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   OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07   

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OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07 (https://dejure.org/2007,3330)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.07.2007 - 2 Ws 156/07 (https://dejure.org/2007,3330)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 2 Ws 156/07 (https://dejure.org/2007,3330)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Übertragung der Vollstreckung eines Urteils des Sondergerichtshofs Amsterdam; Vereinbarkeit eines Urteils eines ausländischen Sondergerichts mit Art. 25 GG; Beachtung der Grundsätze elementarer Verfahrensgerechtigkeit des allgemeinen Völkerrechts ...

  • Judicialis

    IRG § 49

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 49 Abs. 1 Nr. 2
    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im Falle einer durch ein niederländisches Sondergericht gegen einen früheren SS-Angehörigen verhängten Todesstrafe nach deren Umwandlung in lebenslange Gefängnisstrafe - fehlende Mindeststandards ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Faires Verfahren auch für SS-Mann - ehemaliger Scherge bleibt frei

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Faires Verfahren auch für SS-Mann - ehemaliger Scherge bleibt frei - Vollstreckung niederländischen Urteils in Deutschland abgelehnt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.7.2007)

    86-jähriger Nazitäter bleibt von Strafe wegen Mordes verschont // Amsterdamer Urteil hierzulande nicht vollstreckbar

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
    Trotz Fehlens einer dem § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG entsprechenden Regelung in Art. 5 EG-VollstrÜbk ist auch im Rahmen der Anwendung dieses Abkommens zu prüfen, ob die Übertragung der Vollstreckung des Urteils vom 18.10.1949 und die Umwandlung der in den Niederlanden verhängten Strafe in eine nach deutschem Recht für dieselben Straftaten vorgesehene Strafe mit dem gemäß Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind, wobei zu dieser Prüfung insbesondere dann Anlass bestehen kann, wenn ein ausländisches Strafurteil in Abwesenheit des Verurteilten ergangen ist (BVerfGE 59, 280, 282 ff. = NJW 1982, 1214; BVerfGE 63, 332, 337 m.w.N. = NJW 1983, 1726; BVerfG NJW 1991, 1411).

    Zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaates, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) Ausprägung gefunden haben, gehört, dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf und dadurch zugleich in seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) verletzt würde (vgl. BVerfG NJW 1991, 1411 m.w.N.).

    Der wesentliche Kern dieser Rechtsgewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung und ebenso zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden innerstaatlichen Rechts bildet (BVerfG NJW 1991, 1411 m.w.N.).

    Eine Vollstreckbarkeitserklärung wie auch eine Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils ist bei Anlegung dieser Maßstäbe nach allgemeinem Rechtsverständnis unzulässig, wenn der Verurteilte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (EGMR EuGRZ 1985, 631, 635; EGMR NJW 2001, 2387, 2390 f.; BVerfG NJW 1991, 1411 sowie Entscheidung vom 10.06.1988 - 2 BvR 369/88 -, abgedruckt in Eser/Lagodny/Wilkitzki, Die Rechtshilfe in Strafsachen, Nr. U 167; BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726; BVerfG StV 2004, 438; StV 2005, 675; BGH NStZ 2002, 166; OLG Köln StV 2004, 150; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 20).

    Auch bestand für den Beschwerdeführer an sich die Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte in einer erstinstanzlichen Hauptverhandlung wahrnehmen zu können (zu diesem Gebot vgl.: EGMR - Urt. vom 03.10.2000 - Pobornikoff/Österreich - ÖJZ 2001, 232; BVerfGE 41, 249; BVerfG NJW 1991, 1411; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 188 FN 994).

    Entgegen der Auffassung der Strafvollstreckungskammer erfordern jedoch die im Rechtshilfeverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 63, 332, 338; BVerfG NJW 1987, 830; BVerfG NJW 1991, 1411 m.w.N.; vgl. ferner: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Rn. 70 ff., 84) geltenden rechtsstaatlichen Mindeststandards, dass ein Angeklagter, dem eine schwerwiegende, mit sehr hoher Strafe bedrohte Straftat vorgeworfen wird, in dem zu seiner Verurteilung führenden Abwesenheitsverfahren ohne nachträgliche Überprüfungsmöglichkeit durch einen Verteidiger vertreten wird.

