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   OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06   

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OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06 (https://dejure.org/2006,10603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.2006 - 2 Ws 30/06 (https://dejure.org/2006,10603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 (https://dejure.org/2006,10603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 143; StPO § 140
    Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung; Vertrauensverhältnis; Zerrüttung; Begründung des Antrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf Entpflichtung des Pflichtverteidigers; Ernshafte Gefährdung des Zwecks der Pflichtverteidigung; Sicherung eines geeigneten Beistands und Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs; Erschütterung des ...

  • Judicialis

    StPO § 140; ; StPO § 143

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140; StPO § 143
    Stichworte Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung; Vertrauensverhältnis; Zerrüttung; Begründung des Antrags

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 24.11.2005 - 1 Ws 484/05

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Grund; Herausdrängen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06
    Das OLG Hamm, insbesondere auch der erkennende Senat, haben in der Vergangenheit schon häufiger zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers Stellung genommen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Oktober 2000 in 2 Ws 267/00; vom 13. März 2000 in 2 Ws 69/00, vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99; Beschluss des 1. Strafsenats vom 24. November 2005 in 1 Ws 484/05 und Beschluss des (früheren) 5. Strafsenats vom 5. Juni 2001 in 5 Ws 236/01, alle www.burhoff.de).

    Vorgetragen werden müssen konkrete Gründe von Gewicht, die auch vom Standpunkt eines verständigen Beschuldigten aus die Möglichkeit der Erschütterung des zunächst bestehenden Vertrauensverhältnisses nachvollziehbar erscheinen lassen (OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2005, 1 Ws 484/05 unter Hinweis auf OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99

    Pflichtverteidiger, Anwalt des Vertrauens, Auswahl, Entpflichtung, wichtiger

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06
    Das OLG Hamm, insbesondere auch der erkennende Senat, haben in der Vergangenheit schon häufiger zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers Stellung genommen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Oktober 2000 in 2 Ws 267/00; vom 13. März 2000 in 2 Ws 69/00, vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99; Beschluss des 1. Strafsenats vom 24. November 2005 in 1 Ws 484/05 und Beschluss des (früheren) 5. Strafsenats vom 5. Juni 2001 in 5 Ws 236/01, alle www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 13.10.2000 - 2 Ws 267/00

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, wichtiger Grund, Beiordnung eines neuen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06
    Das OLG Hamm, insbesondere auch der erkennende Senat, haben in der Vergangenheit schon häufiger zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers Stellung genommen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Oktober 2000 in 2 Ws 267/00; vom 13. März 2000 in 2 Ws 69/00, vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99; Beschluss des 1. Strafsenats vom 24. November 2005 in 1 Ws 484/05 und Beschluss des (früheren) 5. Strafsenats vom 5. Juni 2001 in 5 Ws 236/01, alle www.burhoff.de).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 246/99
    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06
    Das Rechtsmittel der Beschuldigten ist zulässig (vgl. OLG Düsseldorf StV 1999, 586; OLG Frankfurt StV 1997, 575; 2001., 610).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06
    Neben der gesetzlich in § 143 StPO geregelten Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung im Falle der Meldung eines Wahlverteidigers ist eine Entpflichtung eines Pflichtverteidigers nach ständiger Rechtsprechung nämlich nur dann zulässig, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 143 Rdnr. 3; vgl. auch BVerfG NJW 2001, 3695).
  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06
    Vorgetragen werden müssen konkrete Gründe von Gewicht, die auch vom Standpunkt eines verständigen Beschuldigten aus die Möglichkeit der Erschütterung des zunächst bestehenden Vertrauensverhältnisses nachvollziehbar erscheinen lassen (OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2005, 1 Ws 484/05 unter Hinweis auf OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 08.08.1996 - 3 Ws 633/96

