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   OLG Naumburg, 03.09.2015 - 2 Ws 174/15   

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https://dejure.org/2015,50398
OLG Naumburg, 03.09.2015 - 2 Ws 174/15 (https://dejure.org/2015,50398)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.09.2015 - 2 Ws 174/15 (https://dejure.org/2015,50398)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. September 2015 - 2 Ws 174/15 (https://dejure.org/2015,50398)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 StVO, § 261 StPO, § 71 OWiG
    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Bedeutung der Einhaltung der Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers für ein standardisiertes Geschwindigkeitsmessverfahren

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Traffipax Speedophot: Keine standardisierte Messung, wenn das Messfahrzeug schief steht

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung - Folgen der Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - 4 RBs 170/11

    Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung bei standardisierten Messverfahren als

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2015 - 2 Ws 174/15
    Wird hiervon abgewichen, so handelt es sich um ein individuelles Messverfahren, das für sich die Vermutung der Richtigkeit und Genauigkeit nicht in Anspruch nehmen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2011 - IV-4 RBs 170/11; KG Berlin, Beschluss vom 11.03.2009 - 3 Ws (B) 67/08).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2015 - 2 Ws 174/15
    Insbesondere genügen sie nicht den Anforderungen, die bei bestreitender Einlassung des Betroffenen an die Darlegung eines ordnungsgemäß zustande gekommenen Messergebnisses zu stellen sind (vgl. BGH NJW 1993, S. 3081 f.).
  • KG, 11.03.2008 - 3 Ws (B) 67/08

    Verbindlichkeit der Einhaltung der Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2015 - 2 Ws 174/15
    Wird hiervon abgewichen, so handelt es sich um ein individuelles Messverfahren, das für sich die Vermutung der Richtigkeit und Genauigkeit nicht in Anspruch nehmen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2011 - IV-4 RBs 170/11; KG Berlin, Beschluss vom 11.03.2009 - 3 Ws (B) 67/08).
  • OLG Zweibrücken, 25.09.2019 - 1 OWi 2 SsBs 33/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zweifel an der Anwendung

    5 Das Amtsgericht hat im rechtlichen Ausgangspunkt zwar zutreffend angenommen, dass bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät TRAFFIPAX SpeedoPhot die von der obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des standardisierten Messverfahrens Anwendung finden können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 RBs 89/14, juris Rn. 16; OLG Naumburg, Beschluss vom 03.09.2015 - 2 Ws 174/15, zfSch 2016, 230 mit Anm. Krenberger; s.a.: BGH, Beschluss vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92, NZV 1993, 485).
  • BayObLG, 21.11.2022 - 201 ObOWi 1291/22

    Anforderungen an freisprechendes Urteil bei Abweichung von Bedienungsanleitung

    Das angefochtene Urteil lässt in diesem Zusammenhang insbesondere Ausführungen zu der Frage vermissen, ob die Aufstellung des Messgeräts entgegen Ziffer 7.7.1 der Bedienungsanleitung auf einem nicht ausreichend festen Untergrund überhaupt Einfluss auf das Messergebnis haben kann oder etwa lediglich eine bloße Empfehlung im Sinne einer Sollvorschrift darstellt, die lediglich eine höhere Annullierungsquote bei den Messungen verhindern soll, ohne das Messergebnis beeinflussen zu können (vgl. hierzu etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 03.09.2015 - 2 WS 174/15 = BeckRS 2016, 6786 = DAR 2016, 403; KG, Beschluss vom 11.03.2009 - 3 Ws (B) 67/08 = BeckRS 2009, 28988).
  • AG Zeitz, 11.08.2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16

    Verdoppelung des Bußgeldes wegen einer vorsätzlichen Überschreitung der

    Bei dem Messverfahren mit dem Messgerät Traffipax Speedophot handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (OLG Naumburg, Beschluss vom 03. September 2015 - 2 Ws 174/15 -, juris).
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