Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.04.2012 - III-2 Ws 284/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22603
OLG Köln, 26.04.2012 - III-2 Ws 284/12 (https://dejure.org/2012,22603)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.04.2012 - III-2 Ws 284/12 (https://dejure.org/2012,22603)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. April 2012 - III-2 Ws 284/12 (https://dejure.org/2012,22603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des früheren Verteidigers des verstorbenen Angeklagten gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung im Einstellungsbeschluss gem. § 206a StPO; Voraussetzungen des Absehens von der Auferlegung der notwendigen Auslagen des verstorbenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a; StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des früheren Verteidigers des verstorbenen Angeklagten gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung im Einstellungsbeschluss gem. § 206a StPO; Voraussetzungen des Absehens von der Auferlegung der notwendigen Auslagen des verstorbenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09

    Kostenverteilung bei Nichtverurteilung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12
    Diese gilt nicht, wenn gegen die Hauptsachenentscheidung zwar ein Rechtsmittel statthaft ist, ihre Anfechtung also weder ausdrücklich noch nach dem systematischen Gesamtzusammenhang ausgeschlossen ist, das Rechtsmittel einem bestimmten Prozessbeteiligten aber mangels Beschwer nicht zusteht (SenE 6.12.2002 StraFo 2003, 105; SenE vom 26.2.2009 - 2 Ws 66/09; vgl Franke in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 464 Rdn. 8; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 464 Rdn. 19 jeweils m.w.N.).

    Hinsichtlich der vorzunehmenden Prognose über den Ausgang des Verfahrens folgt der Senat der neueren Rechtsprechung, wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift bereits erfüllt sind, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; SenE vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224).

    Denn solange ein verfolgbarer Strafanspruch bestand und der Angeklagte zu Recht dem Verfahren ausgesetzt war, wäre es bei der vorausgesetzten Verdachtslage unbillig, die Staatskasse mit den Auslagen des Angeklagten zu belasten (vgl. BGH NJW 1995; 1297; SenE vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09; OLG Stuttgart Justiz 2008, 372; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; Hilger in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 467 Rn. 58; Meyer-Goßner § 467 Rdn. 18).

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12
    Insoweit bleibt das Verfahren anhängig (BGHSt 45, 108).

    Im Falle des Todes des Angeklagten ist das laufende Strafverfahren durch Beschluss nach § 206 a StPO einzustellen und eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten gemäß § 464 Abs. 1 StPO zu treffen (vgl. BGHSt 45, 108 ff.; NStZ-RR 2008, 146).

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12
    Nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO kann abweichend von dem Grundsatz des § 467 Abs. 1 StPO davon abgesehen werden, die notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen, wenn der Angeklagte wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht (vgl. BGH NJW 2000, 1427; Hilger in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage § 467 Rn. 53).

    Hinsichtlich der vorzunehmenden Prognose über den Ausgang des Verfahrens folgt der Senat der neueren Rechtsprechung, wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift bereits erfüllt sind, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; SenE vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224).

  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12
    Hinsichtlich der vorzunehmenden Prognose über den Ausgang des Verfahrens folgt der Senat der neueren Rechtsprechung, wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift bereits erfüllt sind, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; SenE vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224).

    Denn solange ein verfolgbarer Strafanspruch bestand und der Angeklagte zu Recht dem Verfahren ausgesetzt war, wäre es bei der vorausgesetzten Verdachtslage unbillig, die Staatskasse mit den Auslagen des Angeklagten zu belasten (vgl. BGH NJW 1995; 1297; SenE vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09; OLG Stuttgart Justiz 2008, 372; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; Hilger in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 467 Rn. 58; Meyer-Goßner § 467 Rdn. 18).

  • OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der endgültigen Einstellung eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12
    Diese gilt nicht, wenn gegen die Hauptsachenentscheidung zwar ein Rechtsmittel statthaft ist, ihre Anfechtung also weder ausdrücklich noch nach dem systematischen Gesamtzusammenhang ausgeschlossen ist, das Rechtsmittel einem bestimmten Prozessbeteiligten aber mangels Beschwer nicht zusteht (SenE 6.12.2002 StraFo 2003, 105; SenE vom 26.2.2009 - 2 Ws 66/09; vgl Franke in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 464 Rdn. 8; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 464 Rdn. 19 jeweils m.w.N.).