  • EGMR, 13.02.2001 - 29731/96

    Dieter Krombach

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
    Maßgebliche Anhaltspunkte dafür, ob die unverzichtbaren rechtlichen Mindestanforderungen gewahrt worden sind, sind dem durch Art. 6 I und III MRK aufgestellten übergeordneten Grundsatz des "fair trial" zu entnehmen, der insbesondere die Gewährleistung ausreichenden rechtlichen Gehörs und die Wahrung der Mindestrechte der Verteidigung beinhaltet (EGMR, Slg. 1999-I, Nr. 27 = NJW 1999, 2353 - Van Geyseghem/Belgien; EGMR, Urt. vom 13.02.2001 - 29731/96 - Krombach/Frankreich - NJW 2001, 2387, 2390; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667).

    Eine Vollstreckbarkeitserklärung wie auch eine Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils ist bei Anlegung dieser Maßstäbe nach allgemeinem Rechtsverständnis unzulässig, wenn der Verurteilte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (EGMR EuGRZ 1985, 631, 635; EGMR NJW 2001, 2387, 2390 f.; BVerfG NJW 1991, 1411 sowie Entscheidung vom 10.06.1988 - 2 BvR 369/88 -, abgedruckt in Eser/Lagodny/Wilkitzki, Die Rechtshilfe in Strafsachen, Nr. U 167; BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726; BVerfG StV 2004, 438; StV 2005, 675; BGH NStZ 2002, 166; OLG Köln StV 2004, 150; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 20).

    Ein in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführtes Strafverfahren erster Instanz kann nur als mit den Konventionen (MRK und IPBPR) vereinbar angesehen werden, wenn der Angeklagte in der Abwesenheitsverhandlung anwaltlich - und damit hinreichend - verteidigt wird (EGMR, Urt. vom 23.11.1993 - Poitrimol/Frankreich - in: Österreichische Juristenzeitung 1994, 467; EGMR, Urt. vom 22.09.1994 - Lala/Niederlande - in: ÖJZ 1995, 196, 197; EGMR, Urt. vom 13.02.2001 - 29731/96 - Krombach/Frankreich - NJW 2001, 2387 ff.; BVerfG StV 2004, 438 ff. = NStZ-RR 2004, 308 ff.; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer, a.a.O., Rn. 190 m.w.N. in FN 1014) oder er die Möglichkeit hat, nachträglich die Begründetheit der Anklage erneut effektiv überprüfen zu lassen, sobald er von seiner Verurteilung Kenntnis erhält (EGMR EuGRZ 1985, 631 - Colozza/Italien - ; EGMR NJW 2001, 2387, 2391 - Krombach/Frankreich - ; weitere Nachweise bei Löwe/Rosenberg/Gollwitzer, a.a.O.).

    Eine effektive Möglichkeit der nachträglichen Urteilsanfechtung setzt voraus, dass das Abwesenheitsurteil, auch wenn es bereits vollstreckbar ist, durch einen einfachen Rechtsbehelf, der dem Verurteilten keine besondere Darlegungs- und Beweislast auferlegt, beseitigt werden kann (EGMR, Urt. vom 13.02.2001 - 29731/96 - NJW 2001, 2387, 2391; BGH NStZ 2002, 166 ff.; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 466 und NStZ-RR 1996, 30).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
    Trotz Fehlens einer dem § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG entsprechenden Regelung in Art. 5 EG-VollstrÜbk ist auch im Rahmen der Anwendung dieses Abkommens zu prüfen, ob die Übertragung der Vollstreckung des Urteils vom 18.10.1949 und die Umwandlung der in den Niederlanden verhängten Strafe in eine nach deutschem Recht für dieselben Straftaten vorgesehene Strafe mit dem gemäß Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind, wobei zu dieser Prüfung insbesondere dann Anlass bestehen kann, wenn ein ausländisches Strafurteil in Abwesenheit des Verurteilten ergangen ist (BVerfGE 59, 280, 282 ff. = NJW 1982, 1214; BVerfGE 63, 332, 337 m.w.N. = NJW 1983, 1726; BVerfG NJW 1991, 1411).

    Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass jeder Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG StV 2004, 438 ff. = NStZ-RR 2004, 308 ff.; BVerfG, a.a.O.; vgl. ferner: BVerfGE 41, 246, 249 = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202, 210 = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100, 116 = NJW 1980, 1943; BVerfG NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667; OLG Hamm StV 1997, 364, 365 und 365, 366; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Zweibrücken NStZ 2007, 109 f. = StV 2007, 144 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; Senat, Beschl. vom 15.01.2003 - Ausl 913/01 - und vom 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02 -25-; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).

    Eine Vollstreckbarkeitserklärung wie auch eine Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils ist bei Anlegung dieser Maßstäbe nach allgemeinem Rechtsverständnis unzulässig, wenn der Verurteilte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (EGMR EuGRZ 1985, 631, 635; EGMR NJW 2001, 2387, 2390 f.; BVerfG NJW 1991, 1411 sowie Entscheidung vom 10.06.1988 - 2 BvR 369/88 -, abgedruckt in Eser/Lagodny/Wilkitzki, Die Rechtshilfe in Strafsachen, Nr. U 167; BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726; BVerfG StV 2004, 438; StV 2005, 675; BGH NStZ 2002, 166; OLG Köln StV 2004, 150; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 20).

    Entgegen der Auffassung der Strafvollstreckungskammer erfordern jedoch die im Rechtshilfeverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 63, 332, 338; BVerfG NJW 1987, 830; BVerfG NJW 1991, 1411 m.w.N.; vgl. ferner: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Rn. 70 ff., 84) geltenden rechtsstaatlichen Mindeststandards, dass ein Angeklagter, dem eine schwerwiegende, mit sehr hoher Strafe bedrohte Straftat vorgeworfen wird, in dem zu seiner Verurteilung führenden Abwesenheitsverfahren ohne nachträgliche Überprüfungsmöglichkeit durch einen Verteidiger vertreten wird.

  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
    Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass jeder Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG StV 2004, 438 ff. = NStZ-RR 2004, 308 ff.; BVerfG, a.a.O.; vgl. ferner: BVerfGE 41, 246, 249 = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202, 210 = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100, 116 = NJW 1980, 1943; BVerfG NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667; OLG Hamm StV 1997, 364, 365 und 365, 366; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Zweibrücken NStZ 2007, 109 f. = StV 2007, 144 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; Senat, Beschl. vom 15.01.2003 - Ausl 913/01 - und vom 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02 -25-; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).

    Eine Vollstreckbarkeitserklärung wie auch eine Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils ist bei Anlegung dieser Maßstäbe nach allgemeinem Rechtsverständnis unzulässig, wenn der Verurteilte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (EGMR EuGRZ 1985, 631, 635; EGMR NJW 2001, 2387, 2390 f.; BVerfG NJW 1991, 1411 sowie Entscheidung vom 10.06.1988 - 2 BvR 369/88 -, abgedruckt in Eser/Lagodny/Wilkitzki, Die Rechtshilfe in Strafsachen, Nr. U 167; BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726; BVerfG StV 2004, 438; StV 2005, 675; BGH NStZ 2002, 166; OLG Köln StV 2004, 150; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 20).

