Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32471
OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13 (https://dejure.org/2013,32471)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.08.2013 - 2 Ws 144/13 (https://dejure.org/2013,32471)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. August 2013 - 2 Ws 144/13 (https://dejure.org/2013,32471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO; § 5 StrEG
    Eröffnung des Ermessens über eine Kostenentscheidung zu Lasten des Angeklagten gem. § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO im Falle einer Einstellung wegen dessen Verhandlungsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Ermessens über eine Kostenentscheidung zu Lasten des Angeklagten gem. § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO im Falle einer Einstellung wegen dessen Verhandlungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260 Abs. 3; StPO § 413
    Kostenentscheidung bei Einstellung wegen Verhandlungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenskosten und Haftentschädigung bei Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Landeskasse hat nach Einstellung wegen Verhandlungsunfähigkeit des hinreichend verdächtigen Angeklagten regelmäßig die Kosten zu tragen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13
    a) Nach neuerer Rechtsprechung ist dem Tatgericht die Ermessensentscheidung eröffnet, wenn zum Zeitpunkt der Feststellung des Verfahrenshindernisses ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (in diesem Sinne OLG Rostock, Beschl. v. 15.01.2013, I Ws 342/12, zitiert nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; vgl. auch BGH NStZ 2000, 330; KG StraFo 2012, 289; OLG Köln, Beschl. v. 26.04.2012, 2 Ws 284/12, zitiert nach juris; OLG Jena NStZ-RR 2007).

    Diese Auffassung wird indes, soweit ersichtlich, mit guten Gründen nicht mehr vertreten, weil der Anwendungsbereich von § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO auf Fälle beschränkt wäre, in denen ein Verfahrenshindernis in der Hauptverhandlung erst nach dem letzten Wort eines Angeklagten zu Tage träte (BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; so jetzt auch unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung KG StraFo 2012, 289) und damit die Anwendbarkeit der Vorschrift praktisch obsolet wäre.

  • OLG Hamm, 07.04.2010 - 2 Ws 60/10

    Absehen von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13
    a) Nach neuerer Rechtsprechung ist dem Tatgericht die Ermessensentscheidung eröffnet, wenn zum Zeitpunkt der Feststellung des Verfahrenshindernisses ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (in diesem Sinne OLG Rostock, Beschl. v. 15.01.2013, I Ws 342/12, zitiert nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; vgl. auch BGH NStZ 2000, 330; KG StraFo 2012, 289; OLG Köln, Beschl. v. 26.04.2012, 2 Ws 284/12, zitiert nach juris; OLG Jena NStZ-RR 2007).

    Diese Auffassung wird indes, soweit ersichtlich, mit guten Gründen nicht mehr vertreten, weil der Anwendungsbereich von § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO auf Fälle beschränkt wäre, in denen ein Verfahrenshindernis in der Hauptverhandlung erst nach dem letzten Wort eines Angeklagten zu Tage träte (BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; so jetzt auch unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung KG StraFo 2012, 289) und damit die Anwendbarkeit der Vorschrift praktisch obsolet wäre.

  • OLG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Ws 25/97
    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13
    Die ältere Rechtsprechung ging hingegen davon aus, eine Versagung der Auslagenerstattung komme nur dann in Betracht, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (so noch KG StraFo 2005, 483; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13
    a) Nach neuerer Rechtsprechung ist dem Tatgericht die Ermessensentscheidung eröffnet, wenn zum Zeitpunkt der Feststellung des Verfahrenshindernisses ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (in diesem Sinne OLG Rostock, Beschl. v. 15.01.2013, I Ws 342/12, zitiert nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; vgl. auch BGH NStZ 2000, 330; KG StraFo 2012, 289; OLG Köln, Beschl. v. 26.04.2012, 2 Ws 284/12, zitiert nach juris; OLG Jena NStZ-RR 2007).
  • OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des früheren Verteidigers des verstorbenen

