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   KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12 - 141 AR 212/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46691
KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12 - 141 AR 212/12 (https://dejure.org/2012,46691)
KG, Entscheidung vom 10.05.2012 - 2 Ws 194/12 - 141 AR 212/12 (https://dejure.org/2012,46691)
KG, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 2 Ws 194/12 - 141 AR 212/12 (https://dejure.org/2012,46691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidigung, Beiordnungsgründe, Strafbefehlsverfahren, Berufung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 140 Abs 2 StPO, § 412 StPO, § 40 StGB, § 73a StGB
    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 EUR und Anordnung der Einziehung von Wertersatz in Höhe von 10.000 EUR; Berufung gegen Verwerfung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unentschuldigtem Ausbleiben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung nach § 140 Abs. 2 StPO bei Berufung gegen ein Verwerfungsurteil nach § 412 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung nach § 140 Abs. 2 StPO bei Berufung gegen ein Verwerfungsurteil nach § 412 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Allerdings begründen fehlende Sprachkenntnisse für sich genommen nicht die Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung, weil ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter gemäß § 187 Abs. 1 Satz 2 GVG für das gesamte Strafverfahren die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers beanspruchen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 6/00, BGHSt 46, 178 - noch zur früheren Rechtslage - OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. März 2014 - 2 Ws 17 18 63/14, juris Rn. 30 ff.; s. auch zur Ausländereigenschaft KG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 2 Ws 194/12 u.a., juris Rn. 15).
  • KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17

    Notwendige Verteidigung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Sie ist insbesondere nicht durch die Vorschrift des § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen, die auch für Entscheidungen des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts gilt (vgl. KG, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 2 Ws 194-195/12 - und 20. Oktober 2008 - 2 Ws 522/08 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 305 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 11.10.2022 - 5 Ws 270/22

    Pflichtverteidiger; Bestellung; Vorsitzender; Kollegialgericht; Zuständigkeit

    Eine Bestellung ist dann entbehrlich, wenn die mit den sprachbedingten Verständigungsproblemen einhergehende Beschränkungen durch den Einsatz von Übersetzungshilfen, insbesondere der unentgeltlichen Hinzuziehung eines Dolmetschers, angemessen ausgeglichen werden können (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 6/00 - juris; KG Berlin Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 Ws 194/12 - juris).
  • KG, 14.10.2020 - 3 Ws 226/20

    Schwierige Sach- und Rechtslage nach § 140 Abs. 2 StPO

    Einer Pflichtverteidigung bedarf es daher nicht, wenn die mit den sprachbedingten Verständigungsschwierigkeiten einhergehenden Beschränkungen durch den Einsatz von Übersetzungshilfen, insbesondere durch die (unentgeltliche) Hinzuziehung eines Dolmetschers, angemessen ausgeglichen werden können (vgl. KG, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 2 Ws 194/12 -, juris und 17. September 2002 - 4 Ws 146/02 -, juris; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 29/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Auslegung und Anwendung

    a) Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kommt danach insbesondere in Betracht, wenn das Gericht zum Nachteil des Antragstellers (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet hat, zu denen dieser nicht gehört worden ist, oder wenn es zu berücksichtigendes Vorbringen des Antragstellers übergangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 1 StR 521/09 - juris; KG, Beschluss vom 13. Juli 2012 - 2 Ws 194-195/12 - m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hat mit dem Ausschluss der Anfechtung zum Ausdruck gebracht, dass derartige Entscheidungen - sofern sie nicht gegen das Grundgesetz verstoßen - den Streit um den Verfahrensgegenstand endgültig beenden sollen (vgl. KG, Beschluss vom 13. Juli 2012, a.a.O.).

  • KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15

    Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage des

    Der 2. Strafsenat des Kammergerichts hat bereits entschieden, dass die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage in der Regel nicht geboten ist, wenn das Berufungsverfahren allein die Frage zum Gegenstand hat, ob das Eingangsgericht den Einspruch gegen den Strafbefehl zu Recht nach § 412 StPO verworfen hat (StRR 2013, 101 m. zust. Anm. Deutscher).
  • LG Traunstein, 19.01.2015 - 2 Qs 332/14

    Pflichtverteidiger, Schwierigkeit, Akteneinsicht, Verfall, Geldwäsche

    Daraus ergibt sich zwar lediglich ein betragsmäßig begrenzter Vermögensnachteil für die Angeklagte, so dass nicht zwangsläufig ein Fall einer notwendigen Verteidigung anzunehmen ist (vgl. KG Berlin vom 10.05.2012, 2 Ws 194/12).
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