    Eine effektive Möglichkeit der nachträglichen Urteilsanfechtung setzt voraus, dass das Abwesenheitsurteil, auch wenn es bereits vollstreckbar ist, durch einen einfachen Rechtsbehelf, der dem Verurteilten keine besondere Darlegungs- und Beweislast auferlegt, beseitigt werden kann (EGMR, Urt. vom 13.02.2001 - 29731/96 - NJW 2001, 2387, 2391; BGH NStZ 2002, 166 ff.; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 466 und NStZ-RR 1996, 30).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04

    Auslieferung nach Italien

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
    Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass jeder Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG StV 2004, 438 ff. = NStZ-RR 2004, 308 ff.; BVerfG, a.a.O.; vgl. ferner: BVerfGE 41, 246, 249 = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202, 210 = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100, 116 = NJW 1980, 1943; BVerfG NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667; OLG Hamm StV 1997, 364, 365 und 365, 366; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Zweibrücken NStZ 2007, 109 f. = StV 2007, 144 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; Senat, Beschl. vom 15.01.2003 - Ausl 913/01 - und vom 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02 -25-; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).

    Eine Vollstreckbarkeitserklärung wie auch eine Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils ist bei Anlegung dieser Maßstäbe nach allgemeinem Rechtsverständnis unzulässig, wenn der Verurteilte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (EGMR EuGRZ 1985, 631, 635; EGMR NJW 2001, 2387, 2390 f.; BVerfG NJW 1991, 1411 sowie Entscheidung vom 10.06.1988 - 2 BvR 369/88 -, abgedruckt in Eser/Lagodny/Wilkitzki, Die Rechtshilfe in Strafsachen, Nr. U 167; BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726; BVerfG StV 2004, 438; StV 2005, 675; BGH NStZ 2002, 166; OLG Köln StV 2004, 150; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 20).

    Ein in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführtes Strafverfahren erster Instanz kann nur als mit den Konventionen (MRK und IPBPR) vereinbar angesehen werden, wenn der Angeklagte in der Abwesenheitsverhandlung anwaltlich - und damit hinreichend - verteidigt wird (EGMR, Urt. vom 23.11.1993 - Poitrimol/Frankreich - in: Österreichische Juristenzeitung 1994, 467; EGMR, Urt. vom 22.09.1994 - Lala/Niederlande - in: ÖJZ 1995, 196, 197; EGMR, Urt. vom 13.02.2001 - 29731/96 - Krombach/Frankreich - NJW 2001, 2387 ff.; BVerfG StV 2004, 438 ff. = NStZ-RR 2004, 308 ff.; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer, a.a.O., Rn. 190 m.w.N. in FN 1014) oder er die Möglichkeit hat, nachträglich die Begründetheit der Anklage erneut effektiv überprüfen zu lassen, sobald er von seiner Verurteilung Kenntnis erhält (EGMR EuGRZ 1985, 631 - Colozza/Italien - ; EGMR NJW 2001, 2387, 2391 - Krombach/Frankreich - ; weitere Nachweise bei Löwe/Rosenberg/Gollwitzer, a.a.O.).

  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
    Bei den drei Tötungen handelte es sich bereits deshalb um keine rechtmäßigen Kriegshandlungen, weil sie nicht durch die bewaffnete Militärmacht, sondern durch Angehörige der G. SS im Rahmen des Kommandos H. mit Unterstützung des Sicherheitsdienstes vorgenommen wurden und zudem die Opfer auch nicht als Widerstandskämpfer beim Kampf betroffen oder auf der Flucht ergriffen worden waren oder sich zumindest in Aktionsbereitschaft befunden hatten (vgl. BGHSt 23, S. 103).

    Zwar kann davon ausgegangen werden, dass zu den Tatzeitpunkten Kriegsrepressalien, auch durch Tötung unbeteiligter und unschuldiger Zivilisten eines besetzten Gebietes, als Beugemittel, um dadurch illegale Kombattanten zur Aufgabe völkerrechtswidriger Kampfhandlungen zu veranlassen, in bestimmtem Rahmen nach dem damals anerkannten Völkerrecht erlaubt waren (vgl. BGHSt 23, S. 103).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1986 - 4 Ausl (A) 266/85
    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
    Maßgebliche Anhaltspunkte dafür, ob die unverzichtbaren rechtlichen Mindestanforderungen gewahrt worden sind, sind dem durch Art. 6 I und III MRK aufgestellten übergeordneten Grundsatz des "fair trial" zu entnehmen, der insbesondere die Gewährleistung ausreichenden rechtlichen Gehörs und die Wahrung der Mindestrechte der Verteidigung beinhaltet (EGMR, Slg. 1999-I, Nr. 27 = NJW 1999, 2353 - Van Geyseghem/Belgien; EGMR, Urt. vom 13.02.2001 - 29731/96 - Krombach/Frankreich - NJW 2001, 2387, 2390; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667).

    Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass jeder Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG StV 2004, 438 ff. = NStZ-RR 2004, 308 ff.; BVerfG, a.a.O.; vgl. ferner: BVerfGE 41, 246, 249 = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202, 210 = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100, 116 = NJW 1980, 1943; BVerfG NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667; OLG Hamm StV 1997, 364, 365 und 365, 366; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Zweibrücken NStZ 2007, 109 f. = StV 2007, 144 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; Senat, Beschl. vom 15.01.2003 - Ausl 913/01 - und vom 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02 -25-; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).

  • OLG Köln, 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
    Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass jeder Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG StV 2004, 438 ff. = NStZ-RR 2004, 308 ff.; BVerfG, a.a.O.; vgl. ferner: BVerfGE 41, 246, 249 = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202, 210 = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100, 116 = NJW 1980, 1943; BVerfG NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667; OLG Hamm StV 1997, 364, 365 und 365, 366; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Zweibrücken NStZ 2007, 109 f. = StV 2007, 144 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; Senat, Beschl. vom 15.01.2003 - Ausl 913/01 - und vom 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02 -25-; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).

    Eine Vollstreckbarkeitserklärung wie auch eine Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils ist bei Anlegung dieser Maßstäbe nach allgemeinem Rechtsverständnis unzulässig, wenn der Verurteilte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (EGMR EuGRZ 1985, 631, 635; EGMR NJW 2001, 2387, 2390 f.; BVerfG NJW 1991, 1411 sowie Entscheidung vom 10.06.1988 - 2 BvR 369/88 -, abgedruckt in Eser/Lagodny/Wilkitzki, Die Rechtshilfe in Strafsachen, Nr. U 167; BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726; BVerfG StV 2004, 438; StV 2005, 675; BGH NStZ 2002, 166; OLG Köln StV 2004, 150; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 20).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.1987 - 4 Ausl (A) 5/80
    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
    Eine effektive Möglichkeit der nachträglichen Urteilsanfechtung setzt voraus, dass das Abwesenheitsurteil, auch wenn es bereits vollstreckbar ist, durch einen einfachen Rechtsbehelf, der dem Verurteilten keine besondere Darlegungs- und Beweislast auferlegt, beseitigt werden kann (EGMR, Urt. vom 13.02.2001 - 29731/96 - NJW 2001, 2387, 2391; BGH NStZ 2002, 166 ff.; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 466 und NStZ-RR 1996, 30).

    Die niederländische Rechtsauffassung zur Kenntniserlangung im Sinne von Art. 399 Abs. 2 Wetboek von Strafvordering entspricht freilich nicht den nach der Rechtsprechung, insbesondere des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geltenden rechtlichen Mindeststandards, nach denen sich für eine effektive Rechtsmittelmöglichkeit die Kenntnis auf den vollständigen Inhalt des in Abwesenheit des Verurteilten verkündeten Urteils, nicht bloß auf den Urteilstenor erstrecken muss (EGMR NJW 1993, 1697 zu Art. 6 III MRK; EuGH NJW 2007, 825, 826 re. Sp. sowie OLG Köln OLGR 2003, 91, 92 jeweils zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 466, 467; OLG Hamm, Beschl. vom 23.12.1986 - …