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13
    a) Nach neuerer Rechtsprechung ist dem Tatgericht die Ermessensentscheidung eröffnet, wenn zum Zeitpunkt der Feststellung des Verfahrenshindernisses ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (in diesem Sinne OLG Rostock, Beschl. v. 15.01.2013, I Ws 342/12, zitiert nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; vgl. auch BGH NStZ 2000, 330; KG StraFo 2012, 289; OLG Köln, Beschl. v. 26.04.2012, 2 Ws 284/12, zitiert nach juris; OLG Jena NStZ-RR 2007).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13
    Im Rahmen der Ermessenentscheidung kann darüber hinaus Berücksichtigung finden, ob das Verfahrenshindernis von vornherein erkennbar war, oder ob es als Ergebnis einer langwierigen Aufklärung des Sachverhaltes erst später zutage trat (BGH NJW 1995, 1297; Löwe-Rosenberg-Hilger, StPO, 26. Aufl., § 467, Rz. 57).
  • OLG Rostock, 15.01.2013 - I Ws 342/12

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Strafverfahrens wegen eines

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13
    a) Nach neuerer Rechtsprechung ist dem Tatgericht die Ermessensentscheidung eröffnet, wenn zum Zeitpunkt der Feststellung des Verfahrenshindernisses ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (in diesem Sinne OLG Rostock, Beschl. v. 15.01.2013, I Ws 342/12, zitiert nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; vgl. auch BGH NStZ 2000, 330; KG StraFo 2012, 289; OLG Köln, Beschl. v. 26.04.2012, 2 Ws 284/12, zitiert nach juris; OLG Jena NStZ-RR 2007).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager

    Für eine Belastung der Staatskasse mit den Auslagen des Angeklagten spricht dagegen, dass das Bestehen des Verfahrenshindernisses erkennbar oder sein Eintritt vorhersehbar war (vgl. KG, StV 1991, 479; OLG Celle, StraFo 2013, 526, 527 (nicht unvorhersehbarer Eintritt von Verhandlungsunfähigkeit); OLG Köln, StraFo 1997, 18, 19).
  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19

    Notwendige Auslagen; Einstellung; Schuldspruchreife; hinreichender Tatverdacht

    Es dürfen im Übrigen keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (BGH, Beschluss vom 24.05.2018, 4 StR 51/17; OLG Celle, Beschluss vom 06.08.2013, 2 Ws 144/13, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15.01.2013, 1 Ws 342/12, juris).
  • OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14

    Berechtigung des Pflichtverteidigers zur Überprüfung der Auslagenentscheidung

    Dies würde die Anwendbarkeit des § 467 Abs. 3 S. Nr. 2 StPO praktisch obsolet machen (vgl. Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 6. August 2013, 2 Ws 144/13).
  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 525/15

    Auslagenerstattung im Sicherungsverfahren gegenüber dem verstorbenen

    Grundlage der Bewertung einer Auslagenerstattung als grob unbillig oder ungerecht kann allerdings nur ein dem Beschuldigten vorwerfbares Verhalten sein (vgl. BGH aaO; OLG Celle, StraFo 2013, 526, 527; OLG Köln, StraFo 2003, 105, 106; KK-StPO/Gieg, 7. Aufl., § 467 Rn. 10b; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 467 Rn. 18).
  • LG Amberg, 15.10.2018 - 11 Qs 67/18

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

    War das Verfahrenshindernis bei Klageerhebung bereits eingetreten, soll es deshalb bei der regelmäßigen Kostenfolge nach § 467 Abs. 1 StPO bleiben, es sei denn, eine solche Lösung erscheint grob unbillig, etwa wei der Eintritt des Verfahrenshindernisses auf ein vorwerfbares Verhalten des Angeklagten zurückzuführen ist (OLG Celle, Beschluss vom 6.8.2013 - 2 Ws 144/13 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, § 467 RdNr. 18).
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