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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.12.2012 - 2 Ws 295/12   

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https://dejure.org/2012,41861
OLG Stuttgart, 03.12.2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,41861)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.12.2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,41861)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,41861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 147 Abs. 1 Alt. 2 StPO; § 147 Abs. 4 S. 2 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteineinsicht in Originaltonbänder einer Telefonüberwachung; Beschränkung auf die Einsichtnahme in den Diensträumen der Polizei; Unanfechtbarkeit

  • strafrechtsiegen.de

    Beschwerde gegen Art und Weise der Besichtigung von Beweisstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147 Abs. 4
    Akteineinsicht in Originaltonbänder einer Telefonüberwachung; Beschränkung auf die Einsichtnahme in den Diensträumen der Polizei; Unanfechtbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 217
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 3 Ws 438/15

    Einsicht der Verteidigung in Telekommunikationsüberwachungsdateien

    Der Ausschluss der Anfechtbarkeit nach § 147 Abs. 4 S.2 StPO bezieht sich - anders als dies die Staatsanwaltschaft meint - auch hierauf (vgl. hierzu Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 147 Rdnr. 32, OLG Stuttgart NStZ-RR 2013, 217, OLG Stuttgart StV 2003, 17, vgl. auch MK-Thomas/Kämpfer StPO 1. Aufl. 2014 § 147 Rdnr. 23, 40, die vervielfältigungsfähige Datenträger, wie TÜ-Mitschnitte bereits als Aktenbestandteile sehen).
  • OLG Celle, 26.08.2016 - 1 Ws 415/16

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von

    Die Entscheidung des Vorsitzenden über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht unterliegt gem. § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO keiner Anfechtung (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 27.5.2016 - 2 Ws 88/16 -, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, StV 2016, 148; vgl. a. schon OLG Stuttgart NStZ-RR 2013, 217; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 58. Aufl., Rn 32 zu § 147).
  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Da hier eine Entscheidung des nach § 147 Abs. 5 S. 1 StPO zuständigen Kammervorsitzenden über die Art und Weise der Einsichtsgewährung in Aktenteile bzw. Beweisstücke in Gestalt einer Anordnung der Herausgabe einer DVD mit Kopien von Audiodateien an den Verteidiger nach § 147 Abs. 4 S. 1 StPO - mit damit einhergehender Ablehnung der von der Staatsanwaltschaft begehrten Versagung der Mitgabe - in Rede steht, ist nach Wortlaut und Wortsinn des § 147 Abs. 4 S. 2 StPO eine Anfechtung der Anordnung allgemein und damit von Seiten des Beschuldigten wie auch der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. August 2015, Az. 3 Ws 438/15; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 3. Dezember 2012, Az. 2 Ws 295/12, betreffend Beschwerde eines Verteidigers, sowie vom 12. November 2002, Az. 4 Ws 267/02, betreffend eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Anordnung der Übersendung einer Kopie der Videoaufzeichnung einer Zeugenvernehmung an einen Verteidiger, in OLGSt § 58a Nr. 1; SK-StPO/Wohlers § 147 Rn. 76 m.w.N.; SSW-StPO/Beulke § 147 Rn. 57 m.w.N.; KK-Laufhütte/Willnow § 147 Rn. 28; Knauer/Pretsch in NStZ 206, 307).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2013 - 3 Ws 897/13

    Kein Anspruch des Verteidigers auf Anfertigung und Überlassung von Kopien der im

    6 Bei den Aufzeichnungen handelt es sich um Augenscheinsobjekte, die nach § 147 Abs. 4 StPO als Beweismittel anders als die Akte grundsätzlich nicht dem Verteidiger zu überlassen sind, sondern die er entsprechend § 147 Abs. 1 StPO besichtigen kann (Senatsbeschluss vom 13.09.2001 - 3 Ws 853/01; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.12.2012 - 2 Ws 295/12 "Mitgabeverbot" - jeweils zitiert nach juris; vgl. Wessing in BeckOK StPO, Stand: 28.01.2013, § 147 Rn. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.04.2012 - 2 Ws 295/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57116
OLG Köln, 18.04.2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,57116)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.04.2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,57116)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. April 2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,57116)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 1119/12