  • OLG Braunschweig, 02.07.2001 - Ausl 2/01

    Auslieferung zur Vollstreckung eines in Abwesenheit ergangenen ausländischen

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
    Maßgebliche Anhaltspunkte dafür, ob die unverzichtbaren rechtlichen Mindestanforderungen gewahrt worden sind, sind dem durch Art. 6 I und III MRK aufgestellten übergeordneten Grundsatz des "fair trial" zu entnehmen, der insbesondere die Gewährleistung ausreichenden rechtlichen Gehörs und die Wahrung der Mindestrechte der Verteidigung beinhaltet (EGMR, Slg. 1999-I, Nr. 27 = NJW 1999, 2353 - Van Geyseghem/Belgien; EGMR, Urt. vom 13.02.2001 - 29731/96 - Krombach/Frankreich - NJW 2001, 2387, 2390; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667).

    Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass jeder Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG StV 2004, 438 ff. = NStZ-RR 2004, 308 ff.; BVerfG, a.a.O.; vgl. ferner: BVerfGE 41, 246, 249 = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202, 210 = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100, 116 = NJW 1980, 1943; BVerfG NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667; OLG Hamm StV 1997, 364, 365 und 365, 366; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Zweibrücken NStZ 2007, 109 f. = StV 2007, 144 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; Senat, Beschl. vom 15.01.2003 - Ausl 913/01 - und vom 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02 -25-; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).

  • BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Auslieferung bei ausländischem

  • OLG Zweibrücken, 12.07.1985 - 1 Ausl 5/84
  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75

    Baader-Meinhof

  • EuGH, 14.12.2006 - C-283/05

    ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

  • OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung bei einem Abwesenheitsurteil aus

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 1 AK 25/82
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

  • OLG Köln, 15.01.2003 - Ausl 913/01

    Auslieferung; Abwesenheitsurteil; Italien; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG Hamm, 03.12.1996 - 4 Ausl 140/94

    Zulässigkeit der Auslieferung, Abwesenheitsurteil, noch mögliche Rechtsmittel des

  • OLG Zweibrücken, 07.08.2006 - 1 Ausl 16/05

    Zulässigkeit der Auslieferung: Verurteilung durch belgisches Abwesenheitsurteil

  • EGMR, 16.12.1992 - 12945/87

    HADJIANASTASSIOU v. GREECE

  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

  • EGMR, 21.01.1999 - 26103/95

    VAN GEYSEGHEM c. BELGIQUE

  • OLG Hamm, 23.12.1986 - 4 Ausl 27/78
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 4 Ausl (A) 373/94
  • OLG Köln, 11.12.1998 - Ss 528/98
  • OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02

    Heilung von Zustellungsmängeln infolge Unterlassens der Anfechtung der

  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2004 - 1 Ws 239/03

    Umwandlung einer in Österreich wegen Mordes verhängten lebenslangen

  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

  • LG Aachen, 20.02.2007 - 33h StVK 553/04

    Urteil von 1949 gegen mutmaßlichen Nazitäter vollstreckbar // 85-Jähriger muss

  • BGH, 13.02.1951 - 4 StR 32/50

    Verurteilung wegen im Dritten Reich begangener Straftaten - Anwendung des § 47

  • LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16

    Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft

    Keinesfalls ist Voraussetzung, dass das ausländische Verfahren an den Grundgedanken oder den Details der hiesigen Strafprozessordnung gemessen werden muss (vgl. u.a. Schomburg/Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage 2012, § 49, Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 26.01.1982 - 2 BvR 856/81 -, BVerfGE 59, 280-287, Rn. 10, juris; OLG Köln, Beschluss vom 03. Juli 2007 - 2 Ws 156/07 -, Rn. 42, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10 -, Rn. 16, juris).

    Diese Anforderungen sind jedenfalls dann erfüllt, wenn es sich bei dem ausländischen Gericht um einen unabhängigen Spruchkörper handelt, der kraft Gesetzes errichtet ist und im Rahmen rechtlich festgelegter Zuständigkeiten nach einem rechtlich geordneten Verfahren durch Richter, deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Rechts wegen gewährleistet ist, Rechtsprechungsfunktionen nach Maßgabe von Rechtsnormen wahrnimmt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01.12.2003 - 2 BvR 879/03 -, juris Rn. 34 ff. zu peruanischen "Sondergerichten"; OLG Köln, Beschluss vom 03. Juli 2007 - 2 Ws 156/07 -, Rn. 42 ff., juris; Lagodny in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage 2012, § 73 Rn. 93).

