Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 25.03.2013

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17 - 21/13, 2 Ws 17/13, 2 Ws 18/13, 2 Ws 19/13, 2 Ws 20/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8434
OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17 - 21/13, 2 Ws 17/13, 2 Ws 18/13, 2 Ws 19/13, 2 Ws 20/13 (https://dejure.org/2013,8434)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.01.2013 - 2 Ws 17 - 21/13, 2 Ws 17/13, 2 Ws 18/13, 2 Ws 19/13, 2 Ws 20/13 (https://dejure.org/2013,8434)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - 2 Ws 17 - 21/13, 2 Ws 17/13, 2 Ws 18/13, 2 Ws 19/13, 2 Ws 20/13 (https://dejure.org/2013,8434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 StGB; § 33 StGB; § 212 StGB
    Wertung der entlastenden Einlassungen eines Angeklagten durch einen Tatrichter i.R.e. Eröffnungsentscheidung; Strafbarkeit wegen Versuchs bei Vorliegen der objektiven Voraussetzungen der Notwehr ohne subjektive Voraussetzungen des Notwehrtatbestandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertung der entlastenden Einlassungen eines Angeklagten durch einen Tatrichter i.R.e. Eröffnungsentscheidung; Strafbarkeit wegen Versuchs bei Vorliegen der objektiven Voraussetzungen der Notwehr ohne subjektive Voraussetzungen des Notwehrtatbestandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchsstrafbarkeit bei fehlenden subjektiven Rechtfertigungselementen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Eröffnungsbeschluss und die Einlassung des Angeklagten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuchsstrafbarkeit bei fehlenden subjektiven Rechtfertigungselementen

  • stern.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.07.2011)

    77-Jähriger tötete jugendlichen Räuber aus Notwehr // Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.04.2012)

    Überfall-Tragödie in Sittensen: Staatsanwaltschaft klagt Rentner an

Besprechungen u.ä.

  • lawblog.de (Anmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung - und Diskussion, 28.07.2011)

    Leben gegen Eigentum

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13
    Auch bei der Eröffnungsentscheidung ist der Tatrichter nicht gehalten, entlastende Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt, seinen Feststellungen ohne weiteres zugrunde zu legen (so auch BGHSt 54, 275).

    Auch bei der Eröffnungsentscheidung ist der Tatrichter dabei nicht gehalten, entlastende Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt, seinen Feststellungen ohne weiteres zugrunde zu legen (vgl. dazu BGHSt 54, 275 ff., Rdnr. 78, zitiert nach juris; BGHSt 51, 324 ff.).

  • OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12

    Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13
    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; KG, Beschluss vom 1. Februar 2002, 1 AR 19/02, zitiert nach juris).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 Abs. 1 StPO entsprechend (vgl. dazu OLG Koblenz, NJW 2013, 98).

  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01

    Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit;

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13
    Wenn der Getötete aber stehengeblieben ist, dann bot er ein leichtes Ziel für den Angeschuldigten, sodass es diesem zuzumuten gewesen wäre, auf die Beine zu schießen, die eine kaum geringere Trefferfläche bieten, als der Oberkörper und damit auch kein höheres Fehlschlagrisiko, das der Angeschuldigte grundsätzlich nicht eingehen muss (vgl. dazu BGH, NJW 2001, 3200).
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13
    Auch § 33 StGB setzt nämlich voraus, dass der Verteidiger bei tatsächlich bestehender Notwehrlage im Exzess mit Verteidigungsabsicht handelt (LK-Zieschang, § 33 Rdnr. 48; BGHSt 3, 194, 198).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13
    Liegen die objektiven Voraussetzungen der Notwehr vor und fehlt es allein an den subjektiven Voraussetzungen des Notwehrtatbestandes, so entfällt das Erfolgsunrecht der begangenen Tat und bleibt es bei einer Strafbarkeit wegen Versuchs (Roxin, AT 1, 4. Aufl., § 14 Rdnr. 104; LK-Rönnau/Hohn, § 32 Rdnr. 268; BGHSt 38, 144).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 134/01

    Notwehr; Putativnotwehr; Erlaubnisirrtum; Erlaubnistatbestandsirrtum;