    Sicherungsverwahrung ("Altfälle"; Vertrauensschutz; strikte

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 18. April 2012 - 2 Ws 295/12 - und der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 27. Februar 2012 - 33 StVK 415/11 K - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.11.2012 - 2 Ws 295/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,56644
OLG Celle, 16.11.2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,56644)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.11.2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,56644)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. November 2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,56644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 StGB; § 64 StGB; § 65 StGB; § 67a Abs. 1 StGB; § 309 Abs. 2 StPO; § 78b Abs. 1 Nr. 1, 2 GVG
    Entziehen des gesetzlichen Richters bei der Entscheidung der großen Strafvollstreckungskammer statt der funktionell zuständigen kleinen Strafvollstreckungskammer über die Unterbringung

  • Wolters Kluwer

    Entziehen des gesetzlichen Richters bei der Entscheidung der großen Strafvollstreckungskammer statt der funktionell zuständigen kleinen Strafvollstreckungskammer über die Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Entscheidung der funktionell unzuständigen Strafvollstreckungskammer

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 5
  • NStZ-RR 2014, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 2 Ws 89/00

    Besetzung der Strafvollstreckungskammer mit drei Richtern

    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2012 - 2 Ws 295/12
    In einem solchen Fall ist der angefochtene Beschluss aufzuheben (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 2000, 444 f.).
  • OLG Hamm, 03.09.2020 - 4 Ws 158/20

    Strafvollstreckungskammer, Zuständigkeit, Bewährung, Widerruf, Befasstsein,

    Das ist dann, wenn statt der funktionell zuständigen kleinen Strafvollstreckungskammer die große Strafvollstreckungskammer entschieden hat, weitgehend anerkannt (OLG Celle NStZ-RR 2014, 63 LS) und gilt auch im Verhältnis von erstinstanzlichem Gericht zur Strafvollstreckungskammer (OLG Hamm, Beschl. v. 04.12.2012 - III - 2 Ws 372/12 = BeckRS 2013, 00747).
  • OLG Hamm, 27.11.2014 - 4 Ws 363/14

    Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Freiheitsgrundrecht durch den

    Im Übrigen würde auch ein die Geschäftsverteilung der Kammer betreffender Verstoß nicht die Zurückverweisung der Sache an das Landgericht erfordern, da der Senat als übergeordnetes Beschwerdegericht in der Sache selbst entscheiden kann (vgl. hierzu Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 309 Rn 6, GVG § 78b Rn 8; OLG Köln, StraFo 2011, 402-403; OLG Celle, NStZ-RR 2014, 63).
  • OLG Hamm, 26.11.2020 - 4 Ws 202/20

    Strafvollstreckungskammer, erstinstanzliches Gericht, Befasstsein, Widerruf der

    Das ist dann, wenn statt der funktionell zuständigen kleinen Strafvollstreckungskammer die große Strafvollstreckungskammer entschieden hat, weitgehend anerkannt (OLG Celle NStZ-RR 2014, 63 LS) und gilt auch im Verhältnis von erstinstanzlichem Gericht zur Strafvollstreckungskammer (OLG Hamm, Beschl. v. 04.12.2012 - III - 2 Ws 372/12 = BeckRS 2013, 00747).
  • OLG Hamm, 22.04.2021 - 3 Ws 124/21

    Zuständigkeit "große" Strafvollstreckungskammer; Überweisung; Vollzug;

    Einer Zurückverweisung der Sache an die kleine Strafvollstreckungskammer bedarf es nicht, weil der Senat als das sowohl der großen als auch der kleinen Strafvollstreckungskammer übergeordnete Beschwerdegericht gemäß § 309 Abs. 2 StPO in der Sache selbst entscheiden kann (OLG Celle, Beschluss vom 16. November 2012 - 2 Ws 295/12, BeckRS 2013, 20024, beck-online; Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Auflage 2020, GVG, § 78b Rn. 8; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Februar 2021, 3 Ws 68-70/21).
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