Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 27.04.2015

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   KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15 - 141 AR 262/15   

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KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15 - 141 AR 262/15 (https://dejure.org/2015,17542)
KG, Entscheidung vom 26.06.2015 - 2 Ws 133/15 - 141 AR 262/15 (https://dejure.org/2015,17542)
KG, Entscheidung vom 26. Juni 2015 - 2 Ws 133/15 - 141 AR 262/15 (https://dejure.org/2015,17542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 67d Abs 2 S 2 StGB, § 67e StGB, § 454 Abs 1 S 3 StPO, § 454 Abs 2 S 3 StPO, § 463 Abs 3 S 2 StPO
    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Verfahrensverzögerung als Vollstreckungshindernis; Verantwortlichkeit für die Gestaltung von Anhörungsterminen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer sachlich nicht gerechtfertigten Verzögerung der Entscheidung über die Fortdauer einer stationären Maßregel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen einer sachlich nicht gerechtfertigten Verzögerung der Entscheidung über die Fortdauer einer stationären Maßregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in Altfällen über zehn Jahre hinaus

    Auszug aus KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15
    Hierauf hatte der Senat bereits in seinem, den Beschwerdeführer betreffenden Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 Ws 150/11 - hingewiesen.

    Der Senat hat bei seiner Entscheidung bedacht, dass, wie bereits im Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 Ws 150/11 - im Einzelnen ausgeführt, die Anlasstat nur einen ersten Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeitsprognose darstellt.

    Auch die mit Beschluss des Senats vom 19. Oktober 2011 - 2 Ws 150/11 - gemäß § 67a Abs. 2 StGB angeordnete Überweisung des Beschwerdeführers in das Krankenhaus des Maßregelvollzuges und die dortigen Behandlungsversuche blieben letztlich erfolglos (s.o.).

  • KG, 26.05.2015 - 2 Ws 104/15

    Statthaftigkeit der Untätigkeitsbeschwerde bei fortdauernder Freiheitsentziehung

    Auszug aus KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15
    Der Senat nimmt wegen der diesbezüglichen Einzelheiten auf seinen Beschluss vom 26. Mai 2015 - 2 Ws 104/15 - Bezug.

    All dies hat der Senat im Einzelnen in seinem Beschluss vom 26. Mai 2015 - 2 Ws 104/15 dargestellt, auf den insoweit verwiesen wird.

  • KG, 07.01.2014 - 2 Ws 266/13

    Zum Tatbestandsmerkmal der psychischen Störung und zum Verhältnis von

    Auszug aus KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15
    Bei der Auslegung des Begriffs der "psychischen Störung" hat das Landgericht zu Recht auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG Bezug genommen (vgl. ausführlich zur Bedeutung dieser Vorschrift Senat, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 2 Ws 266/13 - [juris]).

    Die psychische Störung muss die besondere Gefährlichkeit des Betroffenen bedingen und sich zudem aktuell auf diese Gefährlichkeit auswirken (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Januar 2014 - 2 Ws 266/13 - [juris] und vom 6. Januar 2012 - 2 Ws 3/12 -).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15
    Die modifizierte Fortgeltung der bisherigen Vorschriften ist verfassungs- und konventionsgemäß (vgl. BGH NJW 2013, 2295 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136-137/13 - [juris]) und verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot (vgl. BVerfGE 128, 326 ff.; 109, 133 ff.).

    Unberücksichtigt blieben darin die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. - (BVerfGE 128, 326 ff.) und das Inkrafttreten des Art. 316f EGStGB zum 1. Juni 2013.

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15
    Ferner steht die Unschuldsbehauptung einer positiven Legalprognose nicht zwangsläufig entgegen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Karlsruhe StV 2008, 314; Senat, Beschluss vom 2. August 2013 - 2 Ws 385/13 -).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 Ws 230/07
    Auszug aus KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15
    Ferner steht die Unschuldsbehauptung einer positiven Legalprognose nicht zwangsläufig entgegen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Karlsruhe StV 2008, 314; Senat, Beschluss vom 2. August 2013 - 2 Ws 385/13 -).
  • KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13

    Vollstreckung nach Durchführung des Exequaturverfahrens

    Auszug aus KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15
    Ferner steht die Unschuldsbehauptung einer positiven Legalprognose nicht zwangsläufig entgegen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Karlsruhe StV 2008, 314; Senat, Beschluss vom 2. August 2013 - 2 Ws 385/13 -).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 3 Ws 136/13

    Zum Anwendungsbereich der seit dem 1. Juni 2013 geltenden Neuregelung auf die

    Auszug aus KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15
    Die modifizierte Fortgeltung der bisherigen Vorschriften ist verfassungs- und konventionsgemäß (vgl. BGH NJW 2013, 2295 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136-137/13 - [juris]) und verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot (vgl. BVerfGE 128, 326 ff.; 109, 133 ff.).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Auszug aus KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15
    Dies ist anhand des gesamten - auch des strafrechtlich relevanten - Verhaltens des Betroffenen zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11 - [juris]).
  • BGH, 12.06.2013 - 1 StR 48/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Abstandsgebot;

    Auszug aus KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15
    Die modifizierte Fortgeltung der bisherigen Vorschriften ist verfassungs- und konventionsgemäß (vgl. BGH NJW 2013, 2295 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136-137/13 - [juris]) und verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot (vgl. BVerfGE 128, 326 ff.; 109, 133 ff.).
  • KG, 12.05.2014 - 2 Ws 112/14

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Umfang der gerichtlichen Prüfungspflicht;

  • OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12

    Sicherungsverwahrung: Verlegung in eine Sozialtherapeutische Anstalt

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 2 Ws 133/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9639
OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 2 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,9639)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.04.2015 - 2 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,9639)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. April 2015 - 2 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,9639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsbeschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer extramuralen Belastungserprobung nach § 51 Abs. 2 PsychKHG; Verweigerung der Zustimmung nach § 51 Abs. 1 PsychKHG durch die Staatsanwaltschaft

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Gewährung von Vollzugslockerungen für den im Maßregelvollzug Untergebrachten: Rechtsbeschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de

    StPO § 33; UBG § 15 Abs. 2
    Gewährung einer extramuralen Belastungserprobung nach § 51 Abs. 2 PsychKHG

  • rechtsportal.de

    StPO § 33 ; UBG § 15 Abs. 2
    Gewährung einer extramuralen Belastungserprobung nach § 51 Abs. 2 PsychKHG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einweisung nach dem PsychKHG - und die Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Erhebung einer Rechtsbeschwerde gegen eine Vollzugslockerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 304
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 2 Ws 133/15
    Ihre Versagung bindet die Strafvollstreckungskammer nicht, sie wird durch deren Entscheidung wirkungslos (OLG Stuttgart NStZ 1986, 525, 526; OLG Celle RuP 2008, 61).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2015 - 2 Ws 2/15

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Vorliegen von Flucht- oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 2 Ws 133/15
    Nachdem diese Entscheidung auf die Rechtsbeschwerde des Untergebrachten durch Senatsbeschluss vom 13.01.2015 (2 Ws 2/15) aufgehoben worden war, hob die Strafvollstreckungskammer H. durch Beschluss vom 10.03.2015 die ablehnende Verfügung des PZN W. vom 25.09.2014 auf und verpflichtete die Maßregelvollzugsanstalt, dem Untergebrachten die von ihm begehrte extramurale Belastungserprobung nach § 51 Abs. 2 PsychKHG zu gewähren.
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