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   OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08   

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https://dejure.org/2008,14230
OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08 (https://dejure.org/2008,14230)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.02.2008 - 2 Ws 18/08 (https://dejure.org/2008,14230)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 2 Ws 18/08 (https://dejure.org/2008,14230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzlicher Eintritt der Führungsaufsicht nach Erledigung der Maßregel bei einer von Anfang an gegebenen Fehleinweisung in den Maßregelvollzug; Eintritt der Führungsaufsicht in Fällen des nachträglichen Wegfalls der tatsächlichen Voraussetzungen des § 63 Strafgesetzbuch ...

  • Judicialis

    StGB § 68 f; ; StGB § 67 d

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Keine Führungsaufsicht nach Maßregelerledigung »von Anfang an«

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 630
  • StV 2008, 316
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 03.08.2007 - 2 Ws 329/07

    Psychatrie; Unterbringung; Erledigung; Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08
    Der Senat sieht keine Veranlassung, von seiner in früheren Entscheidungen geäußerten Rechtsauffassung (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 2005 - 2 Ws 402/05 - und vom 03. August 2007 - 2 Ws 329/07 -) Abstand zu nehmen.
  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08
    Danach erfasst § 67 d Absatz 6 Satz 2 StGB in seiner Neufassung vom 23. Juli 2004 (BGBl. 2004 Teil I S. 1838) nicht die Fälle, in denen zweifelsfrei feststeht, dass schon die Anordnung der Unterbringung auf einer Fehldiagnose beruht (sogenannte Fehleinweisung aus tatsächlichen Gründen - abzugrenzen von der Fehleinweisung aufgrund einer fehlerhaften Rechtsanwendung; vgl. zur Unanwendbarkeit von § 67b d Abs. 6 StGB bei letzterer: BVerfG NStZ-RR 2007, 29 f.; OLG Frankfurt StV 2007, 430 f.).
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08
    Denn zum einen unterliegt im Erledigungsverfahren im Hinblick auf die fortbestehende Rechtskraft des erkennenden Urteils nur der gegenwärtige und nicht der frühere Zustand des Untergebrachten der Beurteilung des Gerichts (vgl. BVerfG NJW 1995, 2405, 2406).
  • OLG Dresden, 29.07.2005 - 2 Ws 402/05

    Maßregel; Erledigung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08
    Der Senat sieht keine Veranlassung, von seiner in früheren Entscheidungen geäußerten Rechtsauffassung (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 2005 - 2 Ws 402/05 - und vom 03. August 2007 - 2 Ws 329/07 -) Abstand zu nehmen.
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06

    Frage der Anwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) auf anfängliche

    Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08
    Danach erfasst § 67 d Absatz 6 Satz 2 StGB in seiner Neufassung vom 23. Juli 2004 (BGBl. 2004 Teil I S. 1838) nicht die Fälle, in denen zweifelsfrei feststeht, dass schon die Anordnung der Unterbringung auf einer Fehldiagnose beruht (sogenannte Fehleinweisung aus tatsächlichen Gründen - abzugrenzen von der Fehleinweisung aufgrund einer fehlerhaften Rechtsanwendung; vgl. zur Unanwendbarkeit von § 67b d Abs. 6 StGB bei letzterer: BVerfG NStZ-RR 2007, 29 f.; OLG Frankfurt StV 2007, 430 f.).
  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Das Erfordernis einer vorhergehenden Erledigungserklärung nach § 67d Abs. 6 StGB ändert hieran nichts; denn in Rechtsprechung und Literatur wird in Einklang mit der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks 15/2887, S. 14) ganz überwiegend davon ausgegangen, dass es für die Frage der Erledigung nicht darauf ankommt, ob die Maßregelvoraussetzungen nachträglich weggefallen sind oder von Anfang an nicht vorgelegen haben (vgl. KG, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 1 AR 651/07 - 2 Ws 330/07 -, juris, Rn. 20; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ws 18/08 -, juris, Rn. 9 unter Klarstellung von OLG Dresden, Beschluss vom 29. Juli 2005 - 2 Ws 402/05 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 8. Februar 2007 - I Ws 438/06 -, juris, Rn. 5; Fischer, StGB, 56. Aufl. 2009, § 67d Rn. 23; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 67d Rn. 7; Rissing-van Saan/Peglau, in: Leipziger Kommentar zum StGB, Band III, 12. Aufl. 2008, § 67d Rn. 49; Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 67d Rn. 14; Veh, in: Münchener Kommentar zum StGB, Band 2/1, 2005, § 67d Rn. 30; Berg/Wiedner, StV 2007, S. 434 ; kritisch zur entsprechenden Haltung der Rechtsprechung vor der Reform Radtke, ZStW 110 , S. 297 sowie Bechtoldt, Die Erledigungserklärung im Maßregelvollzug des § 63 StGB, 2002, S. 184 ff.).
  • OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10

