Rechtsprechung
OLG Dresden, 25.05.1993 - 2 Ws 186/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entziehungsanstalt; Einweisungsanordnung; Maßregelvollzug; Unzulässige Strafvollstreckung; Strafvollzug
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 511
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01
Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer …
(4) Verfassungsrechtlich geboten ist es indes, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (zur restriktiven, auf das Beschleunigungsgebot und den Einzelfall abstellenden Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Dresden, NStZ 1993, S. 511 f.;… Brandenburgisches OLG, StV 2001, S. 23 ff.;… OLG Celle, StV 2003, S. 32 f.;… OLG Celle, NStZ-RR 2003, S. 316 f.;… OLG Hamm, NStZ-RR 2004, S. 381 ff.). - OLG Hamm, 25.11.2003 - 4 Ws 537/03
Organisationshaft; Zulässigkeit; Beschwerde; fortwirkende Beeinträchtigung
Eine solche schon von Verfassungswegen erforderliche Rechtsgrundlage für die Vollstreckung von Organisationshaft sieht das einfache Recht aber - bisher - nicht vor (vgl. BVerfG NJW 1988, 77; OLG Dresden NStZ 1993, 511;… Brandenburg. OLG, a.a.O.; OLG Celle NStZ-RR 2002, 349, 350).Denn wie das Brandenburgische Oberlandesgericht (…a.a.O.) überzeugend dargelegt hat, erlauben weder die für die Strafvollstreckungsbehörden maßgeblichen Vorschriften der §§ 449 ff. StPO noch die zudem unter Richtervorbehalt stehenden und ein Abweichen vom Regelfall des § 67 Abs. 1 StGB allein mangels hinreichender Kapazitäten ohnehin nicht zulassenden Ausnahmetatbestände des § 67 Abs. 2 und 3 StGB (etwa OLG Dresden NStZ 1993, 511; OLG Hamburg MDR 1993, 1100;… Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. 2003, § 67 Rn. 7, 9 m.w.N.) ein Hintanstellen der Unterbringung im Maßregelvollzug.
Steht ein solcher Platz nicht zur Verfügung, muss der Verurteilte freigelassen werden (in diesem Sinne bereits OLG Dresden NStZ 1993, 511, 512).
- BGH, 29.08.2016 - StB 24/16
Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Nebenbeteiligung des …
Es kommt zwar in Ausnahmefällen in Betracht, die Kosten eines zurückgenommenen Rechtsmittels und die dem Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen abweichend von § 473 Abs. 1 SPO mit Rücksicht auf das Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt, und den im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit der Staatskasse aufzuerlegen (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - StB 16/02, NStZ 2003, 273, 274; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 25. Mai 1993 - 2 Ws 186/93, OLGSt StGB § 67 Nr. 11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. April 1975 - Ws 91/75, VRS 49, 436, 437;… LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 4;… KK/Gieg, StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 2;… SSW-StPO/Steinberger-Fraunhofer, 2. Aufl., § 473 Rn. 4;… KMR/Stöckel, 66. EL., § 473 Rn. 16).
- KG, 10.06.2020 - 5 Ws 93/20
Zulässigkeit der "Organisationshaft"
aa) Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Dauer der "Organisationshaft" ist zu berücksichtigen, dass diese mit wachsender Dauer einer der Gesetzeslage und der richterlichen Anordnung widersprechenden Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge mit dem Risiko von deren Zweckverfehlung nahe kommen kann, da die durch Maßregelanordnung bezweckte, sowohl der Resozialisierung des Verurteilten als auch der Sicherheit der Allgemeinheit dienende Behandlung des Verurteilten (vgl. § 137 StVollzG) in der Justizvollzugsanstalt nicht gewährt werden kann (…vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 26. September 2005, a. a. O., juris Rdnr. 32; zu letzterem Aspekt auch Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 8. Februar 2000, a. a. O., juris Rdnr. 11; OLG Dresden, Beschluss vom Beschluss vom 25. Mai 1993 - 2 Ws 186/93 -, NStZ 1993, 511).Es ist jedoch verfassungsrechtlich geboten, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (…vgl. BVerfG, a. a. O., juris Rdnr. 34;… OLG Karlsruhe, a. a. O., juris Rdnr. 2 f.;… OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Mai 2019, a. a. O., juris Rdnr. 12, und 25. November 2003, a. a. O., juris Rdnr. 17 f.;… OLG Celle, a. a. O., juris Rdnr. 23; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 8. Februar 2000, a. a. O., juris Rdnr. 22; OLG Dresden NStZ 1993, 511 f.).
- OLG Hamm, 05.08.2014 - 5 Ws 231/14
Vorwegvollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe während der Organisationshaft
In diesem Zusammenhang ist es verfassungsrechtlich geboten, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (vgl. BVerfG, NJW 2006, 427, 428 f.; OLG Celle, StV 2003, 32 f.; OLG Dresden, NStZ 1993, 511 f.). - OLG Celle, 10.11.1994 - 1 VAs 4/94
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abhängigkeitskrankheit; …
So hat das OLG Dresden (NStZ 1993, 511 ) es ausdrücklich für unzulässig erklärt, daß ein Verurteilter, gegen den neben der Strafe eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt angeordnet worden ist, nach Eintritt der Rechtskraft und nach unverzüglicher Einleitung der Vollstreckung der Maßregel deshalb weiter in der Justizvollzugsanstalt im Strafvollzug belassen wird, weil in dem betreffenden Bundesland die erforderlichen Unterbringungsmöglichkeiten nicht vorhanden sind.