Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 21.05.2007

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   OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07   

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https://dejure.org/2007,6425
OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07 (https://dejure.org/2007,6425)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.06.2007 - 2 Ws 272/07 (https://dejure.org/2007,6425)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - 2 Ws 272/07 (https://dejure.org/2007,6425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Beurteilungsmaßstäbe für eine Aussetzung des Strafrestes bereits zum frühest möglichen Zeitpunkt (Halbstrafenzeitpunkt) gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Rechtsnatur einer Freiheitsentziehung aufgrund eines Übernahmeersuchens durch Vollzug ...

  • Judicialis

    IRG § 57

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 57 Abs. 2 Satz 2; StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2
    Aussetzung der Vollstreckung einer im Ausland verhängten und in Deutschland vollstreckten Strafe zur Bewährung - Halbstrafengesuch bei besonders hohem Strafausspruch im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 641
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 09.11.2001 - 2 Ws 449/01

    Bewährung

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
    Dennoch gelten für die Aussetzung des Strafrests, wenn die deutsche Vollstreckungsbehörde nach der Bewilligung der Rechtshilfe die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil durchführt, nach Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk und § 57 Abs. 2 Satz 2 IRG die Vorschriften des Strafgesetzbuches (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01; OLG Hamm B.v. 19.1.2004, 2 Ws 22/04; OLG Düsseldorf B v. 8.11.2005, III - 3 Ws 445/05 = NStZ-RR 2006, 217 f.).

    Dies hindert es nach Auffassung des Senats (vgl. Beschluss vom 9.11.2001, 2 Ws 449/01) indes nicht, diesen Umstand zugunsten des Verurteilten im Rahmen der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen.

    Dies kann grundsätzlich ein Umstand sein, der zugunsten des Verurteilten spricht (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01).

  • OLG München, 05.09.1986 - 1 Ws 494/86
    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
    Anders als bei der Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe (§ 57 Abs. 1 S. 1 StGB) fließen in die Bewertung auch Gesichtspunkte der Schuldschwere (vgl. Gribbohm, in: Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 57, Rdn. 54; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 57, Rdn. 20), der Generalprävention (BGHR StGB § 57 Abs. 1 "Versagung 1") und der Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. OLG München NStZ 1987, 74) mit ein.
  • OLG Hamm, 19.01.2004 - 2 Ws 22/04

    Freiheitsstrafe, Ausland, Vollstreckung im Inland, Grundsätze des Inlands

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
    Dennoch gelten für die Aussetzung des Strafrests, wenn die deutsche Vollstreckungsbehörde nach der Bewilligung der Rechtshilfe die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil durchführt, nach Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk und § 57 Abs. 2 Satz 2 IRG die Vorschriften des Strafgesetzbuches (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01; OLG Hamm B.v. 19.1.2004, 2 Ws 22/04; OLG Düsseldorf B v. 8.11.2005, III - 3 Ws 445/05 = NStZ-RR 2006, 217 f.).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Ws 445/05

    Internationale Rechtshilfe: Anwendung deutschen Vollstreckungsrechts auf aus dem

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
    Dennoch gelten für die Aussetzung des Strafrests, wenn die deutsche Vollstreckungsbehörde nach der Bewilligung der Rechtshilfe die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil durchführt, nach Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk und § 57 Abs. 2 Satz 2 IRG die Vorschriften des Strafgesetzbuches (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01; OLG Hamm B.v. 19.1.2004, 2 Ws 22/04; OLG Düsseldorf B v. 8.11.2005, III - 3 Ws 445/05 = NStZ-RR 2006, 217 f.).
  • LG Kleve, 26.03.2020 - 115 StVK 63/20

    Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie

    Sie müssen allerdings im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht aufweisen (OLG Köln, NStZ 2008, 641 m.N.).

    Anders als bei der Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe (§ 57 Abs. 1 Satz 1 StGB) fließen in die Bewertung auch Gesichtspunkte der Schuldschwere, der Generalprävention und der Verteidigung der Rechtsordnung mit ein (OLG Köln, NStZ 2008, 641 m.N.).

  • OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09

    Strafrestaussetzung hinsichtlich einer in Spanien verhängten und in Deutschland

    ff) Die Strafvollstreckungskammer hat als besonderen Umstand im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB "insbesondere" herangezogen, dass "die Hälfte der in Spanien verhängten Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten (zur Berücksichtigung dieses Umstandes bei § 57 Abs. 2 StGB: OLG Köln NStZ 2008, 641, 643) einer Verbüßungsdauer von mehr als 4 1/2 Jahren entspricht, von denen die Verurteilte zudem mehr als 2 1/2 Jahre in Spanien erlitten hat".
  • OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 143/12

    Voraussetzungen für die Halbstrafenaussetzung

    Gewicht aufweisen und eine Strafrestaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (OLG Köln, NStZ 2008, 641; OLG München, NStZ 1987, 74).
  • OLG Stuttgart, 29.08.2013 - 1 Ws 160/13

    Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil

    Zwar ist die Freiheitsentziehung aufgrund eines Übernahmeersuchens durch Vollzug der Exequaturentscheidung nur der Form nach Strafvollstreckung, ihrem Wesen entsprechend jedoch Rechtshilfe (vgl. OLG Köln, NStZ 2008, 641, 642).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 2 Ws 224/11

    Überstellung zur Strafvollstreckung: Anwendbares Recht auf die Vollstreckung

    Zwar ist die Freiheitsentziehung aufgrund eines Übernahmeersuchens durch Vollzug der Exequaturentscheidung nur der Form nach Strafvollstreckung, ihrem Wesen entsprechend jedoch Rechtshilfe (vgl. OLG Köln NStZ 2008, 641, 642).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 2 Ws 125/09

    Auslieferung, Hindernis, Vollstreckungshilfe, Haftentlassung, Zeitpunkt

    Dabei ist aber gerade nicht zu prüfen, ob der Verurteilte nach deutschem Recht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden wäre, da eine Anpassung des Strafmaßes nach deutschem Strafzumessungsrecht nicht in Betracht kommt ( OLG Köln, NStZ 2008, 641, 642; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216, 217; KG Berlin, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 1 AR 134/02; 5 Ws 80/02 -, zitiert nach juris Tenor; KG Berlin, NStZ 1995, 415, 416).
  • OLG Celle, 10.02.2022 - 2 Ws 31/22

    Aussetzung der Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe Mängel an Qualität

    Neben einer günstigen Kriminalprognose müssen für den Verurteilten sprechende Umstände vorliegen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht aufweisen und eine Strafrestaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen ( OLG Hamm, Beschl. v. 12.07.2012 - III-3 Ws 143/12 , zitiert nach juris, dort Tz. 4; OLG Köln, Beschl. v. 15.06.2007 - 2 Ws 272/07 , NStZ 2008, 641 Tz. 2; OLG München, Beschl. v. 05.09.1986 - 1 Ws 494/86, NStZ 1987, 74).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07   

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OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07 (https://dejure.org/2007,19612)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.05.2007 - 2 Ws 272/07 (https://dejure.org/2007,19612)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 2 Ws 272/07 (https://dejure.org/2007,19612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StPO § 172 Abs. 3 S. 1
    Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 317 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 18.02.2005 - 2 Ws 36/05

    Ungebühr; Tätlichtkeit gegenüber Verfahrensbeteiligten; subjektive

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
    Vielmehr ist das gesamte für die objektive und subjektive Tatseite bedeutsame Ermittlungsergebnis einschließlich der Tatsachen, die dem Antragsbegehren den Boden entziehen könnten, mitzuteilen (OLG Koblenz, 2 Ws 36/05 vom 22.02.2005).

    Denn nur auf der Grundlage einer derart vollständigen Darstellung kann die Schlüssigkeit der Antragsbegründung und damit eine mögliche Verletzung des Legalitätsprinzips durch die Staatsanwaltschaft ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten beurteilt werden (OLG Koblenz, 1 Ws 175/99 vom 15.07.1999, 1 Ws 729/01 vom 20.08.2001; 2 Ws 250/03 vom 05.05.2003 und 2 Ws 36/05 vom 22.02.2005).

