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   OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12   

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https://dejure.org/2012,35126
OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12 (https://dejure.org/2012,35126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.2012 - 2 Ws 122/12 (https://dejure.org/2012,35126)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 2012 - 2 Ws 122/12 (https://dejure.org/2012,35126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 StGB, § 170 Abs 2 StPO, § 172 Abs 3 StPO, § 395 StPO
    Klageerzwingung: Voraussetzungen an den Vortrag des Antragstellers (hier: Wiederlegung einer Notwehrsituation)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erhebung eines Klageerzwingungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

  • rechtsportal.de

    Angreifer; Bürgerhospital; Erschießung; milderes Mitteil; Notwehrsituation; Polizist; psychische Erkrankung; Schuldunfähigkeit; Schusswaffengebrauch - Klageerzwingung: Voraussetzungen an den Vortrag des Antragstellers (hier: Wiederlegung einer Notwehrsituation)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Voraussetzungen einer Klageerzwingung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Klageerzwingung gegen Polizeibeamte wegen "Schüssen am Bürgerhospital" verworfen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Antrag auf Klageerzwingung gegen Polizeibeamte wegen "Schüssen am Bürgerhospital" verworfen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Antrag auf Klageerzwingung gegen Polizeibeamte wegen "Schüssen am Bürgerhospital" erfolglos - Polizeibeamte haben in Notwehr gehandelt

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.08.2011)

    Frankfurt: Neue Vorwürfe nach Schüssen am Bürgerhospital

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.12.2011)

    Frankfurt: Kein Strafverfahren nach tödlichen Schüssen am Bürgerhospital

  • fnp.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.10.2012)

    Strafanzeige gegen zwei Polizisten

  • fr-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.11.2012)

    Schüsse am Bürgerhospital: Eltern zeigen Polizisten an

  • fnp.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.09.2012)

    Wie starb Alexander C. wirklich?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 107
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04

    BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12
    Wann eine weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei, sofort und endgültig zu beseitigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, NJW 1991, 503, 504; NStZ 2005, 31; NStZ 2012, 272ff.).

    Unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist der Verteidigende zudem nur dann auf die für den Angreifer weniger gravierende verwiesen, wenn ihm genügend Zeit zur Wahl des Mittels sowie zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, NStZ 2005, 31).

    Die Notwendigkeit eines Warnschusses besteht aber nur dann, wenn ein solcher Schuss auch dazu geeignet gewesen wäre, den Angriff endgültig abzuwehren (BGH, StV 1993, 241, 242; NStZ 2005, 31).

    Dies gilt auch für Polizeibeamte, die im Dienst einem Angriff ausgesetzt sind und sich zur Abwehr ihrer Dienstwaffe bedienen (BGH, NStZ 2005, 31; BayObLG, …

  • BGH, 11.10.2011 - 5 StR 396/11

    Unzulässige Revision der Nebenklage (zum Anschluss berechtigende Tat; Straftat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12
    Eltern eines Getöteten sind nur für rechtswidrige Taten im Sinne des § 395 StPO, mithin für vollendete Straftaten gegen das Leben sowie solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind (st. Rspr. des BGH, zuletzt Beschluss vom 11.10.2011, 5 StR 396/11), antragsberechtigt.
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12
    Von daher sind die Schriftsätze vom 05.09.2012, 15.10.2012, 17.10.2012 und 18.10.2012 - soweit sie neue Tatsachen enthalten - von vorneherein nicht zu berücksichtigen gewesen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2000, 3 Ws 220/99. Tz. 20, zit. nach juris m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2011 - 2 Ws 118/11

    Zu den Anforderungen des Sachvortrags des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12
    Eine Bezugnahme auf die Akten, frühere Eingaben oder andere Schriftstücke ist dabei unzulässig (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 172 Rn. 30 ff. m. w. N.; Senat, Beschluss vom 9.12.2011 - 2 Ws 118/11).
  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12
    Wann eine weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei, sofort und endgültig zu beseitigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, NJW 1991, 503, 504; NStZ 2005, 31; NStZ 2012, 272ff.).
  • BGH, 28.10.1992 - 2 StR 300/92

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12
    Die Notwendigkeit eines Warnschusses besteht aber nur dann, wenn ein solcher Schuss auch dazu geeignet gewesen wäre, den Angriff endgültig abzuwehren (BGH, StV 1993, 241, 242; NStZ 2005, 31).
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12
    Wann eine weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei, sofort und endgültig zu beseitigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, NJW 1991, 503, 504; NStZ 2005, 31; NStZ 2012, 272ff.).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Strafprozess: Verletztenbegriff; Bezug

    Soweit sich die Rechtsprechung hierbei auch an dem Kreis der nebenklagebefugten Geschädigten im Sinne des § 395 StPO orientiert, zeigt auch dessen Abs. 2 Nr. 1, dass grundsätzlich mittelbar Geschädigte nicht als Verletzte betrachtet werden, da Hinterbliebene von Getöteten nur so weit nebenklageberechtigt sind, als rechtswidrige Taten iSd § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO, also vollendete Straftaten gegen das Leben und solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind, betroffen sind (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2013, 107).
  • OLG Koblenz, 11.03.2014 - 2 Ws 100/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Strafsachen: Abhandenkommen des

    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am 13. August 2013 in einen zur Wohnung des Verurteilten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (Senat, Beschluss vom 19.03.2012 - 2 Ws 122/12; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 349; BVerfG NJW 1992, 225; NJW-RR 2002, 1008).
  • KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13

    Voraussetzungen und Grenzen des § 115 Abs. 1 S. 4 StVollzG

    Hiernach haben sich die Gerichte auf die Prüfung zu beschränken, ob der Anstaltsleiter von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, seiner Entscheidung den rechtlich richtig ausgelegten Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt hat und ob seine Beurteilung des Gefangenen vertretbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. April 2012 - 2 Ws 122/12 Vollz - mit weiteren Nachw.).
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