Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 12.10.2016

Rechtsprechung
   KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16 - 141 AR 340/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45194
KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16 - 141 AR 340/16 (https://dejure.org/2016,45194)
KG, Entscheidung vom 06.07.2016 - 2 Ws 176/16 - 141 AR 340/16 (https://dejure.org/2016,45194)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 2 Ws 176/16 - 141 AR 340/16 (https://dejure.org/2016,45194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,45194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Angeklagten gegen die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Angeklagten gegen die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 1 Nr. 1 ; StPO § 140 Abs. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde des Angeklagten gegen die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflicht: Sicherungsverteidiger, oder: Nur, wenn unbedingt nötig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 20.09.2013 - 4 Ws 122/13

    Notwendigkeit der Verteidigung; Vertrauensschutz; zweiter Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16
    1.) Die gegen den Beiordnungsbeschluss in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses gerichtete Beschwerde des Angeklagten ist gemäß § 304 StPO zulässig und insbesondere auch nicht durch § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen, weil der angegriffene Beschluss mit der Urteilsfindung in keinem Zusammenhang steht, sondern hiervon unabhängig der Sicherung eines justizförmigen Verfahrens dient und dadurch eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung erlangt (vgl. KG, Beschluss vom 20. September 2013 - 4 Ws 122/13 - mit weit. Nachweisen; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 141 Rdn. 10a, § 305 Rdn. 5).

    Unter anderem besteht ein solches unabweisbares Bedürfnis bei einer besonderen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage dann, wenn sich die Hauptverhandlung über einen längeren Zeitraum erstreckt und zu ihrer ordnungsgemäßen Durchführung sichergestellt werden muss, dass auch bei dem vorübergehenden Ausfall eines Verteidigers weiterverhandelt werden kann, oder der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich ist, dass er nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. September 2013 - 4 Ws 122/13 - vom 15. August 2011 - 4 Ws 75/11 - vom 21. Juli 2003 - 4 Ws 126/03 - und vom 5. November 1997 - 4 Ws 236, 237/97 - OLG Brandenburg OLG-NL 2003, 261; 262 jeweils mit weit. Nachweisen).

    Eine solche Bestellung im Fall einer außergewöhnlich langen Hauptverhandlung beruht auf der Erfahrung, dass eine längere Dauer der Hauptverhandlung die Wahrscheinlichkeit erhöht, ein Verteidiger werde planwidrig verhindert sein, und nimmt damit die allgemeine Prozessmaxime der Verfahrensbeschleunigung sowie gegebenenfalls auch das Gebot der besonderen Beschleunigung in Haftsachen auf (vgl. OLG Brandenburg; OLG Frankfurt/M., jeweils a.a.O.; OLG Hamm NJW 1978, 1986; KG, Beschluss vom 20. September 2013 - 4 Ws 122/13 -).

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00

    Anfechtbarkeit der Verteidigerbestellung - Beiordnung eines weiteren Verteidigers

    Auszug aus KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16
    Das gilt auch für die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (vgl. KG, Beschluss vom 29. Januar 1999 - 3 Ws 60/99 - [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00 - [juris]; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 - [juris]).

    Der Angeklagte wird dann nämlich dazu gezwungen, sich entgegen seinem Willen mit zwei statt nur einem Verteidiger abzustimmen, wodurch seine Verteidigung beeinträchtigt sein kann (vgl. KG, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00 - [juris], Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 143 Rdn. 15; einschränkend Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 - [juris]).

  • OLG Jena, 10.05.2012 - 1 Ws 173/12

    Pflichtverteidigerbestellung: Beschwerde gegen die Bestellung eines zweiten

    Auszug aus KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16
    Das gilt auch für die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (vgl. KG, Beschluss vom 29. Januar 1999 - 3 Ws 60/99 - [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00 - [juris]; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 - [juris]).

    Der Angeklagte wird dann nämlich dazu gezwungen, sich entgegen seinem Willen mit zwei statt nur einem Verteidiger abzustimmen, wodurch seine Verteidigung beeinträchtigt sein kann (vgl. KG, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00 - [juris], Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 143 Rdn. 15; einschränkend Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 - [juris]).

  • KG, 29.01.1999 - 3 Ws 60/99
    Auszug aus KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16
    "Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist zwar im Grundsatz für den Angeklagten nicht belastend, weshalb sie einer Anfechtung auch regelmäßig entzogen ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 23. November 2012 - 3 Ws 653/12 - vom 4. Dezember 2012 - 3 Ws 683/12 - und vom 29. Januar 1999 - 3 Ws 60/99 -).