    Maßregelvollzug: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Bei einer "von Anfang an" gegebenen Fehleinweisung tritt die gesetzliche Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 3 StGB nicht ein (Anschluss OLG Dresden NStZ 2008, 630, 631 und Bestätigung der Rechtsprechung des Senats NStZ 2010, 217 f.).

    Dieser vom Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 07.02.2008 (veröffentlicht im NStZ 2008, 630, 631) begründeten Rechtsauffassung hat sich der Senat bereits mit Beschluss vom 19.03.2009 (1 Ws 87/09, NStZ 2010, 217f.) ausdrücklich angeschlossen.

  • OLG Braunschweig, 11.04.2017 - 1 Ws 66/17

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Entscheidung

    Hat eine Fehleinweisung ihre Ursache im Tatsächlichen, tritt die gesetzliche Regelfolge der Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 4 StGB nicht ein (OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2008, 2 Ws 18/08, zitiert nach juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 19.03.2009, 1 Ws 87/09, zitiert nach juris; Fischer, a.a.O., Rn. 25).
  • OLG Dresden, 12.04.2017 - 2 Ws 131/17

    Rechtsfolgen der fehlerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Allerdings handelt es sich, anders als die Strafvollstreckungskammer zugrunde gelegt hat, nicht um eine Fehleinweisung von Anfang an aufgrund einer fehlerhaften Diagnose, mithin aus tatsächlichen Gründen (vgl. hierzu OLG Dresden NStZ 2008, 630 f.; OLG Frankfurt, StV 2007, 430 f.; Thüringer Oberlandesgericht, NStZ-RR 2011, 62 f.); vielmehr liegt eine solche allein aus rechtlichen Gründen vor.
  • OLG Dresden, 29.02.2012 - 2 Ws 70/12

    Maßregel

    Entsprechend erklärte die Strafvollstreckungskammer die Maßregel für erledigt, § 67d Abs. 6 S. 1 StGB; zugleich stellte sie klärend fest, dass wegen der zu Unrecht angeordneten Unterbringung Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 S. 2 StGB nicht eingetreten sei (h.M.; vgl. Senat {Korr|NStZ-RR 2008, 630|NStZ 2008, 630}} f.; LG Meiningen, Beschluss vom 18. Februar 2009 - Az.: 4 StVK 569/07 -, zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht NStZ-RR 2011, 61 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - Az.: 3 Ws 970/10 -, zitiert nach juris; a.A. Braasch in jurisPR- StrafR 11/2008 Anm. 2, der - verfassungsrechtlich zweifelhaft - über die Wortlautgrenze des § 67d Abs. 6 S. 1 StGB hinaus [vgl. Braasch a.a.O. lit. C.] auch in diesen Fällen Führungsaufsicht eintreten lassen will).
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 Ws 22/09

    Mord; lebenslange Freiheitsstrafe; Anordnung der Unterbringung in einem

    Die Rechtsauffassung des Senats, wonach es im Rahmen der Prüfung des § 67 d Abs. 6 StGB allein darauf ankommt, ob die Voraussetzungen der Unterbringung weiterhin aktuell vorliegen, und zwar unabhängig davon, ob das Fehlen der Voraussetzungen auf einer Fehleinweisung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruht, entspricht dem Willen des Gesetzgebers bei der Neuregelung des § 67 d Abs. 6 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2007 1 StR 268/07 veröffentlicht unter www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen, insbesondere Absätze 14, 18 = StV 2008, 77; OG Dresden, StV 2008, 316 (317); so auch KG, StV 2007, 432).
  • OLG Jena, 19.03.2009 - 1 Ws 87/09

    Beendigung der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Regelungsgehalt des § 67d Abs. 6

    § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB in der Neufassung vom 23.07.2004 (BGBl. I, 1838) erfasst nicht die Fälle, in denen zweifelsfrei feststeht, dass schon die Anordnung der Unterbringung auf einer Fehldiagnose (sog. Fehleinweisung aus tatsächlichen Gründen) beruht (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2008, Az.: 2 Ws 18/08, NStZ 2008, 630).
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