Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 28.01.2010 | KG, 16.02.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09   

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https://dejure.org/2009,17055
OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09 (https://dejure.org/2009,17055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.05.2009 - 2 Ws 29/09 (https://dejure.org/2009,17055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 2 Ws 29/09 (https://dejure.org/2009,17055)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.1997 - 15 Qs 76/96
    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09
    Der Senat teilt die Auffassung, dass der Differenztheorie durch die Einführung des § 464 d StPO nicht der Boden entzogen worden ist (so aber: LG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 191).

    Diesen in den Gesetzgebungsmaterialien zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers (ebenso etwa HKStPO - Krehl, StPO, § 465 Rn 6; Meyer-Goßner 51. Aufl. (2008), § 464d Rn. 1) verkennt das LG Frankfurt a.M. (NStZ-RR 1997, 191), wenn es davon spricht, dass beim echten Teilfreispruch durch die gesetzliche Neuregelung der Differenztheorie die Grundlage entzogen sei.

  • OLG Hamm, 22.04.1999 - 4 Ws 27/99

    Abhilfeentscheidung, Differenztheorie, notwendige Auslagen, Teilfreispruch,

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09
    Vielmehr wollte der Gesetzgeber durch die Einführung dieser Vorschrift dem Gericht lediglich die Möglichkeit geben, in geeigneten Fällen eine einfache Kostenentscheidung durch Vornahme einer Quotelung zutreffen, ohne dabei aber eine solche für alle Verfahren zwingend vorzuschreiben (so auch: Beschluss des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. April 1999 - 4 Ws 27/99 -, zitiert nach juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07

    Beschwerde; Kostenentscheidung; Zuständigkeit; Differenztheorie

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09
    Dem liegt - wie bei § 568 ZPO - der gesetzgeberische Gedanke zugrunde, dass der mit der Entscheidung durch das Richterkollegium verbundene personelle Aufwand außer Verhältnis zu der Bedeutung des Beschwerdeverfahrens steht (BT- Drs. 14/4722, S. 111; vergleiche dazu auch: Beschluss des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 17. April 2007 - 4 Ws 97/07 - zitiert nach juris Rn. 13).
  • BGH, 13.02.1992 - V ZR 112/90

    Kostentragung bei Wiederaufnahme der Revision

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09
    Soweit sich der Beschwerdeführer mit dem Vorbringen, dass es ungerecht sei, die Kosten der Begutachtung dem Angeklagten aufzubürden, gegen die Kostengrundentscheidung wehrt, kann das im Erinnerungsverfahren nicht berücksichtigt werden (Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage, § 66 GKG, Rn 20 mit Hinweis auf BGH NJW 92, 1458).
  • OLG Dresden, 09.01.2002 - 1 Ws 249/01

    Kostenquotelung; Kostenansatzverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09
    Hinsichtlich der anzuwendenden Berechnungsmethode für den Kostenansatz im Falle einer nur teilweisen Verurteilung schließe ich mich der Meinung des OLG Dresden im Beschluss vom 09.01.2002 (1 Ws 249/01; NStZ-RR 2003, 224 (Leitsatz), juris.de (Leitsatz und Gründe)) an, wonach wohl auch nach nahezu einhelliger Meinung bei einer Teileinstellung mit der im vorliegenden Fall erfolgten Kostengrundentscheidung die Entscheidung über die Auslagen der Staatskasse nach der sogenannten Differenztheorie zu erfolgen hat (Beschluss mit Hinweis auf Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 465 Rdnr. 9 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29 - 30/09, 2 Ws 29/09, 2 Ws 30/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17046
OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29 - 30/09, 2 Ws 29/09, 2 Ws 30/09 (https://dejure.org/2010,17046)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.01.2010 - 2 Ws 29 - 30/09, 2 Ws 29/09, 2 Ws 30/09 (https://dejure.org/2010,17046)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 2 Ws 29 - 30/09, 2 Ws 29/09, 2 Ws 30/09 (https://dejure.org/2010,17046)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 18 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Magdeburg - 24 KLs 4/08 (anhängig)

    Verfahren wegen Erkrankung vorläufig eingestellt: Gewerbsmäßiger Betrug in

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09
    Mit Beschluss vom 25.11.2008 - 24 KLs 4/08 - hat das Landgericht Bonn die Erstellung eines Gutachtens zur Persönlichkeit und zur Schuldfähigkeit des Angeklagten zu den Tatzeitpunkten 11.09.2007, 29.10.2007 und 02.10.2008 angeordnet.