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13
    In dieser Situation hätten die Täter bei einem Warnschuss ihre Flucht fortsetzen und daher "im Dunkel der Nacht verschwinden können", wie der BGH dies in einer ähnlichen Konstellation bereits ausgeführt hat, NStZ 2001, 590.
  • BGH, 24.07.2001 - 4 StR 256/01

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung; Kampflage; Messereinsatz)

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13
    Bei der Prüfung der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung ist nach ständiger Rechtsprechung beim Einsatz einer Schusswaffe zu berücksichtigen, dass der Angegriffene in der Regel gehalten ist, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen, oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Juli 2001, 4 StR 256/01; BGH, NStZ 2012, 272).
  • BGH, 06.10.2004 - 1 StR 286/04

    Verdeckungsmord und niedrige Beweggründe (Verdeckungsabsicht; Beurteilung bei

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13
    Auch aus der von den Nebenklägern zitierten Entscheidung BGH, NStZ 2005, 332 lässt sich nicht schließen, dass der BGH bei Vorliegen aller objektiven Notwehrvoraussetzungen und Fehlen des Verteidigungswillens zu einer Vollendungsstrafbarkeit kommt, da der BGH in dieser Entscheidung nicht auf die auch bei der dortigen Fallkonstellation problematische Voraussetzung der Erforderlichkeit der Verteidigung eingeht.
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13
    Auch bei der Eröffnungsentscheidung ist der Tatrichter dabei nicht gehalten, entlastende Einlassungen des Angeklagten, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt, seinen Feststellungen ohne weiteres zugrunde zu legen (vgl. dazu BGHSt 54, 275 ff., Rdnr. 78, zitiert nach juris; BGHSt 51, 324 ff.).
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13
    Bei der Prüfung der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung ist nach ständiger Rechtsprechung beim Einsatz einer Schusswaffe zu berücksichtigen, dass der Angegriffene in der Regel gehalten ist, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen, oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Juli 2001, 4 StR 256/01; BGH, NStZ 2012, 272).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11

    Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden

  • OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem

  • KG, 01.02.2002 - 4 Ws 14/02
  • OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13

    Einordnung der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen als Bankrott oder als

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; Senat, Beschluss vom 25. Januar 2013, 2 Ws 17-21/13).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 1 Ws 418/14

    Tödlicher Kantholz-Schlag kommt doch vor Gericht

    Dieser Grundsatz gilt auch für die nur auf einer mittelbaren Beweisgewinnung beruhende Eröffnungsentscheidung (BGHSt 54, 275, 294 f.; OLG Celle, Beschluss vom 25. Januar 2013 [2 Ws 17-21/13] ) und findet auf die nach dem gleichen Prüfungsmaßstab erfolgende Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Anklageerhebung ebenso Anwendung.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7750
OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13 (https://dejure.org/2013,7750)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.03.2013 - 2 Ws 21/13 (https://dejure.org/2013,7750)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. März 2013 - 2 Ws 21/13 (https://dejure.org/2013,7750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafbefehlsverfahren: Auslegung einer "Berufung" gegen die Höhe der Geldstrafe bei Einspruchsrücknahme

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen einer Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl; Rechtsmittel gegen die gerichtliche Feststellung der Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Strafbefehlsverfahren: Auslegung einer "Berufung" gegen die Höhe der Geldstrafe bei Einspruchsrücknahme

  • rechtsportal.de

    Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl; Feststellung der Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Strafbefehl und die später bereute Einspruchsrücknahme

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1998 - 1 Ws 332/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahme von dieser Regel eine Sachentscheidung dann nicht erfolgen kann, wenn anstelle des zur Entscheidung berufenen Amtsgerichts das Landgericht entschieden hat (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 307; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 112, 113; Meyer-Goßner, aaO., § 309 Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04

    Strafprozessrecht: Zuständigkeit zur Anordnung einer DNA-Identifizierung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahme von dieser Regel eine Sachentscheidung dann nicht erfolgen kann, wenn anstelle des zur Entscheidung berufenen Amtsgerichts das Landgericht entschieden hat (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 307; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 112, 113; Meyer-Goßner, aaO., § 309 Rn. 6).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 388/10