    Das gilt auch für die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (vgl. KG, Beschluss vom 29. Januar 1999 - 3 Ws 60/99 - [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00 - [juris]; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 - [juris]).

  • OLG Hamm, 23.06.1978 - 6 Ws 338/78
    Auszug aus KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16
    Eine solche Bestellung im Fall einer außergewöhnlich langen Hauptverhandlung beruht auf der Erfahrung, dass eine längere Dauer der Hauptverhandlung die Wahrscheinlichkeit erhöht, ein Verteidiger werde planwidrig verhindert sein, und nimmt damit die allgemeine Prozessmaxime der Verfahrensbeschleunigung sowie gegebenenfalls auch das Gebot der besonderen Beschleunigung in Haftsachen auf (vgl. OLG Brandenburg; OLG Frankfurt/M., jeweils a.a.O.; OLG Hamm NJW 1978, 1986; KG, Beschluss vom 20. September 2013 - 4 Ws 122/13 -).
  • KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Angeklagten gegen die Aufrechterhaltung einer

    Auszug aus KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16
    Der Angeklagte wird dann nämlich dazu gezwungen, sich entgegen seinem Willen mit zwei statt nur einem Verteidiger abzustimmen, wodurch seine Verteidigung beeinträchtigt sein kann (vgl. KG, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00 - [juris], Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 143 Rdn. 15; einschränkend Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 - [juris]).
  • OLG Rostock, 24.06.2002 - I Ws 273/02
    Auszug aus KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16
    Es gibt bereits keinen allgemeinen Grundsatz, wonach einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, nur weil ein Mitangeklagter einen solchen hat (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2012, 351; OLG Rostock, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 1 Ws 273/02 - BeckRS 2002, 17722 Rdn. 5f).
  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

    So liegt es, wenn sich die Hauptverhandlung über einen längeren Zeitraum erstreckt und zu ihrer regulären Durchführung sichergestellt werden muss, dass auch bei dem vorübergehenden Ausfall eines Verteidigers weiterverhandelt werden kann, oder der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich ist, dass er nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden kann (vgl. etwa KG, Beschlüsse vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16, StraFo 2016, 414, 415; vom 6. August 2018 - 4 Ws 104/18, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 2 Ws 160/09, StraFo 2009, 517; KK/Willnow, StPO, 8. Aufl., § 141 Rn. 9 mwN).
  • OLG Celle, 11.05.2020 - 5 StS 1/20

    Erforderlichkeit für weiteren Pflichtverteidiger nur in Ausnahmefällen; Keine

    Ein solches unabweisbares Bedürfnis bei einer besonderen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage war ferner angenommen worden, wenn sich die Hauptverhandlung über einen längeren Zeitraum erstreckte und zu ihrer ordnungsgemäßen Durchführung sichergestellt werden musste, dass auch bei dem vorübergehenden Ausfall eines Verteidigers weiterverhandelt werden kann, oder der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich schien, dass er nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden konnte (vgl. etwa KG, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16 - BeckRS 2016, 111377).
  • BGH, 03.05.2023 - StB 21/23

    Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (keine Anfechtbarkeit der

    Dies gilt auch für den Fall der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (s. KG, Beschlüsse vom 29. Januar 1999 - 3 Ws 60/99 u.a., juris Rn. 3 f.; vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16, StV 2017, 155 f.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 6. September 1999 - 1 Ws 708/99, StV 2000, 412, 413; vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00, StraFo 2001, 241, 242; vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62, 63; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12, NStZ-RR 2012, 317).

    Für eine der Ausnahmekonstellationen, die in Rechtsprechung und Literatur in Betracht gezogen werden (vgl. KG, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16, StV 2017, 155 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62, 63; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 3 Ws 31/00, StV 2001, 610; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12, NStZ-RR 2012, 317; BeckOK StPO/Krawczyk, 46. Ed., § 144 Rn. 11; KK-StPO/Willnow, 9. Aufl., § 144 Rn. 8; ferner - für die Bestellung nach § 141 StPO - BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - StB 51/22, NStZ 2023, 115 Rn. 5 mwN), fehlen hier Anhaltspunkte:.

