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   OLG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ws 121/08   

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https://dejure.org/2008,15975
OLG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ws 121/08 (https://dejure.org/2008,15975)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2008 - 2 Ws 121/08 (https://dejure.org/2008,15975)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2008 - 2 Ws 121/08 (https://dejure.org/2008,15975)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Fluchtgefahr im Rahmen der Anordnung einer Untersuchungshaft; Begründung eines dringendenden Tatverdachtes sowohl auf die Anklageschrift als auch auf das folgende Urteil zu stützen

  • Judicialis

    StPO § 112; ; StPO § 116

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Abwägung aller Umstände

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ws 121/08
    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert die Berücksichtigung aller Umstände des Falles, wozu insbesondere die Lebensverhältnisse des Angeklagten und sein bisheriges Verhalten während des Verfahrens zählen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 20.02.2003 - 2 Ws 55/03 - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ws 121/08
    Zwar vermag allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO grundsätzlich nicht zu begründen (zu vgl. Senatbeschluss vom 27.11.1998 - 2 Ws 554/98 - m.w.N.; OLG Hamm, NStZ-RR 2000, 188).
  • OLG Hamm, 27.11.1998 - 2 Ws 554/98

    Fluchtgefahr, bereits verhängte hohe Strafe, bestimmte Tatsachen, familiäre

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ws 121/08
    Zwar vermag allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO grundsätzlich nicht zu begründen (zu vgl. Senatbeschluss vom 27.11.1998 - 2 Ws 554/98 - m.w.N.; OLG Hamm, NStZ-RR 2000, 188).
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 474/02

    Haftbeschwerde, Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls, Abwägung sämlticher

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ws 121/08
    Zwar hat der Senat (vgl. u. a. StV 2003, 512) in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass bei der Frage, ob ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl wieder nach § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO in Vollzug gesetzt werden kann, sämtliche Umstände abzuwägen und zu beurteilen sind, wobei der Höhe einer inzwischen durch Urteil verhängten Strafe zwar erhebliche Bedeutung zukomme, sie allein aber für die Wiederinvollzugsetzung nicht ausreichen wird.
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 140/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

    Dieser Haftgrund ist gegeben, wenn es bei Würdigung der Umstände des Falles wahrscheinlicher ist, dass sich der Angeklagte dem Strafverfahren entzieht, als dass er sich ihm zur Verfügung halten wird (OLG Hamm, Beschl. v. 14.01.2010 - 2 Ws 347/09; Beschl. v. 30.04.2008 - 2 Ws 121/08; Beschl. v. 28.02.2008 - 2 Ws 48/08; Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdn. 17).
  • OLG Hamm, 23.06.2008 - 2 Ws 170/08

    Fluchtgefahr; Umstände; Gesamtwürdigung; hohe Straferwartung

    Gegen diesen Beschluss hat der Angeklagte Haftbeschwerde eingelegt, die der Senat mit Beschluss vom 30. April 2008 (2 Ws 121/08) verworfen hat.

    Das Landgericht hat jedoch schon in seinem Beschluss vom 31. März 2008, der Gegenstand des Verfahrens 2 Ws 121/08 gewesen ist und auch nun erneut in der angefochtenen Entscheidung zutreffend darauf hingewiesen, dass sich der Fluchtanreiz für den nach wie vor bestreitenden Angeklagten angesichts der erfolgten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren massiv erhöht hat.

  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 166/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

    - 2 Ws 347/09; Beschl. v. 30.04.2008 - 2 Ws 121/08; Beschl. v. 28.02.2008.
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 156/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

    - 2 Ws 347/09; Beschl. v. 30.04.2008 - 2 Ws 121/08; Beschl. v. 28.02.2008.
  • OLG Hamm, 05.06.2008 - 3 Ws 220/08

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Haftbeschwerde nach Urteilsverkündung

    Erforderlich ist aber auch hier die Abwägung aller Umstände (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 30.04.2008 - 2 Ws 121/08 = BeckRS 2008, 09239; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 112 Rdn. 25 jew. m.w.N.).
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