    Wirksame Revisionsrücknahme (Ermächtigung des Verteidigers: Nachweis;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    Wird die Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, ist anerkannt, dass das Gericht, gegebenenfalls nach Ermittlungen im Freibeweisverfahren, durch förmliche Entscheidung auszusprechen hat, dass das Rechtsmittel zurückgenommen ist (für die Revision BGH NStZ 2009, 51; NStZ-RR 2010, 55; BGH BeckRS 2010, 27859; Meyer-Goßner, aaO., § 302 Rn. 11a m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 09.11.1987 - 3 Ws 1026/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    Der feststellende Beschluss des Berufungsgerichts, wonach das Rechtsmittel erledigt sei, ist in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 StPO mit der sofortigen Beschwerde angreifbar (OLG Frankfurt NStZ 1988, 328 m. w. N.; Meyer-Goßner, aaO., § 302 Rn. 11a).
  • OLG Jena, 03.08.2005 - 1 Ws 272/05

    Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    Damit ist das Vorbringen des Angeklagten aber als Angriff auf die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung und als Antrag auf Fortsetzung des gegen ihn geführten Strafverfahrens vor dem Amtsgericht zu verstehen (vgl. OLG Jena NStZ 2007, 56).
  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 297/07

    Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    Wird die Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, ist anerkannt, dass das Gericht, gegebenenfalls nach Ermittlungen im Freibeweisverfahren, durch förmliche Entscheidung auszusprechen hat, dass das Rechtsmittel zurückgenommen ist (für die Revision BGH NStZ 2009, 51; NStZ-RR 2010, 55; BGH BeckRS 2010, 27859; Meyer-Goßner, aaO., § 302 Rn. 11a m. w. N.).
  • BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09

    Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    Wird die Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, ist anerkannt, dass das Gericht, gegebenenfalls nach Ermittlungen im Freibeweisverfahren, durch förmliche Entscheidung auszusprechen hat, dass das Rechtsmittel zurückgenommen ist (für die Revision BGH NStZ 2009, 51; NStZ-RR 2010, 55; BGH BeckRS 2010, 27859; Meyer-Goßner, aaO., § 302 Rn. 11a m. w. N.).
  • OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21

    Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit

    In Fällen, in denen ein sachlich unzuständiges höheres Gericht (z. B. das Landgericht) anstelle des sachlich zuständigen niedrigeren Gerichts (z. B. das Amtsgericht) entschieden hat, ist es anerkannt, dass das Beschwerdegericht - in Abweichung von § 309 Abs. 2 StPO - die Sache an das zuständige Untergericht verweist (BeckOK StPO/Cirener, 39. Ed., § 309 Rn. 14; MüKoStPO/Neuheuser, § 309 Rn. 32; LR/Matt, StPO, 26. Aufl., § 309 Rn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 1 Ws 332/98, juris Rn. 13 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2013 - 2 Ws 21/13, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 1 Ws 2/04, NStZ-RR 2004, 112, 113).
  • AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18

    Rücknahme, Einspruch, Ermächtigung, Übertragung der Ermächtigung

    Das Gericht hatte aufgrund des Schriftsatzes des zweiten Verteidigers vom 14.5.2018, mit dem er die Fortführung des Verfahrens beantragte, freibeweislich (BayObLG, Beschluss vom 28.7.1994 - 3 ObOWi 63/94, NStZ 1995, 142) durch Beschluss festzustellen, dass der Einspruch wirksam zurückgenommen worden ist oder dem Verfahren seinen Fortgang zu geben (BGH, Beschluss vom 30.11.2005 - 2 StR 522/05, BeckRS 2006, 01067; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.3.2013 - 2 Ws 21/13, BeckRS 2013, 07116).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Ws 34/13

    Schriftformerfordernis bei Rechtsmitteleinlegung (eMail); Keine Wiedereinsetzung

    Der Senat verlangt hierzu in ständiger Rechtsprechung einen Vortrag, nach dem ein Verschulden des Antragstellers an der Nichteinhaltung der Frist auszuschließen ist (vgl. zuletzt Beschluss v. 16.01.2013 - 2 Ws 21/13; Beschluss v. 05.12.2012 - 2 Ws 842/12; Beschluss v. 30.03.2012, 2 Ws 243/12).
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