  • OLG Koblenz, 05.04.1984 - 1 Ws 224/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
    Da der Antrag bereits aus formellen Gründen keinen Erfolg hat, unterbleibt eine Kostenentscheidung (OLG Koblenz NJW 1985, 1409).
  • OLG Koblenz, 20.08.2001 - 1 Ws 729/01

    Antragsschrift, Darstellung des Ermittlungsverfahrens, Klageerzwingungsverfahren,

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
    Denn nur auf der Grundlage einer derart vollständigen Darstellung kann die Schlüssigkeit der Antragsbegründung und damit eine mögliche Verletzung des Legalitätsprinzips durch die Staatsanwaltschaft ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten beurteilt werden (OLG Koblenz, 1 Ws 175/99 vom 15.07.1999, 1 Ws 729/01 vom 20.08.2001; 2 Ws 250/03 vom 05.05.2003 und 2 Ws 36/05 vom 22.02.2005).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1998 - 7 W 52/98

    Selbständiges Beweisverfahren; Zulässigkeit des Antrags ; Rechtliches Interesse;

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
    Es ist im Allgemeinen zu bejahen, wenn die durch die beantragte Beweiserhebung zu treffenden Feststellungen Grundlage für Ansprüche des Antragsteller sein können, und nur zu verneinen, wenn feststeht, dass das Ergebnis des Beweisverfahrens in einem etwa anschließenden Prozess keine Bedeutung haben wird oder weder ein Rechtsverhältnis noch ein möglicher Prozessgegner noch ein Anspruch ersichtlich ist (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1999, 496 ).
  • OLG Frankfurt, 19.06.1991 - 21 W 16/91

    Erfordernis der Darlegung eines rechtlichen Interesses bei einem Antrag auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
    An die Darlegung des rechtlichen Interesses sind keine besonderen Anforderungen zu stellen, sofern nur ein Rechtsverhältnis und ein möglicher Prozessgegner ersichtlich sind (vgl. OLG Frankfurt a.M., MDR 1991, 989 ; KG NJW-RR 1992, 574 = MDR 1992, 179, 180).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 19 U 169/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
    lässt sich das rechtliche Interesse verneinen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1725; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 497 [498] m.w. Nachw.).
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
    Am Vorsatz in Bezug auf die Unkenntnis vom Mangel kann es fehlen, wenn der Mangel ohne weiteres erkennbar ist und der Verkäufer damit rechnet, dass ihn der Käufer auch erkennt (BGH NJW-RR 1994, 907 ).
  • KG, 06.12.1991 - 24 W 2604/91

    Selbständiges Beweisverfahren; rechtliches Interesse an Begutachtung

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
    An die Darlegung des rechtlichen Interesses sind keine besonderen Anforderungen zu stellen, sofern nur ein Rechtsverhältnis und ein möglicher Prozessgegner ersichtlich sind (vgl. OLG Frankfurt a.M., MDR 1991, 989 ; KG NJW-RR 1992, 574 = MDR 1992, 179, 180).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 22 W 2/01

    Rechtliches Interesse an Beweissicherung gegenüber Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
    lässt sich das rechtliche Interesse verneinen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1725; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 497 [498] m.w. Nachw.).
  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Deshalb sind auch die Tatsachen mitzuteilen, die dem Antragsbegehren den Boden entziehen könnten (OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 2 Ws 272/07 -, juris, Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2019 - 2 Ws 23/19

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters;

    Dem Erfordernis, dass im Antrag das gesamte für die objektive und subjektive Tatseite bedeutsame Ermittlungsergebnis einschließlich der Tatsachen, die dem Antragsbegehren den Boden entziehen könnten, mitzuteilen ist (hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 21.05.2007 - 2 Ws 272/07, juris Rn. 8), wird das Antragsvorbringen damit nicht gerecht.
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    Der Antragsteller muss hierfür die Tatsachen vollständig angeben, aus denen sich die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale einer Straftat in objektiver und subjektiver Hinsicht ergibt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. November 1993 - 2 Ws 538/93, 2 Ws 539/93 - juris; OLG Koblenz NStZ-RR 2007, 317; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Bd. 5, §§ 151-212b, § 172 Rn. 150; Schmid in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 172 Rn. 34).
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