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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.07.2011 - III-2 Ws 281/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14103
OLG Köln, 13.07.2011 - III-2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,14103)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.2011 - III-2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,14103)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - III-2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,14103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz der Höchstgebühr bei überragender Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber wegen dessen Eigenschaft als Hinterbliebener eines Mordopfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1
    Ansatz der Höchstgebühr bei überragender Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber [Hinterbliebener eines Mordopfers]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 360
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 218/16

    Zuständigkeit des Senats bei Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des

    Eine Abweichung von der Bestimmung des Verteidigers kommt im Festsetzungsverfahren nur in Betracht, wenn sich diese als unbillig hoch erweist (SenE v. 13.07.2011 - 2 Ws 281/11; v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden (SenE v. 13.07.2011 - 2 Ws 281/11; SenE v. 16.09.2009 - 2 Ws 437/09; SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7793
OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,7793)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.11.2011 - 2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,7793)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,7793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiederholte Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 StGB; § 224 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5 StGB; § 203 StPO
    Rechtmäßigkeit der wiederholten Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gegenüber einem dort bereits Untergebrachten unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der wiederholten Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gegenüber einem dort bereits Untergebrachten unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 63; StPO § 203; StPO § 204
    Wiederholte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei chronisch schizophrener Psychose

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12

    Aufsichtsrat: Untreue durch Aufsichtsratsmitglieder

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.11.2011, 2 Ws 281/11, juris, Rn. 27 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 3 Ws 256/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Krankheit

    Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8 und juris; Urteil vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, juris; Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, BeckRS 2015, 01256; Beschluss vom 24. März 2015 - 1 StR 39/15, BeckRS 10849; Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 629/16, NStZ-RR 2017, 170; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218 für den Fall einer sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Sicherungsverfahrens).

    Gleichzeitig begründet ein die Unterbringung erneut anordnendes Urteil auch die erforderliche Legitimation dafür, wegen der weiteren vom Beschuldigten begangenen Tat den Vollzug der Maßregel gegebenenfalls in seinem Sicherungsaspekt zu verschärfen sowie die Unterbringungsdauer zu verlängern und damit den wegen dieser Taten entstandenen staatlichen Anspruch auf zwangsweise Besserung und/oder Sicherung des Beschuldigten durchzusetzen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, juris, Rdnr. 13; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218).

    Hatte ein zu Lasten des Beschuldigten eingelegtes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Erfolg, so gehören die hierdurch entstandenen Gerichtskosten zu den Verfahrenskosten, über die erst mit der verfahrensabschließenden Entscheidung zu befinden ist (Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl., § 473, Rdnr. 15; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 2 Ws 794 - 801/13, juris, Rdnr. 22).

    Von den ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird die Beschuldigte mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht entlastet (OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218).

  • BGH, 16.10.2014 - 3 StR 329/14

    Anordnung der Unterbringungsmaßregel gegenüber einem bereits Untergebrachten;

    Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199; vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8; Urteil vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, RuP 2012, 227 (nur Ls)).
  • OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17

    Fortdauer, Unterbringung, psychiatrisches Krankenhaus, Prüfungsmaßstab, Schwere

    Gleichzeitig begründet ein die Unterbringung erneut anordnendes Urteil auch die erforderliche Legitimation dafür, wegen der weiteren vom Untergebrachten begangenen Tat den Vollzug der Maßregel gegebenenfalls in seinem Sicherungsaspekt zu verschärfen sowie die Unterbringungsdauer zu verlängern und damit den wegen dieser Taten entstandenen staatlichen Anspruch auf zwangsweise Besserung und/oder Sicherung des Untergebrachten durchzusetzen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, juris, Rdnr. 13; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218).
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