    Anfechtung der Bestellung eines Pflichtverteidigers durch den Angeklagten;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06
    Das Rechtsmittel der Beschuldigten ist zulässig (vgl. OLG Düsseldorf StV 1999, 586; OLG Frankfurt StV 1997, 575; 2001., 610).
  • OLG Hamm, 05.06.2001 - 5 Ws 236/01

    Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung, wichtiger Grund

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06
    Das OLG Hamm, insbesondere auch der erkennende Senat, haben in der Vergangenheit schon häufiger zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers Stellung genommen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Oktober 2000 in 2 Ws 267/00; vom 13. März 2000 in 2 Ws 69/00, vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99; Beschluss des 1. Strafsenats vom 24. November 2005 in 1 Ws 484/05 und Beschluss des (früheren) 5. Strafsenats vom 5. Juni 2001 in 5 Ws 236/01, alle www.burhoff.de).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06
    Der aufgrund ihres Vortrags einzig in Betracht kommende Entpflichtungsgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses ist nur dann anzunehmen, wenn konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses ergibt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Pflichtverteidigung nicht (mehr) sachgerecht durchgeführt werden kann (vgl. auch noch BGH StV 1997, 565; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 2 Ws 69/00

    Pflichtverteidiger, Auswechselung, wichtiger Grund

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06
    Das OLG Hamm, insbesondere auch der erkennende Senat, haben in der Vergangenheit schon häufiger zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers Stellung genommen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Oktober 2000 in 2 Ws 267/00; vom 13. März 2000 in 2 Ws 69/00, vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99; Beschluss des 1. Strafsenats vom 24. November 2005 in 1 Ws 484/05 und Beschluss des (früheren) 5. Strafsenats vom 5. Juni 2001 in 5 Ws 236/01, alle www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 89/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe;

    Daraus folgt aber nicht, dass die Beauftragung eines Wahlverteidigers, der die Wahl angenommen hat, die Pflichtverteidigung in jedem Fall beendet (vergleiche dazu: Senatsbeschluss vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 143 Rn. 2).

    Auch die grundsätzlich in diesem Fall zurückzunehmende Beiordnung unterbleibt, wenn die Beauftragung des Wahlverteidigers ausschließlich geschieht, um die Entpflichtung des bisherigen Pflichtverteidigers zu erreichen, damit der Wahlverteidiger an dessen Stelle Pflichtverteidiger wird (vergleiche dazu: Senatsbeschluss vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 -).

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend in ihrer Stellungnahme vom 18. März 2009 ausgeführt hat, hat der Senat - wie auch die weiteren Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm - in der Vergangenheit bereits mehrfach zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers und Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers ("Auswechselung des Pflichtverteidigers") Stellung genommen (vergleiche dazu zum Beispiel: Senatsbeschlüsse vom 11. November 2008 - 2 Ws 342/08 - vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 - vom 19. Januar 2006 - 2 Ws 296/05 = NJW 2006, 2502, 2503 f.; vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 52/06 - vom 13. Oktober 2000 - 2 Ws 367/00 - vom 13. März 2000 - 2 Ws 69/00; vom 21. Juni 1999 - 2 Ws 1987/99; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2005 - 1 Ws 484/05 - vom 10. Oktober 2002 - 1 Ws 235/02 - Beschluss vom 05. Juni 2001 - 5 Ws 236/01 -).

    Vielmehr muss er substantiiert und konkret darlegen und glaubhaft machen, dass konkrete Gründe von Gewicht gegeben sind, die auch vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Beschuldigten aus (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06) die Möglichkeit der Erschütterung des zunächst bestehenden Vertrauensverhältnisses nachvollziehbar erscheinen lassen.

    So ist der - nach dem Vortrag des Beschuldigten einzig in Betracht kommende - Entpflichtungsgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses nur dann anzunehmen, wenn konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses ergibt, so dass zu besorgen ist, dass die Pflichtverteidigung nicht (mehr) sachgerecht durchgeführt werden kann (BGH, StV 1997, 565 f.; Senatsbeschluss vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 - OLG Hamm, Beschluss vom 04. Dezember 2008 - 3 Ws 483/08 -).