    Soweit der Senat dies in seiner Entscheidung vom 6.12.2002 (StraFo 2003, 105) vorausgesetzt hat, lag dem ein Fall zu Grunde, in dem das Verfahrenshindernis dem Verfahren von vornherein erkennbar entgegenstand.

  • KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07

    Pflichtverteidigung: Fortwirken der Beschwerdebefugnis des Verteidigers gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12
    Der Pflichtverteidiger ist deshalb befugt, nach dem Tod des Angeklagten auf eine gesetzmäßige Kosten- und Auslagenentscheidung hinzuwirken und diese erforderlichenfalls durch das Beschwerdegericht überprüfen zu lassen (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286; KG StraFo 2008, 90; Meyer-Goßner a.a.O. vor § 137 Rdn. 7, § 464 Rdn. 22).

    Der Senat folgt nicht der gegenteiligen Auffassung (vgl. Hanseatischen OLG Hamburg StraFo 2008, 90, Franke in: Karlsruher Kommentar a.a.O. § 464 Rdn. 10), mit dem Versterben des Angeklagten ende die Rechtsstellung des bestellten Pflichtverteidigers und dessen Befugnis für den Angeklagten Prozesshandlungen vorzunehmen.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 2 BvR 2059/05

    Kostenentscheidung bei Einstellung eines Strafverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12
    Die im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde und in Art. 6 Abs. 2 EMRK verankerte Unschuldsvermutung schließt nicht aus, in einer das Strafverfahren beendenden Entscheidung einen verbleibenden Tatverdacht festzustellen und diesen bei der Entscheidung über die kostenrechtlichen Folgen zu berücksichtigen (BVerfG NJW 1992, 1611; StV 2008, 368).
  • OLG Hamm, 07.04.2010 - 2 Ws 60/10

    Absehen von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12
    Hinsichtlich der vorzunehmenden Prognose über den Ausgang des Verfahrens folgt der Senat der neueren Rechtsprechung, wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift bereits erfüllt sind, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; SenE vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02

    Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12
    Der Pflichtverteidiger ist deshalb befugt, nach dem Tod des Angeklagten auf eine gesetzmäßige Kosten- und Auslagenentscheidung hinzuwirken und diese erforderlichenfalls durch das Beschwerdegericht überprüfen zu lassen (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286; KG StraFo 2008, 90; Meyer-Goßner a.a.O. vor § 137 Rdn. 7, § 464 Rdn. 22).
  • BGH, 22.01.2008 - 5 StR 470/07

    Verfahrenseinstellung nach Tod des Angeklagten

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12
    Im Falle des Todes des Angeklagten ist das laufende Strafverfahren durch Beschluss nach § 206 a StPO einzustellen und eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten gemäß § 464 Abs. 1 StPO zu treffen (vgl. BGHSt 45, 108 ff.; NStZ-RR 2008, 146).
  • OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Notwendige Auslagen des Angeklagten bei

  • OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14

    Berechtigung des Pflichtverteidigers zur Überprüfung der Auslagenentscheidung

    Mithin ist der Pflichtverteidiger auch nach Tod des ehemaligen Angeklagten berechtigt, eine Auslagenentscheidung durch das Beschwerdegericht überprüfen zu lassen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.04.2012, Az. 2 Ws 284/12 -juris-).
  • OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13

    Eröffnung des Ermessens über eine Kostenentscheidung zu Lasten des Angeklagten

    a) Nach neuerer Rechtsprechung ist dem Tatgericht die Ermessensentscheidung eröffnet, wenn zum Zeitpunkt der Feststellung des Verfahrenshindernisses ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (in diesem Sinne OLG Rostock, Beschl. v. 15.01.2013, I Ws 342/12, zitiert nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; vgl. auch BGH NStZ 2000, 330; KG StraFo 2012, 289; OLG Köln, Beschl. v. 26.04.2012, 2 Ws 284/12, zitiert nach juris; OLG Jena NStZ-RR 2007).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht