt (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2002, 1415 f; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.04.2008, 10 WF 69/08, recherchiert nach juris; Zöller/Phillippi, ZPO, 27. Aufl., § 628, Rdnr. 19).
  • OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 10 WF 69/08

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung der Prozesskostenhilfebewilligung auf ein

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2010 - 2 WF 261/10
    Dies hat zur Folge, dass auch die bewilligte Prozesskostenhilfe sich auf das abgetrennte Verfahren erstreckt (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2002, 1415 f; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.04.2008, 10 WF 69/08, recherchiert nach juris; Zöller/Phillippi, ZPO, 27. Aufl., § 628, Rdnr. 19).
  • OLG Braunschweig, 16.03.2010 - 3 WF 23/10

    Prozesskostenhilfe bei Ehescheidungsverfahren: Erneuter Bewilligungsantrag bei

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2010 - 2 WF 261/10
    Bleibt das nach neuem Recht zu behandelnde Versorgungsausgleichsverfahren weiterhin Folgesache, erstreckt sich auch die Wirkung der nach altem Recht bewilligten Prozesskostenhilfe auf dieses, sodass für eine erneute Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe kein Raum ist (vgl. ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2010, 3 WF 23/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010, 15 WF 125/10; aA OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2010, 8 WF 33/10, alle recherchiert nach juris).
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Dann solle nur der "Restverbund" der abgetrennten Folgesachen entfallen und jede der abgetrennten Folgesachen als selbständiges Verfahren fortgeführt werden (OLG Celle FamRZ 2011, 240; OLG Naumburg FamRZ 2011, 125 [Leitsatz]; KG - 18 AR 41/10 - Juris; OLG Jena [2. Senat für Familiensachen] - 2 WF 261/10 - Juris; OLG Rostock FamRZ 2011, 223; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 53 und 2010, 2002; OLG Braunschweig - 3 WF 23/10 - Juris).
  • OLG Jena, 19.09.2011 - 3 WF 387/11

    Rechtsanwaltskosten im isolierten Versorgungsausgleichsverfahren: Terminsgebühr

    Zum anderen teilt der Senat die im Schriftsatz des Bezirksrevisors vom 07.06.2011 dargelegte Rechtsauffassung, wonach vorliegend aus Vertrauensschutzgesichtspunkten von einer Beiordnung auch für das wieder aufgenommene Verfahren auszugehen ist, da die Rechtsfrage, ob eine im Ehescheidungsverfahren für die Folgesache bewilligte Beiordnung fortwirkt, bis zur Grundsatzentscheidung des BGH vom 16.02.2011 höchst umstritten war und auch ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung, so etwa der 2. Familiensenat des Thüringer Oberlandesgerichts (vgl. etwa Beschluss vom 28.07.2010, Az. 2 WF 261/10) von einer Fortgeltung der bewilligten Beiordnung ausging.
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