  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 2 Ws 224/09

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in der Vergangenheit wiederholt zu der Frage der Entpflichtung eines Pflichtverteidigers Stellung genommen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 26.01.2006 - 2 Ws 30/06 - m.w.N.).

    Der Senat hat - wie auch die weiteren Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm - in der Vergangenheit bereits mehrfach zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers und Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers ("Auswechselung des Pflichtverteidigers") Stellung genommen (vergleiche dazu zum Beispiel: Senatsbeschlüsse vom 31. März 2009 - 2 Ws 89/2009 - vom 11. November 2008 - 2 Ws 342/08 - vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 - vom 19. Januar 2006 - 2 Ws 296/05 = NJW 2006, 2502, 2503 f.; vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 52/06 - vom 13. Oktober 2000 - 2 Ws 367/00 - vom 13. März 2000 - 2 Ws 69/00; vom 21. Juni 1999 - 2 Ws 1987/99; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2005 - 1 Ws 484/05 - vom 10. Oktober 2002 - 1 Ws 235/02 - Beschluss vom 05. Juni 2001 - 5 Ws 236/01 -).

  • OLG Hamm, 21.07.2009 - 2 Ws 191/09

    Entpflichtung; beigeordneter Verteidiger; Wunsch des Angeklagten

    Der Senat hat - wie auch die weiteren Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm - in der Vergangenheit bereits mehrfach zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers und Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers ("Auswechselung des Pflichtverteidigers") Stellung genommen (vergleiche dazu zum Beispiel: Senatsbeschlüsse vom 31. März 2009 - 2 Ws 89/2009 - vom 11. November 2008 - 2 Ws 342/08 - vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 - vom 19. Januar 2006 - 2 Ws 296/05 = NJW 2006, 2502, 2503 f.; vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 52/06 - vom 13. Oktober 2000 - 2 Ws 367/00 - vom 13. März 2000 - 2 Ws 69/00; vom 21. Juni 1999 - 2 Ws 1987/99; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2005 - 1 Ws 484/05 - vom 10. Oktober 2002 - 1 Ws 235/02 - Beschluss vom 05. Juni 2001 - 5 Ws 236/01 -).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Anderenfalls hätte er es in der Hand, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem (Pflicht-)Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen, möglicherweise sogar um verfahrensfremde Zwecke zu verfolgen (vgl. den o.g. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2006; ferner Senatsbeschluss vom 26. Januar 2006 in 2 Ws 30/06).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 52/06

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe; Vortrag; Begründung

    Das Oberlandesgericht Hamm, insbesondere auch der erkennende Senat, hat in der Vergangenheit schon häufiger zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers Stellung genommen (vgl. zuletzt Beschlüsse des erkennenden Senats vom 26. Januar 2006 in 2 Ws 30/06 und vom 19. Januar 2006 in 2 Ws 296/05; vgl. ferner Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Oktober 2000 in 2 Ws 267/00; vom 13. März 2000 in 2 Ws 69/00, vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99; Beschluss des 1. Strafsenats vom 24. November 2005 in 1 Ws 484/05 und Beschluss des (früheren) 5. Strafsenats vom 5. Juni 2001 in 5 Ws 236/01, alle: www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 17.02.2011 - 5 Ws 57/11

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung; Beiordnung, Wahlanwalt

    26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06) die Möglichkeit der Erschütterung des zunächst bestehenden Vertrauensverhältnisses nachvollziehbar erscheinen lassen.
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 54/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Anderenfalls hätte er es in der Hand, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem (Pflicht-)Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen, möglicherweise sogar um verfahrensfremde Zwecke zu verfolgen (vgl. den o.g. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2006; ferner Senatsbeschluss vom 26. Januar 2006 in 2 Ws 30/06).
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