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   OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 2 Ws (B) 378/01 OWiG   

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https://dejure.org/2001,2111
OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 2 Ws (B) 378/01 OWiG (https://dejure.org/2001,2111)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.10.2001 - 2 Ws (B) 378/01 OWiG (https://dejure.org/2001,2111)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 2 Ws (B) 378/01 OWiG (https://dejure.org/2001,2111)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 Anl 1 Nr 34.1 BKatV, § 2 Abs 1 BKatV, § 25 Abs 1 S 1 StVG, § 25 Abs 2a StVG
    Fahrverbot bei Rotlichtverstoß: Vorliegen eines Ausnahmefalls oder eines Augenblicksversagens; berufliche Nachteile durch das Fahrverbot

  • verkehrslexikon.de

    Eine starke emotionale Bewegung (Teilnahme an einer Beerdigung) und die mangelnde Vertrautheit mit den technischen Besonderheiten eines Pkw rechtfertigen es nicht, bei einem Rotlichtverstoß von der Anordnung des Regelfahrverbots abzusehen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung eines Regelfahrverbots bei Rotlichtverstoß; Handlungsunwert; Erfolgsunwert; Augenblicksversagen; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    (Fahrverbot bei Rotlichtverstoß: Vorliegen eines Ausnahmefalls oder eines Augenblicksversagens; berufliche Nachteile durch das Fahrverbot)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Rotlichtverstoß und Augenblicksversagen. Ein Absehen vom Fahrverbot hier nicht gerechtfertigt.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rotlichtverstoß und Augenblicksversagen - Fahrverbot

  • Judicialis

    StVG § 25; ; StVG § 25 Abs. 2a; ; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; ; BKatV § 2 Abs. 1; ; BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; OWIG § 79 Abs. 6; ; OWIG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Rotlichtverstoß und Augenblicksversagen - Absehen vom Fahrverbot

  • rechtsportal.de

    Fahrverbot; Rotlichtverstoß bei eingeschränkter Aufmerksamkeit wegen emotionaler Bewegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Fahrverbot; Rotlichtverstoß bei eingeschränkter Aufmerksamkeit wegen emotionaler Bewegung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Nutzung eines Mietwagens, mit dem der Fahrer nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 2 Ws (B) 378/01
    Ebenso wenig durfte er sich mit den technischen Besonderheiten seines PKW erst im Alltagsbetrieb des Straßenverkehrs vertraut machen (vgI. BayObLG, NZV 2001, 135) .
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 2 Ws (B) 378/01
    Die Regelungen des § 2 Abs. 1,2 BKatV sind verfasssungsgemäß (vgl. BVerfG NJW 1996, 1809).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 2 Ws (B) 378/01
    Von einem durchschnittlichen Fahrzeugführer ist nämlich zu verlangen, daß er an Kreuzungen mit einem Mindestmaß an Konzentration heranfährt, das es ihm ermöglicht, die Verkehrssignale wahrzunehmen und zu beachten (vgl. BGH, DAR 1992, 369,370).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 2 Ws (B) 378/01
    dieses Tatbestandes indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 38, 125,134).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 2 Ws (B) 378/01
    Das VorIiegen einer Katalogtat ­wie hier - begründet zunächst die Vermutung, daß auch subjektiv eine grobe Pflichtverletzung vorliegt (vgl. BGH, NZV 1997, 525, 526).
  • KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen eines Absehens von der Verhängung

    Vielmehr muss die Maßregel zu einer Härte ganz außergewöhnlicher Art führen, wie etwa der Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer oder der Existenzverlust bei einem Selbständigen, wobei nach der Einführung des § 25 Abs. 2a StVG mit der für eine unvorbelastete Betroffene bestehenden Möglichkeit, den Beginn der Wirksamkeit des Verbotes innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten selbst zu bestimmen, ein noch strengerer Maßstab als in der Vergangenheit anzulegen ist (vgl. OLG Frankfurt DAR 2002, 82 = Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 2 Ws [B] 378/01 - juris Rn. 8).

    Hierbei hat er auch zu berücksichtigen, dass einer Betroffenen zuzumuten ist, durch eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen (Urlaub, Einstellung eines Fahrers, Benutzung anderer Verkehrsmittel usw.) die Zeit eines Fahrverbotes zu überbrücken und für die finanziellen Belastungen notfalls einen Kredit aufzunehmen (vgl. Senat a.a.O.; OLG Frankfurt DAR 2002, 82 = Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 2 Ws [B] 378/01 - juris Rn. 8).

  • OLG Frankfurt, 08.09.2011 - 2 Ss OWi 559/11

    Verkehrsrecht: Fahrlässiges Handeln durch Führen eines Pkw trotz starker

    Wer emotional so beeinträchtigt ist, dass er seinen Pkw nicht mehr ordnungsgemäß im Straßenverkehr führen kann, darf die Fahrt erst gar nicht antreten oder muss sie gegebenenfalls unterbrechen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 22.10.2001, Az. 2 Ws (B) 378/01, juris).
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