    Mit Beschluss vom 12.12.2008 hat die 4. große Strafkammer des Landgerichts Bonn das auf der Anklage vom 05.11.2008 beruhende Verfahren unter dem Aktenzeichen 24 KLs 5/08 übernommen und mit dem bei ihr anhängigen Verfahren 24 KLs 4/08 verbunden (Bd. III, Bl. 49 d. A.).

  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/00

    Anordnung der Unterbringung zur Erstattung eines Gutachtens, Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09
    Die danach für die Unterbringungsanordnung erforderliche vorherige Anhörung eines Sachverständigen, die sich auch auf die Notwendigkeit der voraussichtlichen Dauer der Unterbringung beziehen muss (OLG Hamm, StV 2001, 156; Krause, in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 81 Rn. 19) und - soweit sie außerhalb der Hauptverhandlung ergeht - eine schriftliche Äußerung des Sachverständigen erfordert (Krause, a. a. O.), ist nicht erfolgt.
  • LG Aschaffenburg, 03.06.2003 - Qs 189/02

    Anordnung einer Unterbringung zur Beobachtung in ein Bezirkskrankenhaus

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09
    Insoweit besteht die Möglichkeit der Vorführung vor Gericht, um dem Sachverständigen einen persönlichen Eindruck zu vermitteln (OLG Düsseldorf, StV 1973, 571; LG Aschaffenburg, StV 2004, 583).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1998 - 2 Ws 3/98
    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09
    Die Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft entspricht der Rechtsprechung des Senats, vgl SenE vom 9.1.1998 - 2 Ws 3/98 -, an der festgehalten wird.
  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09
    Das wäre nur anzunehmen, wenn von der Unterbringung ein verwertbares Ergebnis nicht zu erwarten ist, wenn sie keinen Erfolg verspricht ( BVerfG NStZ 2002, 98; KK- Senge , StPO,5. Aufl., § 81 Randnr.5 ; Meyer-Goßner, StPO, 51.Aufl., § 81 Randnr. 8, je m.w.N.) Davon kann jedoch nach den bisherigen Erkenntnissen nicht ohne weiteres ausgegangen werden.
  • OLG Karlsruhe, 15.03.1972 - 2 Ws 47/72
    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09
    Die Anhörung muss erfolgen, nachdem der Sachverständige den Beschuldigten untersucht und sich zur Frage der Notwendigkeit der Unterbringung geäußert hat (OLG Karlsruhe, NJW 1972, 1584; LG Aschaffenburg, a. a. O.).
  • KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12

    Anhörung des Sachverständigen und Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung bei

    Den an diese Anhörung zu stellenden Anforderungen ist nur genügt, wenn der Sachverständige grundsätzlich nach persönlicher Untersuchung des Beschuldigten ein schriftliches Gutachten erstattet, in dem er zur Unerlässlichkeit der stationären Einweisung und deren voraussichtlicher Dauer Stellung nimmt (vgl. KG, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 5 Ws 530/02 - Senat, Beschluss vom 16. Mai 2008 - 4 Ws 43/08 - OLG Hamm StraFo 2002, 164; OLG Jena RuP 2008, 58; OLG Stuttgart StV 2004, 582; OLG Köln, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 2 Ws 29-30/09 - [juris]; siehe schon OLG Düsseldorf StV 1993, 571 mit zahlr. Nachw.).
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Rechtsprechung
   KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09, 1 AR 31/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12508
KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09, 1 AR 31/09 (https://dejure.org/2009,12508)
KG, Entscheidung vom 16.02.2009 - 2 Ws 29/09, 1 AR 31/09 (https://dejure.org/2009,12508)
KG, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 2 Ws 29/09, 1 AR 31/09 (https://dejure.org/2009,12508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung; Darstellung des Tathindergrunds durch den Sachverständigen über das zurgrunde liegende Urteil hinaus

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StPO § 454

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; StPO § 454
    Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung; Darstellung des Tathindergrunds durch den Sachverständigen über das zurgrunde liegende Urteil hinaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

    Auszug aus KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09
    Bei Tätern, deren Persönlichkeit Bedenken erweckt, ob sie charakterlich gefestigt genug sind, ist die kritische Probe in Freiheit zu bestehen, erst dann zu verantworten, wenn die Rückfallgefahr aufgrund konkreter Anhaltspunkte als gering einzuschätzen ist (vgl. KG, Beschluß vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 -).