  • LG Aachen, 23.03.2010 - 52 Ks 10/09

    Heinrich Boere

    Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 03.07.2007 (2 Ws 156/07) den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen vom 20.02.2007 auf und lehnte eine Übernahme der Vollstreckung ab.
  • OLG Köln, 01.07.2009 - 2 Ws 69/09

    2. Strafsenat eröffnet Hauptverfahren gegen NS-Schergen Heinrich B.

    Der 87-jährige Angeschuldigte ist, nachdem ein früheres Ermittlungsverfahren im Jahre 1984 eingestellt worden war und der Senat den Antrag der Niederlande auf Übernahme der Vollstreckung der gegen ihn in Abwesenheit durch Urteil eines niederländischen Gerichts im Jahre 1949 verhängten, später in lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelten Todesstrafe mit Beschluß vom 03.07.2007 - 2 Ws 156/07 - wegen Nichteinhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards (der Angeschuldigte war vor dem Sondergerichtshof in Amsterdam nicht durch einen Verteidiger vertreten) abgelehnt hat, mit Anklageschrift der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 14.04.2008 vor dem Schwurgericht in Aachen wegen Ermordung von drei niederländischen Staatsbürgern im Jahre 1944 angeklagt worden.
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12

    Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen einen Deutschen in Abwesenheit in

    Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG - der Spezialnorm gegenüber § 73 IRG - muss das Verfahren, das zu dem zu vollstreckenden Urteil geführt hat, dem unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (ordre public) ebenso entsprechen wie dem völkerrechtlichen Mindeststandard (etwa Art. 14 IPBPR und Art. 6 MRK), der über Art. 25 GG Bestandteil des deutschen Rechts ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 2 Ws 156/07 -, juris; KG NJW 2008, 673, 675; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10 - OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2010 - I Ws 128/10 - OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 Ws 541/10 - OLG Dresden, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 Ws 214/12 -, jew. zitiert nach juris; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08 -), wobei zu dieser Prüfung - ebenso wie im Falle der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils - insbesondere dann Anlass bestehen kann, wenn das ausländische Urteil in Abwesenheit des Verurteilten ergangen ist (vgl. OLG Köln; KG; OLG Dresden, jew. a.a.O.; hinsichtlich der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Urteils vgl. BVerfGE 63, 332, 373; BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103).
  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    Trotz des Fehlens einer entsprechenden Vorschrift im EG-VollstrÜbk ist auch im Rahmen der Anwendung des Übereinkommens zu prüfen, ob ein Verstoß gegen den deutschen ordre public vorliegt (OLG Köln, Beschluss vom 3.7.2007, Az.: 2 Ws 156/07, recherchiert bei [...]).
  • OLG Köln, 28.10.2008 - 2 Ws 525/08

    Zulässigkeit des Anschlusses eines Enkels des Getöteten als Nebenkläger

    Der jetzt 87-jährige Beschwerdeführer ist, nachdem ein früheres Ermittlungsverfahren im Jahre 1984 eingestellt worden war und der Senat den Antrag der O. auf Übernahme der Vollstreckung der gegen ihn in Abwesenheit durch Urteil eines niederländischen Gerichts im Jahre 1949 verhängten, später in lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelten Todesstrafe mit Beschluss vom 03.07.2007 - 2 Ws 156/07 - wegen Nichteinhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards (der Angeschuldigte war vor dem Sondergerichtshof in B. nicht durch einen Verteidiger vertreten) abgelehnt hat, mit Anklageschrift der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 14.04.2008 vor dem Schwurgericht in Aachen wegen Ermordung von 3 niederländischen Staatsbürgern im Jahre 1944 angeklagt worden.
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