Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 2 Ws 227/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 23.08.1999 - 1 KLs 16/98
- OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 2 Ws 227/99
Papierfundstellen
- StV 2000, 213
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 18.02.1982 - 1 Ws 43/82
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 2 Ws 227/99
Durch die für Härtefälle vorgesehene Bestimmung des § 456 StPO soll dem Verurteilten im eigenen Interesse und dem seiner Familie die Möglichkeit gegeben werden, Vorsorge für die durch die Strafvollstreckung entstehende Lage zu treffen und seine persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten entsprechend zu ordnen (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1982, 601).
- LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08
Anordnung von Strafaufschub: Unterbringung in einer anderen Justizvollzugsanstalt …
So gilt die Vorschrift, wenn der Verurteilte durch sofortige Vollstreckung der Strafe eine arbeitsamtlich geförderte und schon weit fortgeschrittene Umschulungsmaßnahme nicht beenden kann (vgl. Staatsanwaltschaft Regensburg, Entscheidung vom 13.03.2000 - 132 VRs 95823/99, StV 2000, 383), wenn der Gewerbebetrieb des Verurteilten ohne diesen nicht fortgeführt werden kann und er deshalb einen geeigneten Geschäftsführer suchen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.1999, 2 Ws 227/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91), wenn der Arbeitsplatzverlust droht und durch den späteren Antritt der Strafe der Arbeitsplatz erhalten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92) und wenn Kindern durch die Inhaftierung ihrer zu Freiheitsstrafe verurteilten Mutter psychische Schäden drohen und diese durch psychotherapeutische Vorbereitung auf die Trennung voraussichtlich vermindert oder abgewendet werden können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.1991 - 1 Ws 289/91).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 2 Ws 227/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 585
- StV 1999, 607
Wird zitiert von ...
- KG, 17.06.2011 - 2 Ws 219/11
Fortbestand des nicht vollzogenen Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils
(1) Da Maßnahmen nach § 116 Abs. 1 StPO als Ersatz (lediglich) für den Vollzug des Haftbefehls angeordnet werden, setzen sie schon denklogisch voraus, dass der Haftbefehl als solcher in seinem Bestand nicht berührt wird (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1999, 585; OLG Stuttgart Justiz 1984, 213; Schweckendieck NStZ 2011, 10, 13; Linke JR 2001, 358, 361).Die Abhängigkeit der Haftverschonungsmaßnahmen von dem zugrunde liegenden Haftbefehl kommt auch darin zum Ausdruck, dass derartige Maßnahmen nicht angeordnet werden dürfen, wenn kein Haftbefehl mehr zulässig ist (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1999, 585;… Graf in KK-StPO, § 116 StPO Rdn. 7;… Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 116 Rdn. 7) und dass bei jeder Entscheidung über eine Haftverschonung inzident auch über den Fortbestand des Haftbefehls entschieden wird (…vgl. BGHSt 39, 233 - juris Rdn. 10;… Graf a.a.O.;… Hilger in Löwe/Rosenberg, § 116 StPO Rdn. 6; Schweckendieck, NStZ 2011, 10, 13).