    Der Verurteilte muß mithin die Tat als Fehlverhalten verinnerlicht und sie sich in ihrer konkreten Bedeutung und ihren Folgen so bewußt gemacht haben, daß eine Wiederholung unwahrscheinlich ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. April 2008 - 2 Ws 161-163/08 -, 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 -, 24. Januar 2002 - 5 Ws 39/02 - und vom 20. November 2001 - 5 Ws 692/01 -).

  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 201/04

    Antrag auf Aussetzung der weiteren Vollstreckung zur Bewährung; Berücksichtigung

    Auszug aus KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09
    Von seinen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. Senat, Beschluß vom 19. Mai 2004 - 5 Ws 201/04 - Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 473 Rdn. 15).
  • KG, 19.04.1995 - 5 Ws 76/95
    Auszug aus KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09
    Auch versteht es sich von selbst, daß insbesondere die Urteilsfeststellungen eine maßgebliche Grundlage für die Gefährlichkeitsprognose bilden; sie sind für den Sachverständigen wie das Vollstreckungsgericht bindend (vgl. Senat ZfStrVO 1996, 247, 248; Beschlüsse vom 29. Januar 2002 - 5 Ws 801/01 - und vom 3. April 1998 - 5 Ws 180/98 - ).
  • KG, 29.01.2002 - 5 Ws 801/01
    Auszug aus KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09
    Auch versteht es sich von selbst, daß insbesondere die Urteilsfeststellungen eine maßgebliche Grundlage für die Gefährlichkeitsprognose bilden; sie sind für den Sachverständigen wie das Vollstreckungsgericht bindend (vgl. Senat ZfStrVO 1996, 247, 248; Beschlüsse vom 29. Januar 2002 - 5 Ws 801/01 - und vom 3. April 1998 - 5 Ws 180/98 - ).
  • KG, 16.02.2009 - 1 AR 31/09
    Auszug aus KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09
    Geschäftsnummer: 1 AR 31/09 - 2 Ws 29/09.
  • OLG Köln, 20.11.2007 - 2 Ws 609/07

    Inhalt und Tragweite einer einvernehmlichen Erklärung über die Aussetzung einer

    Auszug aus KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09
    Das Erfordernis einer günstigen Prognose kann durch eine Verständigung im Erkenntnisverfahren nicht beseitigt werden (vgl. OLG Köln StV 2008, 146).
  • OLG Nürnberg, 13.12.2001 - Ws 1434/01
    Auszug aus KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09
    Ist die Darstellung der tatrichterlichen Feststellungen aber derart knapp geraten, daß über die Hintergründe und die Dynamik (vgl. OLG Nürnberg StraFO 2002, 107 = StV 2003, 682) der Tat überhaupt nichts mitgeteilt wird, so ist es dem Sachverständigen nicht verwehrt, seine in der Exploration hiervon gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten im Gutachten mitzuteilen und seiner Prognose zugrundezulegen, soweit sie nicht in Widerspruch zu den Urteilsfeststellungen stehen.
  • OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Maßregel zur Bewährung; Versagung wegen

    Auszug aus KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09
    Auf die Gründe, warum der Beschwerdeführer die für ihn günstigen Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es nicht an (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 191-Ls; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; std. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 2004 - 5 Ws 71/04 -, 24. Februar 1999 - 5 Ws 87/99 -).
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 Ws 463/08

    Höhe der Anwaltsgebühren des Beistands eines Verfallsbeteiligten

    Auszug aus KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09
    Wegen der Darstellung des bisherigen Verfahrensverlaufes und der wesentlichen prozessualen Ereignisse wird auf den Beschluß des Senats vom 17. September 2008 - 2 Ws 463/08 - Bezug genommen.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09
    Auf die Gründe, warum der Beschwerdeführer die für ihn günstigen Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es nicht an (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 191-Ls; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; std. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 2004 - 5 Ws 71/04 -, 24. Februar 1999 - 5 Ws 87/99 -).
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