Weitere Entscheidung unten: KG, 02.06.2015

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.03.2015 - 2 Ws 115/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9663
OLG Köln, 05.03.2015 - 2 Ws 115/15 (https://dejure.org/2015,9663)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.2015 - 2 Ws 115/15 (https://dejure.org/2015,9663)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 2015 - 2 Ws 115/15 (https://dejure.org/2015,9663)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Übersendung von Beweismitteln (hier: Lichtbilder des Verletzten) in die Kanzleiräume des Verteidigers

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Übersendung von Beweismitteln (hier: Lichtbilder des Verletzten) in die Kanzleiräume des Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Akteneinsicht im Büro ja, aber nicht in Bilder vom nackten Verletzten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Übersendung von Beweismitteln (hier: Lichtbilder des Verletzten) in die Kanzleiräume des Verteidigers

Besprechungen u.ä. (2)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrecht: Keine Aktenmitnahme für Bilder vom nackten Verletzten

  • uni-bielefeld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsichtsrecht der Verteidigung und Recht zur Besichtigung von Beweisstücken (Prof. Dr. Stephan Barton; StRR 2015, 305-306)

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 04.07.2019 - 1 VAs 29/19

    Besichtigung und Übersendung amtlich verwahrter Beweisstücke im Sinne des § 474

    Bei den den Anträgen zu 1. und 2. zu Grunde liegenden Gegenständen handelt es sich sämtlich um Beweisstücke (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.03.2015 - III-2 Ws 115/15 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2012 - 2 Ws 114/12 -, NJW 2013, 1107 ff).
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Rechtsprechung
   KG, 02.06.2015 - 2 Ws 115/15 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17538
KG, 02.06.2015 - 2 Ws 115/15 Vollz (https://dejure.org/2015,17538)
KG, Entscheidung vom 02.06.2015 - 2 Ws 115/15 Vollz (https://dejure.org/2015,17538)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 2 Ws 115/15 Vollz (https://dejure.org/2015,17538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 109 Abs 1 StVollzG, § 109 Abs 2 StVollzG, § 116 StVollzG
    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Maßnahme im Strafvollzug/Maßregelvollzug: Amtswegige Prüfung der Begründung des zugrunde liegenden Antrages auf gerichtliche Entscheidung über die Herausgabe eines Geldbetrages

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Notwendigkeit einer aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 118 Abs. 2; SVVollzG Bln § 63 Abs. 2
    Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 2 Ws 115/15
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • KG, 18.05.2009 - 2 Ws 8/09

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs:

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 2 Ws 115/15
    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung entspricht nur dann den Erfordernissen des § 109 Abs. 2 StVollzG, wenn er eine aus sich heraus verständliche Darstellung enthält und erkennen lässt, durch welche Maßnahmen der Vollzugsbehörde sich der Gefangene in seinen Rechten verletzt fühlt (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 Vollz - mit zahlreichen weit.
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 2 Ws 115/15
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 2 Ws 115/15
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • OLG Hamm, 03.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 358/15

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im

    Es fehlt bereits an der vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachtenden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04, 09.2014 - III- 1 Vollz(Ws) 227/14 und vom 16.06.2015 - III - 1 Vollz(Ws) 250/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 02.06.2015 - 2 Ws 115/15 Vollz) Verfahrensvoraussetzung eines zulässigen Antrages auf gerichtliche Entscheidung.
  • KG, 11.02.2016 - 2 Ws 312/15

    "FSK 18-Filme" im Strafvollzug

    Zu Recht hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass sich der Antragsteller wegen seines Begehrens zu (2) sich zuvor nicht an die JVA Tegel gewandt hat (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 2 Ws 115/15 Vollz - Beschluss vom 6. Februar 2007 - 2 Ws 115/15 Vollz -).
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