  • OLG Bremen, 30.04.2021 - 1 Ws 24/21

    Eingeschränktes Prüfungsrecht des Beschwerdegerichtes bei Ablehnung weiteren

    Danach ist die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers jedoch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen, nämlich dann, wenn ein unabweisbares Bedürfnis besteht, um eine sachgerechte Wahrnehmung der Rechte des Angeklagten und einen ordnungsgemäßen Verfahrensverlauf zu gewährleisten (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 14; KG Berlin, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 Ws 176/16, juris Ls.).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger

    Im Strafprozessrecht entspricht es dabei ganz herrschender Meinung, dass Entscheidungen über die Bestellung bzw. Auswechslung eines Verteidigers - jedenfalls wenn sie außerhalb der Hauptverhandlung getroffen werden - nicht ausschließlich der Urteilsvorbereitung, sondern auch der Sicherung eines justizförmigen Verfahrens dienen, und - bereits zeitlich - über die Urteilsfällung hinausreichen, so dass sie nicht der Beschränkung des § 305 Satz 1 StPO unterliegen (KG StraFo 2016, 414; 205, 33; OLG Celle NJW 2012, 246; OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 143; OLG Düsseldorf StraFo 1999, 124; LR-Matt a.a.O., § 305 Rn. 29; KK-Laufhütte/Willnow, StPO, 7. Aufl., § 141 Rn. 13; KK-Zabeck a.a.O, § 305 Rn. 8; SK-StPO-Frisch, 5. Aufl., § 305 Rn. 23; KMR-Plöd, StPO, § 305 Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 141 Rn. 10a m.w.N., auch zur Gegenmeinung).
  • KG, 28.06.2019 - 2 Ws 102/19

    Voraussetzungen der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers

    Unter anderem besteht ein solches unabweisbares Bedürfnis bei einer besonderen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie dann, wenn sich die Hauptverhandlung über einen längeren Zeitraum erstreckt und zu ihrer ordnungsgemäßen Durchführung sichergestellt werden muss, dass auch bei dem vorübergehenden Ausfall eines Verteidigers weiterverhandelt werden kann, oder aber der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich ist, dass er auch nach Ausschöpfung aller Hilfsmittel nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden kann (vgl. KG OLGSt StPO § 140 Nr. 36; Beschlüsse vom 15. August 2011 - 4 Ws 75/11 -, 21. Juli 2003 - 4 Ws 126/03 - und 5. November 1997 - 4 Ws 236, 237/97 - KG StV 2017, 155 = StraFo 2016, 414; OLG Hamburg aaO; OLG Frankfurt/M. StV 1993, 348; OLG Brandenburg aaO; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 517; OLG Jena, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - 1 Ws 433/11 - juris; Senat, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16 -, juris; jeweils mwN).

    Eine solche Bestellung im Fall einer außergewöhnlich langen Hauptverhandlung beruht auf der Erfahrung, dass eine längere Dauer der Hauptverhandlung die Wahrscheinlichkeit erhöht, ein Verteidiger werde planwidrig verhindert sein, und nimmt damit die allgemeine Prozessmaxime der Verfahrensbeschleunigung sowie gegebenenfalls auch das Gebot der besonderen Beschleunigung in Haftsachen auf (vgl. OLG Brandenburg; OLG Hamburg; OLG Frankfurt/M.; jeweils aaO; OLG Hamm NJW 1978, 1986; Senat, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16 -, juris).

  • KG, 06.08.2018 - 4 Ws 104/18

    Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers nur bei besonderer Schwierigkeit der

    Unter anderem besteht ein solches unabweisbares Bedürfnis bei einer besonderen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie dann, wenn sich die Hauptverhandlung über einen längeren Zeitraum erstreckt und zu ihrer ordnungsgemäßen Durchführung sichergestellt werden muss, dass auch bei dem vorübergehenden Ausfall eines Verteidigers weiterverhandelt werden kann, oder aber der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich ist, dass er auch nach Ausschöpfung aller Hilfsmittel nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden kann (vgl. Senat OLGSt StPO § 140 Nr. 36; Beschlüsse vom 15. August 2011 - 4 Ws 75/11 -, 21. Juli 2003 - 4 Ws 126/03 - und 5. November 1997 - 4 Ws 236, 237/97 - KG StV 2017, 155 = StraFo 2016, 414; OLG Hamburg aaO; OLG Frankfurt/M. StV 1993, 348; OLG Brandenburg aaO; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 517; OLG Jena, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - 1 Ws 433/11 - [juris]; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.10.2016 - 2 Ws 176/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,76333
OLG Celle, 12.10.2016 - 2 Ws 176/16 (https://dejure.org/2016,76333)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.10.2016 - 2 Ws 176/16 (https://dejure.org/2016,76333)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - 2 Ws 176/16 (https://dejure.org/2016,76333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,76333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 07.02.2019 - 2 BvR 2406/16

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Oktober 2016 - 2 Ws 176/16 - und der Beschluss des Landgerichts Lüneburg vom 8. September 2016 - 161 StVK 47/16 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Oktober 2016 - 2 Ws 176/16 - wird aufgehoben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht