Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 03.06.2015

Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.11.2015 - 2 Ws 194/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54532
OLG Celle, 20.11.2015 - 2 Ws 194/15 (https://dejure.org/2015,54532)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2015 - 2 Ws 194/15 (https://dejure.org/2015,54532)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2015 - 2 Ws 194/15 (https://dejure.org/2015,54532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GVGEG § 23; GVGEG §§ 23 ff.; StVollstrO § 44b Abs. 2 S. 1; StPO § 454b; StPO § 458; StPO § 463
    Einwendungen gegen Vollstreckungsreihenfolge unterfallen nicht gerichtlichem Verfahren nach §§ 458, 454b StPO, sondern §§ 23 ff EGGVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen gegen Vollstreckungsreihenfolge unterfallen nicht gerichtlichem Verfahren nach §§ 458, 454b StPO, sondern §§ 23 ff EGGVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafvollstreckung: Einwendungen gegen die Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheitsstrafe und Maßregel in verschiedenen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Einwendungen gegen Vollstreckungsreihenfolge unterfallen nicht gerichtlichem Verfahren nach §§ 458 , 454b StPO , sondern §§ 23 ff EGGVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90

    Anfechtung der Ablehnung einer Vollstreckungsunterbrechung

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 2 Ws 194/15
    Darin kommt aber gerade der Wille zum Ausdruck, nur hinsichtlich der in das Gesetz (die StPO) einzustellenden Regelung die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer zu begründen (vgl. BGH Beschl. v. 21.12.1990, NStZ 1991, 205; KG aaO.; Saarl. Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschl. v. 6.10.2015, VAs 14-15/15; Schmidt-Clarner in Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe 2013, Teil B, Rn. 540).
  • KG, 21.12.1999 - 5 Ws 740/99
    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 2 Ws 194/15
    Die Reihenfolge der Strafvollstreckung stellt keine Einwendung gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung i. S. d. § 458 Abs. 1 StPO dar, weil sie sich nicht gegen den Bestand des staatlichen Vollstreckungsanspruchs richtet (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 458, Rn. 8; KG Berlin, Beschl. v. 21.12.1999, 1 AR 1471/99).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15739
OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15 (https://dejure.org/2015,15739)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.06.2015 - 2 Ws 194/15 (https://dejure.org/2015,15739)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 2 Ws 194/15 (https://dejure.org/2015,15739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Legalprognose, getilgte Vorstrafen, Verwertungsverbot.

  • openjur.de

    Verwertungsverbot bei Entscheidung über bedingte Entlassung

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Aussetzung des Strafrests einer Freiheitsstrafe nach § 57 StGB

  • rechtsportal.de

    StPO § 454 Abs. 2
    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Aussetzung des Strafrests einer Freiheitsstrafe nach § 57 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwertungsverbot für getilgte Vorstrafen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingte Entlassung - und die bereits getilgten Vorstrafen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot für getilgte Vorstrafen bei der Legalprognose nach § 57 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 363 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00

    Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15
    Eine eigene Sachentscheidung des Senats ist daher nicht veranlasst (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2000, 317).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15
    Auch § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG kann eine solche Verwertung nicht rechtfertigen, da mit Geisteszustand i.S. des § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG der psychische Zustand des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tatbegehung gemeint ist und nicht die - hier im Rahmen der Strafaussetzung - zu treffende Prognoseentscheidung zur Gefährlichkeit des Verurteilten (BGH, Beschluss vom 28.08.2012, 3 StR 309/12).
  • OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11

    Ausnahme vom Verbot der Vorhaltung von Taten und Verurteilungen wegen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15
    Die sich den Ausführungen des Sachverständigen anschließende Strafvollstreckungskammer hat insoweit verkannt, dass die im Gutachten ausführlich erörterten - einschlägigen - Vorstrafen des Verurteilten aus den Jahren 1998 und 2001 nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers hätten verwertet werden dürfen, da diese Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister getilgt sind und somit ein gesetzliches Verwertungsverbot gemäß § 51 Abs. 1 BZRG, das auch bei Entscheidungen über die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe nach § 57 StGB zu beachten ist, besteht (vgl. BeckOK-Bücherl, Stand: 15.1.2015, § 51 BZRG, Rn. 28; KG Berlin, Beschluss vom 6.3.1998, 1 AR 216/98 - 5 Ws 141/98, BeckRS 1998, 15153; OLG Celle, Beschluss vom 5.8.2011, 1 Ws 282/11, BeckRS 2011, 21234).
  • KG, 06.03.1998 - 5 Ws 141/98

    Reststrafenbewährung bei Wiederholungstäter mit getilgten Vorstrafen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15
    Die sich den Ausführungen des Sachverständigen anschließende Strafvollstreckungskammer hat insoweit verkannt, dass die im Gutachten ausführlich erörterten - einschlägigen - Vorstrafen des Verurteilten aus den Jahren 1998 und 2001 nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers hätten verwertet werden dürfen, da diese Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister getilgt sind und somit ein gesetzliches Verwertungsverbot gemäß § 51 Abs. 1 BZRG, das auch bei Entscheidungen über die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe nach § 57 StGB zu beachten ist, besteht (vgl. BeckOK-Bücherl, Stand: 15.1.2015, § 51 BZRG, Rn. 28; KG Berlin, Beschluss vom 6.3.1998, 1 AR 216/98 - 5 Ws 141/98, BeckRS 1998, 15153; OLG Celle, Beschluss vom 5.8.2011, 1 Ws 282/11, BeckRS 2011, 21234).
  • OLG Jena, 18.10.2016 - 1 Ws 418/16

    Strafvollstreckungssache: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer bei

    Das Verwertungsverbot ist auch bei Entscheidungen über die Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB zu berücksichtigen, so dass getilgte Strafen eine Erstverbüßern vorbehaltene Halbstrafenaussetzung nach § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht ausschließen (Fischer, StGB, 63. Aufl., § 57, Rdnr. 27; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57, Rdnr. 33; MK/Groß, StGB, 2. Aufl., § 57, Rdnr. 25) und nach der vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung auch nicht für die im Rahmen von § 57 StGB zu treffende Legalprognose herangezogen werden dürfen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.06.2015, Az. 2 Ws 194/15; OLG Celle, Beschl. v. 05.08.2011, Az. 1 Ws 282/11; KG Berlin, Beschl. v. 06.03.1998, Az. 1 AR 216/98; s. a. BGH, Beschl. v. 04.02.2010, Az. 3 StR 8/10 bzgl. der von vergleichbaren Kriterien abhängenden Prognose i. R. v. § 56 StGB, jeweils bei juris); letzteres gilt bereits im Rahmen kriminalprognostischer Begutachtung (OLG Karlsruhe, a. a. O.).
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