Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 10.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ws 207/07, 2 Ws 226/07, 2 Ws 227/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20726
OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ws 207/07, 2 Ws 226/07, 2 Ws 227/07 (https://dejure.org/2007,20726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2007 - 2 Ws 207/07, 2 Ws 226/07, 2 Ws 227/07 (https://dejure.org/2007,20726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2007 - 2 Ws 207/07, 2 Ws 226/07, 2 Ws 227/07 (https://dejure.org/2007,20726)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit und Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwaltes im Klageerzwingungsverfahren; Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Klageerzwingungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit und Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwaltes im Klageerzwingungsverfahren; Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Klageerzwingungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit und Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwaltes im Klageerzwingungsverfahren; Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Klageerzwingungsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 172

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 245
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 07.05.2007 - 3 Ws 113/06

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ws 207/07
    Diese - soweit ersichtlich - bisher einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist inzwischen aber nicht mehr unbestritten (vgl. hierzu Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rn. 23 f; zuletzt OLG Bamberg NJW 2007, 2274).
  • OLG Hamm, 08.05.2003 - 2 Ws 85/03

    Notanwalt, Beiordnung, Klageerzwingungsverfahren, Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ws 207/07
    Insoweit weist der Senat darauf hin, dass der Antrag nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt u.a. Senat im Beschluss vom 25. Februar 2003, 2 Ws 85/03, NJW 2003, 3286 = RPfleger 2003, 618 = NStZ 2003, 683) schon deshalb unzulässig ist, weil es an einer Rechtsgrundlage für die Beiordnung eines Notanwaltes fehlt.
  • OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 1 Ws 51/20

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts für die Durchführung eines

    Zwar ist im Klageerzwingungsverfahren die Beiordnung eines Rechtsanwalts in entsprechender Anwendung des § 78 b ZPO (Notanwalt) möglich (OLG Köln, Beschluss vom 09. Oktober 2007 - 52 Zs 494/07 - Rn. 4 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 07. Mai 2007 - 3 Ws 113/06 - Rn. 3 ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. August 2017 - 3 Ws 107/17 - Rn. 11; sämtlich zitiert nach Juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage, zu § 172, Rn. 23 m. w. N.; offen gelassen von OLG Hamm, Beschluss vom 02. August 2007 - 2 Ws 207/07 - Rn. 5, Juris).
  • OLG Hamm, 11.02.2014 - 1 Ws 23/14

    Keine Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren

    Unabhängig davon, dass der Senat keinen Anlass sieht, von der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Oberlandesgerichts abzuweichen (vgl. nur NJW 2003, 3286 und NJW 2008, 245), reicht das Anschreiben von - wie hier - drei Rechtsanwälten (unabhängig davon, dass hier die Gründe für eine Ablehnung der Mandatsübernahme durch diese unklar sind) bei weitem nicht als eigenes Bemühen um anwaltliche Vertretung vor Beantragung eines Notanwalts aus (vgl. u.a. BGH VersR 2000, 649; BayVGH, Beschl. v. 26.02.2013 -3 ZB 13.73 u.a. - juris).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 1 Ws 150/21

    Anforderungen an Erfolgsaussichten bei Gewährung von Prozesskostenhilfe;

    Zwar ist im Klageerzwingungsverfahren die Beiordnung eines Rechtsanwalts in entsprechender Anwendung des § 78 b ZPO (Notanwalt) möglich (OLG Köln, Beschluss vom 09. Oktober 2007 - 52 Zs 494/07 - Rn. 4 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 07. Mai 207 - 3 Ws 113/06 - Rn. 3 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. August 2017 - 3 Ws 107/17 - Rn. 11; sämtlich zitiert nach Juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage, zu § 172, Rn. 23 m. w. N.; offen gelassen von OLG Hamm, Beschluss vom 02. August 2007 - 2 Ws 207/07 - Rn. 5, Juris).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2023 - 1 Ws 129/23
    Zwar ist im Klageerzwingungsverfahren die Beiordnung eines Rechtsanwalts in entsprechender Anwendung des § 78 b ZPO (Notanwalt) möglich (OLG Köln, Beschluss vom 09. Oktober 2007 - 52 Zs 494/07 - Rz. 4 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 07. Mai 2007 - 3 Ws 113/06 - Rz. 3 ff.; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 24. August 2017 - 3 Ws 107/17 - Rz. 11; sämtlich zitiert nach Juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Auflage, zu § 172, Rz. 23 m. w. N.; offen gelassen von OLG Hamm, Beschluss vom 02. August 2007 - 2 Ws 207/07 - Rz. 5, Juris).
  • OLG Brandenburg, 28.12.2022 - 1 Ws 147/22

