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   OLG Koblenz, 02.04.2013 - 2 Ws 150/13   

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https://dejure.org/2013,42749
OLG Koblenz, 02.04.2013 - 2 Ws 150/13 (https://dejure.org/2013,42749)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.04.2013 - 2 Ws 150/13 (https://dejure.org/2013,42749)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. April 2013 - 2 Ws 150/13 (https://dejure.org/2013,42749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 29 BtMG, § 57 Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 454 StPO
    Strafrestaussetzung: Prognoseentscheidung bei wegen Betäubungsmittelhandels verurteiltem Erstverbüßer und Therapiebereitschaft wegen Drogenabhängigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 16.04.2010 - 2 Ws 233/10

    Versagung der Strafrestaussetzung wegen ungünstiger Sozialprognose

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2013 - 2 Ws 150/13
    Überdies kommt bei drogenabhängigen Straftätern eine vorzeitige Entlassung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies mit einer nahtlos anschließenden stationären Therapie einhergeht; insbesondere vermag allein die Bereitschaft, eine Therapie zu absolvieren, für sich genommen eine günstige Prognose noch nicht zu begründen (OLG Köln, Beschluss 2 Ws 233, 234/10 vom 16. April 2010, BeckRS 2010, 16672).
  • KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.04.2013 - 2 Ws 150/13
    Dieser Grundsatz erfährt jedoch eine Einschränkung, wenn der Verurteilte, wie hier, mit Betäubungsmitteln handelte (KG Beschluss 5 Ws 273/06 vom 6. Juli 2006, NStZ 2007, 472).
  • OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 67/20

    Bedingte Entlassung; Strafhaft; Prognosemaßstab; Drogenproblematik

    Denn diese Einschränkung betrifft vor allem Konstellationen, in denen der Inhaftierte selbst mit Drogen gehandelt hat, so dass ohne Therapie mit einer Fortsetzung des Drogenhandels nach der Entlassung und deshalb mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung der Allgemeinheit zu rechnen ist (vgl. z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 3 Ws 381/14 - OLG Koblenz, Beschluss vom 2. April 2013 - 2 Ws 150/13 -, beide zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2021 - 4 Ws 149/21

    Einer Aufhebung und Zurückverweisung einer Aussetzungsentscheidung der

    Anders verhält es sich lediglich dann, wenn die während der Dauer des Strafvollzugs gewachsene Bereitschaft des Verurteilten, sich unmittelbar im Anschluss an den Vollzug einer Therapie zu unterziehen, auf eine nachhaltige Verhaltensänderung bei dem Verurteilten schließen lässt und ein nahtloser Übergang in eine - in der Regel stationäre - Therapieeinrichtung gewährleistet ist (vgl. Beschlüsse des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 7. April 2010 - 1 Ws 54/10 -, 21. Juli 2010 - 1 Ws 131/10 -, 2. Mai 2013 - 1 Ws 68/13 -, 10. April 2014 - 1 Ws 36/14 -, 29. Juli 2015 - 1 Ws 156/15 -, 11. Dezember 2015 - 1 Ws 234/15 -, 17. März 2016 - 1 Ws 36/16 -, 17. August 2016 - 1 Ws 123/16 - und 24. August 2016 - 1 Ws 126/16 - Senatsbeschluss wie vor; vgl. hierzu auch: OLG Köln, Beschl. v. 16.04.2010 - 2 Ws 233/10, 2 Ws 234/10, juris Rn. 11 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.04.2013 - 2 Ws 150/13, juris Rn. 4 ff.).
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