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren

    Zwar ist im Klageerzwingungsverfahren die Beiordnung eines Rechtsanwalts in entsprechender Anwendung des § 78 b ZPO (Notanwalt) möglich (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Mai 2021 -1 Ws 42/21 - und vom 06. Januar 2022 -1 Ws 150/22-; OLG Köln, Beschluss vom 09. Oktober 2007 - 52 Zs 494/07 - OLG Bamberg, Beschluss vom 07. Mai 207 - 3 Ws 113/06 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. August 2017 - 3 Ws 107/17 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Auflage, zu § 172, Rn. 23 m. w. N.; offen gelassen von OLG Hamm, Beschluss vom 02. August 2007 - 2 Ws 207/07 -).
  • OLG Hamm, 17.09.2019 - 4 Ws 188/19

    Notanwalt; Prozesskostenhilfe; Klageerzwingungsverfahren

    In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob die Beiordnung eines Notanwalts entsprechend § 78b ZPO im Klageerzwingungsverfahren möglich ist (ablehnend etwa: OLG Hamm NJW 2003, 2386, OLG Hamm, Beschl. v. 11.02.2014 - 1 Ws 23/14 - juris; offen gelassen in: OLG Hamm NJW 2008, 245; bejahend: OLG Bamberg NJW 2007, 2274; OLG Köln NStZ-RR 2008, 117; vgl. auch: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 172 Rdn. 23).
  • OLG Hamm, 11.02.2014 - 1 Ws 24/13

    Klageerzwingungsverfahren, Notanwalt, Beiordnung

    Unabhängig davon, dass der Senat keinen Anlass sieht, von der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Oberlandesgerichts abzuweichen (vgl. nur NJW 2003, 3286 und NJW 2008, 245), reicht das Anschreiben von - wie hier - drei Rechtsanwälten (unabhängig davon, dass hier die Gründe für eine Ablehnung der Mandatsübernahme durch diese unklar sind) bei weitem nicht als eigenes Bemühen um anwaltliche Vertretung vor Beantragung eines Notanwalts aus (vgl. u.a. BGH VersR 2000, 649; BayVGH, Beschl. v. 26.02.2013 -3 ZB 13.73 u.a. - [...]).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.05.2007 - 2 Ws 226/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21400
OLG Köln, 10.05.2007 - 2 Ws 226/07 (https://dejure.org/2007,21400)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.05.2007 - 2 Ws 226/07 (https://dejure.org/2007,21400)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 2 Ws 226/07 (https://dejure.org/2007,21400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Untersuchungshaft gegen Jugendliche

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 226; StPO § 112; StPO § 112a; JGG § 72 Abs. 1
    Untersuchungshaft gegen Jugendliche

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Untersuchungshaft gegen einen Jugendlichen; Tatbestandsvoraussetzungen der schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Hinterlistiger Überfall i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB; Subjektiver Tatbestand "einer das Leben gefährdenden ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 135
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 15.12.1982 - 3 Ss 823/82
    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2007 - 2 Ws 226/07
    Nach dem Gutachten waren die beim Geschädigten verursachten Verletzungen jederzeit dazu geeignet, sein Ableben hervorzurufen, so dass sowohl nach der von weiten Teilen der Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; BGH NStZ 2005, 44; OLG Köln NJW 1983, 2274; weitere Nachweise bei Tröndle/Fischer, a.a.O., § 224 Rn. 12) vertretenen Auffassung des Ausreichens der generellen Eignung zur Lebensgefährdung als auch nach der - von Teilen der Rechtsliteratur - vertretenen Forderung, dass das Leben konkret gefährdet wird (so: Stree, a.a.O., § 224 Rn. 12 m.w.N.), eine das Leben gefährdende Behandlung angenommen werden kann.
  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66

    Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2007 - 2 Ws 226/07
    Dabei kann letztlich dahinstehen, ob § 224 StGB hinter § 226 StGB in Gesetzeskonkurrenz zurücktritt (so BGHSt 21, 194, 195; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 224 Rn. 16 m.w.N. auch zur Gegenmeinung) oder ob insoweit Idealkonkurrenz anzunehmen ist (Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 226 Rn. 19 und § 224 Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2004 - 2 StR 491/03

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; unerreichbarer Zeuge (Schizophrenie; fehlende

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2007 - 2 Ws 226/07
    Nach dem Gutachten waren die beim Geschädigten verursachten Verletzungen jederzeit dazu geeignet, sein Ableben hervorzurufen, so dass sowohl nach der von weiten Teilen der Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; BGH NStZ 2005, 44; OLG Köln NJW 1983, 2274; weitere Nachweise bei Tröndle/Fischer, a.a.O., § 224 Rn. 12) vertretenen Auffassung des Ausreichens der generellen Eignung zur Lebensgefährdung als auch nach der - von Teilen der Rechtsliteratur - vertretenen Forderung, dass das Leben konkret gefährdet wird (so: Stree, a.a.O., § 224 Rn. 12 m.w.N.), eine das Leben gefährdende Behandlung angenommen werden kann.
  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04

    Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2007 - 2 Ws 226/07
    Nach dem Gutachten waren die beim Geschädigten verursachten Verletzungen jederzeit dazu geeignet, sein Ableben hervorzurufen, so dass sowohl nach der von weiten Teilen der Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; BGH NStZ 2005, 44; OLG Köln NJW 1983, 2274; weitere Nachweise bei Tröndle/Fischer, a.a.O., § 224 Rn. 12) vertretenen Auffassung des Ausreichens der generellen Eignung zur Lebensgefährdung als auch nach der - von Teilen der Rechtsliteratur - vertretenen Forderung, dass das Leben konkret gefährdet wird (so: Stree, a.a.O., § 224 Rn. 12 m.w.N.), eine das Leben gefährdende Behandlung angenommen werden kann.
  • LG Gießen, 23.04.2004 - 7 KLs 701 Js 4820/03

    Strafbarkeit der Einzahlung von Kautionsbeträgen durch einen Strafverteidiger im

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2007 - 2 Ws 226/07
    Hinterlistig ist ein Überfall dann, wenn der Täter planmäßig, in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um gerade hierdurch dem Angegriffenen die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren (BGH NJW 2004, 1966 m.w.N.); die bloße Ausnutzung der Überraschung durch den Täter - wie dies der Beschuldigte getan hat - genügt nicht.
  • BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04

    Schwere räuberische Erpressung (Gefahr des Todes; Vorsatz); Strafzumessung

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2007 - 2 Ws 226/07
    Nach dem Gutachten waren die beim Geschädigten verursachten Verletzungen jederzeit dazu geeignet, sein Ableben hervorzurufen, so dass sowohl nach der von weiten Teilen der Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; BGH NStZ 2005, 44; OLG Köln NJW 1983, 2274; weitere Nachweise bei Tröndle/Fischer, a.a.O., § 224 Rn. 12) vertretenen Auffassung des Ausreichens der generellen Eignung zur Lebensgefährdung als auch nach der - von Teilen der Rechtsliteratur - vertretenen Forderung, dass das Leben konkret gefährdet wird (so: Stree, a.a.O., § 224 Rn. 12 m.w.N.), eine das Leben gefährdende Behandlung angenommen werden kann.
  • OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13

    Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen

    Daher muss eine wiederholte Tatbegehung i.S.d. § 112a StPO auch dann angenommen werden, wenn die Anlasstat nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO nur deswegen nicht als rechtlich selbständige Handlung zum Tragen kommt, weil diese Tat im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter die Begehung einer noch schwerwiegenderen Tat aus der nämlichen Deliktsgruppe des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO zurücktritt (vgl. dazu Posthoff in Heidelberger Kommentar, 5. Auflage, 2012, § 112a Rdn. 12; Wankel in KMR- StPO, 61.EL, 2011, § 112a StPO Rdn. 6; noch weitergehender OLG Köln, Beschluss vom 10.05.2007 ­ 2 Ws 226/07, nach dem auch in der Begehung eines gemeinschaftlich begangenen Raubes, bei dem es zu Schlägen gekommen ist, im Verhältnis zu einer schweren Körperverletzung eine wiederholte Tatbegehung zu sehen sein soll; a.A. L/R-Hilger aaO Rdn. 30; Paeffgen in SK-StPO, 4. Auflage, 2010, § 112a Rdn. 11).
  • OLG Bremen, 01.03.2013 - 1 Ws 5/13

    Untersuchungshaft bei heranwachsenden Beschuldigten

    Daher muss eine wiederholte Tatbegehung i.S.d. § 112a StPO auch dann angenommen werden, wenn die Anlasstat nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO nur deswegen nicht als rechtlich selbständige Handlung zum Tragen kommt, weil diese Tat im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter die Begehung einer noch schwerwiegenderen Tat aus der nämlichen Deliktsgruppe des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO zurücktritt (vgl. dazu Posthoff in Heidelberger Kommentar, 5. Auflage, 2012, § 112a Rdn. 12; Wankel in KMR- StPO, 61.EL, 2011, § 112a StPO Rdn. 6; noch weitergehender OLG Köln, Beschluss vom 10.05.2007 - 2 Ws 226/07, nach dem auch in der Begehung eines gemeinschaftlich begangenen Raubes, bei dem es zu Schlägen gekommen ist, im Verhältnis zu einer schweren Körperverletzung eine wiederholte Tatbegehung zu sehen sein soll; a.A. L/R-Hilger aaO Rdn. 30; Paeffgen in SK-StPO, 4. Auflage, 2010, § 112a Rdn. 11).
  • LG Berlin, 06.08.2007 - 509 Qs 36/07

    Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei vollständiger

    Dass etwa in den Fällen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr die in § 112 a Abs. 2 l. Hs. StPO ausdrücklich benannte Straferwartung von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe für das Jugendstrafrecht mit einer dortigen Straferwartung von mindestens einem Jahr Jugendstrafe gleichermaßen Geltung beansprucht, wird dementsprechend nicht ernstlich in Frage gestellt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 12. Dezember 2002, I Ws 532/02; OLG Köln, Beschluss vom 10. Mai 2007, 2 Ws 226/07).
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